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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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138, 23. Juni 1920. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. - 1 Daß das Berner Bureau uns gute Dienste leistet, haben wir erst kürzlich in einer Nachdrucksache erlebt. In dieser Sache haben wir eine Einigung erzielen können zwischen dem deutschen Verleger und dem englischen Verleger. Wenn wir diese Be ziehungen in Bern nicht gehabt hätten, würden wir wahrscheinlich schlecht abgeschnitten haben, und deshalb bitte ich Sie im Namen des Vorstands: Bewilligen Sie den Beitrag! sBcavo!) Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Ich lasse daher schon jetzt über diesen Punkt, der eigentlich erst in den Vor anschlag gehörte, abstimmen und nehme an, daß Sie den Beitrag bewilligen, wenn sich kein Wider pruch erhebt. — Der Bei trag ist bewilligt. Der nächste Punkt betrifft § 23 des Berlagsgesetzes. Vorgestern hat der Vorstand des Deutschen Vsrlegsrvsreins aus eine Anfrage hin erklärt, daß er feinen Mitgliedern emp fehlen würde, bei direkten Lieferungen, dis auf Grund des 8 28 des Berlagsgesetzes an sie hsrantreten sollten, immer den Weg durch das Sortiment zu wählen, damit das Publikum nicht aus den Buchhandlungen der Stadt Herausgetrieben wird, sondern daran gewöhnt bleibt, in den Buchhandlungen zu kaufen, und zwar auch dann, wenn es zu den ermäßigten Preisen geschieht, die der § 28 den Autoren und ihren Schülern zubilligt. Weiter: Wiederaufbau der Universitätsbibliothek Löwen. — Verlust der vom Deutschen Reich ab- gstrennten Gebiete. Albert Diederich (Dresden): Ich möchte hier auf eins bedauerliche Schwächung der Kreis- und Ortsvereine Hin weisen. Ich muß offen gestehen: ich wollte das bei dem Punkte »Musikalienhandel« zur Sprache bringen, habe es aber dort ver paßt, und es ist vielleicht etwas gezwungen, wenn ich es hier nachhole. Immerhin läßt es sich unter die Rubrik »Schwächung der ,Kreis- und Ortsvereine« einreihen. Meine Herren, Sie wissen ja, daß die Mitglieder des Vereins der Musikalienhändler jetzt Nichtmitgliedern dieses Ver eins einen verkürzten Rabatt gewähren, und daß der Verein der Musikalienhändler aus diese Weise die Buch- und Musikalien händler, die ja zum größten Teil in den Pcovinzstädten zerstreut sind — dort Pflegt ja der Buchhändler auch Musikalienhandel zu treiben — zu zwingen sucht, auch Mitglieder des Musikalienhändlervsreins zu werden. Die Sache an und für sich würde nicht schlimm sein; man könnte es vielleicht von gewissem Standpunkt aus sogar mit Freude begrüßen, wenn es möglich wäre, auch im Buchhandel e ns derartige Beschränkung des Rabattwrsens einzuführen. Aber die Sachs hat zwei Seiten. Es ist hier im Königreich Sachsen vielfach vorgekommen, daß eine Buch- und Musikalienhandlung ans Grund ihrer Zugehörigkeit zum Verein der Musikalienhändler um Ausnahme in den Börsenvsrein nachgesucht hat, und der Börsenvereinsvorstand hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Verein der Musikalienhändler in der Lage sei, Mitglieder für den Börsenvsrein zu präsen tieren, da er Organ des Börsenvereins sei, daß also der Mann nicht nötig Habs, auch Mitglied der Kreis- und Ortsvereine zu werden. Wenn diese Praxis allgemein wird — und das ist zu befürchten, da eine ganze Anzahl von Kollegen in kleinen Plätzen die doppelte Ausgabe für den Bsreinsbsitrag scheuen werden —, so wurde das eine erhebliche Schwächung der Kreis« und Orts vereine bedeuten, und ich meine, diese Schwächung der Kreis- und Ortsversine muß auf alle Fälle vermieden werden. Es ist ja eigentlich überhaupt ein Unding, wenn unsere Organisation so gestellt ist, daß den Kreis- und Octsvereinen, die rein geographi- sche Begriffe bilden, andererseits der Musikalienhändlsrverein und der Vsrlegerverein gegenübergestellt sind. Aber ich will mich hierauf nicht näher einlassen; das würde zu weit führen. Ich möchte nur an den Börsenvsrein die Bitte richten, bei den Ver handlungen wegen Änderung der Satzungen, die jetzt im Wege sind, doch diese Frage dringend zu berücksichtigen und da für eine Abhilfe zu sorgen. Kommerzialrat Wilhelm Müller sWen): Sehr geehrte Herren! In dem Geschäftsberich finden Sie, was Ihnen ja allen ohnehin bekannt ist, daß unser Österreich zertrümmert ist, daß nur ein Rest davon übrig geblieben ist, und daß somit auch ein Organ des Börsenvsreins klein geworden ist. Schon vor 32 Jahren war ich hier Mitglied der Kommission zur Beratung der Statuten des Börsenvereins. Ich bin der einzige Überlebende, der mit Kcöner und Brockhaus diese Statuten hier in Leipzig beraten hat. Als ich nach Wien zurücksehrte, war mein Erstes, unsern Verein zu reorganisieren, und der Hauptzweck dieser Organisation war, den Verein österrsichisch-ungari chrr Buchhändler zum Organ des Börsenvsreins zu machen. Das klingt sehr einfach. ljWie schwierig es aber war, das duvchzusstzrn, kann natürlich heute niemand ermessen. Es ist nicht meine Aufgabe, heute viel darüber zu sprechen; aber diese Tatsache ist ja den älteren Mitgliedern bekannt. Ich habe mit dieser Erklärung, mit dieser Aufnahme in die Statuten die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit des östsrreich sch-ungarischrn und deutschen Buchhandels zum Börsenverein dokumentieren wollen, und tatsächlich hat eine wirtschaftliche Zusammengehörigkeit zwischen diesen beiden Staaten seitdem bestanden. Als sich während des anfangs glücklichen Verlaufes des Krieges der engere Anschluß an Deutschland politisch als not wendig erwies und wir es alle für selbstverständlich gehalten haben, daß er erfolgen würde, glaubten wir natürlich, das werde leicht vor sich gehen, und ich hatte genug, Gelegenheit, in politischen Versammlungen zu sagen: Was Ihr jetzt anstrebt, das haben wir Buchhändler bereits seit 30 Jahren erreicht; wir österreichischen und deutschen Buchhändler sind, so wie unsere Armeen Schulter an Schulter gekämpft haben, in dieser kulturellen und wirtschaftlichen Frage längst einig und gehören zusammen. Meine sehr geehrten Herren, ich Habs vor zwei Jahren von hier aus den Verlegern auseinandergesetzt, welche Bedeutung der deutsche Buchhandel in der österreichisch-ungarischen Monarchie für den Verlag hat; ich Habs, weil wir damals ja noch auf einen günstigen Ausgang des Krieges hofften, daraus hingewiessn, daß wir mit Hilfe des deutschen Verlages die Pioniere des Ostens sein würden. Meine Herren, das ist auch heute noch, wenn auch in vermindertem Maße, so, und die Herren Verleger sind sehr kurzsichtig, wenn sie nicht den innern Drang haben, den deutschen Buchhandel in dieser ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie in jeder Beziehung zu unterstützen. Nun, meine Herren, und was erleben wir heute? Die Verkaufsordnung für den Auslandverkehr macht diese Zusammen gehörigkeit zunichte. Ich erhebe den Vorwurf, daß dig Auslandsverkaufsordnung geschaffen worden ist, ohne daß wir Gelegenheit gehabt haben, dazu zu sprechen, und ich Habs gestern Veranlassung genommen, das Bedauern des österreichischen Vereins dar über auszudrücken, daß man uns zu Mitgliedern des Börsenvsreins zweiter Güte gemacht hat. Erstens ist in § 3 ausgesprochen, daß Deutsch-Österreich Ausland geworden ist. Meine Herren, lesen Sie es im dritten Punkte nach! Ich kann es Ihnen vorlesen. Es heißt dort: Als Ausland im Sinne der Vsrkaufsordnung für Auslandlieferungen gelten alle Länder, die nicht die deutsche Reichsmark als Währung besitzen und in denen die deutsche Währung wesentlich niedriger ist als am I. Juli ISll. Meine Herren, die verschiedene Währung in Mark und Kronen hat uns 31 Jahre hindurch nicht geniert und auch früher nicht. Jetzt soll sie auf einmal em Hindernis sein, und jetzt soll auf einmal das Ehrenwort, die eidesstattliche Versicherung des Mitgliedes des Börsenvereins nicht genügen, sondern die österreichischen Mitglieder des Börsenvereins müssen eine Kaution, einen Sichtwechsel auf 3- bis 10000 Mark erlegen, während es für die deutschen Mitglieder genügt, wenn sie im llbertretungsfalle mit 10000 Mark bestraft werden. Meine Herren, ich habe darauf vorher nicht Einsluß nehmen können. Es sind außerdem aber auch «SS
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