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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1920
- Strukturtyp
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- 1920-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1920
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 203, 9. September 1920. Wenn der Zweck des Unternehmens wegfällt, kann der Ber« lagsvertrag gelüst werden. Der gleiche Gedanke also: Kann die Pflicht nicht erfüllt werden, hört das Recht auf. So also sicht es bei den Erlöschungsgründen des Verlagsverhältnisses grundsätzlich aus. Nach Z 42 VG. ist nun der Umfang des Verlagsrechts bei Zeitschriften- und Zeitungsbeiträgen ge setzlich von vornherein begrenzt. -Sofern nicht aus den Um ständen zu entnehmen ist, daß der Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung erhalten soll, ver bleibt dem Verfasser die anderweitige Verfügung über den Bei trag. über einen Beitrag, für welchen der Verleger das aus schließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung er hallen hat, darf der Verfasser anderweit verfügen, wenn seit dem Ablaufe des Kalenderjahres, in welchem der Beitrag er schienen ist, ein Jahr verstrichen ist. Ist der Beitrag für eine Zeitung geliefert, so steht diese Befugnis dem Verfasser alsbald nach dem Erscheinen zu.« Der Sinn dieses Paragraphen ist also deutlichste Be grenzung des Verlagsrechts für die verschiedenen Fälle zugunsten des Verfassers. Aber in diesem wie in den oben genannten Erlöschungssällen ist immer nur von dem Rechtsverhältnis zwischen dem Verfasser und dem Verleger die Rede, und es scheint der Fall völlig auszuscheiden, daß der Verfasser nicht im Konnex dieser Dinge steht, sondern neutral oder schweigsam bleibt. Aber das scheint nur so. Das Verlagsrecht ist kein selbständiges ding liches Recht. Es leiht sich seine urheberrechtliche Kraft lediglich aus dem mit dem Urheber bestehenden Ver- tragsverhällnis. Ist dies zu Ende, so ist auch die ding liche Wirkung, also das Recht gegenüber Dritten, gegenüber Ver letzern des Rechts erloschen. Daß dies anders sein könne, dafür fehlt jeder schlüssige Beweis. Auch der Satz des UG. (Z 4), daß bei Sammelwerken der Verleger als Herausgeber (und somit als Urheber) gilt, wenn ein Herausgeber nicht genannt ist, kann (als Ausnahmevorschrift und Präsumtion!) nichts dafür aus« sagen, daß der Verleger in der Regel Urheberrechte auch in den Fällen habe, wo der Verfasser bekannt ist; es sei denn, daß er selber urheberarlig mittätig war. Also auch diese Möglichkeit versagt. Hat also jemand, ohne den Urheber zu fragen, Nachdruck an Zeitschriften und Zeitungsbeiträgen verübt, an denen das Aus schließungsrecht des Verlegers zur Zeit des Nachdrucks nicht mehr besteht, so ist nur eine Verletzung des Ur heberrechts des Verfassers eingetreten, keine Verletzung des Verlagsrechts, da dieses ja seine wirkende Kraft zu diesem Zeitpunkt bereits verloren hatte. Der Wortlaut de? Gesetzes, daß der Verfasser die Verfügung darüber zurückerhallen hat, sagt nicht nur etwas Positives aus, sondern zugleich negativ: daß der Verleger diese Verfügung nicht mehr hat. Er darf ja beispielsweise auch nicht den ihm für eine Zeitschrift überlassenen Beitrag ohne weiteres in einer an deren Zeitschrift seines Verlags oder in der- selben Zeitschrift noch einmal oder als Sonderdruck oder in einer Gesamtausgabe veröffentlichen. Das Milieu seines Verbreitungsrechls und seiner Derbreilungspflicht würde dadurch verändert und nicht mehr von dem Verlagsverlrag ge deckt. Damit hört aber zugleich dessen dingliche Wirkung gegen über Dritten auf. Erteilt der Verfasser nachträglich die Genehmigung, so heilt diese die Rechtsverletzung. Ist niemand da, der sie erteilen kann, so ist freilich ein Ex-lex-Zustand eingetretcn, aber es fehlt auch dann die Brücke zu dem Recht des Verlegers, dis etwa ein solches Recht gab. Denn letzten Endes zeigt sich auch hier wieder, daß Verlagsrecht an sich nicht ein übertragenes Urheber recht ist, was schon so oft zu Jrrtümern Anlaß gegeben hat; es ist nur eine Einschränkung des Urheberrechts und leiht sich seine urheberrechtliche, ausschließende Kraft von diesem so lange, wie es vertragsrechtlich besteht, aber nicht länger. Stange, Erich, Lic., Friedrich Perthes. Ein ganzer Mann. Ein Charakterbild. Kl. d". 47 S. Leipzig und Hamburg 1920, Gustav Schloeßmanns Verlag-buchhdlg. (Gustav Fick) Ladenpreis kart. In diesem hübsch ausgcstattctcn Büchlein führt der Verfasser unse rer Gegenwart eine Persönlichkeit in kurzem Umriß erneut vor Augen, idic ebenso im Buchhandel wie im geistigen und politischen Leben ihrer !Zeit von grösster Bedeutung und bestimmendem Einsluß war. Der Verfasser mag nur zu recht haben, wenn er andeutct, daß die großen Persönlichkeiten jener Epoche geistig besser geschult waren, als die Masse unserer heutigen Gebildeten. Vor allen Dinge» besaßen sie das eine, was so viele» Menschen unserer Zeit abgehi, innere Festigkeii, Mit Recht leitet der Verfasser diese Eigenschaft bei Pcrthc» ans seinem Verhältnis zur Religio» ab. Nicht ohne große innere Kämpse konnle sich Perthes diesen scsten Anlergrund sür sein bewegtes und taien- reicheS Leben schassen, sicher aber ist, daß sein Besitz die Enisaliung aller Fähigkeiten und Gabe» dieses begnadeten Menschen erst in das sichere Fahrwasser leitete. So ergibt sich von selbst die Rcihensoige sür die Behandlung seines Lebensbildes als Christ, Politiker »ud Buchhändler, wie es hier i» kurzen Zügen geboten wird und den Leser zur weiteren Verfolgung reize» muß. Doch ist schon der Gewinn aus dieser Schrift groß genug, weil sie zeigt, daß nur derjenige die Bürg schaft sür den Erfolg in der Hand Hai, der seine» ganzen Mensche» dafür einsctzt. Kurt Locie. Lidliolkek üe5 köpvenverelus äer veuidclien LuctikänOIer ru i-eiprix Tuwaebsverreiebnis Ar. 20 seit ^bsebluss des Xatalogs vand II. (Xortsetrung ru Ar. 202.) v. Oie mslerielle tter8leUung ües kuclies. UV. vie >Vu55l3ttun8 äe8 Kucti8. ^vtliing, colleetion de eent silkouettes des personnes illustres st celedres dessinees d'spres les originaux. ^ 6otba 1791. Re produziert kur die Oesellsclialt ä(-r vib lop . vaer, äosepb, L Xo., vagereatalog goO. American». vandsckrikten, vüeber, Lticbc- und ^utograpben aus dem vesitre des Kaiser» Maximilian von Mexiko und Lb. X. Lrasseur de Rourbourg». vie vibliotkek -j- Edward Lalomons . . . Xranlvkurt s. LL. (1911). 4. klit Abbildungen im lext und suk 1?akeln. ^ttaignant, Pierre, (^tiansons und länre. variser labulaturdruck« kür Vssteninstrumente au8 dem 3abre 1530. Xacb dem einrigen bekannten Xxemplar in der X. vok- und Ltaatsbibliotbek in Uüneben trerausgegeben von Xduard Rernoulli. 5 vekte. Llün- eben 1914. qu.-8. ^ ^ ^ ^ ?et2«t. Nett 1-5. ^ ^ Velin, Ib^opkile, Iivre8 ü kigures sur bois de8 XV« et XVI« siöcles. varis 1911. 8. K1it vielen Abbildungen, vammeg, Reinbold, der l'itelsatr, seine Entwicklung und seine Orund- sätre. veixirig 1911. 8. ^ ^ v l K v K tato da spera do mundo. Xack dem einzigen bekannten Exem plar in der Uünckener X. vok- und Ltaatsbibliotbek beraus- gegeben. Uüncken 1914. 4. ^ ^^ kernatb, Id., islamitiscbe Ruckmalerei. (In: Leitbilder, keilage rur Vo88iscli6N Leitung. Xr. 19 vom 5. IVlarr 1916. verlin 1916.) Xol. Dralle?, Xdw. >V., tke grapkie and kistorieal illu8trator: an original miscellanzk ok literary, antiquarian and topograpbieal inkor- mstion; embellisked witk one bundred and kikt> wood-euts. vondon 1834. 4. Idit vielen Abbildungen. Kued, das alte, und 8eine Ausstattung vom 15. bis rum 19. dakrkun- dert, vucbdruek, Vuebsekmuck und Xinbände. ^kit einem Vor wort von vr. veinrick Röttinger. ^Vien 1915. 4. Xlit 1376 Abbildungen suk 74 doppelseitigen Ruck- und Xicktd rucktakeln. V4nöri1, X., dictionnsire des peintres, seulpteurs, dessinsteurs L gra- veurs. I'ome second. v—X. Varls 1913. 8. vieäericbs, Xugen, Lu neuer Renaissance! Xin Sendsckreiben. veii>- rig, o. 3. (1913). Xol. Dürer vibel. die. Vas Xeue Testament mit volrscknitten Xlbreekt Dürers. Im ^uktrage des vürer-vundes bersusgegeben von kalter ^Veickardt im Xinborn-Verlag, vacbau, o. d. (1915). 8. Xberl, (X. Luir vesebickte des vergamentdruckes. ^uk Veranlas sung des Xatalogue des livres imprimes sur velin de la biblio- tböque du Roi. Varls 1822. (In: Xiterariscbes Xonversation»- vlatt 1824 Xr. 55. 56. Xeiprig 1824.) 4.
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