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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1927
- Strukturtyp
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- 1927-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1927
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- Deutsch
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2l0, 8. SepteEr 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. KO r a n I a-V e r l a g, Oranienburg, wurde im Adreßbuch gelöscht. KO ra n i a - V er sa u d >W alter Gerlings, Oranien burg, wurde im Adreßbuch gelöscht. Pontos-Verlag G. m. b. H>, Berlin SW IS. Eugen Bou- vier ist nicht mehr Geschästss., an seine Stelle trat Theodor Sick. s.H. SK./VIII. IS27,s KP r o V er i t a t e, C h r i st l. B u ch -, K u n st - u. Musikalien handlung, Inh. E. Albert Hildenbrand, Karls ruhe (Badens, veränderte sich in E. Alb. Hilbenbrand, Christi. Buch-, Kunst- u. Musikalienhandlung. sB. 296,s sKS am Fox Musilvcrlag, Berlin W 8, Leipziger Str. 37, Auslieferung: W 8, Krausenstr. kl. Musikverlag. Gcgr. 192k. (»-«- Centrum 10 739. — TA.: Musikothek Berlin. — ^Mitteldeutsche Kreditbank, Dep.-Kasse T, Berlin SW K8.s Inh.: KKommer- zienrat Hugo Bock, Kvr. jnr. Gustav Bock und KAnton Bock (Inhaber der Firma Ed. Bote L G. Bock, Berlin W 8>. Ge- schäftss.: Joan Frcsco. Direkte Lieferung an Firmen, mit denen wir nicht in Ncchnnngsverkehr stehen, nur unter Postnachnahmc. Leipziger Komm.: Simrock. Schied mayer L Söhne, Ulm (Donaus. Leipziger Komm, jetzt: H»g L Co. sB. 2N8.s ^Schreiber, Carl, Biicherstube, Olten (Schweiz!. Sorti ment u. Antiquariat. Fachliteratur-Versand. Gegr. 18./XI. 1926. (»-»>874. — WErsparniskasse, Olten. — ^Olten Vd. 4V.s Inh.: Carl August Schreiber. Angebote von Fachliteratur sind direkt erwlinscht. rv. sKV erlag »Deutscher Wille» G. m. b. H., Berlin W 38, Dersflingerstr. S, u. Birkenwerder (Bz. Potsdams, Gar- tcnallee 2, Buchverlag. Gegr. 7./IV. 1S22. (»-»> Nollcndorf 8871; Llitzow 8479 u. Birkcnwerder 187. — VDresdner Bank. — 138S41.s Geschästss.: KOtto Franke u. Franz Nowak. Leipziger Komm.: a. Volckmar. Verlag Josef Kösel L Friedrich Pustet, Komm.- Ges., München 2. Adresse jetzt: 2 SB, Kaiser-Ludwigs- Platz ß. sB. 204.s Verlag der Münchner Drucke Sidncy Nieser, Mün ch e n 2. Adresse jetzt: 13, Jakob Klarstr. 8. sB. 2ü3.s Kleine Mitteilungen. über den Vcrlcgerberuf wird am Dienstag, dem 13. Sep tember, Herr vr. Eugen Diederichs in Potsdam einen öffentlichen Vortrag halten. Er findet im Kasino um 8 Uhr abends statt. Ausstellung. — Anläßlich der Tagung der Turnlehrer der Provinz Sachsen vom 23.—25. September in Nordhausen ver anstaltet L. Hör Nickels Buchhandluckg eine Buchausstel lung. Interessierte Verleger seien auf die Anzeige der Firma in Nr. 209 des Bbl., S. 7716, hingewiesen. Weltkongreß der Fachpresse in Berlin. — Vom 26. bis 30. Sep tember wird in Berlin der dritte Internationale Kongreß der Fachpresse, übrigens die erste Veranstaltung dieser Art in Deutschland, stattfinden. 25 Länder der Erde haben bereits Vertreter angemeldet: Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Ungarn erscheinen mit besonders großen Abordnungen. Die Ver handlungen werden im Hause der Presseabteilung der Neichsregie- rung, dem »Palais Leopold« am Wilhelmsplatz, stattfinöen und durch eine Ansprache des Reichs wirtschafts Ministers v r. Cur 1 ius in Gegenwart führender Persönlichkeiten von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft eröffnet werden. Das Tagesprogramm ist ungemein vielseitig und umfaßt unter anderem die Stellung nahme dieser Wirtschaftsgruppe zum Kartell- und Trustproblem, sowie gegenüber dem in letzter Zeit auch im Pressewesen besonders fühlbaren Wettbewerb der öffentlichen Hand. Daneben werden Fragen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit und Urheber-Rechts fragen zur Erörterung gelangen. Ein umfangreiches gesellschaft liches und Bcsichtigungsprogramm wird die Tagung umrahmen, von der man wohl mit Recht erwarten darf, daß sie nicht nur für die deutsche, sondern auch für die ausländische Fachpresse von großer Bedeutung sein wird. Die Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur in der Rheinprovinz. — Das Landesjugendamt der Nheinprovinz hat als ausfllhrendes Organ auf Grund des Reichsgesetzes zur Bekämp fung der Schmutz- und Schundliteratur für die praktische und positive Arbeit an diesem Gesetz eine besondere Sachverständigen-Kommis- 1096 sion gewählt. Den Vorsitz führt der Landeshauptmann der Nhein provinz bzw. sein Stellvertreter. Von den verschiedenen religiösen», pädagogischen und politischen Kreisen gehören der Kommission an: Professor vr. Honigsheim (Köln) als Vertreter der Arbeiterwohl- fahrt, Pfarrer Josten (Honnef) als Vertreter der Inneren Mission,. Lehrer Rllttgers (Düsseldorf) als Vertreter der paritätischen Ver bände, Mittelschullehrer Schäfer (Köln) als Vertreter des Karitas- Verbandes. Die Kommission genehmigte in ihrer ersten Sitzung nach folgende vom Landesjugendamt vorgeschlagenen Richtlinien, dir auch für den Buchhandel von Interesse sind. Bei der engen Ver knüpfung dieser »Richtlinien« mit den Belangen des Verlags- und- Sortimentsbuchhandels, des Druckgewerbes u. a. m. muh der Buch handel ein wachsames Auge haben auf Vorbereitungen, Handlungen und Ziele, die von diesen »Richtlinien« bestimmt werden, damit nicht durch etwaigen Übereifer einzelner Kreise Wirkungen eintre- ten, die das Gesetz gar nicht beabsichtigt, und unnütz Staaisgclder in Unternehmungen gesteckt und vergeudet werden, wo die Privat wirtschaft schon längst und viel besser auf Grund jahrelanger Er fahrungen (Wiesbadener Volksbücher, Deutsche Jugendbücher, Bunte Jugendbücher, Schaffsteins grüne und blaue Bändchen, die Quellen- Bücherei, Ncclams Universal-Bibliothek, Von deutschem Schrifttum und deutscher Kultur u. a. m.) arbeiten könnte. 1. Die Polizeiverwaltungen werden vom Landesjugendamt mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Oktober gebeten, alle Beanstan dungen von Schriften auf Grund des Strafgesetzbuches und der Ge werbeordnung dem Landcsjugendamt zu melden, damit gleichzeitig das vom Gesetz vorgeschriebene Prllfungsvcrfahren erfolgen kann. Die Staatsanwaltschaften werden gebeten werden, von dem Aus gang des. Strafverfahrens dem Laudesjugendamt (L.J.A.) Mittei lung zu machen. 2. Die örtliche Regelung muß zunächst der Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und den Polizeibehör den überlassen bleiben. Wichtig ist, daß derartige örtliche Verein barungen, insbesondere über die spätere Überwachung der Buchhandlungen, Zeitungskioske etc. getroffen werden, da mit der Vertrieb und Aushang von Schriften, die auf der Schund liste stehen, verhindert wird. 3. Die Durchführung von Strafver fahren wegen Übertretung des »Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften« ist Sache der Polizei behörden, nicht des L.J.A., daher sind auch beobachtete Übertretun gen nicht dem L.J.A., sondern der örtlichen Polizeibehörde zu mel den. 4. (befaßt sich mit der Einreichung der beanstandeten Schrif ten.) 5. Die Veröffentlichung der Schundliste erfolgt nach dem Ge setz im »Reichsanzeiger« und im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel«. Das L.J.A. wird sie außerdem regelmäßig in der »Wohlfahrtspflege der Rheinprovinz« zum Abdruck bringen. Der regelmäßige Bezug einer dieser Zeitschriften wird daher den Ju gendämtern und interessierten Organisationen als notwendig emp fohlen. 6. Schundheftreihen (Berliner Verzeichnis) sollen vorläufig einem Prüfverfahren durch das L.J.A. nicht unterworfen werden, weil dies zurzeit durch das Preußische Ministerium des Innern erfolgt. Das Ergebnis dieser Prüfung soll zunächst abge wartet werden. Dagegen sollen sämtliche Gerichts und Kriminalzeitungen und sämtliche in der letzten Zeit von den Polizeivermalt ungen bean standeten Schriften von Amts wegen durch das L.J.A. einem Prüfungsverfahreu unterworfen und die notwendigen Anträge bei den Prüfstellen eingereicht werden. 7. Die Wirkung des »Gesetzes zur Be wahrung der Jugend vor Schmutz- und Schundschriften« wird nicht so sehr durch Verhinderung des Vertriebes einer einzelnen Nummer ' in Erscheinung treten, da die einzelnen Schriften wahrscheinlich schon vom Markte verschwunden sein werden, wenn das Prüfungsvcrfah- ren zu Ende geführt ist. Vielmehr wird das Gesetz dadurch wirken, daß eine Zeitschrift auf die Dauer von 3 bis 12 Monaten verboten werden kann, wenn mehr als 2 Nummern einer Zeitschrift, die innerhalb Jahresfrist erschienen sind, auf die Schundliste gefetzt werden. Es muß deshalb versucht werden, die ungeeigneten Schrif ten auf längere Zeit dadurch auszuschalten, daß gleichzeitig mehr als zwei Nummern dem Prüfungsverfahren unterworfen werden. 8. Zum Zwecke positiver Schundbekämpfung wird die Sachverständigen-Kommission auch mit der Tätigkeit eines Ju gendschriftenausschusses beim L.J.A. betraut. Die Sach verständigen werden sich demnächst mit folgenden Fragen der positiven Schundbekämpfung (durch das wertvolle Gute) zu beschäftigen haben: Aufstellung von geeigneten Jugcnd- schriftenverzeichnissen, Verteilung dieser Verzeichnisse in Jugend organisationen, bei Volksfestlichkeiten, in Schulen und industriellen Werken, auf großen kaufmännischen Büros usw., Bekanntgabe und Besprechung von geeigneten Jugcndschriften im Rundfunk, Schaf-
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