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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1921
- Strukturtyp
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- 1921-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1921
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>5. 25, 31. Januar 1921. Redaktioneller Teil. In dem Aufsatz« wird eine Prozentrechnung der Verrennng des Valutamehreriöses gegeben, die, soweit sie das Barsorlimeni betrisfl, irresithrcnd ist, weil sie nicht zwischen Lieferungen des Barsoriiments an Jniandsorttmente (in welchem Falle das Bar- sonimenl auch für den Fall, dass der Jnlandsortimenter die Ware exportiert, überhaupt leinen Anteil am Valutagewinn Hai) und solchen an Ausiandsortimente unterscheidet. Der Ausstellung muh aber besonders deshalb entgegengeireren werden, weil sie geeignet ist, bei den nicht Sachkundigen eine ganz falsche Vorstellung von der Verteilung der Gesamtheit der Valutagewinne zu er wecken. Die Statistik weist nach, datz von allen Anslandverkäufe» etwa 807, direkt vom Verleger an Publikum oder Buchhändler im Auslande getätigt werden, etwa 307° gehen durch das Export sortiment an das Publikum im Auslande und nur die verblei benden etwa 107° durch den Exportzwischenbuchhandel an die Buchhändler des Auslandes. Dabet wird durch die auf Drängen des Verlags erlassene neuerliche Bekanntmachung des Vorstandes vom 17. Januar (Börsenblatt vom 20. Januar) das Betätigungs feld des Zwischenbuchhandels abermals bedeutend eingeschränkt, eine Maßnahme, vor deren Bedenklichkeit zu warnen ich nicht unterlassen habe. Angesichts dieser Tatsachen steht fest, daß die Gesamtheit des Verlages an das Exportsortiment nur etwa ein Viertel von 30"/» — 7,57° und an den Exportzwischenbuchhandel nur die Hälfte von 107» — 57», insgesamt also nur 12,57° des durch die Verkaufsordnung für Auslandlicferungen insgesamt er zielten Valutamehrerlöses abtritt, wobei erstens zu berücksich tigen ist, datz von diesem Erlöse Exportbuchhandcl »nd Export- zwischenbuchhaudcl die zurzeit bestehenden Gebühren und Ab gaben von 47» vom Umsatz ihrerseits zu tragen haben, und zum andern, datz der Exportzwischenbuchhandel stets seinen Anteil nur an dem niedrigeren Valutaausgletch nach Spalte 7 erhält, während die Gesamtheit aller Valutagewinne sich aus Aufschlägen gemäß Spalte 5 und 7 zusammensetzt. Dem Exportzwischenbuchhandel fallen also höchstens 47» des Gesamterlöses zu. Selbst der ge ringe Anteil des Exportbuchhandels und Exportzwischenbuch- handels von etwa einem Zehntel aller Valutagewinne wird immer noch weiter herabgesetzt, denn was vermag der Exportbuch- handel anläßlich des Vorgehens einiger Grotzverleger, unter Androhung der Lieferungsspcrre eine für den Exporteur un günstigere als die in der Verkanfsordnung vorgesehene Vertei lung zu erzwingen, zu tun, als unter Zugeständnissen bis auf ein erträgliches Minimum sich zu fügen. Um auch hier die Macht verhältnisse noch mehr zu ungunsten des Exporteurs zu verschie ben, strebt Herr Urban die Ausschaltung jeglicher der Verkaufs- ordnung Nachdruck verleihenden Einwirkung der Außenhandels- Nebenstelle an, wovon als drittem Punkt der Urbanschen Be trachtungen noch weiter unten die Rede sein wird. Und wegen dieser auf die Gesamteinnahmen des Verlegers aus der Verkaufs« ordnnng geringfügigen Abgabe, der die bedeutenden, in heuti gen Zeitverhältnissen außerordentlich teuren Vertriebsmaßnah- mcn der Exporteure als Gegenleistung gegcnüberstehen, wird nun ein endloser Kampf geführt, der sogar zu der Darstellung führt, als ob der den Exporteuren zufallende kleine Anteil an der Höhe der Auslandprcise schuld sei! Solcher irrigen Meinung muß schon weil sie in Kreisen außerhalb des Buchhandels Boden finden könnte — mit Nachdruck entgegengetretcn werden. Die zweite Maßnahme, die von Herrn Urban hartnäckig be kämpft wird, ist das Bestreben des Börsenvereins, der Festsetzung selbständiger Auslandprcise in ausländischer oder in deutscher Währung seitens der Verleger möglichst den Charakter einer Ausnahmemaßnahme zu erhalten. Herr Urban kämpft seit Ent stehen der Verkanfsordnung für das völlig freie Preisbcstim- mnngsrecht des Verlags und zeiht alle anders Denkenden »der bureaukratischen Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit, die alles Da gewesene übcrtrifft». Trobdem wage ich auch heute noch zu be haupten, daß es ein großer Fehler des Börsenvcrcins war, anders als in der Form einer durch eine Kommission von Fall zu Fall zu Prüfenden Ausnahme überhaupt eine andere als die durch die Verkaufsordnnng generell vorgeschriebene Preisbildung zu ge- statten. Dabei ist es selbstverständlich völlig gleichgültig, ob die Kommission vom Vorstand des Börsenvereins oder vom Vor stand des Vcnegervcrcins oder von beiden eingesetzt wäre. Haupt erfordernis ist nur, daß eine Zentralstelle dafür sorgt, daß alle Ausnahmen unter einheitliche Gesichtspunkte gebracht wer den. Die Entwicklung der freien Austandpreisbtldung des Ver lags hat bereits gezeigt, daß auf diesem Wege die Preise der sich an die generellen Bestimmungen der Verkaufsordnnng Hal tenden in einer Weise unterboten werden, daß, wenn dies den einzelnen Konkurrenzverlagen zum Bewußtsein käme, sie hierin eine sehr ernstliche Schädigung ihrer Interessen erblicken würden. Leider fehlt es aber an einer zusammenfasscnden, auch dem einzelnen Verleger zugängigen, übersichtlichen Bibliographie der l Auslandprerss, sodatz es vermutlich nur der Unübersichtlichkeit ^zu danken ist, wenn der Verlag nicht schon längst selbst erkannt ! hat, wie sehr er in seiner Gesamtheit durch das freie Preisbil dungsrecht Einzelner geschädigt wird. Dieser Schaden wird kaum ! dadurch in erträglichen Grenzen gehalten, daß A 7 der Verkaufs ordnnng bet Auslandpreiscn in deutscher Währung noch die Ein schränkung enthält, daß sie die deutschen Jnlandpretse um min destens 1007» (bei Neuerscheinungen 1921 um mindestens 507») übersteigen müssen. Auch an diese Vorschrift kehrt sich leider die ! Firma des Herrn Urban nicht, denn sie veröffentlicht neuerdings schon Auslandpreise, die nur 331/H7» Ausschlag auf die Inland- preise in sich schließen. Dazu kommt, daß diese Firma infolge ihres Doppclsitzes in Berlin und Wien noch in einer besonders glück- ttchcn Lage ist, weil für die Exporte des Wiener Verlags di« Bestimmungen der Verkaufsordnung für Auslandlieferungen überhaupt nicht zwingende sind, insbesondere auch die Aus fuhrunkosten von früher 87°, jetzt insgesamt 47» Wegfällen. Nach stehend (S. 108) seien einige Büchertitel, Preise und Erscheinungs jahre von Werken gleichen Wissensgebietes aus verschiedenen Ver lagen angeführt, aus denen ersichtlich ist, wie sehr diejenigen Verleger, die im Anslande zum Valutaausschlag des Börsenver- eins verlaufen, denjenigen gegenüber, die besondere Ausland- Preise fcstsetzen, im Nachteil sind. Zur Erläuterung sei voraus geschickt, daß neben Urban L Schwarzenberg von den medizini schen Verlegern nur noch Georg Thieme besondere Auslandprcise fcstsetzt, während die anderen Verleger den Valutaausgleich des .Börsenvereins, bzw. bei Lieferung in ausländischer Währung den , Zwangskurs des Börsenvereins zugrunde legen. (Die Tabelle -Preisllbersicht« ist an die Spitze von S. 103 gestellt.) Nun frage ich mich vergeblich, worin der logisch« Grund dafür liegen soll, daß — von einzelnen durch eine Kommission zu prüfenden Ausnahmen abgesehen — der eine Verlag mit ge ringerem Auslandaufschlag verkaufen darf, als ein anderer völlig gleichgeartetcr Verlag. Die Verleger müssen bei der Festsetzung ihrer Jnlandpretse bereits sorgfältig ans die Jnlandpretse der . Konkurrenzwerke Rücksicht nehmen. Ist nun aber ein Preis der art abgcsttmmt und festgelegt, so müßte er dann logischerweise auch im Auslande denselben Aufschlag vertragen können. Ein viel richtigerer und logischerer Standpunkt würde es m. E. sein, wenn in der Verlaufsordnung für Auslandlieferungen im allge meinen Rücksicht ans die Herstellungstenerung genommen würde, ^as könnte vielleicht in der Weise geschehen, daß beispielsweise chon den durch den Börsenverein vorgeschriebenen-Valutaaus- ^ gleichen für alle Werke des Jahres 1920 nur Dreiviertcl, für ^alle Werke der Jahre 1921 nur die Hälfte erhoben zu werden braucht. Dann würde gleichmäßig der verteuerten Herstellung aller Verleger Rechnung getragen und das Moment des llnter- bietens für alle wieder ausgeschlossen werden. Es erscheint mir überhaupt angebracht, datz bei einer neuer lichen Revision der Verkaufsordnnng unter gleichzeitiger Ans Hebung aller selbständigen Verlegeranslandpreise die Valntaauf- schläge ans eine wesentlich einfachere Form gebracht werden. § Die Vorschläge der Vertreter des Exportbuchhandels, daß cs nur ! zwei Valutaaufschläge, einen für die Länder mit stärkster Valuta und einen solchen für die Länder mit mittlerer Valuta geben sollte, erscheinen mir sehr beachtlich. Mildert man diese Ein- hcitsanfschläge dann noch in der oben Vvrgeschlagenen Weise für die Erscheinungen der Jahre 1920 und 1921 unter Berück sichtigung des Gesichtspunktes der verteuerten .Herstellung, so müßten meinem Empfinden nach bei solcher Preisbildung Aus- 107
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