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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1921-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. „V 132, 9. Juni 1S2I. spesen arbeitenden Sortimenter die ihnen mit nur 25"/» Rabatt und Berechnung hoher Verpackungs- und voller Portospcsen ge lieferten gleichen Werke gar nicht ohne Teuerungszuschlag ab geben könnten. Solle »das wissenschaftliche Buch« zum Laden preise ohne Aufschlag an das Publikum verlauft weiden, dann müsse jedes reguläre, wirklich buch händlerisch betriebene Sortiment vom Verlag durch Gewährung eines entsprechenden Mindestrabatts (etwa 30—33sH7») instand gesetzt werden, ohne Verlust, bzw, mit einem ganz bescheidenen Nutzen so verkaufen zu können. Dringend wünschenswert sei es ferner, das; die Vorzugsbedingungen nicht nur einer kleinen An zahl besonders bevorzugter Sortimenter gewährt würden, son dern allen Buchhandlungen, die sich um den Absatz wissenschaft licher Literatur wirklich bemühen, Vorbedingung sei natürlich, daß die Bestimmungen der Notstandsordnung dahin abgeändert werden, daß ein Verkauf in Frage kommender Literatur ohne Sortimenter-Zuschlag überhaupt statthaft ist. Diese Ausführungen fanden erfreulicherweise die volle Zu stimmung einer größeren Anzahl führender Männer des deut schen Buchhandels; sie haben wohl mit dazu beigetragen, daß die darin erhobenen Forderungen bei der zu Kantate erfolgten Abänderung der Bestimmungen der Notstandsordnung sämtlich erfüllt wurden, Übertretungen der Verkaufsbestimmungen haben auch im Lause des Berichtsjahres den Vorstand wieder in mehr als 20 Fällen beschäftigt und zum Teil einen ausführlichen Briefwechsel, zum Teil mehrfache persönliche Verhandlungen nötig gemacht. Meist handelte es sich um die Nichtberechnung des Sortimenter-Zuschlags, In vielen Fällen konnte die Angelegen heit bald in befriedigender Weise erledigt werden, leider aber nicht immer. Da nach den Bestimmungen der Notstandsordnung vom Oktober vorigen Jahres der Verlag bei Abgabe seiner Ver lagsartikel an das Publikum nicht an die von den Kreisver einen beschlossenen Zuschläge gebunden war, war es oft recht schwierig, mit vollem Erfolg dagegen einzuschreitcn, wenn ein Sortimenter ein Buch zum gleichen Preise verkaufte oder an- bot. Nach den abgeänderten Bestimmungen der Notstandsord nung genießt der Verleger dieses Vorrecht erfreulicherweise nicht mehr. Der Provinzialverein und der Börsenverein werden deshalb in Zukunft wieder mit vollem Erfolg gegen alle Bücher verkäufe und -angebote zu unzulässigen Preisen einschreiten können. Umfangreicher Vertrieb wissenschaftlicher Literatur durch den Korrektor einer Druckerei, Ein Fall, der den Vorstand noch kürzlich beschäftigt hat, sei hier, da er von allgemeinerem Interesse ist, besonders erwähnt. Der Korrektor einer der angesehensten Breslauer Druckereien be trieb, ohne daß sein Chef etwas davon wußte, in seiner freien Zeit gemeinsam mit seiner Frau bereits seit Jahr und Tag in seiner Privatwohnung einen recht schwunghaften Handel mit wissenschaftlichen Büchern, Er war Lieferant der Landgerichts gruppe Breslau des Bundes Deutscher Referendare sowie des Kriegsteilnehmerverbandes, verkaufte aber auch an andere Kreise, und zwar ohne den vorgeschriebenen Sortimenterzuschlag, Am schwarzen Brett der Universität befand sich vor einiger Zeit folgender Anschlag: Streng vertraulich. Der Kriegsteilnehmerverband ist in folge Abkommens mit einem Verleger in der Lage, alle in Deutschland erschienenen Bücher seinen Mitgliedern 20"/» unter dem Ladenpreise sofort zu liefern. Eine Eintragungsliste liegt im Geschäftszimmer aus. Beim Bestellen ist die Mitglieder karte vorzuzeigen. Die Bestellungen werden aller 2 Tage weiter- gegeben, sodaß auf baldige Lieferung zu rechnen ist. In einer Nummer des Nachrichtenblattes der Landgerichtsgruppe Breslau des Landesverbandes preußischer Referendare, die ganz zufällig in die Hände eines unserer Vorstandsmitglieder gelangt war, fand sich folgende Anzeige: Die Buchhandlung hat den bei Bücherbezug durch Mitglieder gewährten Rabatt auf 207» erhöht. Es wird er wartet, daß die Bundesmitglieder künftig alle größeren Buch bestellungen durch den Bund, bzw, bei der angegebenen Buch- 788 Handlung bewirken, da nur bei entsprechendem Absatz die jetzi gen weitergehenden Vergünstigungen aufrecht erhalten werden können. Zu ihren Bestellungen verwendete betreffende »Firma-, die weder beim Handelsgericht noch beim Polizeipräsidium angemcldct ist, Bestellkarten mit dem Aufdruck: Breslauer Akademischer Verlag N, N. Weder diese Firma noch deren Inhaber steht im Buch- Händler-Adreßbuch; trotzdem wurden die bestellten Werke von einer Reihe der angesehensten wissenschaftlichen Verlagsbuch handlungen anstandslos mit vollem Buchhändlerrabatt geliefert. Wir werden uns an die betreffenden Verleger noch mit einem besonderen Schreiben wenden und sie dringend bitten, dafür Sorge zu tragen, daß derartige, selbstverständlich nur aus Un achtsamkeit erfolgte Lieferungen an Nichtbuchhändlcr, welche durch ihre Art des Büchervertriebes das reguläre Sortiment vielfach gar schwer schädigen, in Zukunft nicht wieder Vorkommen können. Dieser Fall ist dadurch erledigt, daß der Inhaber der be treffenden Druckerei seinem Korrektor den'Büchervectrieb unter sagte, und daß dieser sowohl wie seine Frau sich schriftlich gegen Konventionalstrafe verpflichtet haben, kein Buch mehr an das Publikum, an Vereine usw, zu verkaufen, es sei denn, daß sie zuvor eine reguläre, anerkannte Buchhandlung eröffnet haben. Verhandlungen mit Vertretern des Kriegs teilnehmerverbandes und des Bücheramtes in der Breslauer Universität, Infolge davon, daß diese »Firma« ihren Bücherverkauf ein gestellt hat, wandte sich ein Vertreter des Kriegsteilneh merverbandes und der Leiter des B üch eramtes an der hiesigen Universität an unfern Vorstand mit der Bitte um eine Unterredung, die natürlich bereitwilligst gewährt wurde. Das Ergebnis der Verhandlungen war, daß beide Herren ihren Aus schüssen empfehlen werden, die Besorgungen von Büchern für die Studenten aufzugeben und sie zu veranlassen, ihren Büchcr- bedarf fortan in den hiesigen Buchhandlungen zu decken, unter der Voraussetzung, daß wir diese wissenschaftlichen Bücher, soweit dies nach buchhändlerischcm Gesetz zulässig ist, ohne Sorti- menter-Teuerungszuschlag verkaufen. Auch die auf Grund von Z 2 6 desVerlagsrechts den eigenen Hörern des Verfassers zu ermäßigtem Preise zu liefern den Lehrbücher sollen in Zukunft von den Studenten gegen Vor zeigung eines Berechtigungsscheins in den Sortimentsbuchhand lungen zu dem zwischen Autor und Verleger vereinbarten Vor zugspreise gekauft werden. Die Preisprüsungsstelle für die Provinz Schlesien hatte Anfang März an den Vorstand das Ersuchen gerichtet, Auskunft zu geben über den im Sortimentsbuchhandel erzielten Bruttogewinn und über die Sortimenter-Teuerungs zuschläge. Wir hoffen, durch unsere Ausführungen die Prcis- prüfungsstelle davon überzeugt zu haben, daß das Sortiment trotz des Sortimenter-Teuerungszuschlags durchaus keine über mäßigen Gewinne erzielt, und daß der Sortimenter-Teuerungs zuschlag solange dringend notwendig ist, bis der Verlag dem Sortiment einen entsprechend erhöhten Rabatt gewährt. Preise der Schulbücher, Im Januar d, I, fand in der Breslauer Regierung unter Vorsitz eines Regierungsrates eine Besprechung über die PreisederSchulbücher statt, an der Vertreter der Lehrer schaft, des Verlags und unseres Vereins teilnahmen. Nachdem die Verleger die Notwendigkeit ihrer Preiserhöhungen nachge wiesen hatten, erklärten die Vertreter unseres Vereins, daß das Sortiment die ohnehin häufig überaus gering rabattierten Schulbücher ohne einen Zuschlag von 107» nicht verkaufen könne. Die endgültige Erledigung der Angelegenheit wurde vertagt, bis eine Regelung durch die zuständigen buchhändlerischen Instanzen erfolgt ist. Die Breslauer Buchkamps stelle des Reichs jugendringes hatte an zwei Breslauer Buchhandlungen die Forderung gestellt, eine Anzahl Bücher und Zeitschriften, welche nach dem Urteil der Reichsbuchprüfungsstelle des Jugendringes und dem Gutachten der Lehrervereine geschmackverderbend wirken
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