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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1920
- Strukturtyp
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- Band
- 1920-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1920
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- Deutsch
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«Ilkndl»» ,. » IN«»- vn«»»»d«l. Redaktioneller Teil. .Vr 246, 1. November 1920. ist dieser Zusammenschluß noch nicht gelungen. Die Gründe sür das Fernbleiben vieler Firmen scheinen mir dreierlei Art zu sein. Einmal sind es solche pekuniärer Natur. Ich meine aber, daß solche nicht ausschlaggebend sein können, denn die Beiträge, die der Verband erhebt, sind außerordentlich gering. Von den Einzelmit gliedern unseres Verbandes zahlen nur wenige einen Jahresbeitrag von über 50 Mark, und die Leistungen der Ortsgruppenmitglieder sind noch geringer. Da müssen die Angestellten ganz anders bluten! Die Mitglieder des Zentralverbandes der Angestellten in Berlin zahlen z. B. vom I. September ab bei einem Monatseinkommen bis 400 Mark 87 Mark jährlich, und die Abgabe steigt bei einem Ein kommen über 1000 Mark bis 216 Mark jährlich. Ich will mir mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit ersparen, auf die Tätigkeit des Verbandes näher einzugchen und Ihnen die Dienste aufzuzählen, die er seinen Mitgliedern leistet. Kurz sei nur auf seine Mitteilungen, auf die Rundschreiben, die der Orientierung über neu erscheinende Gesetze dienen, und auf die Rechtsauskunfts stelle verwiesen, die schließlich bessere Gutachten über das Gebiet des Arbeiter- und Angestclltenrechts zu geben vermag als irgendein An walt, sür den vielfach diese Materie eine terra incvgnita ist. Man dars auch, meine Herren, die Frage des Beitrittes nicht lediglich vom Nützlichkeitsstandpunkte betrachten, etwa nach der Formel: »Was nützt der Verband meinem Geschäfte, was bringt er mir ein«. Leider findet man diese Anschauung sehr häufig; sie bleibt aber trotzdem kurzsichtig und bis zu einem gewissen Grade un- solidarisch. Der einzelne Arbeitgeber muß sich immer sagen, daß es sich hier um Schaffung eines Machlfaltors im wirtschaftlichen Kampfe handelt und daß die Stoßkraft des Verbandes sowohl den Angestellten wie den Behörden gegenüber um so größer wird, je mehr Firmen hinter ihm stehen. Der zweite Grund dürste die Interesselosigkeit gegenüber dem Verbände sein, die namentlich in den mittleren Städten noch besteht. Dort liegt die Notwendigkeit zum Zusammenschlüsse nicht in solchem Maße vor wie in den Großstädten, und man läßt die Ereignisse an sich herankommen. Gegen diese Interesselosigkeit gibt es kein anderes Heilmittel als den Zwang der Verhältnisse. Ein solcher Zwang tritt immer dann ein, wenn eines schönen Tages die Unterstellung unter einen sür allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag droht, während bis dahin sorglose Tarislosigkeit herrschte, oder wenn die Angestelltenschaft plötzlich nach links abschwenkt und anstatt des bis herigen Sondcrtariss den Anschluß an einen Gemeinschafts-Tarif vertrag anstrcbt. Den Hauptgrund für das Fernbleiben vieler Firmen bildet aber sicherlich die Schwierigkeit der Organisation. Man scheut in einer Zeit, wo ein wahres Organisationssieber ausgebrochen ist, vor neuen Gründungen zurück. Vielfach besteht auch eine Abneigung gegen die Zentralisation. Gerade aus Ihren Kreisen, meine Herren, ist mir verschiedent lich erklärt worden: »Schassen Sie uns die Möglichkeit, ohne daß es großer Gründungsarbeiten bedarf, in den Verband cinzutreten, und wir werden gern Ihrem Ruse folgen.« Ich glaube, diesenWeg gefunden zu haben, und möchte noch kurz daraus eingehen. Es handelt sich für mich um Prüsung der Frage, ob sich bereits bestehende Organisationen des Buchhandels im Sinne meines Planes ausnutzen ließen. Ganz von selbst mußte ich dabei aus die Orts- und Kreisvereine kommen, die in der Organisation des Börsenvereins die gleiche Rolle spielen wie die Ortsgruppen beim Arbeitgeberverbande. Ich mußte mir aber sagen, daß der Plan, Ihre Vereinigungen sür diesen Anschluß auch an den Arbeitgeberverband zu gewinnen, nur dann Ersolg verspräche, wenn der Anschluß auch in Ihrem Interesse liegen würde. Dieses Interesse besteht, ja, noch mehr: der Anschluß ist eigent lich selbstverständlich. Von siebzehn jetzt geltenden und mir mitgeteilten Angestellten- tarisen im Buchhandel sind acht von Orts- bzw. Landesgruppen des Arbeitgeberverbandes abgeschlossen worden. Unter den übrigen neun sind süns als buchhändlerische Sondertarise, nämlich in Paderborn von den Arbeitgebern des Buch-, Papier- und Zeitungsgewerbes, in Breslau vom Provinzial-Verein der Schlesischen Buchhändler und Breslauer Buchhändler-Verein, in Stettin vom Verband der Buch- 1L2Ü Händler Pommerns und in Halle von der Vereinigung Höllischer Buchhändler vereinbart worden. In Hannover, Hamburg, Königsberg und Frankfurt a. M. haben sich die Buchhändler dem Einzelhandel angeschlossen. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß die Buchhandelssirmen dieser Städte bei den Tarisverhandlungen durch die betreffenden Orts- bzw. Kreis- Vereine vertreten werden. Es ist sonach scstzustellen, daß die hauptsächlichsten Buchhandels- tarise, soweit sie nicht Orts- bzw. Landesgruppen des Reichsverbandes auf der Arbeitgeberseile ausweisen, von Orts- bzw. Kreisvereinen abgeschlossen worden sind, daß also diese tatsächlich als Vertreter der Arbeitgcberinteressen in Tarifangelegenheiten austrcten. Die genannten Orts- und Kreisvereine sind also bereits den Orts- bzw. Landesgruppen glcichzustcllcn; ihre Eingliederung in den Arbeitgeberverband würde sich nur als rein formaler Akt darstellen. In einer Denkschrift, die ich im Juli d. I. versandt habe und die auch Ihren Vorstandsherren bekannt ist, habe ich näher klargclegt, wie ich mir den Anschluß gedacht habe. Es handelt sich dabei, um Jrrtümer von vornherein auszuschließen, keineswegs um eine zwangs weise Einbeziehung sämtlicher Orts- und Kreisvereine. Für Orte, wo bereits Untergruppen des Arbeitgeberverbandes bestehen, kommt mein Plan nicht in Frage. Und auch bei den übrigen Vereinen soll der Anschluß nur aus Grund sreiwilliger Entschließung der Mitglieder erfolgen. Wenn ein Orts- oder Kleisverein Orts- bzw. Landesgruppe des Arbeitgeberverbandes werden will, bedarf es keiner Änderung des Vereinsstatuts. Das Verhältnis zum Börscnvcrcin soll überhaupt in keiner Weise berührt werden. Es dürfte genügen, wenn einfach ein Zusatz zu den Satzungen erlassen würde, der aussprichl, daß der Ortsverein gleichzeitig Ortsgruppe des Arbeitgeberverbandes ist, und der kurze Bestimmungen über die Mitgliedsrechte und -pflichten, vor allem über Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversamm lung enthält. Ich habe einen solchen Satzungszusatz ausgearbeitet und werde ihn, falls die heutige Versammlung meinem Plane zuneigt, ihren Vereinen zusendcn. Man könnte gegen meinen Vorschlag ins Feld führen, daß er den Absichten, die bei Gründung des Arbeitgeberverbandes aus schlaggebend waren, zuwiderliese. Es wurde damals großes Gewicht darauf gelegt, den Börseriverein mit den neuen Aufgaben zu ver schonen und ihn nicht in einen Gegensatz zu den Angestellten zu brin gen, da er bis zu einem gewissen Grade auch ein Vertreter ihrer Interessen sei. Wenn nun die Organe des Börsenvereins doch in diesen Auj- gabenkreis gezogen würden, so bedeute das eine Verquickung und eine Union zwischen Börsenverein und Arbeitgeberverband, die eben ver mieden werden sollte. Dagegen wende ich ein, daß tatsächlich die Orts- und Kreisvereinc zum großen Teil schon Träger der Interessen der Arbeitgeber bei den Tarisverhandlungen sind. Und ihre Zugehörigkeit zum Börsenverein wird durch ihren Anschluß an den Arbeitgeberverband in keiner Weise berührt. Finanzielle Opfer erwachsen durch den Anschluß nur in geringem Maße. Ich würde dem Vorstände des Arbeitgeberverbandes Vor schlägen, bei Neuanmeldungen von Ortsvereincn zu Ortsgruppen von einer Berechnung der Gesamtjahreslohnsumme abzusehen und lediglich das Pauschale, wie es noch § 8 Absatz 5 unserer Satzung zu lässig ist, zu erheben. Daß die Mitglicderanzahl des bctressenden Ver eins hierbei berücksichtigt werden müßte, ist ein Erbot der Billigkeit. Eine große Schwierigkeit besteht allerdings: Wie gestaltet sich das Verhältnis der unmittelbaren, also keiner Orts- oder Landes- gruppe angehörenden Mitglieder des Arbeitgeberverbandes, die nicht Mitglieder des Orts- oder Kreisvereins sind, wenn ein solcher, in dessen Bezirke sie wohnen, dem Arbeitgeberverbande beitritt? Für sie erwächst die Gesahr, daß sie in Anbetracht des Prinzips der Ver bindlichkeit und Unabdingbarkeit dem in ihrem Bezirke abgeschlossenen Tarif unterworfen sind, obwohl sie, trotz ihrer Zugehörigkeit zum Reichsverbande, keinerlei Einfluß aus die Gestaltung haben. Vorauszuschicken ist, daß eine nennenswerte Anzahl solcher Firmen überhaupt nicht in Betracht kommt. Von den 400 keiner Orts- oder Landesgruppe angehörenden Mitgliedern des Arbeit geberverbandes sind nur 129 Nichtnütglicdcr des Börsenvereins. Der
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