67, 7. April 1919. Fert. u. Kllnft. ersch. Bücher. »lri-ndl-tr I. d. D«I«N. v»««»nd.c 2897 lZ R. v. Decker's Verlag, Berlin SW. 19 tz)veirh«v«»l,s«tzunsr Preirtzevabsstzirnsr Apotheken-Betriebsordnungen Eine Sammlung der im Deutschen Reich, in den einzelnen Bundesstaaten, in Elsaß-Lothringen und in den Schutz gebieten gellenden gesetzlichen Bestimmungen über Einrichtung, Betrieb und Personal der Apotheken, einschließlich der homöopathischen Apotheken, der ärztlichen und tierärztlichen Hausapotheken. Nach den amtlichen Quellen zusammengesetzt von vr. O. Auselmino. Ausgabe 1912. ErmShioter Preis in Leinen aebunden 5 M. ord, 3 Sl> netto. Wir können ausnahmslos nur bar liefern. Ludwig Möller ^ Kunstverlag ^ Lübeck Inh. Wilhelm Möller ä: Ludwig Resch Infolge der ständig steigenden Herstellungskosten sehen wir uns genötigt, den Preis für unsere Vierfarbendrucke Serie II, welche bisher M. s.50 ord. kosteten, ab s. April auf M. L.— ord. ;u erhöhen. Unser Vierfarbendruck - Ratalog zum Preise von rn. s.so netto bar dessen Fertigstellung sich infolge verschiedener drucktechnischer Schwierigkeiten hinausgezögert hat, gelangt in den nächsten Tagen zur Pcrsendung. sA In meinem Verlage erscheint in Kürze: JasmreWlheErMiirelht Verordnung über das Erbbaurecht vom 15 Januar 1919 Erläutert von 0r. Ferdinand Kretzschmar Geh. Justizrat, Oberlandesgerichtsrat in Dresden Preis etwa ^ 4.— ord., 3.— netto, 2.80 bar Partie: 13/12 Durch die mit Gesetzeskraft ausgestattete Verordnung hat der Inhalt des Erbbaurechts wesentliche Erweiterungen erfahren. Der gesetzliche Inhalt des Rechtes bildet nur noch den Rahmen, inner halb dessen die Parteien dinglich wirkende, auch die Rechtsnach folger bindende Vereinbarungen der mannigfaltigsten Art treffen können. Die Vereinbarungen beeinflussen vielfach das Grundbuch verfahren und bereiten hier öfters Zweifel, zu deren Beseitigung die Vorschriften der Verordnung nicht immer hinreichen. Der Verfasser hat sich deshalb angelegen sein lassen, nicht nur die materiellrechtliche Bedeutung und Tragweite der gesetzlichen Be stimmungen zu erläutern, sondern insbesondere auch ihre Wirkung im Grundbuchverfahren allenthalben llarzulegen und so dem Grundbuchrichter die schwierige Aufgabe, vor die er durch die Verordnung gestellt wird, zu erleichtern. Ich bitte zu verlangen. Leipzig, Anfang April 1919 Theodor Weicher G) HA N HA HA HA HA HA HA H> D G G Io diesen logen erscheint: ^ 8 Vefkelir8kgtte von Deutschland und seinen G ösenrgedieten (O - vierte, erweiterte llusgobe mit einer 5onder- ksrte des Rheinisch-westfälischen Industrie- G HA gebiets und Vorstellung der 8 besetzten Sebiete 8 Im lllstzstad I: isooooo gezeichnet von p.llrsutz. Nus llchtelgrötze gesalrt in Umschlsg d Gz Preis 3 M., llochloss ZZ'/sVo und 13 12 D E viese lleuousgobe bringt nicht nur^eine vor- D stellung der von der Entente besetzten 6e- biete, sondern ouch die polnische vemorko- tionslinie d N Sidliogroptzisches Institut N.-S. G in Leiprig und Wien T) M M d <W MMMM «M M M M» 'M