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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1896
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- Erscheinungsdatum
- 07.07.1896
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- Deutsch
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4030 Nichtamtlicher Lcil. 155, 7. Juli 1896. erU.iloKuo lies Publikation« eouteinporalnes tixuiaut a 1'expositiou iuteinationale üu livie inolterue oi'saulsee ri 1'art nouveau — paiis 18W. Ein seltsames Buch, der Katalog der gegenwärtigen Buchaus stellung in Paris. Der eigentliche Titel fällt einem nach moderner Art nicht sogleich ins Auge; man muß danach suchen. Der Um schlag aus Pergamentpapier enthält in Gold gedruckt die Aufschrift: LXk081NI0di INNLIMtlNIOdOIOL VO OlVKL XlOVLML X O'^kN N0OVL4V — ?^M8 1886. Auf ein leeres Blatt folgt daun wieder in Golddruck auf Pcrgamentpapier eine Art Vortitel: I'art nouveau. Nun kommt der eigentliche Vortitel Is 1i vrs moclsrns, darauf ein Blatt mit den Namen des oomits cl'organisation und seht erst der oben nufgcführte Haupttitel, in der neuerdings be liebten Art fortlaufend ohne Absatz gedruckt. Will man die Namen des Verfassers und des Druckers wissen, so muß man, ganz wie bei den Büchern des 15. Jahrhunderts, auf der letzten Seite nach- schaucn; da findet man: O^NXLOOOL 6M1O08L k^k. LLOIX V^LOONNOdl LN IIKkliINL 6OL2 O^LOKL ?OOK O'ällN llOOVL^ll k^k>8 1896. Man vergißt jetzt leider manchmal, ganz besonders bei den vornehmen englischen Drucken, daß der Titel dazu da ist, schnell über den Inhalt des Buches zu orientieren, und daß er zu diesem Zweck auch klar gefaßt und übersichtlich gesetzt sein muß. Der Katalog ist auf vortrefflichem Papier ganz ausgezeichnet gedruckt und mit originellen Holzschnitten von Vallotton geschmückt. Mehr Gutes läßt sich aber von ihm nicht sagen. Wie man aus den Ausstclluugsberichtcu und dem Inhalte des Katalogs ersieht, ist die Ausstellung selbst sehr interessant und giebt ein gutes Bild von den besten Erzeugnissen des Buchdrucks und der Bücheraus stattung in den letzten Jahrzehnten. Darum ist es recht sehr zu bedauern, daß der Katalog bei seinem anspruchsvollen Auftreten so oberflächlich redigiert ist und von Fehlern wimmelt. Die Hauptteile sind folgende: Ls livrs, Ie8 slemsnts ctu livrs, Iss oivewevts ctu livrs, I« vstemevt clu livrs, kivetallatiou du livrs. In der ersten Abteilung sind aber, da die Bücher nach den ver schiedenen Jllustrationsvcrfahren zusammengestellt sind, gar zu viele Unterabteilungen geschaffen. Es ist daher nicht mehr zu übersehen, was in den einzelnen Ländern und in den einzelnen Jahren ge leistet worden ist. Das hätte den Katalog meines Erachtens gerade wertvoll gemacht. Daß die Bücher in den einzelnen Abteilungen »ach dem Alphabet der vorangcsetztcu Namen der Besitzer oder Aussteller geordnet sind, scheint mir nicht glücklich; die chronologische Anordnung wäre entschieden vorzuziehcn gewesen. Vor allem aber sind die Titelaugabcn — abgesehen von den vielen Druckfehlern — so wenig bibliographisch richtig und so unvollständig, wie man es bei deui Kataloge einer solchen Ausstellung nicht erwarten sollte. Was will z. B. der Titel (Nr. 510): Napi8 ckOrisnt ohne weiteren Zusatz besagen? Wer weiß, daß mit der Angabe: -kaxisrwülsu-, ausgestellt von Marabini Nürnberg, (Nr. 264) das Buch von Edmund Marabini: Die Papiermühlen im Gebiete der weiland freien Reichs stadt Nürnberg, Nürnberg, Selbstverlag, 1894 gemeint ist? Der Titel: -^WIOOVNOLdl NULKLIbOULIi., eie.: ltletallobjeets - konnte nur bei gänzlichem Mißverstehen so abgedruckt werden. -kt. Öraul: Ursi clsuteebs Xaturalietsv« (Nr. 501) gehört nicht unter -Xlusss (statt Neues) eoin. iwp. roz?. autriebisv-, sondern zur Gesellschaft für vervielfältigende Kunst. Nr. 567 lautet: -vr. 8. VLdINWIOO (statt dlsuteviA): Ois Wisgsudruebs (statt -drucks) in cisr 8tadtbibliotksk ru Lrauueobnsig.- Die Jahreszahlen fehlen mit ganz wenigen Ausnahmen gänzlich. In dem Namen R. Anning Bell ist einmal (Nr. 737) -OLL., einmal (Nr. 342) »tlkIMldI6 IZLOO- gedruckt, KOOLliLOM (860) statt 8SMU0M, „Nbs 8tudig" (N14) statt Studio; ähnliche Druckfehler finden sich in großer Menge. Ein alpha betisches Register, das gewiß erwünscht gewesen wäre, fehlt. Von deutschen Firmen sind vertreten: W. Drugulin (Leipzig), A. Duncker (Berlin), N. Wagner (Berlin), die Gesellschaft für ver vielfältigende Kunst (Wien, unter Nr. 500 so aufgcführt: 6L8LOO- Lvk XLliVILOkrlO'I'I6LdI0L livM'k), Photographische Gesellschaft (Berlin), I. A. Stnrgardt (Berlin), Th. Stroefer (München), Literar.-artist. Anstalt (München, so aufgeführt: 806. OIN'I'Llt. ^.ItN), Braun L Schneider (München), Cosmos (Berlin), Deutsche Verlags anstalt (Stuttgart), S. Fischer (Berlin), Genossenschaft Pan (Berlin), I. H. Ed. Heitz (Straßburg), G. Hirth (München), Moritz Schauenburg (Lahr), H. Haessel (Leipzig), F. L P. Lehmann (Berlin), G. Schuhr (Berlin), Veit L Co. (Leipzig), Verlag Kreisende Ringe (Leipzig), Julius Zwißler (Wolsenbüttel). 1. O. Kleine Mitteilungen. Verjährung von Preßvcrgchen - Wir haben vor einiger Zeit (in den Nachrichten a. d. Buchh. Nr. 140 vom 19. Juni d. I.) 1 das vom Kammergericht zu Berlin ergangene Urteil, betreffend die Verjährung der Preßvergehen, mitgeteilt. Dieses Urteil, das von Herrn Groschuff, Senatspräsidenten am Kammergericht, mit großer Entschiedenheit vertreten wird, hält die ältere juristische Ausfassung aufrecht, daß die sechsmonatige Vcrjährungssrist eines Preßvergehens mit dem Tage der ersten Verbreitung des Preß- erzeugnisses zu laufen beginne, im Gegensatz zur Anschauung des Landgerichts zu Leipzig und des Oberlandesgerichts zu Dresden, die übereinstimmend die Verjährung durch jeden neuen Verbrei tungsakt für unterbrochen erklärt haben. Diese Frage hat, wie unfern Lesern bekannt sein wird, auch die Telegicrtenversammlung des Verbandes deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine in Frankfurt a M. am 20. Juni d. I. beschäftigt und hier zu einer Resolution im Sinne der älteren Rechtsanschauung geführt. Zu derselben Angelegenheit äußert sich ein Herr kr. im Leipziger Tage blatt und kommt nach Gegenüberstellung der verschiedenen Mei nungen zu folgendem Schluß: .... Alle Entscheidungen und Resolutionen, mögen sie nun zu Gunsten oder llngunsten der Presse ausfallen, können keine Rechtssicherheit geben. Diese Rechtssicherheit aber muß ge schaffen werden. Man scheint gegenwärtig geflissentlich Verwirrung in die Rcchtsanschauungkir über die Presse bringen zu wollen. Auch der -ambulante Gerichtsstand- hat Verwirrung hervorgerusen und die Resolution des Frankfurter Dclegiertentages, die sich mit einer gleichen der bayerischen Journalisten und Schriftsteller deckt, hat volle Berechtigung. Sie lautet: -»Die Rechtspflege in Preß- deliktcn muß den thatsächlichen Verhältnissen, unter denen die Herstellung einer Zeitung erfolgt, Rcchüung tragen. Angesichts der zunehmenden neuzeitlichen Gesetzes-Interpretation, die dem Wesen, der Aufgabe und der Rechtssicherheit der Presse zuwider ist, erscheint es im öffentlichen und im Interesse der Presse ge boten, daß anhaltend und entschieden mit allen geeigneten Mit teln, im Wege von Partei, Parlament, Vereinen und Versamm lungen, sowie durch die Preßthätigkeit und besonders auch durch Organisierung aller im journalistischen Berufe Stehenden dahin gewirkt wird, daß Versuche, die Prozeßvcrhältnisse der Presse zu verschlechtern und den Gerichtsstand der Presse zu verrücken, ab gewehrt werden.« - -Das wirksamste Mittel bleibt die Petition an den Reichstag. Es ist ein Irrtum, wen» Groschuff glaubt, daß durch das Urteil des Berliner Kammergerichts die Sache geregelt und es nicht not- wendig sei, wegen der abweichenden Auslegung --die Maschine der Gesetzgebung in Bewegung zu setzen--. An das Urteil des Berliner Kammcrgcrichts ist ein Richter ebensowenig gebunden wie an die Auslegungen Berners, Thilos, Marquardscns, Kloeppels und von Liszts. »Es ist vielmehr beim Reichstag mit aller Entschiedenheit dahin zu wirken, daß der § 22 des Preßgesetzes einen Zusatz nach dem Muster des Artikels 27 des sächsischen Preßgesetzes vom 24. März 1870 erhält und demgemäß in Zukunst lautet: »»Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Vergehen, welche durch die Verbreitung von Druckschriften strasbaren Inhalts begangen werden, verjährt in sechs Monaten, von dem ersten Verbreitungsakte an gerechnet.-- An diese gesetzliche Be stimmung wäre der Richter gebunden, und man wüßte aller Orten in deutschen Landen, was wirklich Rechtens ist.- Goethegesellschaft. — Der Allgemeinen Zeitung wird aus der Generalversammlung der Gocthegesellschaft, die am 30. Juni in Anwesenheit des großherzoglichen Paares, der Frau Erbgroßherzogin und der Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg in Weimar stattgefundcn hat, folgendes berichtet: In Vertretung des am Erscheinen verhinderten Präsidenten Or. v. Simson eröffnete Geh. Hosrat Or. Ruland die 11. General versammlung. Als Hauptthätigkeit der Goethegesellschaft im ver flossenen Jahre bezeichnte dieser im Jahresbericht die rege Teil nahme an der hochherzigen Schöpfung der Frau Großherzogin, dem Goethe- und Schiller-Archiv. Die Gesellschaft ist auch be teiligt an dem Geschenk der Originalbriefe Goethes an Charlotte v. Stein an das Archiv. In diesem Jahre sollen die künst lerischen Beziehungen von Goethe Berücksichtigung finden. Durch vr. Max Friedländcr soll gewissermaßen ein Heft für Goetheschc Hausmusik hergestellt werden, worin Goethes Gedichte mit den verschiedenen Kompositionen Aufnahme finden sollen. Der von Professor vr. Burdach aus Halle gehaltene Festoortrag über -Goethes Westöstlichen Divan» wird demnächst im Jahrbuch veröffentlicht werden. Der Kassenbericht wurde von Kommerzienrat Or. Moritz erstattet. Am 31. Dezember 1895 zählte die Goethe gesellschaft an Mitgliedern 2693 Personen, darunter 29 auf Lebens zeit und l03 englische Mitglieder. Das Vermögen der Gesellschaft, 60748 betragend, ist in Wertpapieren bei der großherzoglichen Hofhauptkasse deponiert. Der verstorbene Balthasar Elischer in Budapest vermachte der Gesellschaft ein Legat, Professor vr. Ludwig Geiger in Berlin überwies eine Geldsumme. Die Gesamtein-
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