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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1921
- Strukturtyp
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- 1921-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. M 68, 19. März 19Zl. mir zu der Meinung kommen: Das beste ist, wir lassen es bei der Notstandsordnung vom 5. Oktober bis auf weiteres und überlegen dann gemeinsam, wie wir weiterkommen können, und besonders auf dem Wege, wie er von den wissenschaftlichen Ver legern borgeschlagen ist. (Bravo! und Händeklatschen.) Herr Paul Nitschrnann (Berlin): Meine Herren! Herr vr. Giesecke spricht immer sehr überzeugend, und es gibt im ganzen Börsensaal kaum einen Redner, dem ich so gern lausche wie ihm (Bravo! und Heiterkeit); was er sagt, ist mir immer ungemein sympathisch, er ist mir auch als Verleger in jeder Weise sympathisch. (Heiterkeit.) Aber wenn wir die Sache bei Licht besehen, dann ist doch in seinen Äußerungen immer etwas enthalten, was man nicht ohne weiteres unterschreiben kann, wenn man cs sich erst einmal genau und reiflich überlegt, hat. Im Augenblick sagt man sich Wohl: Ja, da kannst du zustimmen; aber bei näherer Betrachmng und Überlegung sieht die Sache doch anders aus. Herr vr. Giesecke sagt: Wir wollen, um für weitere Verhandlungen Zeit zu gewinnen, die Notstandsordnung vom Oktober vorläufig in Kraft setzen, aber wir wollen sie für verbindlich erklären. Da kommt nun die erste große Frage, die ich an Herrn vr. Giesecke zu richten habe: Was versteht er unter Verbindlicherklärung? Unter Verbindlicherklärung eines Bör senvereinsgesetzes verstehe ich nach den Satzungen des Börsen vereins: verbindlich für jedes Mitglied des Börsenvereins (Sehr richtig!), ebenso für Verleger wie für Sortimenter. (Sehr richtig!) Wenn Herr vr. Giesecke uns sagt, daß das der Sinn seiner Ausführungen gewesen ist, dann können wir uns viel leicht einmal die Sache bis morgen durch den Kopf gehen lassen. (Bravo!) Aber ich mache Sie auf eins aufmerksam, Herr vr. Giesecke: Die Notstandsordnung vom 5. Oktober ist eigent lich nichts anderes als die Notstandsordnung vom Januar 1920, nur mit anderen Worten, durch die seinerzeit dem Sortiment Sand in die Augen gestreut worden ist. Die Notstandsordnung vom Oktober hat nämlich sogenannte geschützte Besorgungs- gebühren, die in Wirklichkeit aber niemals geschützte Besor gungsgebühren geworden sind, da sich weder Verlag noch Sorti ment an sie gekehrt haben und der Vorstand des Börsenvereins gar nicht daran gedacht hat, auf irgendeine Beschwerde wegen einer Übertretung dieser »geschützten« Gebühren einzugehen. M°ine Herren, die Notstandsordnung vom 5. Oktober 1920 ist von ihrem Beginn an eine in sich durchaus unwahrhafiige Ordnung gewesen; es war gar nicht daran gedacht, diese Besor- gnngsgebllhren, die dem Sortiment die Sache schmackhaft machen sollten, nun auch zu schützen. Es ist niemals vom Vorstand des Börsenvereins geglaubt worden, daß diese sogenannten Besor- gungsgebllhrcn nunmehr ebenso geschützt werden könnten wie die Teuerungszuschläge. Wir Sortimenter alle haben in unseren Akten Briefe vom Vorstand des Börsenvereins, die in Legionen auf Beschwerden hinausgegangen sind und die immer wieder den Passus enthalten: »Ja, wir können die Besorgungsgebllhren schützen, wenn keiner dagegen ist (Heiterkeit!), in dem Augen blick aber, wo einer gegen den Stachel lökt, ist unsere Macht dahin, und wir können sie nicht schützen«. Meine Herren, das kommt mir so vor, als wenn jemand ein Gesetz herausbringt und sagt: Dieses Gesetz ist da, und es gilt, wenn alle es aner kennen und danach handeln; wenn aber einer dagegen verstoßen sollte, ja, dann haben wir allerdings keine Macht, keine Mittel und keine Handhabe, diesen Verbrecher nunmehr zur Rechen schaft zu ziehen. Daran krankt die Bekanntmachung des Vor standes des Börsenvereins vom Oktober, und als Sic, meine Herren vom Verlage, dieser Bekanntmachung zugestimmt haben, da — ich muß es hier offen aussprechen — haben Sie gewußt, daß es so kommen müßte. Das Sortiment ist damals auf ein Glatteis geführt worden, ich weiß nicht, ob absichtlich oder un absichtlich; aber es sind eine ganze Reihe von Vertretern der Kreis- und Ortsvereine und auch von den Kollegen außerhalb der Vorstände einfach in den Glauben gewiegt worden, sie hät ten jetzt einen 10°/,.igen Teuerungszuschlag, der «« ipso geschützt ist, und daneben eine Besorgungsgebühr, die jeder Kreisverein nach eigenem Belieben festsetzen könnte, die aber ebenfalls ge schützt sei. S5-0 > Wenn also Herr vr. Giesecke meint, daß jeder Kreisverein den Teuerungszuschlag in der von ihm gewünschten Höhe fest sten sollte, also ungefähr nach dem Vorschläge des Kollegen Quelle, und daß der Börsenverein mit der Macht des Verlags ! hinter sich diesen Teuerungszuschlag gegen Verlags- und gegen ! Sortimentsunterbietungcn schützt, dann könnten wir wahrschein lich bereit sein, auf die Notstandsordnung vom Oktober «inzu gehen. (Sehr richtig!) Dann ist sie aber — darauf mache ich Sie aufmerksam — etwas ganz anderes, als das Ungeheuer, das wir in die Wolfsschluchl geworfen haben, j Aber, meine Herren, wie ist es denn weiter, wenn jetzt ein Teil Ihrer Verlagskollegen, also sagen wir einmal die Herren, die wir als »Unentwegte« zu bezeichnen gewohnt sind, sagen: Ja, ihr könnt die Rotstandsordnung wieder einsetzen und für verbindlich erklären, wir aber kehren uns nicht daran, wir machen nach wie vor, was wir wollen, wir verkaufen nach wie vor ohne Zuschlag oder mit einem geringeren Zuschlag. Herr vr. Giesecke, hat dann der Börsenverein, hat dann der Deutsche Verlegerverein irgendein Mittel in der Hand, diese Herren zur Raison zu bringen? Ich muß das verneinen, und die Herren werden wahrscheinlich auch sagen: Nein, dieses Mittel haben wir nicht. ^ Darum glaube ich, daß dieser Vermittlungsvorschlag — oder ' er ist beinahe nichts anderes als ein Hinausziehungs- und Ver schleppungsvorschlag — wenig Sinn hat, wenn Sie uns nicht die Sicherheit geben, daß jetzt dem Börfenvereinsvorstand die Macht gewährt wird, nun auch mit aller Kraft die Exekutive über diese Notstandsordnung auszuüben. Aber wenn Sie das wirklich so beschließen, wo bleiben denn dann die Abbauwünsche der Behörden und des Publikums? Das Publikum und die Be- , Hörden, sagen Sie immer, wollen die Notstandsordnung abbauen; das ist dann aber doch kein Abbau mehr, das ist ja dann dasselbe, durch di« Not der Zeit uns aufgedrungcne rohe Verfahren des Zuschlags auf jedes Buch, gleichviel, ob hoch oder niedrig ra- battiert, wie wir es seit 1918 gehabt haben! z Deshalb ist rein wirtschaftlich und den jetzigen Verhält nissen entsprechend dieser Vorschlag des Deutschen Verlcgerver- eins eigentlich so gut wie unannehmbar. Denn dann wird wahr scheinlich das Reichswirtschaftsministerium kommen und sagen: > »Meine Herren, wir sehen nichts von einem Abbau, Sie bleiben ja immer bei derselben Sache, die Sie bisher gehabt haben, nur daß Sie statt des Wortes .Teuerungszuschlag' das Wort .Be st rgungsgebühr' wählen«. Glauben Sie denn, daß die Herren von der Regierung nicht so klug sind, das zu durchschauen, daß Bcsorgungsgebühr und Teuerungszuschlag genau dasselbe sind? Deshalb möchte ich bitten, daß die Herren vom Vorstande des Verlegervereins und Herr vr. Giesecke sich zunächst einmal überlegen, wie die Ausführungen des Herrn vr. Giesecke ge meint waren. Ich weiß nicht, ob er sie im Einvernehmen mit dem Vorstande des Verlegervereins gemacht hat. (Herr vr. Gic- secke: Nein!> — Ja, dann möchte ich einmal fragen, wie sich Herr vr. Giesecke diesen Schutz gedacht hat, und ob er glaubt, daß die Unentwegten und ihr Anhang der Okloberordnung in dieser gereinigten und geläuterten Forni zustimmen werden. - Nun noch einen kleinen Beitrag zu dem, was ich vorhin ausgeführt habe. Mir wird ein Brief eines Verlegers in Frei burg i. B. überreicht, der ein neu erscheinendes Buch jedem Stu dierenden statt zu 48 für 36 -Ä anbietet. (Rufe: Pfui I) Der Direktor des Seminars der Universitätsstadt, an den dieses von dem Buch« begleitete Schreiben gerichtet ist, schreibt darunter: »Das Verfahren ist n eu. Ich würde Vorschlägen, unter Be nutzung des Rückportos das Buch wieder an den Verleger zurück zustellen«. (Bravo! und Händeklatschen.) gez. soundso. — Meine Herren, der Direktor dieses Seminars nennt das Verfahren »neu«; er nennt es nicht unanständig. Auch wir wollen cs nicht so nennen. Wenn es aber von Kreisen außerhalb des Buch handels beliebt würde, dürfte Wohl niemand von uns anstehen, es unanständig zu nennen. (Bravo! und Händeklatschen.) Herr vr. Oskar Sicbeck (Tübingen): Meine Herren! Herr Nitschmann war so freundlich, mir diesen Brief vorhin zu zeigen. Ich habe eben erst das Datum dieses Briefes gesehen, und ich kann Ihnen verraten, daß derselbe Verleger, der diesen Brief
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