2383 Amtlicher Teil. 103, 6. Mai 1886. Im Verwaltungsausschussr: zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Karl Franz Koehler und *Felix LiebeSkind. Im Amte bleiben: die Herren Alphons Dürr, Or. Adolph Geibel, Fritz Baedeker und C. A. Schulze. Im Wahlausschüsse: zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Otto Mühlbrecht und * Carl Winter. Im Amte bleiben: die Herren Heinrich Georg, Max Müller, vr. August Schmitt, Alfred von Hölder. Im Nechnungsausschusse: zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren * Moritz Abendroth und Richard Reisland. Im Amte bleiben: die Herren Hermann Hoefer, Elwin Paetel, Joh. Stettner, LucaS Gräfe. Die mit * Bezeichnten sind statutenmäßig nicht wieder wählbar. Die Wahlzettel sind, wie bisher, beim Eintritt in den Börsensaal ausgefüllt abzugeben; die Bekanntmachung der Neugewählten wird, sofern möglich, noch vor dem Schluß der Versammlung, demnächst aber durch Anschlag an der Börsentafel und Abdruck im Börsenblatt erfolgen. Diejenigen Mitglieder, welche sich bei den Abstimmungen und Wahlen der Hauptversammlung vertreten zu lassen wünschen, werden auf nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes und Wahlausschusses hiermit aufmerksam gemacht. Indem wir alle Mitglieder zur Beteiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglieder eingeführte Konventtonalstrafe. Leipzig, am 4. Mai 1886. Der Vorstand -es Sörsenvereins -er Deutschen LuchhSn-ler. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Bekanntmachung. Bei den Verhandlungen in der Hauptversammlung ist die Übertragung der Stimmen an Stellvertreter nur gestattet bei den Wahlen, sowie bei den auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen, soweit letztere nicht eine Änderung des Statuts betreffen. (Z 19.3 des Statuts.) Berechtigt, sich vertreten zu lassen, sind alle Vereinsmitglieder mit Ausnahme derjenigen, welche in Leipzig anwesend und nicht durch Krankheit behindert sind, (tz 18.2 a. E. des Statuts.) Berechtigt, die Befugnisse eines Stellvertreters auszuüben, sind nur die Mitglieder des Vereins. Kein Stell vertreter darf mehr als 6 Abwesende vertreten. Die Stellvertreter haben sich durch Vollmachten zu legitimieren. Die Vollmachten müssen ausdrücklich auf die Vertretung bei den Wahlen, sowie bei den auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten gerichtet, von dem Aussteller eigenhändig unterzeichnet und vom Kommissionär desselben oder durch den Vorstand eines von dem Börsenverein anerkannten Buchhändlervereins beglaubigt oder behördlich (d. h. durch einen Beamten, welcher ein öffentliches Siegel führt,) be scheinigt sein. Es sind alsdann diese Vollmachten am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 22. Mai 1886, nachmittags von 3—5 Uhr, zur Prüfung durch den Wahlausschuß beim Centtalbureau (rechtes Parterrezimmer im Börsengebäude) einzureichen, wogegen am Kantatesonntag den 23. Mai 1885, vormittags von 9—10 Uhr, die auf Grund der geprüften Vollmachten vom Wahlausschüsse ausgefüllten und mit der Zahl der zu vertretenden Stimmen versehenen Vollmachtskarten und Wahlzettel in Empfang zu nehmen sind. Außerdem wird auf tz 5 des »Reglements für die Thätigkeit des Wahlausschusses der Börsenvereins der Deutschen Buchhändler« hingewiesen. Derselbe lautet: „Der Wahlausschuß giebt zu jeder Generalversammlung Vollmachtskarten aus, welche in verschiedenen Farben und aufgedruckten Zahlen von 2—7, nebst aufgedruckter Jahreszahl, die Anzahl der Stimmen kennzeichnen, welche der Empfänger vertritt. Die Vollmachtsinhaber sind zu ersuchen, sich in der Generalversammlung nach Möglichkeit nach der Zahl der Stimmen, die sie vertreten, resp. der Farbe ihrer Vollmachtskarte zu Gruppen zusammenzusetzen, um auf diese Weise das Zählen der Stimmen bei den Abstimmungen zu erleichtern. Bei den