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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1921
- Strukturtyp
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- 1921-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 21, 26. Januar 1921. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Aus Anlaß des 75jährigen Bestehens ihrer Firma C. F. W. Siegel' s Musikalienhandlung (R. Linnemann), die gleichzeitig am 31. Dezember 1920 50 Jahre im Besitz der Familie Linnemann sich befand, haben die jetzigen Firmcn- inhaber, die Herren Carl Linnemann und Hofrat Richard Linnemann, dem Verein der Buchhändler zu Leipzig in hochherziger Weise nominell 10 00».— 3°/„iger sSchs. Rente überwiesen, die als Carl und Richard Ltnn e mann-S t i f tun g der gemeinnützigen Stiftung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig ungegliedert worden ist. Nach den Bestimmungen der Stifter sollen die Zinsen der Carl und Richard Linnemann-Stif- tung alljährlich zur Unterstützung von Angehörigen des Leip ziger Musikverlages und Musiksortiments oder von deren Hinter bliebenen, einerlei, ob sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, Verwendung finden. Der Verein hat diese Stiftung, die hier mit zur Kenntnis der Allgemeinheit gebracht wird, angenommen und möchte auch an dieser Stelle den hochherzigen Stiftern seinen herzlichen Dank zum Ausdruck bringen. Für den Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig Fritz-Otto Klasing, Otto Botgtländer, stellv. Vorsteher. Schriftführer. AN die deutschem Verleger. Betrifft die Ausland-Ve rkaufso rdnung. Durch Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 289 vom 22. De zember ist die Verkaufsordnung für Auslandlicferungen dahin abgeändert worden, daß mit Wirkung vom 1. Januar für den Auslandbuchhändler ein Netto-Umrechnungskurs 1. — — 25 Cts. in Kraft getreten ist, während ab I. Februar an das Publikum zum Umrechnungskurs 1.— — 30 Cts. ohne Sortimenterzusch lag geliefert werden wird. Die Herabsetzung des Umrechnungskurses war angesichts der stets steigenden deutschen Ladenpreise notwendig geworden. Der Schweizerische Buchhändlerverein hat sich energisch dafür bemüht, trotzdem die Kursänderung während der Übergangszeit auch nachteilige Wirkungen im Gefolge haben wird. Diese Nachteile bestehen in der Entwertung des zu Kursen von 50 und 40 Cts. eingekausten Lagers und in einer starken Umsatzverminderung. Die letztere kann sich nur allmählich wieder ausgleichen und ist um so fühlbarer, als das schweizerische Sortiment mit verhält nismäßig höheren Unkosten arbeitet als das deutsche. Auch wenn in der neuen Valutaordnung darüber keine all gemein verbindliche Vorschrift ausgenommen wurde, zählen wir darauf, daß der Verlag in loyaler Weise den erfolgten Abbau der Valutaordnung erleichtern werde. Dies kann geschehen in Form von ständiger oder vorübergehender Nabatterhöhung, Vorzugs offerten für Lagerergänzung usw. Es wird richtig sein, dabei individuell vorzugehen und besonders den zünftigen Buchhandel zu berücksichtigen. Wir würden es für verfehlt halten, durch all gemeine und wahllose Nabatterhöhungen dem Auchbuchhändler wesen Vorschub zu leisten. Wir betonen, daß die Differenzierung des Zwangskurses in einen solchen für den Sortimenter (25) und das Publikum (30l nur ein Äguibalent für den Wegfall des Teuerungszuschlags ist. Bei den vom Verleger festgesetzten Auslandpreisen in Mark oder Auslandwährung schreibt die Valutaordnung in ß 7 e Ab satz 2 einen den Jnlandrabatt um 1 y °/° über steigenden Rabatt vor. Diese Bestimmung ist tatsäch lich nichts anderes als die Anwendung der Differenzierung des Umrechnungskurses auch auf die vom Verleger festgesetzten Aus- landpreise. Es ist also eine Bestimmung, auf deren Durchfüh rung das Altslandsortiment bestehen mutz, sofern es nicht zur Rückkehr zum System des Sortimentcrteuerungszuschlags ge zwungen werden soll. Letzterer ist aber beim schweizerischen 36 Publikum sehr unpopulär, da er — infolge verständnisvollen En! gegenkommens des schweizerischen Verlags — auf schweizerische Bücher nie erhoben werden mußte. Wir erlauben uns nachstehend noch einige Wünsche zu äußern, deren Beachtung für uns sehr wertvoll wäre: Wir ersuchen alle Verleger, sofern sie nicht feste schweizerische Ladenpreise in Mark oder in Franken festgesetzt und bereits im Börsenblatt bekanntgegebcn haben, unverzüglich Listen ihrer gangbaren Artikel mit den neuesten Mark st r c i s e n im Börsenblatt oder durch Zirkular zu veröffentlichen. Es ist wohl den wenigsten Sortimentern möglich gewesen, den stetigen Änderungen der deutschen Ladenpreise zu folgen. Da durch, daß mit höherem Kurs, aber zu einem billigeren Mark- Grundpreis eingckaufte Lagerartikel zu den jetzt geltenden erhöh ten Markladenpreiseu verlauft werden, kann ein Teil der Lager verluste vermieden werden. Bei der kommenden O. - M. - A b rech nun g bitten wir Disponenden in weitgehendem Matze zu gestatten. Infolge der langen Laufzeit der Ballen sind die seit Oktober abgesandten Neuigkeiten teils ungenügend, teils noch gar nicht vertrieben. Eine sofortige Remission wäre in der gegenwärtigen Zeit er höhter Frachtspesen widersinnig. Selbstverständlich ist ein wei terer Versand erst möglich nach erfolgter Abrechnung und Ände rung der Nettopreise. Es würde eine große Vereinfachung sein und sicher im beiderseitigen Interesse liegen, wenn alleNoba sem düngen des letzten Quartals 1920 mit neuen Preisen auf neue Rechnung vorge tragen werden könnten. Auf jeden Fall ist es nötig, mit den O.-M.-Arbeitcn in diesem Jahr frühzeitig zu beginnen. Dazu ist erforderlich, daß die Verleger ihre möglichst aus führlichen N«mittendenfakturen unverzüg lich verschicken. Wir bitten darin auch die neuesten Ordi- närprcise inklusive allfälligcr Verlagszuschläge anzugeben und für die Disponenden zwei Kolonnen einzurichten (eine für den Abschluß, die zweite für den übertrag der neuen Nettopreise). Die Verleger, welche L cond.-Lieferungen in Mark mit Valuta- ausglcich berechnen, ersuchen wir zu berücksichtigen, daß die Novasendungen teilweise mit Valutazuschlägen berechnet sind, die auf Kursen unter 10 Cts. basieren. Unsere Mitglieder werden sich gestatten, in allen Fällen, wo bei Bezahlung zum gegenwärti gen Bankkurs Verluste entstunden, den Valutaausgleich ent sprechend zu ändern. Wir wiederholen auch an dieser Stelle unser altes Postulat, es möchten ä cond.-Sendungen g rundsätzlich. in Franken fakturiert werden. Der Schweizerische Buchhändlerverein hat ab 1. Januar 1921 auch bei Zeitschriften den 20°/«igen Sortimenter zuschlag abgeschafst und an seiner Stelle eine Besorgungs gebühr von vorläufig 10 °/> eingeführt. Diese Bc- sorgungsgsbühr wird bei allen 12 und mehrmals im Jahre er scheinenden Zeitschriften erhoben, seien sie mit Valutaausgleich oder mit Auslandpreiscn in Mark oder Franken berechnet. Eine Begründung dieser Besorgungsgebühr erübrigt sich durch den Hinweis darauf, daß die stark verbilligten Zeitschriftcnpreisc nicht mehr im richtigen Verhältnis zu den aufgewendeten Spesen stehen. Die Herren Zcitschriftenvcrleger werden gebeten, diese Bc- sorgungsgebühr in den Preisaufdrucken zu erwähnen. Zürich u. St. Gallen, 15. Januar 1921. Namens des Vorstandes des Schweizerischen Buchhändlervereins. Der Präsident: Der Schriftführer: Max Rascher. Otto Feh r. Bekanntmachung. Zu der im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 290 vom 23. Dezember v. I. vom Schweizerischen Buch- Händlerverein veröffentlichten Liste bemerken wir, daß die Finna Karl Block-Berlin von dieser Liste wieder gestrichen ist.
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