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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1886
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1886
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28,7-2 Vermischte Anzeigen. 122, 28. Mai 1686. AUg. Deutscher Suchh.-Gehilfeiiverbaiid. »7254^ Bekanntmachung. Die diesjährige 18. ordentliche Haupt versammlung findet Sonntag den 11. Juli d. I. im Saale der Buchhändler-Börse statt. Zur Teilnahme an derselben laden wir hierdurch unsere Mitglieder ein. Teilnehmende haben sich durch Quittung über Beitrag pro II. Quartal zu legitimieren. Einlaß in den Saal 10 Uhr; um hzll Uhr wird der Saal geschlossen. Leipzig, 24. Mai 1886. Ter Vorstand: Otto Berthold, Oskar Gottwald, Vorsitzende. Alexander Krauße, Otto Koller, Schriftführer. Eduard Baldamus, Heinrich Weise, Deputierte. Tagesordnung. 1. Bericht des amt. Vorsitzenden. 2. Bericht der Schriftführer 3. Bericht des Revisors. Bericht des Rechnungs ausschusses. Antrag aus Decharge-Erteilung. (Allgemeine) Satzungen betr. Anträge. 4. n) Antrag des Vorstandes zu 8 3 einzuschalten nach unbescholten: „und gesund" zu streichen in Absatz 1 „bis 1. Dezember 1884" (Vom Kreise Brandenburg » Norden gleich falls beantragt.) anzufügen dem Absatz 1 „Dem Anfnahmegesuch ist ein Ge sundheitszeugnis beizufügen". Ii) Antrag der Herren Wilh. Graf n. Gen. in Innsbruck in 8 7 an entsprechender Stelle einzu schalten unter Berücksichtigung der sich bei Annahme weiter ergebenden Änderungen „Zum Zwecke der Ansammlung eines Fonds zu Gunsten der er werbsunfähigen Verbandsmit glieder wird ein Beitrag in der Höhe von 2,— x>r. nuuo und Kopf gesteuert. Einziehung in vierteljährlichen Raten mit den Verbandsbeiträgen", o) Antrag der Mitglieder des Kreises Leip zig: zu 8 7 Abs. 1. Zusatz: „und (seiner hat ein jedes Mit glied) 50 Pf. jährlich zur Deckung der Kosten, welche den Kreisvor ständen fürVertretung ihrer Kreise erwachsen (zu zahlen), die vom Verbands - Vorstande mit dem ersten Quartalsbeitrag (Januar) eingezogen und den Kreisvorstän den nach dem Stande ihrer Mit gliederzahl vom 1. Januar über wiesen werden". ä) Antrag der Mitglieder des Kreises Norden zu 8 9 Abs. 1 zu setzen statt „Dieselben" bis „statt- finden": „Dieselben werden Anfang Ok tober auf ein Jahr gewählt und sind nach dieser Frist wieder wähl bar". e) Antrag des Verbandsmitgliedes Alb. Mosel in Berlin zu 8 9 Abs. I anzusllgen: „Bei der Wahl finden die für die Wahl der Vorstandsmitglieder geltenden Bestimmungen entspre chend Anwendung". I) ferner zwischen Absatz 3 und Absatz 4 ist als besonderer Absatz einzuschalteu: „Der Vorstand ist berechtigt, sofern ihm dies notwendig erscheint, die Angehörigen eines Kreises dem Vcrtrauensmanne eines anderen Kreises zu überweisen. Dieselben erhalten dadurch zugleich das Recht, an den Versammlungen des Kreises, dem sie zugeteilt worden sind, teilzunehmeu, so wie bei der Wahl des Vertrauensmannes bezw. seines Stellvertreters mitzuwählen, letzteres jedoch nur, wenn die Überweisung mindestens drei Wochen vor der Wahl stattgefunden hat und vor dieser Zeit vom Vorstande öffentlich bekannt gemacht ist. §) Antrag der Mitglieder des Kreises Bran denburg zu 8 9 Absatz 3 unter 5 zu setzten statt „mit den Vororten und dem gesamten Auslande" „ (Stadt Leipzig mit den Vororten und dem durch keinen eigenen Vertrauensmann vertre tenen Auslande). VorortLeipzig". 1i) Antrag des Vorstandes zu 8 10 Abs. 2 einzuschalten nach „vierwöchentlicher" „bei Satzungs-Änderungen mit mindestens sechswöchentlicher", i) Antrag der Milglieder des Kreises Norden zu 8 10 Abs. 2 zu setzen anstatt: „Die Hauptversammlung wird alljährlich zu Anfang Juli rc." „DieHauptversammlung wird alle zwei Jahre zu Anfang Juli re." lr) Antrag des Mitgliedes Alb. Mosel in Berlin zu 8 10 dem Absatz 2 ist anzufügcn:) „Gleichzeitig sind den Vertrauens männern die Motive zu den ein zelnen, vom Vorstande gestellten Anträgen möglichst aussührlichst mitzuteilen. 1) Antrag der Mitglieder des Kreises Bran - denburg der 8 1- soll folgende Fassung erhalten: 8 12. Abstiminungs- und Wahlmodus der Hauptversammlungen. Hauptversammlungen, deren Tagesord nung den Mitgliedern vorher ordnungs gemäß angczeigt wurde, sind ohne Rück sicht aus die Anzahl der Anwesenden be schlußfähig. 1. Die Abstimmungen geschehen nach dem Belieben des Vorsitzenden durch Auf stehen und Sitzenbleiben oder durch Na menaufruf mit „Ja" und „Nein". Der letzte Modus muß jedoch stattfinden, wenn bei dem ersteren auch die Gegenprobe kein zweifelhaftes Resultat erzielt hat, oder wenn es von dem vierten Teil der Anwesenden verlangt wird, w) Antrag des Kreises Norden zu 8 13 Abs. 1 zu setzen anstatt: „alljährlich scheiden hier von zwei Mitglieder aus" in jeder ordentlichen Haupt versammlung scheidenhiervon drei Mitglieder aus re." u) zu 8 3 zu setzen anstatt: „weiden auf ein Rech nungsjahr rc." bis „nicht wieder wählbar" „— werden auf zwei Jahre von der ordentlichen Hauptversamm lung gewühlt, habe» jedoch die Pflicht, alljährlich die Rechnung zu prüfen und ist der Rechenschafts bericht des Vorstandes in den Ber - bandsblättern zu veröffentlichen. Die Mitglieder des Rcchnungs- ausschusses sind für die nächsten zwei Jahre nicht wieder wählbar." o) Antrag des Mitgliedes Alb. Mosel i» Berlin Dem letzten Absatz vor der Übergangs bestimmung folgende Fassung zu geben: „Die Revision des Rechnungswcrkes des Verbandes ist durch einen in Leipzig wohnenden beamtcwn oder gerichtlich vereidigten Sachverständigen vornehmen zu lassen und das von dem Revisor über jede Revision aufzunehmende Protokoll zu veröffentlichen. Der Revisor ist vom Vorstande vorznschlagcn und »ach er folgter Genehmigung der Hauptvcrsamm- lung auf drei Jahre zu bestellen. Die Kosten der Revision fallen der Verbands kasse zur Last." p) Antrag des Mitgliedes Alb. Mosel in Berlin zu 8 n zwischen Absatz l und 2 als besondern Absatz eiuzuschalten: „In jeder ordentlichen Hauptversamm lung hat der Vorstand vor der Rechnungs legung der Versammlung einen anssühr- lichen Bericht über das abgelaufcne Geschäftsjahr, sowie über den Stand der gesamten Verwaltungsangelegcnheiten des Verbandes vorzulcgcn. Der Bericht sowie der Rechnungsabschluß uud das über die Verhandlungen der Hauptversammlung geführte Protokoll sind durch den Abdruck zu veröffentlichen und ist jedem Mitglied«: ein Exemplar des Abdrucks in kürzester Frist zu übersenden." Anträge betr. Spezial-Satzungen für die Kranken- und Strrbckaffe. 2. a) Antrag des Vorstandes zu 8 3 als Absatz 2 einznsügen: „Dauert die Krankheit länger als vier Woche», so ist von vier zu Wochen ein neues ärztliches Zeug nis einzusenden. Von der vor- geschriebenenBeglaubigung der selben kann Abstand genommen werden, wenn der behandelnde, die Zeugnisse ansstellende Ärzl der gleiche, welcher das erste, be- beglaubigte Attest ausfertigte", b) Antrag des Vorstandes zu 8 1 Zusatz: „Als Angehörige werden angesehen: Witwe, Kinder, event. Eltern. Sind Angehörige nicht vorhanden, so werden nur die Kosten für ein standesgemäßes Begräbnis erstattet". Anträge betr. Spezial-Satzungen für die Witwen- und Waisenkaffe. 3. a) Antrag der Mitglieder des Kreises Brandenburg zu 8 3 Absatz 1 Anstatt „Die Beiträge bis Verbandskasse" zu setzen: „Die Beiträge für die Witwen- und Waise nkasse bestehen in ^ 5.— jährlich für jedes Mitglied auS der allgemeinen Verbandskasse".
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