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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1921
- Strukturtyp
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- 1921-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1921
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- Deutsch
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66, IS. März >921.. Redaktioneller Teil. die mehrere Stunden länger dauerte, als wir angenommen hat ten, sich allerdings zurückziehen, um nunmehr das, was in der Versammlung beschlossen worden war, in eine gewisse Form zu bringen, damit es sich zu Anträgen verdichtete. Sie sehen daraus also, daß wir vollkommen loyal gehandelt haben und daß uns nichts ferner liegt, als hier irgendwie ein unlauteres Spiel gegen das Sortiment zu treiben oder Sie morgen gar mit irgendwelchen Vorschlägen zu überraschen. Sie wissen ja selber, daß die Behörden, daß das Publikum, insbesondere auch die Schriftsteller, die Autoren und die Biblio theken einen Kampf gegen die Zuschläge des Sortiments füh ren, und Sie werden Wohl ebenso wie der Verlag überzeugt sein, daß wir wieder zu geordneten Verhältnissen kommen müs sen; und diese geordneten Verhältnisse basieren eben darauf, daß wir wieder den einheitlichen Ladenpreis haben. Es fragt sich nur, wie das zu erreichen ist, und, meine Herren, die Rech nungen, die wir bisher von den Vertretern des Sortiments gehört haben, überraschen zwar durch eine gewisse Originalität, wie wir sie an Herrn Georg Schmidt (Hannover) gewöhnt sind, und ebenso auch durch eine ganz einseitige Rechnung des Herrn Nitschmann, der uns soeben einfach erktärt: Was ihr uns mehr Rabatt geben müßt, das wird durch die erhöhten Ladenpreise erreicht. Sie wissen ja auch aus dem Briese des Neichswirt- schaftsministeriums, daß es sich gegen etwa erhöhte Ladenpreise wendet, daß ihm vor allen Dingen daran liegt, das Buch zu verbilligen. Wie soll das aber geschehen, wenn diese rohe, krasse Erhöhung des Rabatts einfach erfolgt und dann also der La denpreis in die Höhe gesetzt werden muß? Und vor allen Din gen wird vom Sortiment niemals in Rechnung gestellt, daß der Verlag, wenn er seine Ladenpreise erhöht, dann eben auch die Ladenpreise den Autoren vergüten und davon die Prozente an sie abfllhren muß. Ein Kollege von mir, Herr Cohn von der Firma Fleischet L Co., hat einer Gesellschaft von Schriftstellern einmal aus geführt, daß hundert Teile eben hundert Teile bleiben, daß 100°,!, 100"/» sind, und wenn Sie dem Sortiment soundsoviel Pro zent davon geben, den Autoren soundsoviel Prozent, dann eben nur noch eine kleine Spanne für Herstellung, Vertrieb und Ge winn bleibt. Sie können den Ladenpreis so hoch schrauben wie Sie wollen: bis in die Tausende hinein bleiben hundert Teile hundert Teile. Meine Herren, die Schriftsteller haben das verstanden, und es wäre doch auch möglich, daß das, was ein Schriftsteller versteht, auch ein deutscher Buchhändler versteht. (Heiterkeit.) In dieser Einfachheit läßt sich also die Frage nicht lösen; das sind außerordentlich komplizierte Verhältnisse, und wir haben uns in einzelnen Versammlungen der Verleger schon sehr die Köpfe darüber zerbrochen, wie die Sache zu lösen ist. Wie wir nun im einzelnen unsere Vorschläge gestalten wer den, das kann ich Ihnen, wie gesagt, noch nicht angeben; ich will Ihnen aber sagen, was wir ungefähr dem Sinne nach morgen beantragen werden. Zunächst werden wir feststellen müssen, daß der Antrag der Herren Nitschmann und Genossen keine geeignete Grundlage für die Zurückführung des Buchhandels zu geordneten Verhältnissen bildet, da er unvereinbar ist mit den in den Satzungen festge legten Vereinszwecken des Börsenvereins. Zweitens werden wir sagen, daß die Festsetzung von Be zugsbedingungen des Verlags durch Mehrheitsbeschlüsse eine zwangswirlschaftlich« Regelung des Buchhandels bedeutet, die die gesunde Weiterentwicklung unterbindet, wie sie notwendig ist, und daß die immer wieder auftretenden Bestrebungen des Sortiments auf Einführung einer Stammrolle deshalb nicht angängig sind, weil dem Vorstande keinerlei Machtmittel zur Verfügung stehen, um den in die Stammrolle aufgenommenen Sortimentern die ihnen zugedachten Vorteile zu sichern. Und schließlich — und das ist die Hauptsache — geht unser Beschluß dahin, daß der Verlegervercin deshalb den besten und einzigst Ausweg aus den gegebenen Schwierigkeiten darin er blicken kann, daß die Bekanntmachung vom S. Oktober, die Notstandsordnung, als allgemeinverbindliche Ordnung vor läufig bis Kantate 1921 betrachtet wird, daß aber die Verein barungen, die von Firma zu Finna über Bezugsbedingungen gepflogen werden, der Regelung dieser Notstandsordnung nicht unterworfen sind und daß es nunmehr heißt, bis Kantate 1921 durch Verhandlungen, sei es von Gruppe zu Gruppe, sei es von Firma zu Firma, geordnete Verhältnisse anzubahnen, wie sie das Vorgehen der wissenschaftlichen Verleger teilweise schon geschaffen hat, daß man versuchen muß, auf diesem Wege zu geordneten Zuständen zu kommen. Wir glauben, daß wir darin vielleicht auch die Zustimmung des Börsenvereinsvorstandes finden können, der ja diese Ord nung vom 5. Oktober erlassen hat. Es ist schon eine Rückkehr zu geordneten Verhältnissen, wenn wir eine gesetzlich erlassene Ordnung des Börsenvereins nunmehr auch einmal für uns als gesetzlich verbindlich anerkennen. Dann haben wir zunächst ein mal eine gesunde Basis. Dann ist in beiderseitigem guten Be streben zur Einigung zu versuchen, ob wir durch Vereinbarungen das erreichen können, was Sie, meine Herren Sortimenter, brauchen, und was der Verlag Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen und nach seinen Kräften geben kann. Denn das ist selbstverständlich auch dem Verlage ganz klar, daß Sie ein ge wisses Äquivalent für Ihren Ausfall brauche». Aber dieses Äquivalent kann Ihnen nicht durch «inen mit Majorität erzwun genen Vereinsbeschluß geschaffen werden, der lediglich zur Folge haben müßte, daß die Spaltung im Buchhandel noch größer wird; denn er würde ebensogut von dem durch Majorisierung unter legenen Teile nicht anerkannt werden, wie das Sortiment die Notstandsordnung vom 5. Oktober nicht anerkannt hat. Also einigen wir uns zunächst einmal aus die Notstands- ordnung vom 5. Oktober; erkennen wir die für uns alle als ver bindlich an, aber mit dem Vorbehalt, daß Vereinbarungen, die diese Notstandsordnung unterbrechen, also Vereinbarungen von Firma zu Firma, von der Notstandsordnung nicht betroffen wer den. In welcher Form wir Ihnen das vorlegen werden, kann ich Ihnen heute, wie gesagt, noch nicht genau Mitteilen. (Bravo!) Herr Hans Speyer (Freiburg i. B.) (zur Geschäftsordnung): Ich darf Wohl gleich vom Platze aus sprechen. — Herr vr. Paetel hat uns soeben die Beschlüsse des Verlegervereins ihrem unge fähren Inhalt nach vorgetragen. Ich möchte Herrn I)r. Paetel fragen: Sind Sie in der Lage, uns den endgültigen Text heule noch und in welcher Frist mitzuteilen? Ich würde dann meinen Antrag wiederholen, daß die jetzige Versammlung auseinander geht, um nochmals über Ihre Anträge vorläufige Besprechungen vorzunehmen. Gleichzeitig möchte ich aber auch an Herrn Nitsch mann die Bitte richten, alle Unterschriften, die heute früh ge geben sind, den Kollegen wieder zurückzugeben. (Lebhafte Rufe: Nein! nein!) — Sie haben von uns verlangt, daß wir die Unterschriften, die wir bereits den Verlegern gegeben haben, zu- rllckziehen sollen. Wenn Sie uns einen Vertrauensbruch zu muten, dann habe ich auch das Recht, dasselbe von Ihnen zu verlangen. Ich sehe aber keinen Vertrauensbruch darin, son dern ich möchte nur bei unseren Verhandlungen vollständig freie Bahn für all« Mitglieder haben. (Bravo!) Herr vr. Oskar Siebcck (Tübingen): Ehe Herr vr. Paetel in der Lage sein wird, namens des Vorstandes des Verleger vereins die Frage zu beantworten, die Herr Speyer an uns ge richtet hat, ist es vielleicht zweckmäßig, wenn ich mich zu der Frage äußere, die Herr Nitschmann — wenn ich ihn recht ver standen habe, als ich in den Saal trat — an mich persönlich ge richtet hat. Wenn ich recht verstanden habe, dreht sich die Frage des Herrn Nitschmann darum, daß das Sortiment sich — ganz mit Recht — durch die Lieferungen der Verleger auf Grund von A 26 des Verlagsrcchtsgesetzes unterboten fühlt, und daß das Sortiment das allergrößte Interesse daran hat, diese Unterbie tungen wenn nicht ganz beseitigt, so doch auf das Allernötigste eingeschränkt zu sehen. Des weiteren hat Herr Nitschmann an mich die Frage ge stellt, ob ich in der Lage bin, in unserm Vorstand irgendein Ein schreiten gegen diejenigen Verleger herbeizufllhren, die auf Grund von Z 26 des Verlagsrechtsgesetzes an ihre Autoren zum Nettopreise liefern. (Herr Paul Nitschmann: Nein, das stimmt nicht: die überhaupt billiger liefern, aber nicht auf Grund des Z 26!) — So habe,ich die gestrige Versammlung jedenfalls im Kopfe. (Herr Paul Nitschmann: Die unter falscher und willkür- 34k
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