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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1927
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- 1927-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1927
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^ 196, 2Z. August 1927. Redaktioneller Teil. Zur Rechtsgültigkeit saksimilirrtcr und gedruckter Namensunter- schristen. — Auf Grund der KZ 12k und 127 BGB. muß eine Ur kunde, falls durch das Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben ist, von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels gerichtlich ober notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Die gleiche Vorschrift gilt im Zweifel auch siir die durch Rechtsgeschäft bestimmte schriftliche Form. Bet Auslegung dieser Bestimmungen in der Praxis kann es zweifelhaft sein, ob auch die Unterzeichnung mittels eines Namen st empels als eigen händige Unterschrift anzusehen ist und ob auch eine gedruckte Unterschrift als Unterschrift im Sinne des Gesetzes gilt. Wie nicht genügend bekannt sein dürste, hat bas Reichsgericht sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine s a k s i m i l i e r t e, d. h. eine mit einem Namenstempel ausgesllhrte Unterschrift als eine ordnungs gemäße eigenhändige Unterzeichnung anzusehen ist, wenn rechtöge- schästiiche Erklärungen von Privatpersonen an eine größere Anzahl von Personen abgefertigt werden müssen. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts hat sich die Unterzeichnung mittels mechanisch ver vielfältigter Namensunterschrist im amtlichen, behördlichen sowie auch im privaten geschäftlichen Werkohr in großem Umfange burchgesetzt und auch Praktisch bewährt. Kür die Anerkennung eines Stempels bet der Leistung von zahlreichen Unterschriften unter die gleichen Erklärungen spricht auch der Umstand, daß der Stempel von demjenigen, dessen Unterschrist wiedergegeben werden soll, sorgfältig ausbewahrt werden kann, sodaß eine mißbräuchliche Verwendung des Stempels erschwert bzw. ausgeschlossen ist. Der Unterschrift durch Namensstempel jedoch nicht gleichzusetzen ist die g e dr u ck t e Unterschrift; denn die Vordrucke mit der Namens unterschrift sind grundsätzlich auch untergeordneten Angestellten sowie andern Dritten leicht zugänglich und daher nicht gegen Mißbrauch ge schlitzt. In diesem Sinne hat sich noch kürzlich das Oberlanbesgericht Köln ausgesprochen in einem Falle, ln dem ein Versicherter eine Prämienzahlung nicht geleistet hatte, obgleich er durch eine Karte mit gedruckter Unterschrift aus die Fälligkeit der Prämie und aus die Folgen der Nichtzahlung ausdrücklich hingewtesen war. Bei dem Versicherten, der trotz dieser Mahnung nicht gezahlt hatte, trat kurz daraus ein Versicherungsfall ein, worauf die Versicherung seine An sprüche als unberechtigt zuriickwies mit der Begründung, er sei seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgckommcn, obgleich ihm ordnungs gemäß die vorgeschriebene Zahlungsfrist gesetzt wäre. Das Ober landesgericht Köln stellte sich jedoch auf den Standpunkt, daß die ge - druckte Karte als eine Mahnung mit ordnungsge- mäßcrUnterschristim Sinne der KZ 12k und 127 BGB. nicht angesehen werben könne, und daß demnach die Ansprüche des Klägers als berechtigt anerkannt werden müßte». L. Die Lage der Bcrussschriststellerei. — Zu diesem Thema sprach aus dem Deutschen Schriststellertag in Weimar (über das dort ge haltene Referat des Herrn vr. Eugen Dioderichs zur Schutzfristsragc wurde im Bbl. Nr. 112 und 17Ü berichtet) der bekannt« Schriftsteller Ernst von Wolzogen. Seine Ausfassung wird sicher auch in den Kreisen des Buchhandels Interesse begegnen, und wir geben daher einige Äellen seines Vortrages nach einem Bericht des Herrn De. W. Brandts hier wieder: Ernst von Wolzogen, vor 2 bis 3 Jahrzehnten Führer der jung- deutschen Schriftsteller, schilderte den üblichen Entwicklungsgang eines begabten jungen Deutschen zum Berufsschriftsteller. Der junge Mensch, Knabe oder Mädchen, entstammt einer Familie, in der Bil dung und eine ansehnliche Bücherei im Hause waren. Er oder sie haben von klein aus reichlich viel gelesen und von literarischen Dingen gehört. Es kommt vor, daß die Kinder, bevor sie noch schreiben können, schon Reime zustande bringen. Di« Mutter reißt die Angen weit auf über die Genialität ihres Sprößlings, und auch der Vater lächelt geschmeichelt. Die Versuche, selbsterdichtete Geschichten und Reimereien zu Papier zu bringen, setzen meist schon in den mittleren Klasse» der höheren Schulen «in. In den Ater Jahren halten sich überaus zahlreiche Deutsche für geborene Dichter, und der Drang zur schöpserischen Betätigung, die Sehnsucht, sich gedruckt zu sehen, wird dann unwiderstehlich. Weh« denen, die begüterte und eitle Eltern besitzen, die die Drucklegung ihrer Erstlingswerke ermöglichen und die di« Not nicht zwingt, sich nach einem soliden bürgerlichen Brot erwerb umzusehen. Aber auch die anderen, denen keine glücklichen Zufälle zu einem Verleger verhelfen, verfallen leicht dem Verhäng nis, ihre nette kleine Durchschnittsbegabung sür göttliche Berufung anzusehen, und zwar natürlich um so leichter, je mehr sie durch lobende Anerkennung ihres Erstlingswerkes aufgemuntert werden. Die wenigen, deren ersten. Buche zahlreiche Auflagen oder deren erstem Bühnenwerk ein wirklich durchschlagender Ersolg beschieden ist, sind unrettbar der Hölle verfallen. Man dars wohl annehmen, daß tatsächlich bei der Mehrzahl der jungen Leute, di« ein unwiderstehlicher Drang zum Schassen treibt, eine dichterische Begabung vorhanden ist. Reizt sie ein starkes inneres Erlebnis zur Gestaltung, so stehen ihnen di« Begeisterungssähigkeit, die seelische Schwungkraft, Kampfeslust und Siegerwille der Jugend hilfreich bei, und der erste kühne Wurf gelingt. Nun aber heißt es, den rasch erworbenen Ruhm sestzuhalten. Um im Wettbewerb der vielen Hunderte von Hochbegabten, die immer gleichzeitig um die Gunst des Publikums buhlen, nicht überholt, in di« Ecke gestoßen und vergessen zu werden, müssen sie Berk aus Werk zu Markte bringen — mindestens eins jährlich. Die Verleger drängen. In den Weihnachtskatalogen darf der neue Name nicht fehlen. Man muß davauslos schreiben. Zum Ausreifenlassen, zum österen Durcharbei ten ist keine Zeit vorhanden, denn 'das Buch soll zu einem bestimmten Zeitpunkt herauskommen. Um das Maß des Unheils voll zu machen, pslegen geborene Dichter auch in besonders jungen Jahren zu heiraten — aus Liebe selbstverständlich. Verargen kann ihnen das niemand. Wer bedürfte der Krauenliebe dringender als der Künstler? Außer dem wird niemandem bas Heiraten aus Liebe leichter gemacht als gerade dem Dichter, denn -s schlägt ja in sein Fach, kraft seiner Ein bildungskraft, aus jeder Gans einen Vogel Phönix sich zu gestalten. Aber der Vogel Phönix seht jung« Phönix« in die Welt, und die reißen die Schnäbel auf und guarren nach Brot. Jetzt heißt es auskommen für Obdach, Kleidung, Nahrung und Steuern. Und das Geld muß zu bestimmten Terminen herbetgeschasft werden — da kann es kaum ausbleiben, daß die Flügel des Genius die Federn verlieren. Der Dichter mausert sich zum Schriftsteller. Auch Leute mit Vermögen, bi« nicht die schwere Not zwingt, ohne Verschnaufen Werk aus Werk hinauszuschleudcrn, werden nicht immer geduldig aus die göttliche Offenbarung warten, sondern recht gerne zwischendurch mal eine flüchtige Idee zu Gelbe machen, zu deren Gestaltung die erworbene leichte Hand, bi« Routine ausreicht. Di« Routine ist es, welch« es überhaupt erst ermöglicht, di« Schiiftstcllerei als Broterwerb, als Berus zu betreiben. Was können wir nun tun, um unseren Futtertrog besser zu füllen? Den Nächstliegenden guten Rat, sich geschmeidig umzustellen und als beflissene Diener unserer Febern sich denen zur Verfügung halten, die gerade an der Macht sind — diesen guten Rat will ich keineswegs befürworten. Wir sollen nicht mit den Wölfen heulen, sondern lieber mit den Hunden bellen und vor allen Dingen — beißen. Aber auch Jagdhunde müssen gut gefüttert werden, wenn sie Ersprießliches leisten sollen. Sollen wir nun nach der Hilfe des Vaters Staat schreien, sollen wir uns gewerkschaftlich organisieren, wie die Hand arbeiter, und wie dies« das Recht aus Arbeit und bas Recht aus Unter stützung aus öffentlichen Mitteln bei Verstopfung des Arbeitsmarktes erkämpfen? Wer von Ihnen hätte wohl Lust, bei den Arbeitsämtern tagtäglich stundenlang Schlange zu stehen und sein Buch stempeln zu lassen? So tief wird sich wohl niemand von uns erniedrigen wollen. Wir haben ja auch gar nicht das Machtmittel der Handarbeiter zur Durchdrückung solcher Forderungen an den Staat zur Verfügung. Wir sind ja streikunfährg; denn wenn heute sämtliche im »Kürschner» verzeichnten Schriftsteller die Arbeit niederlegen wollen, so würden ohne Zweifel fosort Hunderte von nicht im »Kürschner» stehenden Federn sich zur Verfügung stellen, um die wirklich begehrt«, not» wendige Arbeit sür die Press« zu verrichten. Und der Bücher markt könnte sich vollends durch einen längeren Erzeugerstreik nur gesund machen! Was bleibt uns also übrig? Der heutige Staat selber gibt uns einen dankenswerten Finger zeig. Vor zwei oder drei Jahren sand ich in den Steuererklärungs- sormularen des Fiskus unter Ziffer 3 Buchstabe ^ den Satz: Haben Sie außerdem noch Einnahmen durch einen Nebenerwerb, wie z. B. Hundezucht, Schriftstellcrei u. bgl.? Ich bin der Ansicht, daß unser deutscher ReichSsiskus mit diesem Satz« das Ei des Kolumbus sest auf den Tisch gepflanzt Hab«. Geben wir kurzentschlofsen das aus sichtslos« Bemühen auf, die Schriftstellerei unter die anerkannten bürgerlichen Berufe ausgenommen zu sehen. So gut wie uns ein sicheres Taktgefühl verbietet, in öffentlichen Urkunden, wie z. B. polizeilichen Anmeldungen, uns als Dichter von Standes und Beruss wegen zu bezeichnen, so sollten auch zunächst alle diejenigen unter uns. die nicht als Herausgeber, Lektoren u. igl. in sestbesoldeter Stellung sich befinden, sich daran gewöhnen, das Wort »Schriftsteller- als Standesbezeichnnng zu vermeiden. In unseren Vereinen und Verbän den können wir uns ja »frei« Geistesarbeiter» nennen. Am Schluß seines Vortrages sagte Herr von Wolzogen: »Wir werden «inräumen müssen, baß die Erzeugung literarischer Markt ware in Deutschland die Ausnahmesähigkeit der Leserwelt ganz be deutend, ja ungeheuerlich übersteigt. Der Einwanb, baß die recht erhebliche P r« i sstei g e run g auf unserem Büchermarkt bei gleich es
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