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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-20
- Erscheinungsdatum
- 20.06.1921
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- Deutsch
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.Xr 141, 20, Juni 1021. Redaktioneller Teil. fördernden Form geschaffen hätte, zu finden gewesen. Jedes Ein gehen auf die zu klärende Materie wurde indessen den Sachver ständigen verwehrt. Trotzdem bot der anwesende Erste Vorsteher an, bei den Mitgliedern des Börsenvereins auf Grund des vorge legten Fragebogens eine Rundfrage zu veranstalten. Auf dieses Angebot ging der Unterausschuß aber nicht ein. Der Vorstand des Bürsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig hat lediglich aus Zeitungsnotizen die ersten Nach richten über den im Unterausschuß erwogenen Plan erhalten. Er hat unter Annahme der Nichtigkeit dieser Pressenachrichten sich mit der den Buchhandel in erster Linie angehenden und ohne seine sachverständige Mitwirkung nicht zu lösenden Frage be schäftigt. Dabei ist er zu dem Ergebnis gekommen, daß in der geplanten Weise die mit der Kulturabgabe erstrebten Ziele nicht zu erreichen sind. Er hat deshalb zu dem ihm aus Zeitungs notizen bekannt gewordenen Plane in einer Denkschrift und sonst noch, wie auch dem Vorläufigen Reichswirtschaftsrat nicht un bekannt geblieben ist, Stellung genommen. Da in der Sitzung des Unterausschusses, an der die Sachverständigen teilnahmen, bemerkt worden ist, daß bisher eine Denkschrift an den Vor läufigen Reichswirtschaftsrat nicht gelangt sei, erlaubt sich der Vorstand, Abschrift einer solchen in der Anlage (für den Abdruck im Börsenblatt zu umfangreich. Red.) beizusügen. Es ist daraus zu ersehen, daß er seinerseits schon vor längerer Zeit bereit war, sich mit der Frage zu beschäftigen. Wenn die Ver handlungen in der Sitzung vom 30. Mai durch die Sachverstän digen nicht vorwärts gebracht werden konnten, so kann der Vorstand die Ursache nur darin erkennen, daß trotz der Ange bote des Vorstands eine Erörterung der grundsätzlichen Fragen nicht vor der Behandlung des Fragebogens zugelassen und selbst jedes Entgegenkommen gegenüber den Anregungen des Vor standes, den Fragebogen in einer die sachlichen Ziele fördernden Form umzugestalten, abgelehnt wurde. Auf die Forderung der Sachverständigen, der Vorsitzende des Unterausschusses möge zunächst einmal klarlegen, welchem Zweck die Beantwortung des Fragebogens dienen solle, wurde geantwortet, der Plan sei dem Buchhandel zur Genüge aus den Zeitungserörierungen bekannt. Wenn so der Buchhandel aus drücklich auf die Zeitungsaussätze hingewiesen wird als auf das Wesentlichste, was bisher über den Plan einer Reichskulturabgabe bekannt geworden ist, so ist er auch in der Luge und berechtigt, zu diesem Plane Stellung zu nehmen und zu beurteilen, ob eine Beantwortung des den Sachverständigen vorgelegten Frage bogens geeignet ist, Klarheit in den ganzen Fragenkomplex zu bringen oder nicht. Die Beantwortung der Frage, ob eine Kultur abgabe in der Form eines Zuschlags auf den Ladenpreis durch führbar ist oder nicht, und die Darlegung der Gründe, die die Sachverständigen des Buchhandels dagegen einzuwcuden haben, ist aber möglich ohne ein Eingehen auf den vorgelegten Frage bogen. Das zu beurteilen, sind allein die Sachverständigen des Buchhandels berufen. Sonst niemand! Wenn aber der Unter ausschuß durch die Beantwortung des Fragebogens nicht Klar heit schaffen wollte über die Möglichkeit der Durchführung eines Planes, wie er von drei Angehörigen des Unterausschusses, den Herren vr. Zeitlin, Hofrat De. Rösch und Marcus, wiederholt in der Öffentlichkeit vertreten worden ist, so dürfte es die Pflicht des Vorsitzenden des Unterausschusses gewesen sein, klipp und klar zu sagen, zu welchem Zwecke der Fragebogen beantwortet werden sollte. Mit dem Plan der Reichskulturabgabe in der Form, wie er von den drei genannten Mitgliedern des Reichs- wirtschaftsrates vertreten wird, also der Kulturabgabe in Form eines vom Verbraucher zu tragenden Zuschlags auf den Laden preis, können die Ergebnisse, die eine Beantwortung des Frage bogens zeitigen würde, in gar keinen Zusammenhang gebracht werden. Solange der Buchhandel einerseits auf die Ausfüh rungen jener drei Mitglieder des Ausschusses verwiesen wird, ihm andererseits aber verwehrt wird, zu diesen Ausführungen von Grund auf Stellung zu nehmen, muß er die Beantwortung eines von nicht sachverständigen Laien aufgestellten Fragebogens ablehnen. Gegen die Art der Behandlung, wie sie den Sachverständigen des Buchhandels in der Sitzung am 30. Mai zuteil geworden ist, legt der Vorstand des Börsenvereins auf das nachdrücklichste Verwahrung ein. Es ist ein ganz unhaltbarer Zustand, daß drei Mitglieder des ReichswirtschafiSrates monatelang die öf fentliche Meinung und zugleich die Mitglieder des Unteraus- schusscs zugunsten eines ganz bestimmten Planes zu bearbeiten Gelegenheit gehabt haben, während dagegen die Sachverständigen des Buchhandels sich aus die Beantwortung eines nach ihrem sachverständigen Urteil mit diesem Plane kaum zusammenhängen den Fragebogens beschränken sollen. Wenn es schon bedauerlich ist, daß der deutsche Buchhandel, der einen ganz außerordentlich wichtigen Faktor im deutschen Wirtschaftsleben darstellt, im Reichswirtschaftsrat nicht vertreten ist, so ist es geradezu un erträglich, daß ihm bet der ersten Zusammenkunft mit dem Unterausschuß nicht die Möglichkeit einer ausführlichen Mei nungsäußerung zu dem vorliegenden Plane gewährt wurde, während jene drei Herren in ihrer doppelten Eigenschaft als Mitglieder des Reichswirlschaftsrates und als Interessenten monatelang sich im Ausschuß haben äußern können. Trifft das letztere aber etwa nicht zu, haben also jene drei Herren jene Beratungen nur unter sich, oder in einem engen Kreise, nicht aber vor dem gesamten Unterausschuß gepflogen, so hätte erst recht die Billigkeit sowohl wie die Rücksicht auf eine möglichst voll ständige Information aller Mitglieder des Ausschusses und der geladenen Gäste aus den Ministerien eine eingehende Er örterung des Planes nötig gemacht. Der Vorstand des Börsenvereins erwartet zuversichtlich, daß die Erfüllung dieser Forderung der Sachverständigen nicht etwa aus formalen Gründen für unmöglich erklärt wird, wie cs in jener Sitzung vom 30. Mai versucht worden ist. In der Verhandlung ist seitens eines Mitgliedes des Aus schusses aus der Betonung der sachlichen Unmöglichkeit der Be antwortung der Fragen die Folgerung gezogen worden, -es scheine hier etwas faul zu sein-. Der Vorstand als berufener Vertreter des Gesamtbuchhandels legt hiermit ausdrücklich Ver wahrung gegen eine derartige Unterstellung ein. Die Sachver ständigen waren, um es noch einmal zu sagen, ohne die Möglich keit vorangehender Erhebungen nicht in der Lage, einen der artigen Fragebogen in einer Weise zu beantworten, daß allge meine, für die sachliche Begründung einer beabsichtigten Gesetz gebung geeignete Ergebnisse gezeitigt worden wären. Lediglich aber hinsichtlich einzelner Werke ihres Verlags vor einem so breiten. Forum ihre Geschäftsgeheimnisse preiszugeben, konnte ihnen billigerweise nicht zugemutet werden. Es liegt keine Berechtigung oder Veranlassung vor, an diese Gründe für die ablehnende Haltung der Sachverständigen die Vermutung, »daß hier etwas faul sei-, zu knüpfen. Daß der Buchhandel grund sätzlich bereit ist, Wege zu suchen, um der Rot der geistigen Arbeit zu steuern, hat die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am 24. April d. I. in einer Ent schließung unzweideutig zum Ausdruck gebracht. Daß gleich zeitig ein besonderer Ausschuß zur Weiterbehandlung dieser Frage eingesetzt worden ist, beweist überdies, daß es der Buch handel nicht bei Worten bewenden zu lassen gedenkt. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand des Bürsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Röder, Zweiter Vorsteher. Jugendring. (Bergt. Bbl. Nr. 124.) Durch die Tagespressc ging vor einiger Zeit eine Notiz folgenden Inhalts: »Selbsthilfe gegen Schmutz- und Schundlitera tur. — Unsere Berichterstattung drahtet uns: Der Jugendring in Gera hat die Namen sämtlicher Buch- und Papicrhändler in Gera, die Schund- und Schmutzbücher verkauften, in den Gcracr Zeitungen veröffentlicht. Die betroffenen Buchhändler schlossen sich zusammen und strengten Klage gegen den Jugendring an. In der Ver handlung behaupteten sie, daß die Bücher, die der Jugendring als Schund- und Schmutzbllcher bezeichnet hatte, durchaus nicht diesen Namen verdienten; es handle sich um Bücher, die allgemein vertrie- 891
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