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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1879
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- Deutsch
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3638 Nichtamtlicher Theil. 213, 15. September. Zum 16. September. In einer der letzten Nummern des „Süddeutschen Bank- und Handelzblattes" finden wir einen recht beherzigenswerthen Artikel. Es ist dieselbe Klage wie im Buchhandel — die übergroße und oft traurige Concurrenz! Der Verfasser beweist des Näheren, wie sehr sich die Frcigebung des Handels zu einem wirthschaftlichen Uebel gestaltet hat und wie der Ruin so vieler Geschästc unausbleiblich wird. Abhilfe kann nur dadurch ermöglicht werden, führt jener Artikel aus, „wenn die Errichtung eines Handelsgeschäftes von dem Ausweise der erhaltenen kaufmännischen Bildung und dem Nachweise der nöthigen Geldmittel abhängig wird". Aehnlich sprachen sich vor wenigen Monaten die Dclegirten der deutschen Gewerbekain,nern in München aus! Betrachten wir die Zustände im heutigen Buchhandel. Mit jener Gewerbe- und Handelsfreiheit wucherten neue Firmen empor wie das Unkraut aus der Wiese! Ehemalige Laufburschen, Markt- helser, Colporteure, Buchbinder dritten und vierten Ranges — all diese heterogene Elemente wurden „College,,". Welcher Sortimen ter wüßte nicht von dem eigenthümlichen Wirken dieser „Herren" zu erzählend! Wohl manchmal dachte er darüber nach, ob es den» im Interesse des guten Rufes, dessen sich der solide Buchhandel erfreute, kein Mittel gibt zur Abhilfe. Das Uebel wurde größer — die „Schleuderer" kamen an die Oberfläche! Diesen Leuten ist der Buch handel nur ein Mittel zur Befriedigung ihrer erwerbsgierigen Denkungsart. Richtig gesagt — es sind die Socialdemokraten des Buchhandels! Wie jene Classe Proletarier die Vernichtung des Staates, — so streben unsere Schleuderer den Ruin des soliden Buchhandels an. Zu bedauern ist es sehr, wenn bislang von Seiten der Verleger so wenig geschah, diesem Unwesen zu steuern. Möchten sie doch beachten, daß sie ihre natürliche und dauernde Stütze nicht bei den Schleuderern, sondern im soliden Sortimentsbuch handel finden! Wodurch konnten sich die Schleuderer und ihr ver derbliches Wirken so sehr ausbreiten? 1) Durch die Gewerbesreiheit und die billigen einheitlichen Portosätze. 2) Durch den Wegfall der Conimissionsspesen und die Unter stützung des Verlagshandels. Für 50 Ps. kann heutzutage das ganze Reich mit Literatur überschwemmt werden und der Schleuderer erntet da, wo der alte, angesessene Sortimenter jahrelang gesäet hat. — Traurig — aber wahr! — Was ist unsere Aufgabe zur Wiederherstellung von Ordnung und geschäftlichem Vertrauen im Buchhandel? — Ausmerzung der zweifelhaften und schädigenden Elemente! LI. NechtSgrundsätzc des Reichs-Oberhandclsgerichts.*) Nach tz. 21. Absatz 2. des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken re., kann nur dann, wenn sich die den Nachdruck enthaltenden Bogen, Lieserungen re. von den übrigen trennen lasten, nicht aber dann, wenn ein Druck werk im Wesentlichen aus Nachdruck besteht und nur mit geringen unantastbaren Stellen durchsetzt ist, auf theilweise Vernichtung er kannt werden. — Die Reproduktion auch eines erheblichen Theiles eines fremden oder eigenen älteren Werkes ist an und für sich nicht nothwendig Nachdruck; es kommt vielmehr darauf an, ob sich diese Reproduction als eine Verarbeitung des fremden oder ältere» In halts oder doch als eine zum Zwecke dieser Verarbeitung unter nommene Wiedergabe darstellt, und ob hierbei die selbständige Geistesarbeit des neuen Werkes überwiegt. Für die Beant wortung dieser Frage kann der Zweck des letzteren im Zweifel von *) Aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" mit gefälliger Er- lnubniß der Bcrlagshundlung ubgedruckt. entscheidender Bedeutung sein. — Der Thatbestand des durch einen Autor begangene» Nachdrucks wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das nachgedruckte Werk aus eigenen Abhandlungen desselben Autors besteht, welche er vorher in Zeitschriften veröffentlicht hatte. Misccllen. Eine wahre Bücheranekdote wird der Redaction von einem süddeutschen Sortimenter mitgetheilt. Ein armer Dorsschullehrer in Schwaben kaust sich Koenig's Literaturgeschichte, nicht ohne einige Gewissensskrupel über diesen Luxus, zu dem ihn wohl seine intensive Bücherfreundschast, weniger aber seine zahlreiche Familie berechtigt. Mit Hilfe eines bereitwillig gewährten Credits über windet er die Bedenken und trägt den Schatz heim. In dem Buche fällt ihm u. a. die Facsimilenachbildung des Titels der zwoten Auflage von Schillcr's „Räubern" vom Jahre 1782 mit dem dräuenden Löwen und der Inschrift „in Dirannos" auf. Ueberrascht, daß dies etwas Seltenes sein soll — denn solch einen alten Schmöker hat er ja auch noch von Vaterszeiten her unter anderen werthlosen Zwickauer und Stuttgarter Drucken oben aus der Rumpelkammer liegen —, liest er weiter: „Die erste Auflage, Ostermesse 1781, gehört zu den größten Seltenheiten und wird bis zu 300 Mark be zahlt." Willst doch einmal Nachsehen, denkt unser Dorsschullehrer, geht und findet — ein vorzüglich erhaltenes Exemplar dieser ersten Aus lage, das er seitdem zu hohem Preise an einen Antiquar verkauft hat. Wie man in Berlin Kalender sabricirt! — Ich ver schrieb mir von E. Bartels in Berlin eine kleine Anzahl „Deut scher Kalender" und ebenso von A. Weichert in Berlin den „Berliner hinkenden Boten". Der „Deutsche Kalender" er scheint in einer Auslage von 100,000 Expl. und der „Berliner hin kende Bote" in einer Auflage von 80,000 Expl. Nachdem ich die Exemplare erhalten, bekomme ich Kenntniß, daß beide Kalender — mit Ausnahme verschiedener Titelbilder und eines erweiterten Markt verzeichnisses in dem „Berliner hinkenden Boten" — einen ganz gleichen Inhalt haben. — Hier darf wohl die Frage erlaubt sein: was die beiden Herren Verleger durch Herausgabe ihrer Ka lender bezwecken wollten. Gleicher Inhalt, verschiedene Auslagen höhe, verschiedene Verlagsfirmen! Sind sich vielleicht die Herren Bartels und Weichert darüber klar, in welche Verlegenheiten der Sortimenter kommt, wenn er die fraglichen Kalender an einen Kunden verlaust? Soll der Sortimenter jeden Kalender vor dem Verkauf durchlesen, um sich vor Verdrießlichkeiten zu schützen? Ein derartiges Verfahren verdient öffentlich gerügt zu werden. 6. Ib. 8. Verbote. Auf Grund des Socialistengesetzes sind ferner verboten: Freihcitspoesie, Arbeiter-Lieder und Declamationen. Herausgegeben von der Redaction der „Volksstimme". 1. Hst. Budapest 187S, Verl, der Administr. der „Volksstimmc". Jahrbuch sür Socialwissenschaft und Social-Politik, herausg. von L. Richter. I.Jahrg. 1. Hülste. Zürich-Oberstraß 1879, Körber. Republikaner, der, Volkskalender auf das Jahr 1879, herausg. von R. Ruegg. Hottingen-Zürich, Volksbuchhandlung. Pcrsonalnachrichtcn. In Wiesbaden ist am 7. ds. Herr Commerzienrath George Westcrmann aus Braunschweig, 69 Jahre alt, an einem Herz schlage gestorben. Eine Schilderung von dem Lebensgangc und der Wirksamkeit dieses angesehenen, um den Buchhandel und die Wissen schaft so verdienten College» findet sich aus Anlaß von dessen 50jährigem Berufsjubiläum im Börsenblatt vom 25. Juli 1877.
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