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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1886
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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3430 Nichtamtlicher Teil. 146, 28. Juni 1886. wird eine monumentale, auch die Tagebücher und Briefe umfassende Ausgabe oon Goethes sämtlichen Werken, der eine dreibändige Biographie folgen soll, veranstaltet. Für diesen Zweck müssen die neuerschlossencn Schätze des Goethe-Archivs durch die in öffentlichen und privaten Sammlungen weitverstrcuten Hand schriften ergänzt werden. Alle, in deren Besitz oder Obhut sich Goethesche oder auf Goethe bezügliche Blätter sowie bisher un bekannte Drucke befinden, werden dringend gebeten, dem großen Unternehmen solche unentbehrliche Hilfsquellen zu eröffnen und zugleich mit dem möglichst genauen Nachweis auch die Bedingungen für die Benutzung sekundlichst an das Goethe-Archiv in Weimar einzusenden. In der Ausgabe soll über die Herkunft und Beschaffen heit jedes einzelnen zugänglichen Manuskriptes oder Druckes Rechenschaft abgelegt werden.« Die Deutsche Schriftstellerzeitung. - Redaktion und Verlag der »Deutschen Schriftstellerzeitung« gehen mit dem 1. Juli d. I. in die Hände des Schriftstellers Herrn Balduin Groller in Wien über. Die Versendung des Blattes erfolgt von da ab in Berlin. Indem wir diese Mitteilung hier wiedergeben, ist es vielleicht gestattet, die Hoffnung zum Ausdruck zu bringen, daß eine genauere Kenntnis des Buchhandels, seines Wesens und der Gepflogen heiten seiner Vertreter, die neue Redaktion vor der Bethätigung so vielfacher irriger Ansichten und ungegründeter Urteile über unfern Beruf bewahren möge, wie sie die frühere Leitung des Blattes unvorteilhaft kennzeichneten, übrigens unbeschadet der Achtung des Buchhandels vor den vielen Verdiensten des Begründers und bis herigen Herausgebers auf anderen Gebieten geistiger Arbeit. Reichsgerichts- Entscheidung. — Der in Nr. 61 und 63 v. d. I. hier mitgeteilte Rechtsstreit der Photographischen Gesellschaft in Berlin gegen den Buch- und Bilderhändler O. Th. Scholl und deu Kunstanstaltsbesitzcr W. Forndran, beide in München, kam am 7. d. M. vor dem 1. Strafsenat des Reichsgerichts zur weiteren Verhandlung. Das Landgericht München I. hatte festgestellt, daß allerdings unerlaubte Nachbildung vorliege; dennoch erkannte es auf Ab weisung der Klage, indem es annahm, daß die Photogrqphische Gesellschaft nur das Recht zur photographischen Vervielfältigung hätte und ihr unter diesen Umständen die Befugnis zum Straf antrag wegen Öldruckwiedergabe abgehe. In der Berufungs verhandlung hob der Vertreter der Photographischen Gesellschaft, Rechtsanwalt Br. Simon aus Berlin, hervor: Die Annahme, daß die Photographische Gesellschaft nur beschränktes Verlagsrecht erworben habe, sei thatsächlich unrichtig, wie auch schon anderwärts durch gerichtliches Urteil festgestellt sei, und verletze auch den bereits früher vom Reichsgericht aufgestellten Grundsatz, daß jedem, welcher I vom Urheber ein Verlagsrecht erworben, das unbeschränkte Vervielfältigungsrecht zustehe, sofern der Urheber nicht ausdrück liche Vorbehalte gemacht habe. Übrigens sei derjenige, welcher auch nur ein beschränktes Verlagsrecht erworben habe, befugt, den Straf antrag gegen jeden zu stellen, welcher das Werk unbefugt, wenn auch durch ein anderes Verfahren, vervielfältige. — Sowohl der Ver treter der Angeklagten, Justizrat Buntzel, als auch der Reichs anwalt beantragten dagegen Abweisung der Berufung. Der Beschluß des Reichsgerichts 'erkannte die Berufung als begründet an und hob das Urteil einschließlich der thatsächlichen Feststellungen unter Rückweisung der Sache an den Vorderrichter auf. In den Gründen wird ausgeführt: Es könne dahingestellt bleiben, ob die Photographische Gesellschaft ein unbeschränktes oder ein auf die Photographie beschränktes Vervielfältigungsrecht er worben habe. Denn auch in letzterem Falle sei die Photographische Gesellschaft zum Strafantrag berechtigt. Nach tz 28 des Nach drucksgesetzes in Verbindung mit 8 16 des Gesetzes vom 9. Januar 1876 sei der Verleger befugt, unerlaubten Vervielfältigungen jeder Art entgegenzutreten, auch wenn er nur beschränktes Verlags recht habe. Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites ist bekanntlich die Öldrucknachbildung des Gustav Richterschen Bildnisses der Königin Luise, welches in photographischer Wiedergabe im Ver lage der Klägerin erschienen ist. Umrechnung auswärtigerW ährungen fürStempelung von Wechseln. — Die »Nat.-Ztg.« hört, daß seitens einiger Berliner Finanzinstitute und Firmen beabsichtigt wird, an die Ältesten der Kaufmannschaft ein Gesuch zu richten, daß dieselben bei den Bundesbehörden dahin wirken möchten, die Umrechnungs-Kurse der auswärtigen Valuten für die Stempelung von Wechseln zu be richtigen und neu festzustellen. Seit mehreren Jahren ist nämlich der Umrechnungskurs für Rubel auf 2 25 s», für österreichische Gulden auf 1 70 s» festgesetzt. Diese Kurse entsprechen aber schon lange Zeit nicht mehr den wirklichen Verhältnissen, und die Differenz zwischen jener Umrechnungsnorm und den jetzigen Kursen der Valuten (Petersburg ca. 1 ^ 98 Wien 1 -/ki 61 sch ist so groß, daß dadurch eine beträchtliche Übersteuerung der Beteiligten entsteht. Zu bemerken ist noch, daß im Jahre 1869 der Umrechnungs kurs für Petersburg für den Rubel auf 2 festgestellt war. Dieser Kurs, wie der Kurs vou 165 für österreichische Valuta, würde der richtigen Bewertung nahe kommen. Neue Bücher für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. (Vorläufige Titelanzeige.) Dis ckndsltssto cksr Bnobckruokorknnst unck ibrs Intsratur. Bin biblioArapbisobsr Vermied von Bonls Uobr. 107 8. KI. 8". Wien 1886, Bari Orasser. Ureis 2 ^ orck. Oostdes Baust in BnZIauck nnck ^insrika. LidlioArapbisvbs ^nsanunensteUuuA von IV Ueinernann. VII u. 32 8. KI. 8". Berlin 1886, ^.UAust Bettler. Ureis 1 ^ 50 s^. Deutsche Buchhändler-Akademie. Herausg. von Herrn. Weißbach. III. Band. 6. Heft. Inhalt: Joseph Viktor v. Scheffel. Sein Leben und seine Werke. Von G. Hölscher. — Aus der schwäbischen Residenz. (Stuttgarter Buchhandel. — Littcratur von und aus Schwaben.) — Deutsche Buchhändler. 8. Friedrich Arnold Brockhaus. Von Rich. Jul. Gcorge. (Forts.) — Leipzigs Messen Eine Skizze von Karl Fr. Pfau. — Corpsgeist. — Zwanglose Rundschau.
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