Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210319
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192103191
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210319
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-03
- Tag1921-03-19
- Monat1921-03
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 6«. 19. März 1921. licher Auslegung der KZ II und 12 der Vertaufsordnung solche Lieferungen vornehmen; dafür Halle ich einen prägnanten Fall angeführt!) — Dazu kann ich selbslvcrslündUch persönlich kei nerlei Stellung nehmen. Ich habe es doch nicht in der Hand, welche Beschlüsse der Vorstand des Vcrlegervereins bezüglich der Ausschließung faßt. Ich stehe natürlich auf dem Standpunkt, wie ich gestern auch in der zweistündigen Aussprache mit den Herren vom wissenschaftlichen Sortiment deutlich zum Ausdruck gebracht habe, daß ich es für eine Anstandspflicht des Verlegers halte, daß er derartige Lieferungen so weit einschränkt, als ihm das nur irgend möglich ist. AVer dieses »soweit es ihm nur möglich ist- legen Sie in Gedanken natürlich immer so aus. daß es die berühmte Hintertür ist, durch die der Verlag alles möglich machen will. In Wirklichkeit ist aber die Sache ganz anders, und ich muß gerade auf den K 26 des Verlagsrechtsgeseyes zurück kommen. weil das eben diejenigen Fälle sind, die am allerschiimmsten liegen, durch die das Sortiment auf der «inen Seite am allerschlimmsten unterboten wird und durch die der Verlag auf der andern Seite in die allerschwierigste Situation gelangt. Ich habe gestern den Kollegen vom wissenschaftlichen Sorti ment auseinandcrgesetzt, wie di« Lage ist, daß im April der Deutsche Hochschultag Zusammentritt, um diese Frage endgültig zu klären, daß einer der angesehensten Juristen dabei ist. ein neues Gutachten auszuarbeilen, durch das das alte Gutachten von Professor Beer aus dem Jahre 1905 überholt werden soll. Damals, kurz nach Begründung des Akademischen Schutzvereins, erging eine Entscheidung des Reichsgerichts, die klipp und klar besagte, daß der Autor auf Grund von K 26 des Verlagsrechls- gesetzes nur beanspruchen kann, daß ihm seine eigenen Werke zur Weitergabe an sein« eigenen Hörer von seinem Verleger zum Nettopreise geliefert werden, und diejenigen Firmen, die seinerzeit das Rundschreiben vom 18. Dezember bekommen ha ben und die die Rundschreiben derjenigen Verleger, welche sich für ihre Firmen diesem Vorgehen anschlossen, in Händen haben, wissen, daß die Verleger, die bei dieser Aktion mittun, entschlos sen sind, solche Lieferungen künftig nur noch durch Vermittlung des Sortiments zu machen, vorausgesetzt, daß die Autoren sich damit einverstanden erklären, daß ihre Hörer nicht, wie es im Gesetz heißt, die Bücher zum niedrigsten Preise, zu dem sie inner halb des Betriebes des Verlegers abgegeben werden, sondern mit 25"/> unter dem Ladenpreise bekommen, und dafür soll dann der Sortimenter den vollen Rabatt auf diese Exemplare be kommen, der eben in unserem Rundschreiben angebote» wor den ist. Diejenigen Herren vom Sortiment, mit denen ich mich über eine solche Lösung ausgesprochen habe, haben mir alle zuge geben, daß sie die schwierige Situation des Verlags durchaus zu würdigen wissen und genau wissen, daß der Verlag gegen diese Ansprüche der Autoren bis zu einem gewissen Grade macht los ist, daß der Verlag jedenfalls niemals mit dem Standpunkt durchdringen kann: Ich liefere auf Grund des K 26 des Verlags- rechtsgesetzes überhaupt nicht. Wenn wir uns auf diesen Stand punkt stellen würden, dann würden wir nur auf der andern Seite den verschärften Widerstand auslösen, und es käme zu einem neuen Prozeß; es gäbe «ine neue Reichsgerichtsentscheidung, und diese würde so, wie im Augenblick in akademischen Kreisen und in weiten Kreisen die Stimmung ist, sicher dahin führen, daß K 26 viel weiter ausgelegt wird, daß also die Autoren in viel größerem Umfange als nach der jetzigen Rechtsprechung diese Lieferungen zu beanspruchen hätten. Und deshalb haben wir, soweit wir bei der Aktion vom 18. Dezember mitwirkten, uns bereit erklärt, diese Lieferungen künftig nur noch durch Ver- mittlung des Sortiments zu machen, und die Herren vom Sorti ment haben mir alle zugegeben: Wir gehen auf diesen Weg gern ein; wir sehen ein, daß der Verleger in vielen Fällen eben nicht anders handeln kann, und sind froh, wenn die Leute auf diese Weise wenigstens in unfern Laden kommen ; sie sagen: Wenn wir an diesen Exemplaren auch nur einen kleinen Verdienst haben, so haben wir dafür doch die Chance, daß die Studenten zu uns kommen und vielleicht auch sonst etwas kaufen Diese Frage ist im Kreise des Verlags gegenwärtig mit ein« der schwierigsten und kompliziertesten geworden. Auf Veran- I lassung des Herrn vr. Ruprecht habe ich schon vor acht Tagen I aus heute abend eine Besprechung der theologischen Verleger ein- ^ berufen, in der zu dieser Frage Stellung genommen werden soll, und in der ich alles aufbieten werde, um meine Kollegen vom Verlage davon zu überzeugen, daß es in der Weise nicht geht — im theologischen Verlage kenne ich übrigens nur eine Firma, die das getan hat —, daß die Verleger den Fachschafien, Astas usio. gewissermaßen ihre guten Dienste anbielen, daß wir damit dem Sortiment und letzten Endes auch uns selbst schaden. (Sehr richtig! Bravo!) Tenn ich stehe eben nach wie vor in diesen ganzen Fragen auf dem Standpunkt: deshalb ist eben diese Son deraktion des wissenschaftlichen Verlags so tief auf innerer Not wendigkeit begründet; in der wissenschaftlichen Literatur ist es nun einmal so, daß Sortiment und Verlag in ganz anderer Weise gemeinsame Interessen haben als im ganzen übrigen Buchhandel. Ich habe das gestern den Herren vom wissenschaftlichen Sorti ment eingehend auseinandergesetzt, und sie haben diese Ausfüh rungen, soweit ich beurteilen kann, durchaus zutreffend gesunden. Es ist nun einmal so: beim Vertriebe wissenschaftlicher Lite ratur besteht zwischen Sortiment und Verlag eine Interessen gemeinschaft, wie sie im ganzen übrigen Buchhandel nicht vor handen ist, und deshalb habe ich mich auch sehr gefreut, daß heute vormittag in der Versammlung, die der Verlegerverein einberufen hatte, auch Verleger aus anderen Wissensgebieten spontan an mich herangetreten sind und mich gebeten haben, sie wollten bei dieser Besprechung heute abend um 8 Uhr auch zu gegen sein, und wir hoffen, daß wir heule abend die ganzen Ver legerkollegen, die dabei sein werden, dazu bekommen, daß sie künf tig das Verlagsrechtsgesetz so auslegen und handhaben, wie es in unserm Rundschreiben vom 18. Dezember vorgesehen ist, und ich kann Ihnen das um so mehr sagen, als ich die Überzeugung habe, daß der Verlag nicht nur eine Anstandspflichl hat, sondern daß er auch schon aus eigenem wohlverstandenen Interesse in dieser Richtung Vorgehen wird. Ich glaube, daß ich damit die Frage, die Herr Nitschmann an mich gerichtet hat, so weit beantwortet habe, als von mir billigerweise verlangt werden kann. (Bravo I) Herr Or. Alfred Giesecke (Leipzig): Meine Herren! Nach dem, was wir gehört haben, besteht bei uns allen Wohl die Mei nung, daß wir versuchen sollten, zu einer Verständigung zu kom men (Sehr richtig! Bravo!), und zwar nicht nur, wie es nach der Auslegung, die Herr Nitschmann dem Schreiben des Reichs- wirtsci>astsministeriums gegeben hat, scheinen könnte, im Inter esse des Verlags. Ich will alles beiseite lassen, was die Mei nungsverschiedenheiten betonen könnte. Aber wenn wir einmal gegenseitig unsere Rechnung aufmachen, so werden Sie, wenn Sie sagen: ich mutz soundsoviel für meine Spesen haben, dem Verleger doch auch zugestehen müssen, daß er ebenfalls für seine Spesen soundsoviel haben muß. (Herr Nilschmansi: Gewiß!) — Ja, dann kommen wir eben auf die Rechnung von den be kannten lOO"/,, daß das eben immer nur 100"/, sind, und dann wäre doch vielleicht die Frage, ob die Rechnung so ganz glatt zu Ihren Gunsten anerkannt werden würde, wie Sie das vielleicht annehmen. Ich will das jetzt aber nicht näher ausführen, möchte viel mehr versuchen, etwas zu sagen, was uns vielleicht klar macht, wohin wir wollen und wie wir dahin kommen können. Es ist zweifellos, datz das uns allen vorschwebende Zwl die Wieder einsetzung des festen Ladenpreises in sein altes Recht ist. Aber das scheint mir, ohne auch da ins einzelne eingchen zu wollen, die Besprechung der wissenschaftlichen Verleger und Sortimenter gezeigt zu haben: so einfach ist die Sache zum mindesten nicht (Zustimmung); ja, ich halte das solange für unmöglich, als unsere Verhältnisse derartig im Flusse sind, wie es heute der Fall ist. (Sehr richtig!) Meine Herren, der Verleger kann sich das, was er Ihnen gibt, auch nicht aus seiner Haut schneiden ; er kann auch nicht zulegen — und wie soll er es dann machen? Der Verleger kann das, was Sie jetzt als Teuerungszufchlag be rechnen, nicht einfach auf seine Rechnung, auf den Rabatt über nehmen, wenn er nicht den Ladenpreis um ebensoviel erhöht.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder