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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1921
- Strukturtyp
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- 1921-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1921
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- Deutsch
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ikglicdor preis: die Seile 7b Pf-,G. 256 M.» 6.130 M., H '/«Seite 65 M. 27icbtmitgliederpreis: die Seile2.25M.. ^ s. 750 M.. V; 6. 400 M.. > > s. 205 M. Stellengesuche ^ 46 Pf. die Seile, sAuf alle Preise werden 25"/« Teuer.-Suschl. MV.1 Nr. 2» <R. 17». Leipzig, Freitag den 4. Februar 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Gemäß 8 16 Ziffer o der Satzungen geben wir nachstehend als Nachtrag die Tagesordnung der am 13. Februar 1921 vormittags 9'/-Ahr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig <SingangPortal i>>> statlfindenden außerordentlichen Hauptversammlung. bekannt. Es sind folgende, entsprechend der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs aufgefllhrte Anträge dem Vorstande zu gegangen : 1. Antrag der Herren Paul Nitschmann, Berlin, Albert Diederich, Dresden, Otto Paetsch, Königs berg, Joh. Heinr. Eckardt, Heidelberg, Ernst Schmersahl, Berlin: Die außerordentlich« Hauptversammlung des Börsenvercins vom 13. Februar 1821 hält es für erforderlich, daß bei Verkäufen an das Publikum ein fester, für das ganze Gebiet des deutschen Buchhandels gültiger und für alle Buchhändler verbindlicher Ladenpreis allmählich wieder hergestellt wird. Der Pflicht des Sortiments, diesem Erfordernis ent sprechend auf Teuerungszuschläge zum Ladenpreise zu verzichten, steht angesichts des unverändert bestehenden Notstandes die Pflicht des Verlags gegenüber, einen unter den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen auskömmlichen Rabatt dem Sortiment zu gewähren. Die außerordentliche Hauptversammlung betrachtet die in ß 1 der nachfolgenden Notstands ordnung genannten Bezugsbedingungen als zurzeit auskömmlich, es sei denn, daß außerordentliche Wirtschaftsverhältnisse für einzelne Gebiete des Deutschen Reichs oder angrenzender deutschsprachiger Landerteile eine andere Regelung notwendig machen: sie hält andererseits Zuschläge zum Ladenpreise in allen Fällen grundsätzlich für erforderlich, wo die genannten Bezugsbedingungen nicht erreicht werden. Nun kann zweifellos dem Verleger nicht zugemntet werden, diese auskömmlichen Bezugsbedingungen jedem gelegent lichen Besorger seiner Verlagswerke und jedem Auchbnchhändler einzuräumen. Es bedarf also einer Zusammenfassung der Firmen, die nicht nur als Bücherbesorger, sondern als wirkliche B ii ch e r v e r t r e i b e r für den Verlagsbuchhandel i n seiner Gesamtheit in Betracht kommen. Diese Zusammenfassung erblickt d>e Hauptversammlung in der Aufstellung einer S o r 1 i m e n te rsta mm r o l l e. In diese Stammrolle, dis zunächst vom Verlegerverein aufzustellen ist, finden alle diejenigen Firmen Aufnahme, die bei mindestens 106 Mitgliedern des Deutschen Verlegervereins offenes Konto haben. Diese vorläufige Stammrolle ist im Börsenblatt zu veröffentlichen. Firmen, die hierüber hinaus Aufnahme in die Stamm rolle zu finden wünschen, haben einen dahingehenden Antrag an den Deutschen Verlegerverein zu richten, über die Auf nahme entscheidet mit Zweidrittelmehrheit ein Ausschuß von 1V Personen, von dem fünf durch den Deutschen Verleger verein und fünf durch die Deutsche Buchhändlergilde bestimmt werden. Die Hauptversammlung erwartet, daß alle Ver leger sich freiwillig verpflichten, den in die Stammrolle ausgenommen-m Firmen zu den in 8 l der nachfolgenden Notstands ordnung festgesetzten Bedingungen zu liefern. Soweit dies nicht geschieht oder aus betriebstechnischen Gründen nicht sofort möglich ist, soll für den Verkehr des Sortiments mit den dieser Verpflichtung sich nicht anschließenden Verlags- firmen die nachfolgende Notstandsordnung Geltung haben. D'e Lauptversammlung ist der Ansicht, daß die Neufassung vorerst nur in Form einer Ordnung des Börsenvereins möglich ist. da, bevor Verlag und Sortiment die zur Durchführung selbstgegebener wirtschaftlicher Gesetze unentbehrliche andere Organisation geschaffen und arbeitsfähig ausgestaltet hären, der Börsenverein als die gegebene Organisation zu betrachten ist, die Durchführung zu übernehmen. Die außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins vom 13. Februar 1921 in Leipzig beschließt, unter Auf hebung der Bekanntmachungen des Vorstandes des Börsenvereins vom 8. Januar 1920, 17. Juli 1929 und 5. Oktober 1929, der Notstandsordnung des Börsenvereins vom 28. Äpril 1918 die nachfolgende Fassung zu geben : Notstandsordnung. 81. Ein allgemeiner Teuerungszuschlag wird nicht erhaben bei Verkäufen von Gegenständen des Buchhandels, die der Verleger an alle Buchhändler, mit denen er in Geschäftsverkehr steht, zu folgenden Bedingungen liefert: g) SckNllbücher für höhere Schulen mit 39"/», wissenschaftlich« Werke mit 35"/», schSnwissenschaflltche Werke mit 45"/». ^ 125
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