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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1921
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- 1921-03-09
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- 09.03.1921
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X- 57, 9. März 1921, Redaktioneller Teil, Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Wilhelm begleitete damit die Übersendung eines Entwurfs zu einer Kundgebung au die deutschen Bundesfllrsten. Diesen Eut- ^ Wurf hatte er im Hinblick darauf verfaßt, daß er nach mensch< lichein Ermessen in absehbarer Zeit zum Kaisertum berufen sein würde, »Der Standpunkt, von welchem aus ich geschrieben habe, ist kurz folgender», so beginnt es nach einer Einleitung, Es folgt dann die Auseinandersetzung: das Kaisertum sei neu, die Bundesfürsten gehörten im wesentlichen der älteren Gene ration, der des Gründers, an. Er, der Schreiber, sei jung und müsse ihnen doch übergeordnet sein. Daraus ergäben sich natur gemäß Schwierigkeiten, Wie könne man diesen begegnen? Die demgemäß einzuschlagende Politik beleuchtet der Verfasser dann näher. Also auch hier wieder eine politische Schrift, die ebenso wie die drei anderen als Werk eines beliebigen Verfassers Schristwerkscharakter haben würde. Allerdings unterscheidet sich dies letzte Schreiben von den drei andern erheblich in der Formt die ersten sind an vielen Stellen, man möchte sagen, im Amtsstil diplomatischer Urkunden oder Denkschriften gehal ten oder doch diesem Stil angenähert, im Ausdruck sorgfältig ab gewogen und sichtlich nach einer bestimmten Disposition ausge arbeitet, Diese Disposition ist zwar auch in dem letzten Schrei ben erkennbar, wie schon aus dem wiedergegebenen Abriß her vorgeht; als besonders charakteristisch fällt jedoch hier eine im pulsive Ausdrucksweise auf, die dem Charakter einer wohler wogenen politischen Ausarbeitung an sich nicht entsprechen würde. Infolge dieses überraschenden Mißverhältnisses tritt beim ersten Lesen zunächst zurück, daß das Schriftstück ein ganz bestimmtes, ernstes und wohldurchdachtes Regierungsprogramm enthielt und empfiehlt. Wer daher leugnet, daß gerade persönlichste, der Stim mung des Augenblicks entsprungene Formgebung das Erzeugnis zur Schöpfung von besonderem Wert zum Werk stempeln kann, mag zunächst versucht sein, gerade diesem Briefe die Eigenschaft als Schriftwerk abzusprechen. Daß eine derartige Ansicht der neueren Entwicklung widersprechen würde, ist oben hervorgehoben. Es wird aber darauf nicht wesentlich ankommen. Denn der erste Eindruck ist für die Beurteilung nicht maßgebend. Bei der er forderlichen genaueren Betrachtung tritt die Bedeutung des In halts hinter der Form hervor; auch diese Schrift wird zu einer politischen Auseinandersetzung, die von bestimmten gegebenen Voraussetzungen zu ebenso bestimmten Ergebnissen kommt, ge wisse Maßnahmen deshalb als erforderlich hinstellt; sie ist also ein durchaus eigenartiges Erzeugnis eingehender Beschäftigung mit dem Gegenstände, ebenso wie die drei andern Briefe, Dem gemäß geht auch die Antwort des Fürsten Bismarck vom 6, Ja nuar 1888 auf diesen sachlichen Inhalt teils billigend, teils ab- mahneud ein. Unter etwas anderen Gesichtspunkten sind die beiden Briefe des Kronprinzen Friedrich Wilhelm zu beurteilen. Der Be klagte, um dies zunächst hervorzuheben, ist Miterbe des Schrei bens zu einem Drittel, Ob die Erbschaft geteilt oder ungeteilt ist — letzteres nimmt das Oberlandesgericht Stuttgart an —, ist unerheblich, Bedenken gegen ein Widerspruchsrecht des Beklag ten können daraus nicht hergeleitet werden. Der erste der beiden Briefe, der vom 28, September 1886, S, 1 des Werkes, ist bereits einmal veröffentlicht. Er hat nur 5 Absätze, 4 davon nur je einen Hauptsatz, einer, der dritte Absatz, drei. Der Verfasser geht davon aus, daß sein Sohn Prinz Wilhelm angeblich im Auswärtigen Amt beschäftigt werden solle (Abs, 1), Er, Verfasser, wende sich an den Fürsten Bismarck einmal, um Aufklärung zu haben, dann aber, um zu erklären, daß er mit dem Plan nicht einverstanden sei (Abs, 2), und zwar aus folgenden Gründen (Abs, 3, 4); den Schluß bildet eine kurze Bitte um Verschwiegenheit und Beistand in dieser, den Schreiber »sehr ernst bewegenden Angelegenheit« (Abs, 5), Die Klägerin hat hierzu geltend gemacht, es dürfe dieses Schrei, bcn nicht anders bewertet werden als das irgend eines andern Vaters, der seinen Sohn in einem großen Organismus an falscher Stelle beschäftigt sieht. Das ist zweifellos insofern richtig, als man im allgemeinen Person und Stellung sowohl des Verfassers wie des Empfängers, überhaupt die ganze geschichtliche Bedeu tung ausscheiden muß, wenn man ein Schriftstück unter dem Gesichtspunkt des Urheberrechts würdigen will. Jedoch bedarf dieser Satz einer Einschränkung, nämlich dann, wenn der Stil eines Briefes, das Wort im allgemeinen Sinn genommen, als Wertmesser bei der Beurteilung seines Schriftwerkes mit heran- gezogen werden muß. Denn jeder Mensch, der sprech- und schrift- gewandt ist, schafft sich seine Sprache, und je bedeutender ihm die Gelegenheit erscheint, desto mehr seiner Persönlichkeit wird er bewußt oder unbewußt in die Niederschrift seiner Gedanken hin einlegen. Daher kann auch ein Brief, wie ihn die Klägerin kenn zeichnet, ganz verschieden lauten, sich auf einige allgemeine Be merkungen, übliche Redewendungen, Schlagworte beschränken: er kann aber auch, wie man sagt, mit dem Herzblut des Ver fassers geschrieben sein und damit seine ganze Lebensauffassung klarlegen. Ein Prediger wird dann diesen Brief anders schrei ben müssen als ein Soldat, ein Kaufmann anders als ein Künstler, Es sei auch hier nur an die Eingabe Beethovens an den Wiener Magistrat in der Vormundschaftssache seines Neffen erinnert. Die Grenze, wo die Leistung so persönlich wird, daß sie schöpferischen Neuwert erhält, ist natürlich nicht ein für allemal zu ziehen und mag im Einzelfall recht streitig bleiben (vgl, das Beispiel im Düringcrschen Gutachten), Von den am Eingang hervorgehobcnen Gesichtspunkten aus muß die Kammer feststellen, daß sie jedenfalls hier überschritten ist. Die Angelegenheit hatte den Verfasser »sehr ernst bewegt. Wenn er es sich nicht selbst sagte, ergäbe sich das aus dem ganzen Briefe, so überlegt und geradezu künstlerisch konzentriert bring! er diese Stimmung zum Ausdruck; alle notwendigen Gedanken werden ausgesprochen, aber auch nur die, ohne jedes Beiwerk, in beinahe militärischer Kürze, mit knappster, ja schonungsloser Deutlichkeit, Kein Wort läßt sich herausnehmcn, ohne den Zu sammenhang zu zerbrechen, trotzdem alles in wohlklingender sti listischer Abrundung und über dem Ganzen ein nicht näher zu be schreibender hoheitsvoller Ton: ein Fürst, der seinen Sohn vor dem Kanzler bloßstellt, will doch die Würde wahren, die er fiir sich in Anspruch nimmt. Diese bewußte, gewollte und geglückte Vereinigung von einander widerstrebenden Gefühlen und Stim mungen ist das Kennzeichen des Schreibens, darin liegt zunächst sein »literarischer Wert«, der es schon für sich allein zum Schrift werk machen würde. Abgesehen von ihrer Fassung sind auch die Gedanken selbst, die das Schreiben ausspricht, nicht alltägliche, gewissermaßen sormularmäßige, Erkennt man einmal an, daß im Urheberrecht »bei der Abschätzung geistiger Tätigkeit die wei testen Grenzen gesteckt« sind, und daß sich die Selbständigkeit gei stiger Tätigkeit »auch auf untergeordneten Gebieten, ja sogar in der bloßen Formgebung, Auswahl und Anordnung vorhandenen Stoffes kundgeben kann«, sofern sie nicht nur »vorwiegend auf der rein mechanischen Tätigkeit des zweckmäßigen Zusammenstel- lens« beruht (vgl, Reichsgerichtsentsch, 82, S. 123, ob wie oben, Daude, Gutachten S, 5, 9, 18), so muß man die Merkmale des Schriftwerks auch in dem besprochenen Schreiben finden. Es erfordert« eine Beurteilung des Dienstes im Auswärtigen Amt und in der Inneren Verwaltung, eine Beurteilung der Eigen schaften des Prinzen Wilhelm, eine Beurteilung endlich dessen Eignung für den einen oder den anderen Dienst, Diese Beur teilung ist nicht nur dem Schreiben vorausgegangen, sodatz das Maß des dazu nötigen Gedankenaufwandes verborgen bliebe, sondern das Schreiben selbst enthält die maßgebenden Erwägun gen, sichtlich auf das erforderliche und ausreichende Maß zurückgeführt. Das muß genügen. Das gleiche gilt endlich vom letzten Briefe, dem vom 17, August 1881, S, 161 des Werkes, Er ist von der Insel Wight aus an Fürst Bismarck gerichtet und enthält allerdings eine größere Anzahl von äußerlich gehaltenen tatsächlichen Mitteilun- gen, wie über Reisepläne, persönliches Befinden, aneinanderge reihte Anfragen, Weder nach Form, noch nach Inhalt gehen diese Stellen über das Durchschnittsmatz derartiger Alltags-Mitteilun gen hinaus. Am Anfang des Briefes jedoch verbreitet sich der Verfasser über das Gerücht, daß Baden Königreich werden wolle. Der Schreiber nimmt dazu Stellung und führt die Gründe für diese Stellungnahme an. Die Erörterung beansprucht etwas mehr als die Hälfte des ganzen Briefes, Danach enthält auch dieser 287
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