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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200617
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192006172
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200617
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- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-06
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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vörse»blatt f. d. Dtschn. vuchhandel. Redaktioneller Teil. X- 131, 17, Juni 1S20. Buchecken den Mißstanb wesentlich einschränken, ja, zum »rohen Teile ^ beseitigen. Vor dem Kriege sah man häusiger eine Schichecke oder Schutzhiilse aus Blcchmetall, die über die Deckclecke gestülpt wurde. Innen hatte sie Zähnchen, die man in den Deckel preßte, damit sie die Schutzecke sesthalten sollten. Diese Ecke erfüllte nicht den Zweck, weil sie das Buch beschädigte. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist eine Schutzccke gebräuchlich, die das Buch wirklich schützt. Sie hat sich drüben bewährt und ist in vielen amerikanische» Verlagen linge- sllhrt, Sic besteht aus einem glatten Stück Blech, bas in Ecken- sorm gebogen ist. Diese Blechecke ist vollständig in grauweißes Papier eingchüllt, um den Einband beim Ausstiiipcn und Abstreisen vor Schrammen und Rissen zu bewahren. Vielleicht verbieten die hohen Kosten, daß Blech zur Herstellung verwandt wird, dann dürste sicher ein anderes Material, das einen derben Pufs verträgt und vor allem billig ist, als brauchbarer Ersatz gesunden werden. Es bedarf dann schon eines argen Stoßes, um eine so geschützte Buchccke einzudrückcn. Im gemeinsamen Interesse von Verleger, Sortimenter und Käufer wäre es zu begrüßen, wen» Verleger diesen Vorschlag verwerten würden. Kaum noch dürste es dann Vorkommen, daß der Verleger Exemplare wegen stark beschädigter Ecken znriickerhält, E, Reeck. VolksbildungSwcsc», — Aus Wien kommt die Nachricht, daß in folge der dort herrschenden trostlose» Zustände der Bollsbil- dungsveretn, der seit Jahren als älteste Organisation auf die sem Gebiete segensreich gewirkt hat, in Gefahr schwebt, seine Tätigkeit einzusteilen. Der Verein unterhält 13 über die Stadt verteilte Biblio theken neben der von E. Reger gegründeten Zentralbibliothek, Auch das Volksbtldungshaus in der Stöbergasse, bas den Mittelpunkt sür Volkshochschulkurse und künstlerische Veranstaltungen bildet und eben falls vom Bolksbildungsverein gegründet worden ist, muß seine Pfor ten schließen, wenn ihm nicht bald ausgiebige Hilfe zuteil wird. (Blätter fiir Volksbibi,» Russische Buchindustric in Schwede», — Nach Dagens Ngheter be steht die Absicht, in Schweden eine russische Buchindustrie zu begründen, deren Erzeugnisse nach Eintritt ruhiger Verhältnisse nach Sowjet-Ruß land ausgesiihrt werden sollen. Die angesehensten Buchdruckcreien Schwedens dürsten sich für die Sache interessieren. Bei Hasse W, Tullbergs Förlag soll bereits eine Anzahl Werke in Arbeit sein. Die Leitung haben ein Professor von Upsala und ein früherer Professor von Petersburg. Der erste Band einer russischen Klassikerbibliothek erscheint dieser Tage, Außerdem befindet sich eine gemeinverständliche wissen schaftlich« Bücherreihe zur Belehrung des russischen Volkes über kul turelle und praktische Frage» in Vorbereitung, Sprechsaal. Einliisuna von Barpokeren nur zu dem am Einlösungstage gültigen Umrech nungskurs, Einer schweizerischen Firma übersandten wir am 12, April einen Ansragezettel wegen einer Fortsetzung, lautend auf den Nettobetrag »plus Balutaausschlag». Wir erhielten ihn am LS, Mai mit dem Ver merk zurück: »Darf zur heutigen Valutaumrechnung cingelöst werden, 8, Mai, (Firma,)» Wörtlich genommen, hätten wir wohl den am 8, Mai geltenden Valutaausschlag von 49V"/, anrcchnen dürfen. Wir haben das aber nicht für angemessen erachtet, sondern den am Tage des Erhaltes und der Erledigung der Bestellung, LS, Mai, geltenden Balutaausschlag von SLV"/> angerechnet. Am gleichen Tage haben wir das Barpaket mit anderen Beischlllssen durch die Post an unseren Kommissionär in Leipzig abgeschickt; dort traf eS am L8. Mai ein und wurde am 29, Mai zur Einlösung vorgelcgt. Am 4, Juni, als dem nächsten Ab rechnungstage, erhielt unser Kommissionär das Barpaket uneingelöst zurück mit dem handschriftlichen Vermerk des Sortimenter-Kommissio närs: »Heute 195"/»». Tatsächlich ist auch der Balutaausschlag von SLV°/„ am Lg, Mai auf 19S"/> gesprungen. Auf unsere Reklamation bei dem Sortimenter-Kommissionär (es handelt sich um eine der be deutendsten Kommissionssirmenj erwiderte dieser, sein Kommittent habe ihm neuerdings Auftrag erteilt, Barsachen nur zu dem Kurs des EinlösuugstageS zu bezahlen. Er habe sich sofort an seinen Kommittenten gewandt und ihm den Sachverhalt dargestellt: er werde auf die Angelegenheit zuriickkommen. Wir selbst halte» den Vorgang sür wichtig genug, UNI ihn im Interesse des reichsbcutschen Buchhandels hier zur Sprache zu bringen. Es erscheint uns durchaus unzulässig, daß ein Kommissionär Aufträge eines ausländischen Kommittenten anuimmt und ausführt, die geeignet sind, die im Interesse des Reiches und des Buchhandels erlassenen Aussuhrbestimmungen bis zu einem gewissen Grade unwirksam zu machen. Praktisch ist es in den meisten Fällen unmöglich, den am Tage der Vorzeigung eines Barpakets geltenden Umrechnungs kurs anzusehen. Der Verleger genügt seiner Pflicht vollständig, wenn er die Bestellung am Tage des Erhalts ausführt und, wie in unse rem Falle, am gleichen Tage bas Paket nach Leipzig absendet. Würde das Verfahren des betreffenden Leipziger Kommissionsgeschäfts zur Regel, so kämen zahllose Pakete zur Beanstandung: nicht nur weit der Kurs, wie in unserem Falle, sprunghaft gesunken, sondern logi- scherweise auch, weil er ebenso sprunghaft gestiegen sein könnte. In jedem Falle erwachsen aber durch ein solches Verhalten dem Verleger vielsache Weiterungen und auch erhebliche Unkosten (außerdem aber dem Verleger wie dem Sortimenter Zeitverlustj, indem die Ausfuhr- gebühren von 8"/„ und überdies die wiederholten Bar-Provisionsgc- bühren von insgesamt 4°/» häufig verfallen müssen. Unseres Erachtens darf ein Kommissionär seine Auffassung des Pflichtbegriffes, die Aufträge des Kommittenten ausfllhrcn zu müs sen, nicht bis zu einem Grade erweitern, daß deutsche WirtschastSinter- essen Schädigung erfahren. Denn darüber glauben wir nicht im Zweifel sein zu sollen: wäre umgekehrt der Kurs von ISS"/, auf 3LV"/, gesprungen, so würde die Einlösung des Barpakets nicht verweigert worden sein. Ter Verleger ist aber mit Recht verpflichtet, die von der Außenhandelsnebenstelle und dem Börscnverei» vorgeschriebenen Aufschläge einzuhalten, und es bleibt eine verfehlte Maßnahme jenes großen Kommissionsgeschäfts, sich der abweichenden Vorschrift einer ausländischen Firma zu unterwerfen, Berlin, den 10. Juni 19LV, Ernst Hofmann L Co, „Tiefer hiiagen-l Ich erhielt heute folgenden Brief: »Herrn Ruprecht, i, Fa, Vandenhoeck L Ruprecht, Göttiugen, Im Aufträge von Herrn Hofrat Borngräber übersenden wir Ihnen anbei die Abschrift eines an den Vorsitzenden des Börsen vereins gerichteten Schreibens, das sich mit Ihren hochvornehmen Angriffen gegen einen Abwesenden und damit Wehrlosen besaßt, Herr Hofrat Borngräber hätte Ihnen gern in der Versammlung in der gebührenden Weise heimgeleuchtet, aber wir nehmen an, daß Sie Ihre schmutzigen, neidischen, feigen und hinterlistigen Amvürsc in seiner Anwesenheit unterlassen hätten. Sie haben sich ein Urteil angemaßt, ohne eine Ahnung von der Bedeutung unseres Verlages zu haben, und die Schamröte würbe Ihnen in bas Gesicht steigen, wenn Sie sich die Mühe machten, unsere Verlagskataloge oder etwa unser» Meigen-Almanack/ auf seine literarischen Qualitäten hin zu prüfen. Sie werden noch von uns hören! Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung Wilhelm Borngräber Verlag.» Ich bemerke dazu: Ich habe etwa acht Tage vor Kantate zwei Firmen benachrichtigt, daß ich sie gelegentlich der Besprechung des Jahresberichts angreifen würde, Herrn Hofrat Borngräber habe ich erst in den Kreis meiner Betrachtung gezogen, als mir von anderer Seite eine neue Nummer des »Reigen» vorgelegt wurde und ich aus dem FrembenverzeichniS seine Anwesenheit in Leipzig festgestellt hatte. K 14 6 der Satzungen lautet: »Jedes zur Zeit am Ort der Hauptver sammlung anwesende Mitglied des Börsenvereins ist verpflichtet, der Hauptversammlung beiznwohnen». Ich war also berechtigt, anzuneh- me», daß Herr B, zur Stelle sein würde. Die Dreckspritzcr rühren mich nicht. Ich habe, als ich in das Wespennest griss, ganz genau gewußt, in welcher Weise der Name eines Vorgängers, unseres wackeren Justus Pape, durch gewisse Blätter gezogen worden ist. Ähnliche Angriffe werden mir eine Ehre sein, und mich nicht im geringsten abhallen, weiter gegen den Schmutz zu kämpfen. Göttingen, Or, W. Ruprecht, Es ist uns eine Genugtuung, daß Herr Or, Ruprecht sein Ver halten durch Bekanntgabe unseres vorstehenden Briefes selbst vor aller Öffentlichkeit »tiefer gehängt» und gleich den richtigen Titel da für gefunden hat. Wir haben dem Brief nichts hinzuzufiigcn, als daß wir ihn vollinhaltlich ausrechterhalten. Jede unparteiische Sach. verständigen-Kommission, die sich mit unserem Verlag gründlich ver traut machte, würde unser Urteil nur bestätigen können, in dem wir uns auf Grund zahlreicher Zuschriften eins wissen mit der weit über wiegenden Mehrheit der deutschen Buchhändler. Wilhelm Borngräber Verlag, S24
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