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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1921
- Strukturtyp
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- 1921-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1921
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- Deutsch
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21, 2V, Januar 1821, Aedaktioneller Teil. Wenn bei Durchführung des iu Rede stehenden Vorschlags daun ^ nahezu jedes »wisseuschasüiche« Buch in den bevorzugicn und bevorrechteten Sorlimcnlsbuchhaudlungen der Großstadt, cinc^ Anzahl wissenschaftlicher Werke außerdem auch noch m der Mil- : tel- oder Kleinstadt bei eine m bevorzugten Sortimenter — aber ^ nur bei diesem einen — zum Ladenpreise ohne jeden Aufschlag zu haben sind, alle anderen Soctimentsbuchhandlungen aber den festgesetzten Zuschlag berechnen müssen, um bestehen zu können, mutz da das durch derartige Verkäufe zu billigeren Preisen aufs schwerste geschädigte Provinzialsortiment und nicht bevorzugte Sortiment der Großstadt nicht über eine solche privilegierte, ihm geradezu den Lebensnerv unterbindende Preisunterbietung sei tens einiger weniger Soriimenisbuchhandlungen auss äußerste empört sein und dagegen Sturm laufen? Als im Sommer vorigen Jahres der Verlag das Recht beanspruchte, Werke eigenen Verlages unmittelbar an das Publikum ohne den festgesetzten Sortimenter-Teuerungszuschlag liefern zu dürfen, da erhob — meiner Ansicht nach mit vollem Recht — das gesamte Sortiment einmütig gegen diese Forderung den allerschürssten Widerspruch, und jetzt soll nicht nur den Verlegern, sondern auch 380—408 bevorzugten, von den Verlegern ausgewählten Sortimentern das Recht zugestanden werden, »wissenschaftliche-- Literatur billiger zu verkaufen, als di« übrigen, nicht bevorzugten Sortimenter die ihnen meist zu sehr ungünstigen Bedingungen gelieferte wissenschaftliche« Literatur abgeben können? Ich Hab« das Rundschreiben vom 18, v, M. bisher nicht er halten ; ich zweifle aber nicht daran, daß meiner Firma von den jenigen Verlegern theologischer Literatur, die dem Abkommen beitretcn, die Vorzugsbedingungen aus Wunsch zugebilligt wer den wllrd«n. Was würden Wohl die Mitglieder des Provinzial- bercins der Schlesischen Buchhändler sagen, wenn von dem Ge schäft ihres Vorsitzenden den Pastoren usw, auf dem Laude und in den kleinen Städten theologische Bücher zum Ladenpreise ohne jeden Aufschlag geliefert würden, während sie selbst nur mit Aufschlag liefern könnten? Soll durchaus »das wissenschaftliche Buch« zum Ladenpreise ohne Ausschlag an das Publikum verkauft werden, dann muß jedes reguläre, wirklich buchhändlerisch betriebene Sortiment vom Verlage durch Gewährung eines entsprechenden Mindestrabatts, etwa 3 3s/s°/», instand gesetzt werden, wenigstens ohne Verlust bzw, mit einem ganz minimalen Nutzen so verkaufen zu können. Das ist die Vor bedingung, die meiner Ansicht nach unbedingt gestellt werden mutz. Als reguläres, wirklich buchhändlerisch betriebenes Sorti ment könnte man Wohl ansehcn: I, jedes Geschäft, dessen Inhaber Mitglied des Börsenvereins und des zuständigen Kreisvereius istt 2, jedes Geschäft, welches nach der Versendungsliste des Verlegervereins mit wenigstens 100 Mitgliedern des Verleger vereins in Verbindung steht. In den Fällen, wo die Verbindung mit einer bestimmten Anzahl von Verlegern maßgebend ist, wäre natürlich zu berücksichtigen, daß Spezial-Sortimente immer nur mit verhältnismäßig wenigen Verlegern in Verbindung stehen. Nur »wissenschaftliche« Literatur soll nach dem Rundschreiben vom 18, v, M, zum Ladenpreise ohne Aufschlag verkauft werden. Bei allen anderen Verkäufen aber soll vorläufig der für die Sr Haltung eines lebensfähigen Sortiments so dringend notwendige Sortimenter-Teuerungszuschlag weiter erhoben werden. Da drängt sich einem doch die Frage auf: Was ist »wissen schaftliche« Literatur? Wo ist die Grenze? Und wenn beim Verlauf »wissenschaftlicher« Literatur ein Sortimenter-Teuerungszuschlag von den 300—400 bevorzugten Sortimentern nicht erhoben werden darf und viele andere Sorti menter, um nicht in den Ruf zu kommen, unreell zu sein, den Zuschlag beim Verkauf wissenschaftlicher Literatur auch nicht er heben, trotzdem sie dann zusetzen, wird die Erhebung des Sortimenter-Teuerungszuschlagcs bei der nichtwissenschaftlichen, meist wesentlich besser rabattierten Literatur dann noch durchführbar sein? Ich glaube cs nicht. Der Preis- unrervietung durch Geschäfte, die jetzt schon durch Verkäufe ohne den vorgeschriebenen Sorümenlcr-Tcuerungszujchlag unlauteren Wettbewerb treiben, besonders auch einer sich über die Bestim mungen der Notstandsordnung ohne Bedenken hinwegsetzenden unreellen Konkurrenz seitens auswärtiger Versandgcschäste ist dann Tor und Tür geössnet. Solange nicht durch ein« ganz allgemeine Rabatterhöhung, etwa in der im Buchhänd- ler-Gildeblatt vom 15, Dezember aus S, 270 vorgeschlagene >l Weise, der Wegfall des Sortimenter-Teuerungszuschlags bei allen Verkäufen von Gegenständen des Buchhan dels ermöglicht werden kann, Hab« ich sehr große Bedenken dagegen, daß beim Verkauf -wissenschaftlicher« Literatur eine besondere Ausnahme gemacht werden soll. Diese Bedenken wären aus den angeführten Gründen auch dann nicht beseitigt, wenn alle regulären Sortimentsbuchhandlungen durch Gewäh rung von etwa 33tzh"/> Rabatt auf wissenschaftliche Literatur in die Lage versetzt würden, -wissenschaftliche« Literatur zu dem vom Verleger festgesetzten Preise ohne Zuschlag verkaufen zu können. Wäre es möglich, durch eine den jetzigen hohen Unkosten des Sortiments entsprechende allgemeine Rabatterhähung zu erreichen, daß jedes Buch wieder zum Ladenpreise verkauft werden könnte und müßte, so würde ich das mit großer Freude begrüßen. Doch wird das schon jetzt möglich sein, in einer Zeit, wo man so gar nicht voraussehen kann, ob nicht vielleicht schon in wenigen Wochen oder Monaten die Ausgaben für Gehälter, Fracht, Porto, Steuern, Miete usw, usw, noch wesentlich höher sein werden, als sie jetzt schon sind? Es läßt sich doch jetzt gar nicht voraussehen, ob ein heute mit dem Verlage vereinbarter Minimalrabatt, wenn es zu solcher Vereinbarung wirklich käme, in einigen Monaten noch ausreichte, um das Sortiment lebens fähig zu erhalten. Deshalb erscheint mir für die Jetztzeit die Beibehaltung der beweglichen, von Zeit zu Zeit neu festzu- setzeuden Zuschläge zu den vom Verleger bestimmten Ladenpreisen immer noch als die beste Lösung, Doch mag die Frage der Beibehaltung der Sortimenter-Teuerungszuschläge oder bereu Abschaffung unter gleichzeitiger Erhöhung des Rabatts so oder so entschieden werden, auf keinen Fall darf einer kleinen Anzahl bevorzugter Sortimenter das Recht zugcstanden werden, Gegen stände des Buchhandels zu Preisen zu verkaufen, zu denen sic nicht jedes reguläre, wirklich buchhändlerisch betriebene Sorti ment auch verkaufen kann und soll. Veranlaßt durch verschiedene Anfragen in dieser Angelegen heit weise ich zum Schluß noch darauf hin, daß vorläufig auch beim Verkauf »wissenschaftlicher« Literatur die vom zuständigen Kreisverein beschlossenen und vom Börsenvercin genehmigten Zuschläge zu dem vom Verleger festgesetzten Bucherprcise in jedem Falle unbedingt erhoben werden müssen, solange nicht durch einen vom Börsenversinsvorstande genehmigten Vereins- bcschluß diese Zuschläge aufgehoben oder die Angelegenheit durch den Börsenverein für den Gesamtbuchhandel anderweitig geregelt ist. Jedes Gesetz besteht solange zu Recht und muß solange unbedingt befolgt werden, bis es auf gesetzlichem Wege aufge hoben oder abgeändert ist. Deshalb ist es auf jeden Fall un zulässig, daß einzelne, durch Gewährung günstigerer Bezugs bedingungen bevorzugte Sortimenter sich jetzt einfach, weil ihnen das für ihre Geschäftsbetriebe nützlich erscheint, über die doch auch für sie verbindlichen Bestimmungen, die Zuschläge zu den Bücherpreisen betreffend, hinwegsetzen. Zu Recht bestehende Ge setze müssen von allen gehalten werden, geflissentliche, die Allgemeinheit schädigende Übertretungen dürfen auf keinen Fall geduldet werden, Breslau, den ll, Januar 1921, Gerhard Kauffmann, Vorsitzender des Provinzialvereins der Schlesischen Buchhändler, »0
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