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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1921
- Strukturtyp
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- 1921-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 89, 18.-April 1921. Verlag und Sorlimenl nur dann eine befriedigende Lösung er fahren, wenn beide Teile bestrebt sind, sich in die Bedürfnisse des gesamten Buchhanders hineinzudenken. Ich halte es daher für unbedingt erforderlich, das; der Verlag aus den Jahres berichten derjenigen Orts, und Kreisvereine, in denen das Sorti ment ausschlaggebend ist, ersieht, welche gemeinsamen Bestrebun gen am Werke sind, um die Organisation und die Rentabilität der Sortimentsbuchhandlungen zu beheben. Meine obigen Aus führungen stehen daher im organischen Zusammenhänge mir der Frage, die uns im verflossenen Jahre besonders beschäftig! hat: der Frage der Nolslandsordnung. Es würde heißen »Eulen nach Athen tragen-, wenn ich in diesem Jahresbericht die ganze Frage ausrollcn wollte. Sie alle, meine Herren, wissen, daß unser Verein den regsten Anteil an den Bestrebungen einer einheit lichen Regelung des Verkaufspreises genommen hat. Ihr Vor stand hat sich dauernd mit der Frage beschäftigt und hat an allen Gelegenheiten, diese Frage durch Aussprachen zu klären, teilgenommen. Zur Vorbereitung der Zusammenkünfte in Marburg und Leipzig haben außer den Versammlungen Besprechungen in kleineren Kreisen stattgefunden; für Weimar ist die Ansicht der Verleger unseres Vereins in zwei besonderen Sitzungen eingeholt worden, in deren erster ein Rundschreiben an Mitglieder des Vcrtegervereins beschlossen wurde, welches überall Widerhall gesunden hat. Der Abschluß Ihres Schatzmeisters wird Ihnen sagen, daß diese Arbeit mit großen Kosten verbunden war, und wir hoffen daher alle, daß Kantate uns ein günstiges Ergebnis bringen wird. Das abgelaufene Jahr hat eine Unsicherheit in der Preis gestaltung geschaffen, wie wir sie hoffentlich nie wieder erleben werden. Ist cs doch Faktum, dag ein wissenschaftliches Wert in fünf hiesigen Buchhandlungen von einem Käufer verlangt wurde. In jeder wurde ihm ein anderer Preis gesagt, und er kaufte es in der fünften Buchhandlung, da diese es vorrätig hatte. Aber sogar überall vorrätig gehaltene Werke werden zu den verschiedensten Preisen angebo.en. Hierin Wandel zu schas sen, muß unsere unbedingte Aufgabe sein, andernfalls verlieren wir das Vertrauen des Publikums in die Stabilität unserer Preise und verlieren dadurch den Ruf, den der deutsche Buch handel gegenüber fast dem ganzen andern Handel stets als eine besondere Zierde für sich in Anspruch genommen hat: den Ruf der unbedingten Vertrauenswürdigkeit in die Verkaufspreise. Aber nicht nur die Notslandsordnung hat zu dieser babylonischen Verwirrung geführt, auch die Teuerungszuschläge der einzelnen Verleger sind schuld an diesem Wirrwarr. Ist es doch für den Sortimenter mit einem großen Lager teilweise ganz unmöglich, alle Preisänderungen sofort vornehmen zu können. Nur die Sortimenter, die ihren gesamten Lagerbesland nach Verlegern geordnet haben, können ziemlich sicher allen Änderungen der Ver- lagsaufschläge Nachkommen. Wer aber sein Lager in einzelne Wissenschaften nach dem Alphabet verteilt hat, wird kaum die Preiserhöhungen eines großen Verlegers in kürzester Frist vor nehmen können. Mir ist ein großes Hamburger Sortiment be kannt, dessen Lagerverzeichnis über 290 verschiedene Abteilun gen aussllhrt. Die kürzliche Preiserhöhung eines großen Leip ziger Universalvcrlags war nur durch einen Anschlag in den Verkaufsräumen durchzufllhren, sodatz eine Nichtbeachtung dieses Anschlags sofort ein Unterangebot gegenüber andern Sortimen tern Hervorruf!. Wir begrüßen es daher, daß in der letzten Zeit die Verleger dazu übergehen, Preisaufschläge bei neuen Erscheinungen und neuen Auflagen nicht mehr zu machen, sondern von vornherein seste Preise anzusetzen. Wenn ich nun auf die Notstandsordnung mit einigen Worten eingehc, so kann ich nicht umhin, die Ablehnung der Bekannt machung des Börsenvereins zur Notstandsordnung vom 6. Ok tober 1929 von einigen Vereinen für eine große Schädigung des Buchhandels anzusehen. Gewiß hatte diese neue Fassung der Noistandsordnung einen sehr großen Mangel, nämlich die Frei heit sür den Verleger, sich danach zu richten oder nicht; aber der Kampf gegen diese Bekanntmachung zeitigte die unglücklichsten Zustände im Sortimentsbuchhandel. Schweren Herzens habe ich daher in der VorsitzendeiüVersammlung am 8. Oktober in S48 Leipzig mich mit dieser Ordnung, unter der Voraussetzung des Verzichts des Verlags auf das ihm eingeräumte Recht, einver- standen erklärt. Es hat der außerordentlichen Hauptversamm lung des Börsenvereins am 13. Februar 1921 bsdursi, um dieses Sonderrecht verschwinden zu lassen. Möge dieser Elsolg der in jeder Hinsicht außerordentlichen Zusammenkunft deutscher Buch händler dem Verlag ein Meneletel sein, seine Anso.derungen nicht zu überspannen, sondern in gemeinsamer Tätigkeit mit dem Sortiment das Wohl des gesamten Buchhändlerstandes zu wahren. Die vielen Verhandlungen in Leipzig haben ganz klar erwiesen, daß eine große Anzahl gemeinsamer Arbeiten für Ver lag und Sortiment in der nächsten Zeit zu lösen sind. Es ist daher der Wunsch Wohl berechtigt, daß ein versöhnlicher Geist die Differenz, die bis zur Oslermesse ihrer Lösung harrt, aus der Welt schafft, damit dann in gemeinsamer Arbeit an die übrigen Aufgaben des gesamte» Buchhandels herangctreten wer den kann. Handelt es sich doch um nichts Geringeres, als den Buchhandel als Individualwirtschaft existenzfähig zu erhalten gegenüber den Bestrebungen von Staats- und Staütgemeinden, einzelne Teile desselben in die Gemeinwirtschaft zu llbersühren. Auch die Bestrebungen, den Buchhandel zu einer Domäne der Berussvereine zu machen, müssen Sortiment und Verlag gemein sam in der Abwehr finden. Die Bestrebungen des wissenschaftlichen Sortiments und Verlags gewinnen, von diesem letzten Gedanken aus betrachtet, eine ganz besondere Bedeutung. Werden diese Bestrebungen doch in hervorragendem Maße beeinflußt durch die in den Buch handel hineiugetragenen Wünsche der Käuferkreise. Ich glaube, das Sortiment darf diese gemeinsamen Verhandlungen durchaus begrüßen; handelt es sich doch darum, den Verkauf wissenschaft licher Literatur dem hieran besonders beteiligten Sortiment zu Bedingungen zu erhalten, die ihm seine Existenz gewährleisten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Standpunkt der Verleger, diesen Vorzugsrabatt nur solchen Sortimentern einräumen zu wollen, die notorisch für den wissenschaftlichen Verlag arbeiten, als in gewissem Umfange durchaus berechtigt anzuerkennen ist. Es ist nach meiner Ausfassung nicht richtig, wenn von Sorti menters Seiten der erhöhte Rabatt auf wissenschaftliche Lite ratur für alle Sortimenter verlangt wird. Das wissenschaftliche Sortiment steht und fällt mit der Lösung dieser Frage. Das all gemeine Sortiment wird dagegen sich durch den Verkauf der bei ihm überwiegenden Literatur durchaus schadlos halten und wird bei dem einzelnen wissenschaftlichen Werke auch bei geringerem Verdienst infolge der sonstigen verminderten Kosten für den Verkauf dieser Werke einen bescheidenen Nutzen erzielen. Das allgemeine Sortiment wird unter der Rabattverkürzung nur ganz gering leiden, während das wissenschaftliche Sortiment durch seine Ausschaltung seitens der Käuserkreise existenzunsähig ge macht wird. Ich hätte es daher begrüßt, wenn es möglich ge wesen wäre, in Leipzig einen Weg zu finden, diese Abmachungen von Firma zu Firma in die jetzt wieder gültige Notstands ordnung vom 8. Oktober hereinzunehmen. Dies müßte ge schehen durch Bekanntgabe der getroffenen Abmachungen im Börsenblatt, wodurch ein einheitlicher Verkaufspreis überhaupt erst erzielt wird; durch die Schaffung einer Instanz, an die sich solche Sortimenter wenden können, die nach ihrer Auffassung un berechtigter Weise von einem Verlage ausgeschaltet wurden, und durch Festsetzung eines Rabatts, der die Lieferung ohne Aus schlag wirklich ermöglicht. Außerdem müßte ein fester Zeit punkt für das Inkrafttreten dieser Übereinkommen von den buchhändlerischen Organisationen vereinbart werden, liegt doch in der Verpflichtung zur aufschlagfreien Lieferung eine Auf hebung der Bestimmung der Notstandsordnung vom 6. Oktober, die für alle Buchhändler gültig ist und daher unmöglich ein seitig von Firma zu Firma außer Kraft gesetzt werden kann. Mit Bedauern haben wir noch von einem andern Punkte in diesem Abkommen Kenntnis genommen, der eine Aufhebung der Bestimmungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhänd'e- ein schließt. Einige Verleger haben in die Einräumung auskömm lichen Rabatts für ihre Verlagswerkc als Zweites die Bedingung der Autzenhandelsverkaufsordnung bezüglich der Meldepflicht ge ändert. Es ist selbstverständlich ausgeschlossen, daß Bestimmun-
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