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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1927
- Strukturtyp
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- 1927-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1927
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- Deutsch
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X- 196, 23, August 1927. Redaktioneller Teil. SSrIeEatt I.Il. Dtlchn. Buchhandel. der zustimmenden Gläubiger mindestens drei Viertel der Forde rungen der zurückgesetzten Gläubiger beträgt. Jede ander« Art von Bevorzugungsabkommen mit einzelnen Gläubigern ist nichtig. Der Verstärkung des Gläubigerschntzes dient weiterhin die Bestimmung, daß der mit einem Vergleich meist verbundene Teikerlaß der Forderungen hinfällig wird, wenn der Schuldner mit der Erfüllung des Vergleichs in Verzug kommt oder das Konkursverfahren eröffnet wird. Der Publizität des Vergleichs verfahrens dient auch die Vorschrift, daß der Schuldner während der Dauer des Vergleichsverfahrens seiner Firma den ausge schriebenen Zusatz »im Vergleichsverfahren- beizu- sügen hat, wasauch im Handelsregister eingetragen wird. Außer dem ist das Gericht in der Lage, dem Schuldner allgemeine oder spezielle Verfüguugsbeschränkungen aufzuerlegen. Zur Prüfung der Verhältnisse des Schuldners und zur Über wachung seiner Geschäftsführung sowie der Ausgaben für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familie während des Verfahrens werden vom «Gericht ein« öder mehrere Ver traue uspersonen bestellt. Der Schuldner hat der Ver- traucnsperson, di« unter Aufsicht des Gerichts steht und dem Schuldner und den Gläubigern für die Erfüllung ihrer Pflichten verantwortlich ist, von der Aufnahme eines Darlehns und dem Erwerb von Gegenständen aus Kredit Anzeige zu machen. Zur Unterstützung und Überwachung der Vertrauensperson kann das Gericht einen >G lä u bi ger a u s s chu ß bestellen. Im Ver gleichstermin hat der Schuldner persönlich zu erscheinen. Der angenommene Vergleich bedarf der Bestätigung des Ge - richts. Wie bisher ist der Vergleich zu verwerfen, wenn be stimmt«, im Gesetz aufgezählte Voraussetzungen vorliegen, ferner aber auch auf Antrag eines beteiligten Gläubigers, wenn er un lauter, insbesondere durch Begünstigung eines Gläubigers zu stande gebracht worden ist oder wenn er den gemeinsamen Inter essen der Gläubiger widerspricht. Der bestätigte Ver gleich ist wirksam für und gegen alle an dem Verfahren beteiligten Gläubiger, auch wenn sie an «dem Verfahren nicht teilgenommen oder gegen den Vergleich gestimmt haben. Der rechtskräftige Vergleich stellt «inen Schuldtitel «dar, aus dem die Zwangsvollstreckung unmittel bar vorgenommen werden kann. Wenn sich im Bergleichstermin die zum Abschluß des Vergleichs erforderlich« Mehrheit nicht er gibt und ein Antrag auf «Vertagung des Termins nicht gestellt oder abgelehnt wird, ist das Vergleichsverfahren einzustellen und zugleich über die Eröffnung «des Konkursverfahrens zu entschei den. Wie «die Konlursordnung, so sieht auch die Vergleichsord- nung besondere Bestimmungen für offene Handels gesellschaften, Kommanditgesellschaften, juristische Personen und Genossenschaften sowie für das Vergleichsverfahren zur Abwen dung des Nachlaßkonkurses vor. Die GerichMosten werden nach dem Wert« «der Aktiven zur Zeit «der Stellung des Antrages auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens berechnet. Übersteigt der Wert der Aktiven den Gesamtbetrag «der Forderungen der am Verfahren beteiligten Gläubiger, so ist der letztere maßgebend. Die Gebühren der Rechtsanwälte berechnen sich bei der Ver tretung des Schuldners nach dem Betrag« der Aktiven und bei der Vertretung eines Gläubigers nach dem Werte der Forderung. Nachdem die letzte Novelle zur Anwalts-Gebührenordnung ge rade bei größeren Objekten wesentlich« Ermäßigungen gebracht hat, sind die Kosten des Vergleichsverfahrens im allgemeinen keineswegs mehr hoch zu nennen. ^ Das Leben der Bücher in Antwerpen im 16., 17. und 18. Jahrhundert. Vor mir liegt ein stattliches Quartheft: I-» Vis äes I-ivres ä Lovers aux XVls, XVI!«« m XVIllo Zisoles par dtanriee 8abbe, ooosorvateur äu diusöe kiantin-dtorstus, ä Lovers, prvkesseur L I'IloiversitL I.idrr. L IlruxsUes, Läitions äu dtusöe äu I.ivro, Bruxelles 1826»). Der erste Eindruck ist der einer Festschrift, Papier Velin, Fülle der Titelblätter, fast aus jeder Seite eine Abbildung auf mattgekb getöntem Grunde, Rot- und Schwarzdruck, Plantinsche Schrts- *) Zu beziehen von N. V. De Nederlandsche Boekhandel, Ant werpen, St. Jacobsmarkt SO. Preis Fl. 6.—, ten des Hauses J.-E. Gooßens in Brüssel. Auch der Versuch, den Seitenzahlen etwas mehr Halt zu geben, indem man sie mittelalter licher Übung entspreche»!« in Punkte einschließt, kann als gelungen angesehen werde». Weniger läßt sich das von dem andern Versuch sagen, auch bei schmalen Textstreisen neben Abbildungen Geschlossen heit zu erzielen, indem man — typographischem Bedürfnis den Sinn opfernd — ganz belanglose Worte, ja Woriteile sperrt, wenn sonst die Zeile nicht zu füllen gewesen wäre. Auch ist cs nicht ohne Be denken, bah man die Abbildungen offenbar vietsach über das Not wendige hinaus, und namentlich ohne cs zu sagen, verkleinert hat, und daß die doch nicht ganz unwesentliche Technik des Originals (Holzschnitt, Kupferstich) aus der Abbildung in keiner Weise zu er kennen ist. Und wenn wir uns nun dem Inhalt zürnenden, so sragen wir uns bald, wie man nur bei Darstellung einer Entwicklung über 300 Jahre hin die 20 allein vorhergehenden völlig hat überspringen können (der Buchdruck Antwerpens beginnt im gleichen Jahre wie der Leipzigs, 1481), und vor allem, wo denn die Darstellung des 18. Jahrhunderts ist, die uns siins Titelblätter versprechen. Eine starke Ungleichmäßigkeit -er Darstellung ist ebenfalls nicht zu ver kennen: die erste Hälste des 18. Jahrhunderts, die zweite Hälste des 16. Jahrhunderts und bas 17. Jahrhundert sind ganz verschieden artig behandelt. Namentlich ist das eigentlich Typographische, von dem doch wiederum sechs Titelblätter reden, entschieden zu kurz ge kommen, von Typen und Satz im Wandel der Zeiten nur sehr wenig die Rede. Unter 42 Abbildungen siir das 17. Jahrhundert z. B. geben nur zwei das Bild einer bedruckten Seite, während drei- und viermal so viele bloße Illustrationen zum Gegenstände haben. Eine gewisse Erklärung sinden wir erst an zwei ganz versteckten Stellen (S. 56 und 128), die wohl nur zusälltg im Text stehen geblieben sind: es handelt sich bei dem vorliegenden Buch um die Niederschrift non Vorlesungen, die in größerem Zusammenhänge gehalten und so ur sprünglich noch von anderen Vorlesungen ergänzt wurden. Trotz dieser Ausstellungen dürfen wir dem fleißigen Ge lehrten für das Geboten« dankbar sein. In dem ersten Abschnitt schenkt er uns aus Grund des großen Werkes von Nijhoff und Kro nenberg eine sehr nützliche Übersicht über den Inhalt der Bücher, die 1560—1S40 in dem damals bedeutendsten Druckort der Niederlande hergestellt wurden. Genau die Hälste kam in lateinischer Sprache heraus: von der andern Hälste °/> in der niederländischen, während die französische das letzte Sechstel noch mit der englischen und däni schen, spanischen und italienischen Sprache teilen mußte. Recht gut ist im folgenden Abschnitt die Schilderung Plantins als des typi schen Kapitalisten, der schon im 16. Jahrhundert ein anscheinend so modernes Mittel wie die Aussperrung sämtlicher Arbeiter mit Erfolg anwendet, und gern begrüßen wir hier die eingehende Zergliederung seiner Fabrilordnung und den Abdruck einer Beschreibung der Druck- techntk aus einer Zeit, die nur 100 Jahre von Gutcnberg entfernt ist. Ebenso ist im letzten Abschnitt trefflich hcrausgearbeitet, wie das mehr buchkünstlerische Streben der ersten« Morctus (ihr Freund und Mitarbeiter war kein Geringerer als Rubens) das mehr wissen schaftliche Interesse Plantins (dem Justus Lipsius und so viele andere bedeutende Gelehrte nahcstanben) ablöst, wie die Firma dann erlischt, während die Familie im Adel ausgcht, wie uns endlich in den Verdussens der Typus von Geschäftsleuten ohne weiten Gesichts kreis aus der Zeit des Niedergangs entgegeniritt. Hoffen wir, daß eine zweite Auflage dem Verfasser die Möglich keit gewährt, dem heute zwar vielfach wertvollen, aber noch unaus geglichenen Werke die Abrundung zu geben, die wir einer Bearbei tung des nicht unbedeutenden Gegenstandes wünschen möchten. Ernst Crous. Zvenslc öaststsnäelsmslrlleel 1927. Fjunäs Ergangen. Qigiven »v llilmer 8väerbauiu. Vl<xk!i««Im, SeldstverlaZ (Bittre'« IlvktnKkiwnälang). 217 8. 8« Lr. 10.—. Nach einer Pause von fünf Jahren ist das (nichtamtliche) Abrcß- Buch des schwedischen Buchhandels jetzt wieder in neuer Bearbeitung erschienen. Wie die früheren Jahrgänge, so ist auch dieser neue 7. Jahrgang vom gleichen Herausgeber und in der bisherigen sorg fältigen Bearbeitung znsammengcstellt worden. Das kleine Buch, so äußerlich unscheinbar es sich auch zeigt, ist doch ein äußerst reich haltiges und ausschlußretches Werk, in dem sich der ganze schwedische Buchhandel nebst seiner Kirmcngeschtchte miberspicgelt. Die Gliederung des Stoffes ist nach den in Schweden bestehen den buchhändlerischen Vereinen erfolgt uni beginnt, im Alphabet der Städte, zuerst mit den dem schwedischen Buchhändler- verein (gegründet 1883) angehörenden Rilgiiebrrsirmen. Hier aus solgen dann die dem schwedische» V e r > e g c r v e r e i n ange schlossenen Berlagsfirmen und als Unterabteilung sieden dein Ver» 1031
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