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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1886
- Strukturtyp
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- Band
- 1886-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1886
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- Deutsch
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3427 146, 28. Juni 1886. Nichtamtlicher Teil. weltlichen Standes und Würde er sei, der sich unterstehen würde, Werke, von welcher Wissenschaft sie immer seien, aus der griechischen, lateinischen oder einer anderen Sprache in die deutsche Volkssprache zu übersetze» oder die übersetzte» zu verkaufen, heimlich oder öffent lich, wenn sie nicht vor dem Druck, oder gedruckte vor der Ver breitung, von den erleuchteten, ehrbaren, von ihm bestellten Doktoren und Magistern der Universität Mainz, Johann Bertram von Naumburg, der Theologie, Alexander Dietrich, der Rechte, Theodorich von Meschedaf der Arznei), und Andreas Eler, der freien Künste, Doktoren, die patentisierte Erlaubnis zum Druck und zur Ver breitung erhalten hätten, in die Strafe des Kirchenbannes, in den Verlust der Bücher und in hundert Goldgulden, an die geistliche Kammer zahlbar, verfallen solle.« In diesem Edikte wurde für Frankfurt a. M. eine besondere vom Rate dieser Stadt zu er nennende Kommission eingesetzt, und in Erfurt sollte die Censur durch die Magister und Doktoren der Universität, die dazu noch be stimmt werden würden, ausgeübt werden (»kcknAiotroo st vootorso Uuivsrsitatio 8tucku in oppiäo no8tro Urtkorckis aä boo cksputatvL«). Durch ein besonderes Dekret vom 10. Januar 1486 wurden ckonnuso UillKslütsät, Usorstaliuru, st ckonnnso dsogsbnob, kcksckioiuas vootorso als Verwalter dieses Amtes ernannt.*) In Erfurt, in welcher Stadt seit dem Jahre 1479 die Buch druckerkunst ausgeübt wurde, waren gegen Ende des fünszehnten und zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts besonders vier Druckereien damit beschäftigt, die Predigten und Lieder vr. Martin Luthers zu drucken und zu verbreiten. Diese Angabe findet sich in mehreren Werken früherer Geschichtschreiber vor, wobei stets die Behauptung ausgestellt ist, daß eine nicht unbedeutende Anzahl von Schriften, welche in den ersten Jahren der Kirchenreformation er schienen sind, aber weder die Angaben eines Druckortes noch den Namen des Druckers enthalten, in Erfurt gedruckt worden wären, und daß an diesem Weglassen des Ortes und der Druckfirma die damaligen Censurvcrhältnisse in Erfurt Schuld gewesen seien. Die Wahrheit dieser Angaben wird sich durch die nachstehende kurze Vorführung der Preßverhältnisse in Erfurt ergeben. Eine Schil derung der Vorgänge aus diesem Gebiete erschien nicht unange messen; das Skizzenhafte derselben wolle man bei der Mangel haftigkeit der Nachrichten entschuldigen, die bis jetzt aufgesunden werden konnten. Unter Kaiser Otto dem Großen, also zwischen 936 und 973, hatten die Erzbischöfe von Mainz über Erfurt, das ursprünglich unzweifelhaft eine königliche Stadt gewesen ist, die weltlichen Hoheitsrcchte erlangt und dieselben bis 1802 in Besitz gehabt.**) Es erklärt sich daraus, woher der Erzbischof Berthold die Er mächtigunghatte, am 10. Januar 1486 durch ein besonderes Dekret einige Magister der Erfurter Universität als Censurbehörde für diese Stadt zu ernennen. Einige Tage nach demselben erging noch ein besonderes amtliches Schreiben an alle Weihbischöse, des In halts in ihren Diöcesen ebenfalls auf solcher Bücher Verbreitung ein wachsames Auge zu haben und alle darin befindlichen weltlichen Gewalten durch Boten oder Briefe einzuladen, zur Vollziehung dieses Censurediktes mitzuwirken.***) Dieses Schreiben des Mainzer Kurfürsten au die Weihbischöfe seiner Diöcese lautete: »Unfern Gruß und geneigten Willen zuvor, ehrwürdiger Vater in Christi geliebter Freund! Wir haben erfahren die Verwegenheit *) Diese Urkunde findet sich in V. U. äs Ouäsnrm, Ooctsx cliplo- inntioim sxbibsns anscclota. ab anno 0006I-XXXI all N600 Nognn- tiaoa. OosttinAas, Uranootnrti st läpsias 1743 —1758. IV. S. 469 ff. **) S. W. v. Tettau, über das staatsrechtliche Verhältnis von Erfurt zum Erzstift Mainz. Erfurt 1860. <I. 5 u. folg. ***) S- Ouäsnus I. o. S. 474. gottloser, geldgieriger Menschen, welche frech falsche und irrige Lehren, wie nicht weniger falsche Benennungen (Titel) anzeigen, die h. Bücher und Schriften der Messen und anderen Gottesdienstes, die schwer zu ver stehen sind, in gemeines Dentsch übersetzen, sic drucken und dem Volke verkaufen. Dem nach Pflicht entgegen zu treten, haben wir ein Verbot in unsere Diöces auSgehen lassen, dessen Abschrist wir Dir übersendenI Deshalb ermahnen wir Deine Würden auf das eindringlichste, eingedenk des christlichen Glaubens und des Strebens nach Wahrheit, in Deiner Diöces ebenfalls solche irrige und gefähr liche Wagnisse zu unterdrücken, damit nicht, wenn Bücher der h. Schrift ungebildeten und unerfahrenen Menschen unrichtig ansgc legt zu Händen kommen, sie leicht in die schwersten, unheilbaren Jrrtümer verfallen, was nach der Erfahrung sehr schlimm im Christentum und mit höchster Sorgfalt zu verhüten ist. Sollten in Deiner Diöces unabhängige weltliche Herrschaften sein: Fürste», Grafen oder Stadtgemeinden, so raten wir, durch geeignete Boten oder Ermahnungsschreiben zu überrede» und sänstiglich zu der Ent scheidung anzuregen, daß unter ihrem Schutz und mit ihrer Beihilfe unser frommes Vorhaben nach Wunsch seinen Fortgang nehme. Es ist Dank gegen Gott, Freund sein dem Glauben und der Wahrheit und ist.eine drängende Aufgabe aller Prälaten beider Staaten: das gläubige Volk vor Blindheit zu bewahren.« Wenn auch in beiden Verfügungen besonders betont wurde, daß namentlich keine unsittlichen Bücher gedruckt werden sollen, so war es wohl weniger auf diese abgesehen; man hatte eben schon wenige Jahre nach Erfindung der Buchdruckerkunst erkannt, daß durch ihre Macht und Hilfe das Licht der Aufklärung bald alle Schichten des Volkes durchdrungen würde, und daher dieser ohn mächtige Versuch, durch den Zwang der Censur die Geister zu bannen. Hatten nun die durch Dekret vom 10. Januar 1486 ernannten Censoren Dingelstedt und Gengelbach nicht scharf genug die Censur nach den Absichten des Erzbischofs ausgeübt, oder war von vorn herein deren Thätigkeit nur provisorisch ans eine gewisse Zeit ver langt, so viel steht fest, daß der Erzbischof dieselben schon nach zwei Jahren wieder ihres Amtes enthob und an ihre Stelle durch ein Dekret vom 11. Juli 1488 die vootorso PbsoloZins ckobnnusm lduglcrisin, vsonmio bloolsoins 8. 8svsri, vtr. Iuris, vcknlrioum Rispnob, Onnonus L. U. V. vrkoräms und ckobnnnsiu kls-Itr oräiu. 8. vsrsmitnrum zu Inquisitoren und Censoren ernannte.*) Der Papst Jnnoncenz Vlll. ahmte im folgenden Jahre 1487 das Beispiel des Mainzer Erzbischofs nach, indem er durch eine eigene Bulle den Druck irgend eines Buches ohne vorherige Cen sur untersagte und verordnete, daß diejenigen, welche irrige und ärger liche Stellen enthielten, weggenommen werden sollten**), demzufolge kein Buchdrucker bei Vermeidung der Strafe des Bannes ein Buch drucken sollte, bevor der Bischof seiner Diöcese es nicht censicrt und die Erlaubnis zum Druck erteilt hätte. Alexander VI., welcher im Jahre 1492 den päpstlichen Stuhl bestieg, verschärfte die Verbote gegen das Lesen und Verbreiten ketzerischer Schriften 1496, und erließ 1507 abermals ein besonderes Censuredikt, in dessen Aus übung er alle Bücher wegnehmen und verbrennen ließ, die nicht mit der Erlaubnis znm Drucke versehen waren. Sorge für die Sittlich keit lag nicht in diesem Censurzwang; dies beweisen die vielen damals in Italien gedruckten schlechten Bücher; es war vielmehr darauf abgesehen, die Bibelübersetzungen in die Volkssprache zu unterdrücken, überhaupt der allgemeinen Verbreitung der Litteratur und dadurch der Volksaufklärung entgegenzuarbeiten. Als im Anfänge des sechzehnten Jahrhunderts die Lateranische *) S. Oucksnns l. o. S. 480. **) S. Joh. Chr. Lüning, Deutsches Reichsarchiv. Zxsoil. Loolss. I. S. 13. 462*
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