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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1921
- Strukturtyp
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- 1921-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil er 84, 12, April 1821, Seite der Verleger um so weniger Werke herauszubringen ver mag, Auch das bestechend« Schlagwort, die freien Werke müßten der Kultur und der Allgemeinheit zugute kommen, vermag die ongedeuteten Bestrebungen nicht zu stützen, denn nicht jeder Schriftsteller ist Kulturtrüger und die Gesamtheit der Schriftsteller nicht die Allgemeinheit des Volkes, ganz abgesehen davon, daß es vollständig ausgeschlossen wäre, aus dem Erlöse der Ab gabe wirklich der Allgemeinheit der Schriftsteller nennenswerte Mittel zuzuführen und daß, wenn überhaupt, nur denjenigen Autoren eine Mehreinnahme zufließen würde, die ein« solche am wenigsten brauchen. Der Vorstand hat bei den zuständigen Ministerien des Reiches, Preußens und Sachsens auf die schweren Schäden hingewiesen, die hier dem Buchhandel und gerade dem Geistesleben, das angeblich geschützt werden soll, drohen, und drin gend ersucht, daß Vertreter des Buchhandels beizeiten zu allen Beratungen hinzugezogen werden. Es muß allenthalben Ver ständnis dafür erwartet werden, daß die wirtschaftliche Erzeu gung und Verbreitung eines jeden Gedankens unerbittlichen wirtschaftlichen Gesetzen unterworfen ist und daß nicht immer von vornherein in dem Hinweise des Buchhandels auf die Macht wirt schaftlicher Tatsachen nur die Äußerung eines Verlvcrflichen kapitalistischen Sonderinteresses erblickt werden darf. Der Mangel an Einsicht, daß auch der Buchhandel als Kulturfaktor eine Existenzberechtigung für sich in Anspruch nehmen kann, macht sich leider auch an staatlichen und kommu nalen Stellen in zunehmendem Maße bemerkbar, so, wenn staat liche oder städtische Schulen bei ihren Bezügen kategorisch die Ausschaltung des Zwischenhandels fordern. Diese Stellen sollten berücksichtigen, daß sich die Maxime ihres Handelns nur dann rechtfertigen ließe, wenn sie ernsthaft überzeugt wären, daß der Sortimentsbuchhandel ein überflüssiges Glied unseres Wirt schaftslebens darstelle. Solange das Gegenteil versichert wird, leiden derartige Bestrebungen, die, um einer vermeintlichen Er sparnis willen, den ortsansässigen Sortimentsbuchhandel in ver bitternd wirkender Weise übergehen, an einem offensichtlichen Widerspruch, Dieser ist um so größer, als die Sortimentsbuch- händlcr im wesentlichen zu denselben Bedingungen liefern können, wie die Verleger selbst. Denn sobald dieser Partieprcise sest- setzt, muß auch das Sortiment instand gesetzt werden, zu den selben Partiepreisen zu liefern. Der Vorstand hat den K 12 der Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum dahin ausgelegt, daß die Lieferungen an Schulen oder Gemeinden, wofern diese den Schülern die Schul bücher unentgeltlich weitergebcn, als ein Ausnahmefall betrachtet werden kann, also auch dann, wenn sich diese Fälle wiederholen. Wenn dem direkten Verkehr mit dem Verleger der Vorzug gegeben wird, so liegt dies zuweilen daran, daß die Schule oder Behörde der Verlegenheit entgehen möchte, an welchen Buch händler der Stadt sie sich wenden soll. Der Vorstand hat in einem solchen Falle den Sortimcntsbuchhändlern einer Stadt den Rat gegeben, die von Behörden oder Schulen beabsichtigten Bestellungen auf genossenschaftlicher Grundlage auszuführen, also derart, daß eine einzelne Buchhandlung oder etwa eine dem örtlichen Verein anzugliederndc Einkaussstelle die Beschaffung übernimmt und die einzelnen dem Verein angeschlossenen Buch händler an der Lieferung beteiligt, Voraussetzung ist natürlich, daß nicht eine einzeln« ortsansässige Firma bereits den Auftrag erhalten hat. Auch unter dem angegebenen Gesichtspunkte sind die weiteren Neugründungen von örtlichen Sortimenter-Vereini gungen (Erlangen, Plauen, Göttingen, München usw.) besonders zu begrüßen. Der Sortimentsbuchhandel mutz jedenfalls bemüht sein, durch Initiative, Anpassungsfähigkeit und nötigenfalls durch den ongedeuteten Verzicht auf Wettbewerb die Fühlung nahme mit allen Käuferkreisen seiner Stadt zu wahren. Der Verlagsbuchhandcl andererseits sollte nicht dem Sortiment da durch in den Rücken fallen, daß er auf jede derartige Anfrage sofort bereitwilligst eingeht und die Bestrebungen, seinen buch händlerischen Hauptabnehmer beiseite zu schieben, ohne einen Versuch der Umstimmung unterstützt. Er macht sich andernfalls einer kurzsichtigen Zerstörung der Betriebe schuldig, deren Ver mittlung er in den meisten Fällen nicht entbehren kann, SOS Der Sortimentsbuchhandel ist überdies um so mehr ge fährdet, als die Zusammenschlüsse der Konsumenten zu Konsum- Vereinen oder Elnkaufsvcreinigungen einen immer größeren Uni- fang annehmen. Es kann an dieser Stelle nur auf die im letzten Geschäftsbericht enthaltenen Ausführungen verwiesen wer den: Der Verleger oder Zwischenhändler, der derartige Zusam- menschlüsse von Konsumenten als rabattberechligte Buchhändler behandelt, fördert eine in den meisten Fällen nicht lebens- fähige Gründung zum Schaden derjenigen Teile des Klein handels, die sich dauernd für die Verbreitung seiner Werke ver wenden. Sollte der von diesen Stellen ausgehende Druck so stark werden, daß der Verleger seinen Widerstand aufgeben zu sollen glaubt, so muß er sich jedenfalls auch hier seiner Pflicht bewußt sein, derartige Bestellungen an «ine Sortimentsbuch- handlung zu verweisen. Denn unter allen Umständen muß — auch im Interesse des Verlages — vermieden werden, daß dem Sortimentsbuchhandel der Verkehr mit den hauptsächlich am Buch interessierten Käuferkreisen entgleitet. Es wird erneut zu prüfen sein, ob es sich empfiehlt, daß sich unsere Ordnungen diesen Strömungen anpassen und die bisher aufgestellten Grundsätze ge mildert werden, da bei der Beibehaltung der jetzigen Regelung die Gefahr besteht, daß die wirtschaftliche Entwicklung über unsere Ordnungen hinweggeht und unter Umständen nur zu einer Verheimlichung der ihnen zuwiderlaufenden Geschäftsabschlüsse führt. Unter diesem Gesichtspunkte betrachtet, kann das starre Festhalten an den bisherigen Grundsätzen für den Sortiments, buchhandel sogar gefährlicher sein, als ein elastischer Ausbau un serer Verkaufsordnung. Die Verhältnisse haben sich insofern gegenüber der Vergangenheit geändert, als die Verarmung wei tester Käuferkreise erheblich zugenommen hat, aus der andern Seite aber die Ersparnis an Spesen, die bei einem Masfenbezuge eintrilt, in Anbetracht ihrer derzeitigen Höhe mehr ins Gewicht fällt als früher. Wir erwähnen in diesem Zusammenhänge den im Börsenblatt Nr. 16ö vom 27. Juli 1920 abgedrucklen Brief wechsel mit dem Verband deutscher Hochschulen; wir haben in dieser Angelegenheit weitere Mitteilungen nicht erhalten. Wir glauben, daß der Sortimenter-Teuerungszuschlag die zahlreichen Bestrebungen der Bllcherkäufer, den Kleinhandel auszuschaltcn, sehr begünstigt hat, ohne daß wir hiermit die wirtschaftlich« Not wendigkeit des Zuschlags selbst in Zweifel ziehen wollen. Die genannten Probleme hängen eng mit diesem Interessen- widerstreit zusammen, der unter dem Namen »Abbau der Not standsordnung« im vergangenen Geschäftsjahr zu ernsten in neren Kämpfen geführt und Wohl den Hauptgegenstand der Ver- einsgeschäfte gebildet hat. Die Regelung vom 8. Januar 1920 stieß bekanntlich aus den hartnäckigen Widerstand eines einfluß reichen Teiles wissenschaftlicher Bcrleger. Die von Sortimentcr- seite vermißte Wahrung der Vereinsdisziplin war, von recht lichen Bedenken abgesehen, um so schwieriger, als sich der Vor stand des Deutschen Verlegerbereins mehr und mehr auf die Seite dieser Gruppe stellte und Anzeichen dafür Vorlagen, daß der Verlegerverein jede Zwangsmaßnahme gegen die genannten Außenseiter mit einem geschlossenen Protest beantworten würde. Einer solchen Sach- und einer überdies sehr zweifelhaften Rechts lage gegenüber war der Vorstand, wie er unumwunden zugcsteht, zu einer »Schaukelpolitik» gezwungen, die keineswegs einem ein zelnen Vorstandsmitgliede zur Last gelegt werden darf. Der Vorstand meint vielmehr, daß die unbeständige Vereinsver waltung durch die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit, die Struktur des Börsenvereins, die Grenzen der Veretnsmacht und vielleicht auch durch bestimmte methodische Fehler verursacht ist, für die aber jedenfalls nicht der Vorstand allein verantwortlich ge macht werden kann. Dem vom Deutschen Verlegerverein ausgehenden Druck, der dahin zielte, den Sortimcnter-Teuerungszuschlag beschleunigt zu beseitigen, glaubte der Vorstand zunächst ausreichend zu ent sprechen, indem er am 17. Juli 1920 unter bestimmten Voraus setzungen einen Wegfall des Sortimenter-Teuerungszuschlags ver fügte. Diese Regelung stieß aber auf den entschiedenen Wider stand des Verlages, weil sie den Abbau mit den Rabattsätzen verquickte und der Verlegerverein hierin einen Eingriff in die
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