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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1921
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- 1921-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1921
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- Deutsch
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Redakttoneller Teil. ^ 78. 5. April 1921. menden Zeit sicher hindurchretten. Lassen sie gleichmütig ringsum alles in Trümmer gehen, so wird er ungedeckt und einsam allen Unbilden der Witterung ausgesetzt sein. Verbreitern sie seine Fundamente nicht, so ist er in Gefahr, durch heimliche Quellen untergraben oder durch die Wucht des Sturmes umgerissen zu werden. Verbreitern sie seine Fundamente, so geben sie den Mitbewohnern des Hauses Gelegenheit, auf diesem sicheren Grunde» neu aufzubauen und einen besseren Wetterschutz zu schaffen als bisher. Die Besitzer erwägen bereits; der erste Schritt zur Sicherung ist getan. Die bibliographischen Inter essen der Bibliothekare sollen, wenn möglich, mit denen der Buchhändler verschmolzen werden. Titelaufnahme und Umfang bildeten bisher die Mauern, die beide Gruppen von einander trennten. Die erste Scheidewand ist nunmehr endgültig gefallen. Wie ich in meinem Aufsatze »Ein heitskatalogisierung« (Bbl. 1920, Nr. 275) bereits ausführte, ge langte der Bibliographische Ausschuß des Börsenvereins unter grundsätzlicher Anerkennung der verschiedenen Ziele von Biblio thekskatalog und Handelsbibliographie zu der Ansicht, daß eine gemeinsame Grundaufnahme für beide möglich sei. Die von den Bibliotheken als Voraussetzung geforderten Zugeständnisse sind durch Vermittlung der Deutschen Bücherei nach Verhandlungen mit der preußischen und bayerischen Staatsbibliothek gemacht wor den. Eine Reihe von Bedenken, die insbesondere noch die Staats bibliothek München zur Erwägung stellte, wurden in der Sitzung vom 28. Dezember 1920 befriedigend gelöst. Was den Auf nahmen der Kataloge der Deutschen Bücherei recht ist, dürfte den Aufnahmen der zu schaffenden Bibliotheksbibliographie, die weniger folgerichtig sein darf, nur billig sein. Für beide wie für die Aufnahmen der buchhändlerischen Bibliographie werden in Zukunft folgende Regeln gültig sein: Text der Titelaufnahme. Der Titel der Druckschrift wird vollständig wiedergegeben, nur In haltsangaben, Approbationen, Motti usw. sind fortzulassen. Für die Aufnahme ist der auf dem Titelblatt der Druckschrift stehende Haupttitel maßgebend, der erforderlichenfalls aus den andern Titeln ergänzt wird. Ergänzungen sind, wenn sie aus dem Buche selbst entnommen werden, in runde, wenn sie aus andern Quellen stammen,' in eckige Klammern zu schließen. Der Verfassername wird vorangcstellt. Standesbezeich nungen, Titulaturen und Wohnsitz werden übernommen. Unvollstän dige, fehlende und fingierte Verfassernamen sind nach Möglichkeit zu ergänzen oder aufzulösen. Übersetzungen ist der Originaltitel beizu- sllgen; unvollständige und ausgewählte Werke eines Verfassers, die nicht als solche bezeichnet sind, sind durch eckig geklammerte Bemerkungen, wie Teils.«, »Werke, Auszug«, kenntlich zu machen. In Antiqua, Fraktur oder Griechisch gedruckte Titel sind in der Schriftart der Vorlage wiederzugeben. Jede andere Schriftart wird in lateinische Schrift übertragen; die Bezeichnung der Originalschriftart wird in eckigen Klammern vor die Übertragung gesetzt. Eine Über setzung wird beigefügt. Für die Schreibung ist die Orthographie der Vorlage maßgebend. Druckfehler werden mit beigesetztcm Ausrufungs zeichen übernommen. Tie Interpunktion kann ergänzt werden. Tansendbezeichnung neben der Auflage wird angegeben. Auf den Verlagsort folgt der Verleger und das Erscheinungsjahr. Neben Kom missionsverleger genannter Selbstverleger wird aufgeführt. Bei anf- gestempeltem Verleger erfolgt auch Nennung des Drnckortes und Druckers. Bei Firmen, die nicht im Buchhändler-Adreßbuch stehen, wird Kommissionär oder nähere Adresse angeführt. Sind mehrere Verlags orte oder Verleger genannt, so werden in der Regel sämtliche Orte und Namen anfgeführt. Fehlt die Angabe des Erscheinungsjahres und ist Feststellung des Jahres nicht möglich, so ist eine ungefähre Jahrcsan- gabe zu setzen. Ergänzte Jahreszahlen sind zu klammern. Es erfolgt Angabe des wirklichen Textumfanges aller Bände eines Werkes sowie sämtlicher Abbildungen, Karten und sonstigen Beigaben. Nicht paginierte Werke müssen ausgezählt werden. Das Format wird nach der Höhe des Buches bestimmt. Größen bis zu 8 und über 45 em werden ausgemessen. 16° — bis 15 ein, kl. 8° — bis 18,5 em, 8° — bis 22,5 em, gr. 8° — bis 25 em, 4° — bis 35 ein, 2° — bis 45 em. Die Angaben des Einbandes und Preises stehen am Schluß der Aufnahme. Ein Preis ohne Einbandbezcichnung gilt für geheftete Exemplare. Bei gebundenen Büchern wird die Art des Einbandes an gegeben. Auswahl des 1. O r d n u n g s w o r t e s. Bei Schriften mit Verfasserangabe wird der Name des Verfassers, hei Schriften mit 2 oder 3 Verfassern der des erstgenannten Verfassers 466 Ordnungswort. Bei Werken, deren Verfasser nicht im Titel genannt ist, sowie bei Sammelwerken, Serienwerken und Zeitschriften wird das Ordnungswort dem Sachtitel entnommen. Als Sammelwerke haben bei Wahl des Ordnungswortes auch alle die Werke zu gelten, die mehr als 3 Verfasser haben. Der Herausgeber wird als Verfasser angesehen bei folgenden Arten von Werken: 1. Chrestomathien, Anthologien, Gesang-, Gebet- und Liederbüchern, Regesten, Konkordanzen, 2. Sammlungen von Sagen, Märchen, Sprichwörtern, Rätseln, Volksliedern usw., 3. Sammlungen von Gesetzen, Verordnungen und Materialien zn Gesetzen, 4. Sammlungen von Inschriften und Urkunden, die keine Vollstän digkeit erstreben, 5. Tcxtausgaben, bei denen die Arbeit des Herausgebers im Titel als die Hauptsache hervortritt. Von dem Sachtitel wird erfor derlichenfalls verwiesen. Das vom Herausgeber Gesagte gilt auch vom Kommentator. Der Name eines Bearbeiters oder Übersetzers wird nur dann Ord nungswort, wenn es sich um eine freie Bearbeitung oder Übersetzung handelt. Bei der Bestimmung, ob eine Bearbeitung oder Übersetzung als frei anzusehen ist, ist die Titelfassung ausschlaggebend. Wortgetreue Auszüge aus einem einzelnen Schriftsteller werden unter den Namen des Verfassers gestellt, vom Herausgeber wird ver wiesen. Briefwechsel treten unter den ersten Korrespondenten. Briefsamin lungen, in deren Titel nur der Adressat steht oder außer dem Adressaten mehr als 3 Korrespondenten genannt sind, werden unter den Sachtitel gestellt. Vom Adressaten, gegebenenfalls auch von dem ersten Korre spondenten wird verwiesen. Hirtenbriefe, Bullen und neuere amtliche Veröffentlichungen werden unter den Sachtitel gestellt; von dem im Titel genannten Urheber wird verwiesen. Personalschriften ohne eigentlichen Sachtitel sind nnter den Namen der gefeierten Person zu setzen. Von etwa auf dem Titel genannten Abhandlungen wird verwiesen. Werke, die in der Hauptsache Abbildungen von Schöpfungen eines Malers oder Bildhauers bringen, sind nnter den Namen des Malers oder Bildhauers zu stellen. Textbücher zu Opern, Oratorien, Operetten usw. erhalten den Namen des Komponisten als Ordnungswort, vom Textdichter wird verwiesen. Selbständig erschienene Register, Repertorien und dergleichen wer den unter den Titel des Werkes gestellt, auf das sic sich beziehen, vom Verfasser wird verwiesen. Gibt es aber von einem Werke viele Aus gaben und gehört das Register nicht zn einer bestimmten Ausgabe, so wird es unter den Verfasser gestellt. Enthält ein Buch mehrere auf dem Titel genannte Einzelschriften, ohne einen übergeordneten Gesamttitel zn führen, so wird es nnter den Titel der ersten Schrift gesetzt. Von den übrigen Schriften wird verwiesen, soweit sie Verfasserangabe haben. Der Personenname als O r d n u n g s w o r t. Der Vor- und Familienname desselben Verfassers ist tunlichst stets in gleicher Form und Schreibung auszuwerfen. Altgriechische Namen werden in latinisierter Form wiedergegeben, orientalische Namen in der im Abendland eingebürgerten Form. Bei romanischen Namen, die mit einfachem, unverbundenem Artikel zusammengesetzt sind, tritt der Artikel znm Namen (Le Sage), bei germanischen Namen bleibt er unberücksichtigt (De Vrics). Mit verschmolzener Präposi tion und Artikel sowie mit Präfix zusammengesetzte Namen gelten als ein Wort (Du Bois-Neymond, Zur Megede, O'Brien). Sei Doppel namen gilt in der Regel der erste -Teil des Namens als Ordnungswort. Der Sachtitel als Ordnungswort. Bei Titeln in gewöhnlicher Form, d. i. Titeln, die den Inhalt de? Schrift durch ein Substantiv oder ein substantivisch gebrauchtes Wort mit oder ohne Attribut ansdrücken, wird das erste nicht im attributiven oder adverbiellen Verhältnis stehende Substantiv Ordnungswort, gleich viel, in welchem Kasus es vorliegt. Bei Titeln in Satzform wird, nnter Übergehung des Artikels stets das erste Wort Ordnungswort. In Zweifelsfällen wird angenommen, daß nicht ein Titel in gewöhnlicher, sondern ein Titel in Satzform vorliegt. Von zwei oppositionell neben einander stehenden Hauptwörtern wird das Substantiv Ordnnngs- wort, welches den engeren Begriff bezeichnet. Zusammensetzungen sind als ein Wort anznsehen. Als kompositionsbildcnd gelten auch Attribute, die znm ersten Teil der Zusammensetzung gehören, insbe sondere Vornamen (Nichard-Wagner-Straße). Eine Übereinstimmung konnte nicht erzielt werden in der Behandlung pseudonymer und anonymer Werke, die nach Biblio theksgebrauch unLer den Namen des ermittelten Verfassers, nach
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