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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1921
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- 1921-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1921
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- Deutsch
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168. 21. Juli 1921. Redaktioneller Teil. 1018 im Verlag von Julius Springer in Berlin er schienen ist: damals hatte der Ladenpreis 33 .// betragen, Mitte Dezember vorigen Jahres hatte die Verlagsfirma den Laden preis auf 60 erhöht. Der Firma Deuticke wurde beim Ankauf des Werkes Mitte Dezember vorigen Jahres von dem Ladenpreis von 60 ./i ein 25prozentiger Rabatt eingeräumt. Der Umrechnungskurs der Mark betrug damals zirka 8.82 Kr. per Mark. Die Preis- prüsungsstelle hatte den beanstandeten Verkaufspreis von 800 Kr. als übermäßig hoch bezeichnet und ziffernmäßig nachgerechnet, daß die Firma Deuticke bei dem Verkauf des genanuten Werkes zum Preise von 800 Kr. einen Bruttogewinn von 402 Kr., demnach mehr als 100 Prozent erziele. Als verantwortlich für die Preisbildung bei der Firma Deuticke wurde deren Prokurist Herr Hoffmann angesehen und daher wegen Preistreiberei angeklagt, die er aber entschieden in Ab rede stellt. Er erklärte, daß bei Festsetzung der Verkaufspreise im Buchhandel die Bedingungen des Verlegers für den Sortimenter, weiter die Beschlüsse der Korporation der Buchhändler maßgebend seien und daß der einzelne Buchhändler sich an das, was die Korporation vorschreibt, unbedingt halten müsse. Zu dem Ladenpreise komme bei wissenschaftlichen Werken ein von der Korporation derzeit mit 25°/» festgesetzter Teuerungszuschlag, ferner sei bei Umrechnung der Mark in Kronen der jeweilige Kurs zur Zeit des Verkaufs in Betracht zu ziehen. Die Umrechnungskurse würden in der Buchhändlerbörse genau festgesetzt. Der Richter bemerkte, daß eine Preisbildung nach dieser Regel wohl nicht statthaft sei, denn die Beschlüsse der Korporation seien nichts anderes als K a r t e l l v e r a b r e d u n g e n, die schon in Friedenszeiten nicht statthaft gewesen wären, und die nach der neuen Preistreibereivcrordnung jedermann, der an derartigen Beschlüssen zustimmend mitwtrke, in der Richtung der Preistreiberei strafbar machten. Der Angeklagte führte dagegen aus, daß selbst bei einem Teuerungszuschlage von 25"/» und bei der von der Korporation fest gesetzten Umrcchnungsart von Mark in Kronen der Buchhändler heute kaum eine Existenzmöglichkeit finde. Der Richter erwiderte in bezug ans die Art der Umrechnung von Mark in Kronen: »Auf dem Rücken des Publikums kan» der Buchhändler nicht noch ein Börsenspiel trei ben«. Der zunächst als Zeuge vernommene Herr Buchhändler Franz Deuticke gab an, daß jeder einzelne Buchhändler bei einem bloß 25°/»igen Aufschlag auf die Ladenpreise bei den heutigen Unkosten sein Auskommen nicht finden könne. Wenn der Ladenpreis für ein Werk, wie es hier in Betracht kommt, vom Verleger mit 60 festgesetzt ist, so muß der Buchhändler trotz des ihm eingeräumten Rabatts von 25"/» ein derartiges Buch um 75 .// verkaufen. Darüber, nieinte Herr Deuticke, läßt sich überhaupt nicht reden. Auf den Vor halt des Staatsanwalts, daß auch im Buchhandel für die Bildung des Verkaufspreises zunächst die Gestehungskosten allein maßgebend sein müßten, bemerkte Herr Deuticke: »Wenn dies der Fall wäre, dann müßten alle Buchhändler ihre Geschäfte sperren, oder man müßte alle Buchhändler wegen Preistreiberei anklagen. Die Preise im Buch handel müssen sich nach den Vorschriften der Verleger und nach den Vorschriften der Buchhändlerkorporation richten«. Aus die Frage des Richters an den Zeugen, wer in seinem Betriebe für die Preisbildung verantwortlich sei, erwiderte Herr Deuticke, daß jeder Angestellte in einer Buchhandlung einfach die Preise, wie sie die Korporation und der Verleger vorschreibt, einhalten müsse, sodaß eigentlich auch der unterste Angestellte für die Preise verantwortlich sei. Im übrigen aber, erklärte Herr Deuticke, übernehme er allein die Verantwortung für die Preisbildung in seinem Geschäft. Der Staatsanwalt dehnte darauf die Anklage wegen Preistreiberei auf Herrn Deuticke aus. Da dieser erklärte, auf die Vorbcreitungsfrist nicht verzichten zu können und zu seiner Entlastung eine Reihe von Beweisanträgen stellen zu müssen, beschloß der Richter, die Verhandlung zur einheitlichen Durch führung gegen beide Angeklagte zu vertagen. In einer darauffolgenden Verhandlung vor demselben Richter üätte sich Herr Buchhändler HugoHeller wegen Preistreiberei ver antworten sollen, weil er angeblich gleichfalls unter Einhaltung des Leuerungszuschlags von 25°/» und der von der Korporation festgesetzten Nmrechnungsart von Mark in Kronen am 16. Januar d. I. das EinsteinBuch von Alexander Moszkowski zu einem offenbar übermäßigen Preise feilgehalten haben soll. Vor Beginn der Ver handlung ersuchte der Verteidiger des nichterschienenen Herrn Hugo Heller um Vertagung der Verhandlung, da sein Klient nach Inhalt eines ärztlichen Zeugnisses derzeit schwer leidend sei und sich den Aufregungen einer Verhandlung nicht aussetzen könne. Der Richter beschloß daher, die Verhandlung bis zur Genesung des Herrn Heller zu vertagen. Portocrhöhnng für Anslandpatcte. Im Auslandpaketverkehr sind seit dem 20. März 1921 die Gewicht- und Versichcrungsgebühren nach dem Verhältnis von 1 Franken 10 Mark erhoben worden. ^ Entsprechend der inzwischen veränderten Bewertung der deutschen: Mark und infolge der bedeutenden Erhöhung der an das Ausland zu vergütenden Beförderungsgebühren sieht sich die Postverwaltung zur Verhütung von empfindlichen wirtschaftlichen Schädigungen ge zwungen, vom 1. August d. I. an die vorbezeichneten Gebühren nach dem Verhältnis 1 Fr. 12 Mark zu erheben. Uber die Einzel heiten geben die Postanstalten Auskunft. Erhöhung der österreichischen Postgebühren um 100 Prozent. Eine Verordnung der Bundesregierung erhöht die gegenwärtigen Post gebühren um 100 Prozent. Die Briefpostgebühren im Ortsverkehr werden 3 Kronen, im Fernverkehr 4 Kronen, die Gebühr für eine Postkarte 2 Kronen betragen. Im Weltpostvereinsverkehr wird die Briefgebühr 10 Kronen, die Gebühr für eine Postkarte 6 Kronen betragen. „Deutsches Volksblatt", A.-G. für Verlag u. Druckerei, Stuttgart. — Bilanz per 31. Dezember 1920. Aktiva. Verlagskapital Immobilien Maschinenbestand Druckereiinventar Kassabestand Debitoren 10 000 145 504 1 600 900 50 85 195 426 31 492 487 637 11 96 61 Passiva. 872 KSö!68 Aktienkapital I 150 000 Aktienkapital 11 Ivo ovo 519 751 61 Dividenden (noch unerhobene) ... 2 470 Preisausschreiben 2 500 Erneuerungssonds 29 780 80 Reservefonds 37 500 Gewinn 30 693 872 695 27 68 und L^luslluu^ Diskonto- und Zinsenkonto: Zinszahlung in 1920 . . . 12 507 63 Allgemeines Unkostenkonto: Allgem. Geschäftsunkosten usw. 155 624 94 Bilanzkonto: Reingewinn des Jahres 1920 30 693 27 198 825,84 Haben. § Allgemeines Betriebskonto: Bruttogewinne der einzelnen Betriebskonti nach Abzug derer, die Bruttoverluste er- litten haben 198 825 84 IS8 825.84 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 164 vom 5. Juli 1921.) Nachträgliche Anmeldung von Ausgleichssorderungcn. — Nach einem vor kurzem getroffenen Abkommen können Forderungen im zwischenstaatlichen Ausgleichsverfahren bis zum 30. September 1921 geltend gemacht werden. Den Gläubigern wird dringend geraten, noch nicht gemeldete Ausglctchsforderungen sofort anzumelden, da sie sich sonst nach 8 64 des Neichsausgleichsgesetzes strafrechtlicher Ver folgung und auch der Gefahr aussetzen, daß ihre Forderungen ohne Entschädigung enteignet werden. Dantes 600. Geburtstag in den Schulen. Der preußische U n t e r r i ch t s m i n i st e r hat angeordnet, daß in den höheren Lehr anstalten Dantes gedacht wird. In dem hierzu ergangenen Erlaß heißt es: »Im September 1921 wird in allen Ländern, soweit die euro päische Kultur reicht, die 600. Wiederkehr des Todestages Dante Alighieris gefeiert werden. Uber die Schranken der Völker und Zettel« hinweg gedenkt auch das deutsche Volk dieses großen Mannes und seines unsterblichen Werkes, mit dessen Deutung die besten deutschen Geister gerungen haben. Mehr als je scheint es nötig, dem sittlichen Ernst der strengen Gerechtigkeitsliebe zu huldigen, die Dante verkör pert. In schwerer Zeit wird die .Göttliche Komödie' mit dem tiefen Einblick in das Menschenleben, ihren erhabenen Ideen, ihren ernsten Mahnrufen 'nr inneren Einkehr Verständnis finden . 1075
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