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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1921
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- Deutsch
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51, 2. März 1921. Fertige Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 2407 Zum Versand gelangle: A GeUgebmg iilier AMI- ««» K««!I«WU Bearbeitet von vt. jur., vt oec. pukl E H. Metier, Rechtsanwalt, Syndikus des deutsche» GenoffenschaftSverbandes Zweite, ergänzte Auflage 1921. Taschenformat. Preis M. !O. — (Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr. 14;. Textausgaben mit Anmerkungen und Sachregister.) In dem Bande kommen die gesamten noch geltenden Gesetze ergänzt durch die Verordnungen vom 27. 4.1922 betr. Maßnahmen gegen die Abwanderung des Kapitals in das Saarbecken, Gesetz vom 24. 12. 1420 gegen die Kapitale flucht, zum Abdrucke. Die sehr strengen Bestimmungen legen jedem die Verpflichtung ans. sich mit ihnen zu befassen. Außer den Behörden kommen die Banken, Vermögens- Verwaltungen und alle Steuerzahler als Käufer in Frage. M dill. UHkimlM «11 MlkMMMllMrAlNl vom 19. Juni 1901 <in der Fassung des Gesetzes vom 21. Mai 1910) nebst der revidierten Berner Übereinkunft vom iz.November 1408. Erläutert von Geheimem Obcriust-zrat Otto Lindcmann, Ministerialrat im Justizministerium Vierte, vermehrte und verbesserte Auflage Preis M. 14.— lGuttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr. So. Textausgaben mit Anmerkungen.) Die Ausgabe erfreute sich von jeher großer Beliebtheit. Im Hinblick auf den Mangel an einem neuen Kommentar wird sich das Werk als unentbehrlich erweisen. Interessenten sind alle der Literatur und Musik nahestehenden Kreise. Demnächst erscheint: vom 10. September 1919 nebst den Ausführungs bestmimungen vom II. Oktober 1919 von Rechtsanwalt Or. Herbert Schachian 1921. Groß-Oktav. Preis etwa M. 40.— Obwohl schon eine ganze Reihe von Ausgaben des neuen Erbschaftssteuergesetzes vorliegen, wird der vorliegende Kom mentar dennoch aufmerksamste Beachtung finden, vereint er doch in seltenem Maße prakiische Brauchbarkeit mit Übersicht, licher Darstellung und wissenschaftl'cher Gründlichkeit. Den schwierigen Stoff völlta erschöpfend, gibt das Buch sachgemäße Erläuterung der einzelnen Bestimmungen und völlige Klarheit über die zahlreichen Fragen, die in der Praxis zu Zweifeln Anlaß bieten. Nicht nur der Beamte, sondern auch der Steuerzahler wird sich des Kommentars mit größtem Nutzen bedienen. VLKILIttlOUdIO >V188Lbl8dNä?1'HNLK VL Sk c 0.. V 0 X KL X 5 S. I. VLP 6LOX6 XLIK1LX / XXXI- ).?XVS- NLX / VLIL L VXXI-IN ia (A Soeben gelangten zur Ausgabe: (A AlliMIiW M MUIW WAM« UM« Don Prefcssm Or. Fritz Slier-SiMlo Ordinarius des öffentlichen Rechts an der Universität Köln 1921. Groß-Lktao. Preis M. 35.— In dem Kommentar sind alle mit dem Verfassungsrecht zusammenhängenden Rechtsmaterien mit berücksichtigt. Er ent, hält außerdem üie neuen Gesetze über die Landtags wahlen, die Wahlen zum Staatsrat, zu den Provinzial landtagen usw., die Geschäftsordnung des Land tages u. a. Eine geschichtliche Uebersicht leitet das Werk ein, ein sorgfältiges Sachregister beschließt es. Unentbehrlich für alle juristischen Praktiker (Ver waltungsbeamte des Staates und der Gemeinden, Richter, Rechtsanwälte,Justi ziare, Syndici), Parla mentarier und andere Politiker, Volkswirtschaftler, Finanzleute, Tagesschriftsteller, Parteibeamte, Arbeitersekretäre, nicht zuletzt für alle Studierenden des Rechts- und der Staatswissenschaften, wie die Universitäts- und andere Hochschullehrer, Vertreter der Geschichte und der Bürgerkunde bei allen Schulgaltungen. MWW der AM« UM« vom 31. November 1828 nebst LonvtWviWgeses TeptauSgabc mit Sachregister. 1921. (Guttentagsche Sammlung ». TertauSaaben ohne Anmerkungen mit Sachregister) M. Z SO Der Band enthält den genauen Gesetzestext mit ausführ lichem Sachregister in der zuverlässigen Form, durch die die Ausgaben der Sammlung Gultentag von jeher bestens bekannt sind. SM «dkl dlk MW dkl «II ölßdlMißdk NU vom 2?. April 1828 TcxianSgabemitErläuterungen, Anmerkungen ».Sachregister von Paul Wöiblinq MagistratSrat der Stadt Berlin. 2, Auflage. 1921. Taschenformat. Preis M. II.— lGuttentagsche Sammlung Preußischer Gesetze- Texiausgabe mit Anmerkungen. Nr. 49.) Die rasch notwendig gewordene zweite Auflage enthält alle bis Ende 1420 ergangenen Neuerungen durch die das Gesetz in wes ntlichen Teilen geändert worden ist. Wir bitten, be sonders beachten zu wollen, daß der Interessentenkreis durchaus nicht auf Berlin beschränkt ist, sondern jede größere Kommunal behörde, die Verwallungsaufs.chlsbehörden und Ver- „altungspolitiker umfaßt. VLULIbltOllblO VVISSLdlSOll/z.L'I'LicttL« VLlH.LOd.il VLi-TLkr VL suvvrLkr «- co.. von dl ^ LS s. 1- u04cr,Ldi'8c»L vLui.assri^dii)i.udi(r I- vLKl.LS8»v«:nns.dir>i.irdlS t-Louc; uLldlL« , ) rirvL- diLL / v Lir z, coblk. xv ,0 SIS»
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