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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1921
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- 1921-07-07
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- 07.07.1921
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Nr. 156 <R. 124). Geschäftsstelle oder postüberwelsung Innerhalb Deutsch-r/«Seite S5 M. Nicht mit glle de rprels: die Seile 2.25 M.. ^ lands 100 Dl. halbjährlich. Für Nichtmltglieder jedes N6. 750 M.. V, 6. 400 M.. '/« S. 205 M. Stellengesuche Stück 200 M. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die A 40 Pf. die Seile. Auf alle -Preise werden 25°/° Teuer.-Suschl. portovosten, Nichtmitglieder haben außerdem noch 7.50 M. »; erhoben. Llabatt wird nicht gewährt. Beilagen werden Leipzig, Donnerstag den 7. Juli 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Die verschiedenen Llnternehmungsformen und ihre Steuerleistungen. Von Adelbert Kirsten -Leipzig. (Schluß zu Nr. IW.) Der folgende Abschnitt bringt einige Berechnungen, in denen gezeigt wird, welche steuerliche Wirkung aus der den Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschrankter Haftung zugestandenen Berechtigung entsteht, Verluste früherer Jahre vom Reingewinn eines folgenden Jahres absetzenzu können. Dieses Recht ist den Einzclkaufleutcn und Offenen Handelsgesellschaften bekanntlich nicht eingeräumt. Beispiel 12: Einzelkaufmann. Wir nehme» an, das; ein Unternehmen in dem einen Jahr 40 000 .1t Verlust gehabt, im nächste» Jahre dagegen 80 000 -1t Gewinn erzielt hat. Der Einzclkausmann hat dann zu zahle» an Einkommensteuer: In dem Vcrluftjahrc, da sein Prlvatvcrbrauch als steuerpslichtigcs Einkom men gilt, nehmen wir beispielsweise an 2 600.— .1/ im zweiten (Gewinn-)Jahre von 80 000 23 800.— -1t in beiden Jahren zusam »i c» 28 200.— .1t Beispiel 13: O f f en e H a n d e 1 s ge se l lsch a f t init zwei Gesellschaftern; es ist zu zahlen an Einkommensteuer: im Verlustjahre, angenom men wie im Beispiel vorher 2X2800 .1t 5 200.— .1t Der Gewinn von 80 000 .1t geht zur Halste, die Einkommensteuer von 40 000 .1t beträgt 8350 .1t X 2 ^ 12700— 1t Stcuersunune beider Jahre 17 900.— -1t Beispiel 14: Gesellschaft m. b. H. Sowohl die Aktiengesellschaft wie die Gesellschaft ,». b. H. zahlen im Verlustjahre keine Körper schaft s st e u e r —.— -1t Steuerpflichtiges Einkommen der geschästssührcn- den Gesellschafter oder Direktoren (Gehalt), der Gleich mäßigkeit wegen angenommen wie oben, 2800 -1t X 2 — 5 200.— -1t Das zweite Geschäftsjahr brachte einen Gewinn von 80 000.— -1t nach Abzug des Verlustvortrags vom Vorjahre von 40 000.— .1t verbleibt ein stcucrpslichtiges Einkom men von 40 000.— -1t Hiervon sind zu entrichten: Körperschastsstcuer: ^ 10°/» von 40 000 .« — 4 000.— -« Zuschlag: Zur Auszahlung kommen 30 000 -«, d. s. von 250 000 -1t Grund kapital 12"/>, wovon 3"/» — 7500 -1t znjchlagssrci bleiben. Zuschlagpflichtig sind also 80 000 ^t — 7500 .1t — 22 500 -1t, d. s. 97» des Grundkapi tals, danach Steuerzuschlagssatz 5"/» von 22 500 ^t - 1 125.— .11 - 5125 — -« K ap i ta l er tr a g st c u e r : ist bei der Ges. m. b. H. nicht zu zahlen —.11 Einkommen st euer: jeder Gesellschafter erhält 15 000 .H — 1500 ^t X 2 3 000.— -H Gesamtsteuer beider Jahre 13 325.— -H Beispiel 15: Aktien-Gesellschaft. Bei dieser stellt sich die Steucrleistung wie folgt: Körperschastsstcuer: im Verlustjahr keine .— -11 im zweiten (Gewinn-)Jahr wie in Beispiel 14 5125.— -1t Kapitalertrag st euer: Jeder Aktionär erhält 15 000 ^t, davon 107» — 1500 -1t X 2 3 000.— -« E i n ko IN IN e nst c uer: Verlustjahr, angenommen wie in Beispiel 14 5200.— ,1t im zweiten Jahre 15 000 -1t — 1500 -1t ^ 13 500 -H, davon 10"/» — 1350 -1t X 2 ^ 2700 — ^t ^ 7 900.— .11 Gesamtstcuer in beiden Jahren 16 025.— -H Bei Vergleichung der von den einzelnen Unternehmen zu zahlenden Steuern ergibt sich folgendes Ergebnis: Es zahlt der Einzelkaufmann mehr als die Gesellschaft mit beschränkter Haftung 12875.—-H, die Aktien - Ges« llschast 10 175.- und die offene Handelsgesellschaft mehr gegenüber der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 4575.— -K, der Aktien.Gesellschaft 1875.- -1t. Die natürlichen Personen sind also den juristischen Personen gegenüber in dem Fall im Nachteil, wenn Verluste oder geringe Gewinne in einem Jahre oder in mehreren Jahren zu verzeichnen sind. Wenn zudem Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. keinen oder nur geringen Gewinn zur Verteilung bringen, dann kann bei diesen Gesellschaften noch bedeutend mehr an Steuern erspart werden. Den Einzelsirmen und offenen Handelsge sellschaften ist, was bei den gezeigten Beispielen unberück sichtigt geblieben ist, eine Steuervergünstigung insofern einge räumt, als, wie oben (vorige Nummer) schon gesagt wurde, Rück- stellungen oder Absetzungen für Mehrkosten bei Ersatzbeschaffungen steuerfrei bleiben. Genaue Berechnungen lassen sich hierzu uicht vornehmen, da einerseits die steuerfrei bleibenden Rückstellungen sich nach den jeweiligen Geschäftsver- hältnissen richten, andererseits auch die hierzu zu gebenden Richt linien des Reichssinanzministeriums noch nicht vorliegen. Be trachten wir jedoch noch folgendes Beispiel 16: Angenommen, bei der offenen Handelsgesellschaft des Beispiels 1 seien 60 000 .11 als stcucrsreie Rücklage für Mehrkosten bei Anschafsun- ! gen anerkannt, dann kämen nur (300 000 — 80 000—) 240 000 -1t zur Verteilung, wovon jeder der drei Gesellschafter 80 000 ^t erhält und demgemäß auch zu versteuern hat. Die Einkommensteuer be trägt dann 23 600 .11 X 3 70 800.— -1t was gegenüber der Steuersuinme im Beispiel t eine Ersparnis von 27 000 -H bedeuten würde. Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. köimcn die Geschäftsgewinne noch dadurch verringern und infolgedessen Steuern sparen, wenn sie für die geschäftsführenden Gesellschafter oder Direktoren bei der Aktiengesellschaft Gehalt aussetzen. Diese Gehälter gehören zu den Werbungs(Handlungsun-)kosten, können also vom Ertrag abgezogen werden, sodatz sie nicht der Körperschaftssteuer unterliegen. Einkommensteuer würde dafür jedoch von den betreffenden Personen zu entrichten sein. 9«S
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