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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1921
- Strukturtyp
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- 1921-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1921
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- Deutsch
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^ 84, 12. Aprji 1921, Redaktioneller Teil. vatutige Ausland erhoben, und zwar soll der Aus schlag von 1097» nach den hochvalutige» Länder» wie England, Frankreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigte Staaten, Japan berechnet wer- den, ein Ausschlag von 607» nach den Ländern mittlerer Valuta wie Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Argentinien, Bra silien, Chile und den übrigen südamerikanischen Ländern südlich von Mexuko, Den Buchhändlern im Ausland wird ein um 107» geringerer Betrag angcrechnet, Exporteur und Exportzwischen- buchhändler des Inlandes werden insofern am Valutamehrerlös beteiligt, als ihnen vom Betrage der Verlegerfaktur bestimmte Prozentsätze gekürzt werden. Einzelne Bücher im Werte von über 800,— bleiben von dem Aufschläge befreit, sofern der Verleger nichts anderes bestimmt. Höhere Aufschläge sowie höhere Preise als diejenigen, die durch die vorgeschriebenen Zu schläge entstehen, oder Preise in ausländischer Währung können von dem Verleger festgesetzt und sollen von der Außcnhandcls- nebenstelle geschützt werden. Der dem Zwischenbuchhandel mit Regelung vom 15, De zember 1920 eingeräumtc Anteil am Valutamchrerlös sollte dem Geiste der Verkaufsordnung nach nicht solchen Vcrtriebsstellen zufließen, die offenbar lediglich zü dem Zwecke, Valutagewinne zu erzielen, ins Leben gerufen sind. Die Bekanntmachung vom 17, Januar 1921, die eine einschränkende Begriffsbestimmung des Zwischenduchhandels im Sinne von K 10 d Absatz 4 der Verkaufsordnung für Auslandliefcrungen versuchte, bezweckte da her nicht eine Schädigung bereits bestehender Geschäfte, sondern im Gegenteil einen Schutz des Verlags und des Zwischenbuch handels vor einer Konkurrenz, die altbewährten Firmen von solchen Eintagsfliegen des Versandhandels droht. Der Vorstand bedauert, das; die verständliche Gegnerschaft ausländischer Konsumenten durch einzelne Teile des deutschen Buchhandels selbst geflissentlich genährt worden ist. Es liegt ihm fern, das Recht jedes Mitgliedes, Maßnahmen des Vor standes oder Beschlüsse der Hauptversammlung einer Kritik zu unterziehen, irgendwie beschneiden zu wollen, er hält es aber für e>ne Pflicht der Kollegialität, daß Verfügungen, die von einer überwältigenden Mehrheit gewünscht oder gebilligt wer den, nicht unter Anrufung außerhalb des Buchhandels stehender Kreise öffentlich bekämpft werden. Wenn dem ausländischen Besteller, der begreiflicherweise lieber die deutschen Jnlandprcise zahlt als erhöhte Auslandpreise, vom deutschen Buchhändler selbst die Antwort zuteil wird, daß ein solcher Anspruch berechtigt sei und seine Erfüllung nur an der »unsinnigen- Verkaufsordnung für Anslandlieferunge» scheitere, so kann der an Schärfe und Unr- fang zunehmende Widerstand des Auslandes nicht wunder nehmen. Gibt ein Kaufmann drei Pfund Gold, um als Gegenwert ein Pfund Gold zu erhalten, so liegt das Unsinnige eines solchen Verhaltens offen zutage. Kaum anders ist es aber zu beur teilen, wenn eine Volkswirtschaft einer anderen drei Bücher zu einem Preise überläßt, zu dem sie nicht ein einziges derselben Art und Güte vom Ausland zu erwerben vermag. Das Miß verhältnis, das zwischen der Kaufkraft der Mark im Inland und ihrer internationalen Bewertung besteht, wird besonders deut lich, wenn so Ware gegen Ware in Beziehung gebracht und der trügerische Wertmesser des Geldes ausgcschaltet wird. Es zwingt zu einer unterschiedlichen Preisbildung, die sich auch nicht durch den Hinweis auf ein kulturelles Propagandainteresse widerlegen' läßt. Zugegeben auch, daß die größtmögliche Verbreitung deut scher Geisteserzeugnissc wichtiger ist als der Sondervorteil des Buchhandels, so handelt es sich eben hier nicht um einen ent behrlichen Sondervorteil, sondern um die Erhaltung der wirt schaftlichen Leistungsfähigkeit des deutschen Verlagsbuchhandels, Entzieht man ihm die Mehreinnahmen aus dem Auslände, damit die Kulturelemente in größerem Umfange verbreitet werden, so zerschlägt man auf der andern Seite einen größeren Teil, weil er in seiner wirtschaftlichen Entstehung auf die Mehrerlöse aus dem Auslande angewiesen ist. Es können mit anderen Worten nur solche Werke im Auslände verbreitet werden, deren Erscheinen sich im Inlands ermöglichen ließ! Auch das Ausland würde für die gerechte Forderung des Buchhandels ungleich mehr Ver ständnis haben, wenn es statt freundschaftlicher Aufklärung nicht vielfach eine Bestätigung seiner eigenen Bedenken durch deutsche Buchhändter selbst erfahren würde. Das Verlangen, die Jnland prcise müßten so hoch sein, daß sich unter Zugrundelegung des Tageskurses ohne weiteres ein ausreichender Austandpreis er gäbe, beruht jedenfalls auf einer völligen Verkennung der Kauf kraft unseres Volles und sollte unter keinen Umständen den Leit stern vuchhändlerischer Preispolitik bilden. Ohne Zweifel ist eine solche Methode für den internationalen Handel bequem, sie wäre aber dem Absatz des Buches im Inland außerordentlich schädlich und ebensowenig mit den kulturellen Pflichten des Buchhandels vereinbar, der es nicht zulassen kann, daß sein: Ware nur noch den reichsten Konsumentenkreisen zugänglich wird. Der Vorstand hat beim Reichswirtschaftsministerium bean tragt, die Ausfuhrkontrollc zunächst bestehen zu lassen t er hat dabei betont, daß die gegenwärtige Unsicherheit weitaus das Gefährlichste ist und einen lähmenden Einfluß auf das Ausland geschäft ausüben muß, sodatz eine alsbaldige Klärung im all seitigen Interesse gelegen ist. Dem Wunsche des Reichswirt- schaslsministeriums ist durch den bereits erwähnten Abbau und durch die vorgcnvmmene Vereinfachung der Verkaufsordnung für Auslandlieferungen entsprochen worden. Was die Bestrebungen der Schriftsteller betrifft, am Valuta mehrcrlös beteiligt zu werden, so empfehlen wir, hierbei nicht nur rein rechtliche Erwägungen maßgeblich sein zu lassen, son dern auch darüber hinaus nach Kräften Entgegenkommen zu be zeugen. Die von der Autzenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe ursprünglich erhobene Ausfuhrbewilligungsgebühr von 27, ist vom 1, Januar 1921 ab vom Beirat auf 17» herabgesetzt worden. Überschüsse, die dadurch entstanden, daß der Gebührensatz zu hoch bemessen war, wurden durch Beschluß des Beirats verteilt. Hier bei siel dem Börsenverein als der Spitzcnvertretung des Buch handels, von der die Außenhandelsnebenslelle ins Leben gerufen ist, ein größerer Betrag zu. Dieser Betrag wurde zur Deckung des großen Kapitalbedarfs und zur Balancierung seiner bedeu tenden Ausgaben dringend benötigt, zumal da ihm durch die Er- richlung der Außenhandelsnebenstelle und durch die Auslandver- kaussordnung selbst eine außerordentlich große und kostspielige Mehrarbeit erwachsen ist. Der Vorstand hat daher keine Bedenken gehabt, diesen Betrag zugunsten des VereinsvermögenS in Emp- sang zu nehmen. In der Presse ist gegen eine derartige Ver teilung, vor allem aus Schriftstellerkreisen, lebhafter Widerspruch laut geworden. Bei diesen Angriffen wird aber übersehen, daß cs sich hier nicht um eigentliche Valutamehrerlöse handelt, sondern um Gcbührenüberschüsse, und daß diese in erster Linie dem Ex porteur wieder zufließen müssen, von dem sie über das not wendige Muß hinaus erhoben sind. Da eine solche Rückerstat tung aber durch die bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist und überdies auf unüberwindliche praktische Schwierigkeiten stoßen würde, blieb nur der Weg übrig, den Überschuß in einer möglichst gerechten Weise zu verteilen. Dann erschien aber die Zuwendung an diejenige Spitzenvertretung gerecht, in der fast alle maßgeblich am Export und damit an der Aufbringung der Gebühren beteiligten Firmen zusammcugefaßl sind. Es ist völlig ausgeschlossen, hier allen Wünschen gerecht zu werden, sodatz wir die Bitte aussprechen, in ein« Erörterung darüber, daß die Verteilung auch nach andere» Gesichtspunkten hätte erfolgen können, nicht einzutrctcn, zumal da nicht der Vor stand des Bürsenvereins, sondern der Beirat der Außenhandels- Nebenstelle die Verteilung vorgenommen hat. Der Vorstand hat jedenfalls die Interessen des Bürsenvereins zu wahren geglaubt, wenn er von der Möglichkeit, die Finanzlage des Vereins vor einer schweren Krisis zu bewahren, in der genannten Weise Ge brauch gemacht hat. Der Gebührensatz ist inzwischen mit Wirkung vom 1, März 1921 weiter auf 8°/»» ermäßigt worden. Der genannte Überschuß war dadurch entstanden, daß sich anfänglich mangels aller sta tistischen Unterlagen nicht übersehen ließ, welcher Gebührensatz zur Deckung der entstehenden Kosten benötigt wurde. Eine frühere Herabsetzung der Gebühren hätte in Anbetracht der Unsicherheit S09
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