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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1920
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Xi 205. ll. September 1920. Redaktioneller Teil. sein, wenn ihm nämtich dadurch Schaden zugefügt würde. An der Ausschüttung der unberechenbaren Kursschwanrungen aber und des damit verbundenen Risikos, an der Schaffung sester Preise zur Grundlage für ein sicheres Geschäft hat der Handel unzweifel hast ein groges eigenes Interesse. Nur an Hand solcher festen, vergleichbaren Preise läßt sich über den augenblicklichen Emzel- sall hinaus für die Dauer und grundsätzuch die Konkurrenz fähigkeit des deutschen Erzeugnisses auf dem Weltmarkt prüfen und feslstellen. Was nun aber für die deutsche Ausfuhr im allgemeinen gilt, braucht noch nicht ohne weiteres in vollem Umfang« für den Buchhandel annehmbar zu sein. Die Eigenart des Buch handels verlangt eme Nachprüfung im einzelnen, ehe eine Entscheidung möglich wird. Praktisch stehen hier der Faktu rierung in fremder Währung unleugbare Schwierigkeiten im Wege. An sich ist der besondere Auslandpreis neben dem deut schen Markpreis dem Buchhandel durchaus nichts absolut Neues und gänzlich Unbekanntes. Für gewisse Zeitschriften und Samm lungen war schon früher die Festsetzung eines besonderen Preises zum mindesten in österreichischer Währung gang und gäbe. Da damit augenscheinlich keine schlechten Erfahrungen gemacht wor den sind, sollte also kaum grundsätzlich der Ausdehnung dieser Einrichtung etwas entgegenstchen. Die Buchführungsschwierig- leilen lassen sich überwinden, schon im Wege der Gewöhnung. Aber die Zahl der kleinen Einzelsendungen im Buchhandel be deutet doch ein ernstes Hindernis namentlich für die Frage der Abdeckung des Kursrisikos. Di« Rcichsbank kann sich natürlich nur mit großen Beträgen abgeben. Die Diskontierung durch sie kann also nur für größere Sammelsendungen in Frage kommen. Bei Nachnahmesendungen ferner ist seitens der Post bisher nur im Briefverkehr Fakturierung in der Währung des Bestimmungs landes zugelassen, im Paketverkehr dagegen ausgeschlossen. In allen diesen Fällen wäre dann aber noch zwischen Fakturierung und Effektuierung zu unterscheiden. Man braucht nur für die in fremder Währung ausgestellte Rechnung Bezahlung in deut scher Währung zuzulassen, um einerseits di« mit der Fakturierung in fremder Währung erreichbare Stabilisierung der Preise zu sichern, andererseits aber der Schwierigkeiten des Zahlungsver kehrs llberhoben zu werden. Bei den kleinen Beträgen wird dann ja auch das Kursrisiko keine so große Gefahr bilden. Dieser Ausweg scheint auch für die Fälle gangbar, wo der Käufer aus einem Markguthaben zu zahlen wünscht. Dabei ist aber fest zuhalten, daß ein solcher Käufer lediglich dadurch, daß er ein Markgulhaben besitzt, keineswegs zum Inländer wird. Er kann also nicht beanspruchen, daß er deswegen zu Jnlandpreisen be liefert wird, noch weniger, daß man ihn in der Preisbemessung für etwaige Kursverluste, entstanden aus ungünstigem Einkauf der Mark, schadlos hält. Diese Kursgeschäfte gehen völlig auf sein eigenes Risiko. Auch in allen diesen Fällen bleibt also die Fakturierung in fremder Währung möglich, sofern man den Vorteil der Stabilisierung des Preises, das wahre Wesen der Berechnung in fremder Währung für groß genug hält, um die unbezweifelbaren Schwierigkeiten auszugleichen. Die Verkaufsordnung für AuSlandliefe- rungen ist von Haus aus auf dem Auslandpreis in fremder Währung aufgebaut. Denn ihren Kern bilden dis Normalumrech nungskurse der Spalte 4 (Z 4 der AuSlandverkaufsordnung). Die Einführung dieser gleichbleibenden Sonderkurse befreite den Buch handel in der Fakturierung (nicht natürlich in der Effektuie rung) von den Schwankungen der Tageskurse und schuf in den fremden Währungen genau so feste Preise wie den deutschen Jnlandladenpreis. Ein lv ^(-Buch kostete danach in der Schweiz z. B. ein für allemal 5 Fr., neuerdings 4 Fr. Die Zulassung der Umrechnung dieser Nvrmalauslandpreise in deutsch« Währung unter Be nutzung der prozentualen Aufschläge, die sich aus der jeweiligen Differenz zwischen den Normalkursen und den wechselnden Ta geskursen ergeben und deswegen naturgemäß schwankend sind, die Zulassung also der Fakturierung der Auslandpreise in deut scher Währung durchbrach das klare Prinzip und machte erst die Auslandverkaufsordnung zu einem so komplizierten Gebilde. Das Zugeständnis schien wohl notwendig, um den erwähnten Buchsuhrungsschwierigkeiten vorzubcugen und vor allem um den Abrechnungsverkehr zwischen Verlegern und deutschen Expor teuren zu erleichtern. In der Tat macht hier das Kursrisiko und das System der buchhändlerischen Nettopreise Schwierig keiten. Der Schritt ist also verständlich. Aber ebenso unzweisel« Haft ist, daß er eben das Verlassen der einfachen Prinzips be deutete. So entstanden die im Auslands so verurteilten doppel ten deutschen Preise. So entstand vor allem der für den aus ländischen Besteller überhaupt nicht mehr kontrollierbar« Preis. Denn infolge der Schwankungen des Tageskurses mußte z. B. ein lü ^t-Buch in die Schweiz fakturiert werden Ende März mit 62.50, Ende April mit .tt 50.—, Ende Mai mit ^ 42.—, Ende Juni mit 29.50, Ende Juli wieder mit 30.—. Mit Recht weist Herr Urban (Deutsche Verlegerzeitung Nr. 12, S. 204) daraus hin, daß hier die Hauptquelle der Verärgerung der aus ländischen Kunden liegt. Denn es wird dem Schweizer natür lich nicht sofort klar, daß den schwankenden deutschen Preisen, zum Tageskurs umgerechnet, in Wahrheit immer nur der gleiche Preis von 5 Fr. in seiner Währung zugrunde liegt und versteckt ist. Selbst wenn er das aber erkennt, so findet er in dem ver fehlten System der durch die Prozentualen Ausschläge geschaf fenen Auslandpreise in Markwährung sofort noch eine andere Quelle der Verärgerung und direkter Schädigung. Denn, wenn es ans Bezahlen geht, so kostet den Schweizer, jeweils zum Tages kurs berechnet, das Ende März bestellte und damals berechtigter weise mit 62.50 fakturierte Buch, wenn er sofort zahlen kann, allerdings Fr. 4.50, einen Monat später aber schon Fr. 6.—, zwei Monate später Fr. 9.50, drei Monate später Fr. 9.— und Ende Juli Fr. 9.20. Will er als Wiederverkäufe! auf seine Kosten kommen, so muß er das Buch natürlich jetzt zu einem Preise an bieten, der seinen Absatz kaum noch möglich macht, der aber vom deutschen Verleger nie beabsichtigt war, als er Ende März, nach dem damaligen Kursstände, nicht aber für immer gerechtfertigt, mit 62.50 fakturiert«; denn nach dem zugrunde gelegten Nor malkurs soll das 10 ^(-Buch ja eben nur 5 Fr. kosten, ein Preis, der an sich durchaus nicht zu teuer ist. Da im Auslandverkehr durchaus mit längeren Lieferungsfristen zu rechnen ist, tritt dieser Mißstand in der Praxis regelmäßig ein. Der Geschäftsstelle des Börsenvereins haben immer wieder Klagen dieser Art Vorge legen. Hierin liegt auch der Grund, weswegen ausländische Sortimenter immer entschiedener Fakturierung in fremder Wäh rung verlangt haben. Die Ersetzung der schwankenden, jeweils mit Hilfe der prozentualen Valutaaufschläge «rechneten beson deren Auslandpreise in Mark durch ein für -allemal festgesetzte, gleichbleibende Auslandpreise in Mark kann nur die Hälfte der Schwierigkeiten beheben. Allerdings wird dadurch erreicht, daß der Ausländer nun wieder einen festen deutschen Preis hat, mit dem er rechnen kann. Für die Effektuierung aber hat er weiter wechselnde Beträge aufzubringen. Wäre für ein 10 ^/(-Buch Ende März ein Auslandpreis von 20.— festgesetzt worden, so hätte es in der Schweiz zum Tageskurs damals Fr. 1.45, Ende April aber Fr. 1.95, Ende Mai Fr. 3.—, Ende Juni Fr. 2.90, Ende Juli Fr. 2.95 gekostet. Darin liegen namentlich für den aus ländischen Wiederverkäufe! große Gefahren. Jede Besserung der deutschen Valuta muß dabei im übrigen die Konkurrenzfähig keit des deutschen Buches verschlechtern. Denn vergleichbar sind eben nur die Preise in derselben oder in einer gleich stabilen Währung. Alle Markpreise aber sind immer wieder ungewisse Größen. In dem einheitlichen Auslandpreise in deutscher Währung liegt noch eine andere Gefahr. Für das 10 ^/(-Buch mit dem Auslandpreise von 20.— hat bei direktem Bezug zum Tageskurs (Mitte August) zu zahlen der Franzose Fr. 5.90, der Italiener 8.70 Lire, der Spanier 2.90 Peseten, der Holländer 1.40 Gulden. Der Franzose kann aber au^ der Grundlage seiner Valuta dasselbe Buch anbieten in Holland für 1.30 Gulden, in Spanien für 2.80 Peseten, in Italien für 8.50 Lire. Er kann also in jedem Falle den deutschen Verkäufer unterbieten. So wird der direkte Verkehr bei dieser Regelung geschädigt und ge fährdet, dem Ausland aber ein unberechtigter Zwischenhandels gewinn ermöglicht. Vergleicht man die nach dem Normal- I08V
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