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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1921
- Strukturtyp
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- 1921-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1921
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- Deutsch
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161, 13, Juli 1921, Redaktioneller Teil. Ersuchen an mich gestellt worden, ich möchte z. B, den holländi schen, dänischen, norwegischen und schwedischen Firmen das Quartalkonlo ausheben; es sollte jede Faktur sofort bezahlt wer den, damit die Frage der Valutaschwankungen beseitigt werde. Vorsitzender,vr, Georg Paetel (Berlin): Herr vr. Ruprecht bittet, daß er noch einmal zurückgreifen darf auf die Forde- rungenderAutorenaufGrunddestzllK des Ver lagsrechts, Werke in größerer Anzahl zum Nettopreise zu erhalten. Sind Sie bereit, Herrn vr, Ruprecht noch einmal anzuhören? (Zustimmung,) vr, Wilhelm Ruprecht (Göttingen): Meine Herren, vor der Versammlung hatten mich mehrere Herren darauf angeredet, daß wir bezüglich des K 26 des Verlagsrechtsgeseycs notwendiger weise zu einem Abkommen gelangen müßten; die Zustände wür- den unerträglich. Ich habe den Herren gesagt: »Bringen Sie das doch zur Sprache!- Leider hat das keiner getan. Ich halte mich deshalb für verpflichtet, noch einmal darauf zurllckzu« kommen. Unser Vorstand hat dieser Sache seine Aufmerksamkeit ge schenkt, wie Sie aus dem Aufsatze des Herrn vr, Siebeck in der »Deutschen Verlegcrzeitung« sehen, der das Material in aus- gezeichneter Weise zusammengetragen hat. Aber, meine Herren, wir müssen über diese theoretischen Verhandlungen jetzt hinaus kommen — es ist allerhöchste Zeit —, sonst wachsen uns die Ansprüche der Autoren und namentlich die neuen Organisationen der Studentenschaft im Bunde mit den Autoren einfach über den Kopf, (Sehr richtig!) Die Verleger, die der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und Sortimenter angohören, haben Wohl sämtlich in ihren Rundschreiben den Satz, daß sie sich bei Lieferungen auf Grund des K 26 streng darauf beschränken wollen, für die Hörer der Verfasser zu diesen Preisen zu liefern, und neulich fand gelegentlich der außerordentlichen Hauptversammlung noch eine Besprechung einer Anzahl von Verlegern statt, in der wir diese Dinge berieten und die Anwesenden sich verpflichteten, dem entsprechend Weiler zu handeln. Nun, meine Herren, die über wiegende Mehrzahl hat diesen Pakt redlich gehalten. Was hilft das aber, wenn einer weniger Rückgrat hat und es nachher heißt: »Das ist der billige Mann; der hat den Edelmut, den Studenten seine Bücher billiger zu geben-. Daß er sich dabei besser steht, daß das in der Regel der höchste Eigennutz ist, das sagen sich die Professoren und Studenten nicht. Die andern Verleger stehen aber da als der teure Mann, der keinen Sinn für die Not der Zeit hat. Meine Herren, es muß ausgesprochen werden: wer darüber hinausgeht, was der ß 26 herkömmlicherweise von uns verlangt, der verstößt gegen die Ordnungen des Börsenvereins und ver stößt gegen dos, was der Veriegerverein für recht und gut hält, und wir müssen verlangen, daß diejenigen Herren, denen solche Ansinnen gestellt werden, nicht aus eigene Faust handeln, son dern sich dann erst einmal umsehen: darf ich das tun? und nicht einfach aufs Geratewohl hin handeln; sonst wachsen uns diese Dinge über den Kopf, Was werden wir denn letzten Endes davon haben? Das letzte Instrument, das wir noch haben, die wissenschaftlich arbeitenden Sortimenter, bricht zusammen, wenn erst die verschiedenen studentischen Bücherämter und dergleichen den Verkauf der Lehrbücher ihm aus der Hand nehmen. Die Gelehrten würden nachher diese Sortimenter aus der Erde her auskratzen wollen, sie würden es aber nicht können, (Sehr rich tig!) Sie würden ferner, wenn nachher der Verkauf durch diese verschiedenen Organisationen geht, sehen, daß auch diese Organisationen nicht umsonst arbeiten, sondern teurer als der Sortimenter, Und wir Verleger? Uns würde man nachher einfach die Bedingungen vorschreiben, zu denen wir an diese Organisationen zu liefern haben. Deshalb habe ich den dringenden Wunsch, daß der Vorstand des Verlegervereins diese Sache nunmehr auch praktisch in die Hand nimmt und die Erwartung ausspricht, daß die Mitglieder des Verlegervereins sich in all den Fällen, in denen solche Fragen auftauchen, erst mit dem Vorstand des Verlegervereins in Verbin. düng setzen, bevor sie ihren Autoren oder diesen Organisationen weiter entgegenkommen, als das Gesetz verlangt und die Satzun gen der Börsenvereins es gestatten, (Bravo!) vr. Alfred Gieseckc (Leipzig): Ich begrüße es sehr, daß diese Sache zur Sprache kommt; aber mit halben Maßnahmen ist hier nichts mehr getan. Wenn in der Richtung etwas geschehen soll, die Herr vr, Ruprecht als wünschenswert bezeichnet, so müßten da bestimmte Direktiven gegeben weiden, sodaß man sich den Autoren gegenüber darauf berufen könnte. Es müßte irgendwie eine Abmachung getroffen werden, in die auch das Sortiment wird einbezogen werden müssen, vr, Oskar Siebeck (Tübingen): Meine Herren, über den 8 26 des Verlagsrechtsgesetzes habe ich mich schon bei verschiedenen Gelegenheiten geäußert. Ich will mich über das Material, das ich i» meinem letzten Artikel in der Verlegerzeitung zusammen gestellt habe, der Zeitersparnis halber jetzt nicht nochmals ver breiten, Ich will gleich bei dem Punkt einhaken, auf den Herr vr, Giesecke ganz mit Recht hinweist. Das Einzige oder das Wichtigste, worum es jetzt geht, ist: Wie kommen wir praktisch damit weiter? Die Rechtslage ist nicht ganz geklärt. Das haben mir selbst die extremsten Vertreter von Autorenseite unumwunden zugegeben. In Jena z, B, ist Herr Prof, Hedemann der energischste Vertreter des Stand punkts: K 26 berechtigt den Autor, zu verlangen, daß nach allen Universitäten hin geliefert wird, — also nicht etwa bloß an die eigenen Hörer, Er hat mir aber zugegeben, daß das aus der Reichsgerichtsentscheidung nicht herauszulcsen ist. Meinen Artikel in der »Deutschen Verlegcrzcitnng« Ham ich auch Herrn Geheimrat Behr geschickt, dom Verfasser der im Auftrag des Akademischen Schutzvereins erstatteten Gutachten, und zu meiner Überraschung hat er darauf mit einem Briefe an den Deutschen Verlegerverein reagiert, worin er ausführt: Ich freue mich, in dem Artikel eine ruhige Beurteilung der Rechtslage zu finden und wirtschaftliche Hinweise, die selbst dann einer ernsten Prüfung würdig erscheinen, wenn man an dem von mir vertretenen Rechtsstandpunkt festhält. Also auch auf der andern Seite sind die Beteiligten einer ruhigen Argumentation durchaus zugänglich. Es ist das der gegebene Fall für eine» Kompromiß, und diesen Kompromiß herbeizu- fllhrcn, bin ich im Zuge, Mein Freund Prof, Scheel in Tübingen hat aus dem Hoch schultage nach Pfingsten das Referat über diese Frage, und ich habe Hoffnung, daß er den Standpunkt, den ich in meinem Ar tikel vertreten habe, auch dort vertreten wird. Es ist also durch aus möglich, daß sich auf dem Hochschultage wertvolle An knüpfungen mit den Autoren ergeben werden, und daß wir mit den beiden Organisationen, dem Akademischen Schutzverein und dem Hochschullage, zu einem vernünftigen Pakt kommen. Ich kenne sehr viele Autoren, die dem Auswege durchaus zugänglich sind, erstens diese Lieferungen zu beschränken auf die eigenen Hörer — das ist der eine Punkt, der in meinen Artikeln und in unseren Rundschreiben zum Ausdruck kommt, — und zweitens diese Bestellungen durch Vermittlung des Sortiments auszu führen. Das setzt natürlich voraus, daß der Autor sich damit einver standen erklärt, daß nun nicht nach dein Buchstaben des Para graphen zum allerniedrigsten Preise abgegeben wird, sondern mit einem einigermaßen verkürzten Rabatt, Ich habe in den Ver handlungen immer mit Erfolg den Satz von 25"/« unter dem Ladenpreise vertreten. Dann bleibt für das Sortiment bei den Bedingungen, die wir von unserer Arbeitsgemeinschaft anbietcn, noch genügend Spielraum, um eine Vermittlungsgebühr zu ge währen, Aber das ist richtig: mit strikter Ablehnung gegen über den Autoren machen wir die Sache nur schlechter. Ich kann nur dringend davor warnen. Wenn ein Autor verlangt, daß für Lieferungen an seine eigenen Hörer dii Ausnahme gemacht wird, sage ich: »gut, auf Grund des Z 26 bin ich dazu verpflichtet; aber in Anbetracht der Gründe, die im Buchhandel sehr viel zur Sprache gekommen sind, wollen wir die Sache durch Vermittlung einiger Sortimentsbuchhandlungen am Orte machen«. Es ist durchaus möglich, daß wir in einzelnen Fällen zu einer Einigung mit dem betreffenden Autor kommen, und gelingt es, auf dem Hochschultage eine Entschließung herbcizufnhren, daß dieser von 1617
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