Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1927
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19270823
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192708238
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19270823
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1927
- Monat1927-08
- Tag1927-08-23
- Monat1927-08
- Jahr1927
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 1S6, 23. August 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtlchn. vucklbandel. Zur Rechtsgültigkeit saksimilierter und gedruckter Namensunter- schriften. — Auf Grund der KZ 12k und 127 BGB. muß eine Ur kunde, falls durch das Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben ist, von dem Aussteller etgenhändigdurchNamensunterschrtft oder mittels gerichtlich oder notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Die gleiche Vorschrift gilt im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte schriftliche Form. Bei Auslegung dieser Bestimmungen in der Praxis kann es zweiselhast sein, ob auch die Unterzeichnung mittels eines Namen st empels als eigen händige Unterschrift anzusehen ist und ob auch eine gedruckte Unterschrift als Unterschrift im Sinne des Gesetzes gilt. Wie nicht genügend bekannt sein dürste, hat das Reichsgericht sich aus den Standpunkt gestellt, daß eine faksimilierte, d. h. eine mit einem Namenstempel ausgefiihrte Unterschrift als eine ordnungs gemäße eigenhändige Unterzeichnung anzusehen ist, wenn rechtsge schäftliche Erklärungen von Privatpersonen an eine größere Anzahl von Personen abgesertigt werden müssen. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts hat sich die Unterzeichnung mittels mechanisch ver vielfältigter Namcnsunterschrist im amtlichen, behördlichen sowie auch im Privaten geschäftlichen Verkehr ln großem Umfange durchgesetzt und auch praktisch bewährt. Für die Anerkennung eines Stempels bet der Leistung von zahlreichen Unterschriften unter die gleichen Erklärungen spricht auch der Umstand, daß der Stempel von demjenlgen, dessen Unterschrift wiebergegeben werden soll, sorgfältig aufbewahrt werden kann, sodaß eine mißbräuchliche Verwendung des Stempels erschwert bzw. ausgeschlossen ist. Der Unterschrift durch Namensstempel jedoch nicht gleichzusetzen ist die g e d r u ck t e Unterschrift! denn die Vordrucke mit der Namens- unterschrist sind grundsätzlich auch untergeordneten Angestellten sowie andern Dritten leicht zugänglich und daher nicht gegen Mißbrauch ge schützt. In diesem Sinne hat sich noch kürzlich das Oberlandesgcricht Köln ausgesprochen in einem Falle, in dem ein Versicherter eine Prämienzahlung nicht geleistet hatte, obgleich er durch eine Karte mit gedruckter Unterschrift aus die Fälligkeit der Prämie und aus die Folgen der Nichtzahlung ausdrücklich hingewiesen war. Bei dem Versicherten, der trotz dieser Mahnung nicht gezahlt hatte, trat kurz daraus ein Vcrsicherungsfall ein, worauf die Versicherung seine An sprüche als unberechtigt zurückwies mit der Begründung, er sei seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen, obgleich ihm ordnungs gemäß die vorgeschriebene Zahlungsfrist gesetzt wäre. Das Ober landesgcricht Köln stellte sich jedoch aus den Standpunkt, daß die ge - druckte Karte als eine Mahnung mit ordnungsge- mäßerUnterschriftim Sinne der ZK 126 und 127 BGB. nicht angesehen werden könne, und daß demnach die Ansprüche des Klägers als berechtigt anerkannt werden müßten. lZ. Die Lage der Berufsschriststellerei. — Zn diesem Thema sprach auf dem Deutschen Schriststellertag in Weimar (über das dort ge haltene Referat des Herrn Vv. Eugen Diederichs zur Schutzfristsrage wurde im Bbl. Nr. 112 und 17V berichtet) der bekannte Schriftsteller Ernst von Wolzogen. Seine Auffassung wird sicher auch in den Kreisen des Buchhandels Interesse begegnen, und wir geben daher einige Äellen seines Vortrages nach einem Bericht des Herrn vr. W. Brandts hier wieder: Ernst von Wolzogen, vor 2 bis 3 Jahrzehnten Führer der sung- beulschen Schriftsteller, schilderte den üblichen Entwicklungsgang eines begabten jungen Deutschen zum Berufsschriftsteller. Der junge Mensch, Knabe oder Mädchen, entstammt einer Familie, in der Bil dung und eine ansehnliche Bücherei im Hause waren. Er oder sie haben von klein aus reichlich viel gelesen und von literarischen Dingen gehört. Es kommt vor, daß die Kinder, bevor sie noch schreiben können, schon Reime zustande bringen. Die Mutter reißt die Augen weit aus über di« Genialität ihres Spröhlings, und auch der Vater lächelt geschmeichelt. Die Versuche, selbsterdichtetc Geschichten und Reimereien zu Papier zu bringen, setzen meist schon in den mittleren Klassen der höheren Schulen ein. In den 2ver Jahren halten sich überaus zahlreiche Deutsche für geborene Dichter, und der Drang zur schöpferischen Betätigung, die Sehnsucht, sich gedruckt zu sehen, wird dann unwiderstehlich Wehe denen, die begüterte und eitle Eltern besitzen, die die Drucklegung ihrer Erstlingswerke ermöglichen und die di« Not nicht zwingt, sich nach einem soliden bürgerlichen Brot erwerb umzusehen. Aber auch die anderen, denen keine glücklichen Zusäll« zu einem Verleger verhelfen, verfallen leicht dem Verhäng nis, ihre nett« kleine Durchschnittsbegabung für göttliche Berufung anzusehen, und zwar natürlich um so leichter, je mehr sie durch lobende Anerkennung ihres Erstlingswerkes aufgemuntert werden. Die wenigen, deren erstem Buche zahlreiche Auflagen oder deren erstem Biihnenwerk ein wirklich durchschlagender Ersolg beschieben Ist, sind unrettbar der Hölle Versalien. Man -ars wohl annehmen, daß tatsächlich bei der Mehrzahl der jungen Leute, di« ein unwiderstehlicher Drang zum Schassen treibt, eine dichterische Begabung vorhanden ist. Reizt sie ein starkes inneres Erlebnis zur Gestaltung, so stehen ihnen di« Begeisttrungssähigkeit, die seelische Schwungkraft, Kampfeslust und Siegerwille der Jugend hilfreich bei, und der erste kühne Wurs gelingt. Nun aber heißt es, den rasch erworbenen Ruhm festzuhalten. Um im Wettbewerb der vielen Hundert« von Hochbegabten, die immer gleichzeitig um die Gunst des Publikums buhlen, nicht überholt, in die Ecke gestoßen und vergessen zu werden, müssen sie Werk aus Werk zu Markte bringen — mindestens eins jährlich. Die Verleger drängen. In den Weihnachtskatalogen darf der neue Name nicht fehlen. Man muß bavauslos schreiben. Zum Ausreisenlassen, zum öfteren Durcharbei ten ist kein« Zeit vorhanden, denn 'das Buch soll zu einem bestimmten Zeitpunkt herauskommen. Um das Maß des Unheils voll zu machen, pslegen geboren« Dichter auch in besonders jungen Jahren zu heiraten — aus Liebe selbstverständlich. Verargen kann ihnen das niemand. Wer bedürfte der Krauenliebe dringender als der Künstler? Außer dem wird niemandem das Heiraten aus Lieb« leichter gemacht als gerade dem Dichter, denn es schlägt ja in sein Fach, kraft seiner Ein bildungskraft, aus jeder Gans «inen Vogel Phönix sich zu gestalten. Aber der Vogel Phönix setzt jung« Phönix« ftr di« Welt, und die reißen die Schnäbel aus und quarren nach Brot. Jetzt heißt es aufkommen sür Obdach, Kleidung, Nahrung und Steuern. Und das Geld muß zu bestimmten Terminen herbcigeschafst werden — da kann es kaum ausbleiben, daß die Flügel des Genius die Federn verlieren. Der Dichter mausert sich zum Schriftsteller. Auch Leute mit Vermögen, bi« nicht die schwere Not zwingt, ohne Verschnaufen Werk aus Werk hinauszuschleudern, werden nicht immer geduldig auf die göttliche Offenbarung warten, sondern recht gerne zwischendurch mal eine flüchtige Idee zu Gelbe machen, zu deren Gestaltung di« erworbene leichte Hand, die Routine ausreicht. Di« Routine ist es, welch« cs überhaupt erst ermöglicht, di« Schriststelleret als Broterwerb, als Berus zu betreiben. Was können wir nun tun, um unseren Kuttertrog besser zu füllen? Den Nächstliegenden guten Rat, sich geschmeidig umzustellen und als beflissene Dlener unserer Febern sich denen zur Versügung halten, die gerade an der Macht sind — diesen guten Rat will ich keineswegs befürworten. Wir sollen nicht mit den Wölfen heulen, sondern lieber mit den Hunden bellen und vor allen Dingen — beißen. Aber auch Jagdhunde müssen gut gefüttert werden, wenn sie Ersprießliches leisten sollen. Sollen wir nun nach der Hilfe des Vaters Staat schreien, sollen wir uns gewerkschaftlich organisieren, wie die Hand arbeiter, und wie diese bas Recht aus Arbeit und das Recht auf Unter stützung aus össentlichcn Mitteln bei Verstopfung des Arbeitsmarktes erkämpft»? Wer von Ihnen hätte wohl Lust, bei den Arbeitsämtern tagtäglich stundenlang Schlange zu stehen und sein Buch stempeln zu lassen? So tief wird sich wohl niemand von uns erniedrigen wollen. Wir haben ja auch gar nicht das Machtmittel der Handarbeiter zur Durchbriickung solcher Forderungen an den Staat zur Verfügung. Wir sind ja streikunfählg: denn wenn heute sämtliche im »Kürschner» verzeichneten Schriftsteller die Arbeit niederlegen wollen, so würden ohne Zweifel sofort Hunderte von nicht im »Kürschner» stehenden Federn sich zur Versügung stellen, um die wirklich begehrte, not wendige Arbeit sür die Presse zu verrichten. Und der Bücher markt könnte sich vollends durch einen längeren Erzeugcrstreik nur gesund machen! Was bleibt uns also übrig? Der heutige Staat selber gibt uns einen dankenswerten Finger zeig. Vor zwei oder drei Jahren fand ich in den Steuererklärungs- sornmlaren des Fiskus unter Ziffer 3 Buchstabe d den Satz: Haben Sie außerdem noch Einnahmen durch einen Nebenerwerb, wie z. B. Hundezucht, Schriftstellerei u. dgl.? Ich bin der Ansicht, daß unser deutscher Reichsfiskus mit diesem Satze dos Ei des Kolumbus sest aus den Tisch gepflanzt Hab«. Geben wir kurzentschlosftn das aus sichtslos« Bemühen auf. die Schriftstellerei unter die anerkannten bürgerlichen Berufe ausgenommen zu sehen. So gut wie uns ein sicheres Taktgefühl verbietet, tn öffentlichen Urkunden, wie z. B. Polizeilichen Anmeldungen, uns als Dichter von Standes und Berufs wegen zu bezeichnen, so sollten auch zunächst alle diejenigen unter uns, die nicht als Herausgeber, Lektoren u- dgl. in sestbefoldeter Stellung sich befinden, sich daran gewöhnen, dag Wort »Schriftsteller» als Standesbezeichnung zu vermeiden. In unseren Vereinen und Verbän den können wir uns ja »frei« Geistesarbeiter» nennen. Am Schluß seines Vortrages sagte Herr von Wolzogen: »Wir werden «inräumen milssen, daß die Erzeugung literarischer Markt ware in Deutschland die Aufnahmesähigkeit der Leserwelt ganz be deutend, ja ungeheuerlich übersteigt. Der Einwanb, baß die recht erhebliche Pre isstei ge run g aus unserem Büchermarkt bei gleich- 103S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder