Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200622
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192006221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200622
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-06
- Tag1920-06-22
- Monat1920-06
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
M 135. 22. Juni 192«. Redaktioneller Teil. BSrsmMIt s. ». Dlschn. vuch»»ndN. daß die Verordnungen des Reichsfinanzministeriums oder die Verordnungen über Preistreiberei oder Ähnliches für ihre An gehörigen keine Geltung besitzen. Erstens einmal glaube ich. daß der Rcichsanzeiger eine derartige Anzeige nicht ausnehmen würde, und wenn er sie aufnehmen würde, dann glaube ich bestimmt, daß der Gesetzgeber diese Gruppe von Übertretern eines Gesetzes sehr scharf und sehr schnell ansassen würde. Es erscheint unbegreiflich, daß das Organ des Börsenvereins, das Börsenblatt, eine Anzeige ausnimmt, die offensichtlich gegen die° Gesetzgebung des Börsenvereins gerichtet war, und als Herr vr. von Hase vorhin sagte, daß Anzeigen unterbleiben müssen, die, ohne unsittlich zu sein, dem Ansehen des Börsenvereins schäd- lich sind, hatte ich zunächst die Erwartung, daß er auch diese Anzeige der 29 wissenschaftlichen Verleger erwähnen würde. (Sehr richt g! — Bravo! — Zuruf: Lächerlich!) Nun, meine Herren, wird wahrscheinlich nach meinen Worten der Einwand kommen, daß ich — bzw. die, für die ich hier spreche, eigentlich nicht befugt seien, den Übertretern der Notstandsordnung irgendwelche Vorhaltungen in dieser Sache zu machen, da wir ja gewissermaßen mit schlechtem oder gutem Beispiel — wie man's nennen will — vorangegangen seien, in dem wir zuerst durch Einführung eines 26^s,igen Teueruugszuschlages die Notstandsordnung übertreten hätten. lZurus von Verlegerseite: Sehr richtig!) — Die Herren sagen: »Sehr richtig!« Ich habe das erwartet. IHeiterkeit.) Ich möchte mir aber erlauben, aus die Unterschiede in den verschiedenen Weltanschauungen hüben und drüben kurz hiuzuweisen, und ich glaube, das »Sehr richtig!« wird dann vielleicht unterbleiben und einer gewissen Bedrückung Platz machen müssen. Meine Herren, was hat uns getrieben, den rosigen Teuerungszuschlag vor der Entscheidung des Börsenvereinsvor standes zu empfehlen? Uns hat die Sorge uni den Untergang unseres Standes getrieben, die Sorge um die wirtschaftliche Stellung des Sort ments in diesen Nöten der Zeit, in denen man nicht von heute auf morgen weiß, ob ein Betrieb oder ein ganzer Stand noch zu bestehen vermag; uns hat getrieben die unerschütterliche Sicherheit, daß der Vorstand des Börsenvereins, alle Behörden und alle Stellen, die sich mit dieser Frage zu befassen haben, der Cache zustimmen müssen, weil die wirtschaftliche Lage es erfordert. Wir haben nichts anderes getan, als was die Arzte und die Rechtsanwälte getan haben, als sic ihre Gebühre» hinausletzten, ohne die reichsgesetzliche Regelung abzuwarten, weil ihnen die zu lauge dauerte und sie sich sagten, daß sie allesamt zugrunde gehen müßten, wenn sie nicht selbst eingriffen. Meine Herren, wir haben gehandelt in dem Bewußtsein, keinem Menschen zu schaden, vor allen Dingen keinem Berufsgenossen zu schaden. Wir haben gewußt, daß wir, wenn wir die Preise hinaujsetzten und andere nicht mitmachten, gleichgültig, ob Verleger oder Sortimenter, dann höchstens uns selbst schädigen könnten, die wir zu teureren Preisen verkaufen. Von diesem Bewußtsein durchdrungen, haben wir empfohlen, den M^igen Teuerungszuschlag vor weg zu nehmen. Und die Gegenseite? Meine Herren, welche Beweggründe haben sie geleitet? Wir haben es nicht einmal, wir haben es zu Dutzenden von Malen vor dem 2«^>igen Teuerungszuschlage gehört, daß hier eine grundsätzliche Ste.lungnahme des Verlags — oder eines Teiles des Verlags — vorlag, eine grundsätzliche Stellungnahme insofern, als der Verleger — bzw. diese 29 Ver leger und ihre Mitläufer — jeder Neuerung, jeder Mitbestimmung des Sortiments bei Bildung der Verkaufspreise entgegen seien. Meine Herren, das Mäntelchen, das nachher umgehäugt worden ist. nämlich der Schein der Gesetzestreue oder der Ber- ordnungstreue gegenüber den Ministerien, ist mir von jeher fadenscheinig erschienen; das habe ich immer nur als Borwand be trachten können. Denn, meine Herren, lange bevor das Wirtschaftsministerium eingegrifsen hat, haben die Herren Verleger immer wieder gesagt: Wir sind dagegen, weil cs ein Übergriff in unsere alten, angestammten und durch die Gesetzgebung des Börsenvereins verbrieften Rechte ist, wenn das Sortiment es wagt, irgendwie Selbstbcstimmungsrccht auszuüben. Ich habe mit einem dieser selben wissenschaftlichen Verleger und Unterzeichner der Erklärung einmal eine Unterredung gehabt. Ich nenne seinen Namen nicht. Es war anläßlich einer Beratung in Arbeitgebersragen, in Tarisverhandlungcn. Ta hat mir der Herr erklärt, er werde sich mit Händen und Zähnen gegen jedes Mitbestimmungsrecht irgendeines Menschen in seinem Betriebe wehren, und als ich ihm sagte: „Mein Herr Kollege, da wird die Entwicklung über Sie hinweggchen; die Entwicklung ist viel stärker als Sie«, da erwiderte er: »Dann habe ich wenigstens das schöne Bewußtsein, daß ich mir selbst treu geblieben bin«. Meine Herren, selbst treu geblieben sind sich die 29 Verleger vom ersten Augenblick an bis heute; das können wir ihnen zugeben. Sie sind sich selbst treu geblieben; aber zum Schaden des Sortiments und eines großen Teils ihrer Verlegerkollegen, zum Schaden des Ansehens des Börsenvereins sind sie sich treu geblieben. Nun, meine Herren, gesetzt den Fall, das Wirtschastsministerium stimmte in den allernächsten Tagen, wie zu erwarten ist, dem 20^>igen Teuerungszuschlag zu. Wir fragen uns: Was wird jetzt geschehen? Werden die 29 Unterzeichner der Erklärung und ihre Mitläufer auch auf Seiten des Sortiments — ich gebe gern zu, daß es solche geben mag — die Konsequenz aus diesem Verhalten des Reichswirtschaftsministeriums ziehen, oder werden sie auch nach wie vor aus dem ablehnenden Standpunkt ver harren? Sie müßten die Konsequenz ziehen, wenn der Grund, den sie angegeben haben — nämlich die Achtung oder Furcht vor den Wuchergesetzen —, nun entfallen ist; sie werden nicht von ihrem Standpunkt abgehen, wenn dieser Grund ein fadenscheiniger gewesen ist. Meine Herren, wir werden es abwarten. Ich habe gestern an einen der geistigen Urheber dieser Verlegererklärung die direkte Anfrage gerichtet, ob er glaubt, daß nach Genehmigung durch das Wirtschastsministerium nunmehr die 29 Verleger einen andern Standpunkt einnehmen werden. Meine Herren, ich habe keine Antwort erhalten lZurus), weder für ihn persönlich, noch für die Gesamtheit der 29. Es wird sich jetzt fragen, ob — was ich nicht hoffen will, und was ich im Interesse des Ansehens und der Ehre des Börsenvereins nicht erwarte — auch nach Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium ein Teil der Börsenvereinsmitglieder sortsährt, den übrigen Teil, den weitaus größeren Teil, durch sein Verhalten zu schädigen. Wenn das aber geschieht, werden wir uns fragen müssen: Was muß dann kommen? Meine Herren, dann kann nur eines geschehen: das heißt, die Herren, die glauben, nicht unter den Gesetzen und Ordnungen des Börsenvereins leben zu können, müssen die Folgerung daraus ziehen, außerhalb des Börsenvereins ihre Geschäfte zu betreiben. Mögen sie dann versuchen, ob sie mit ihrem Verhalten dort durchkommen! Aber, meine Herren, die Ehre und das Ansehen einer so hochachtbaren Genossenschaft, wie der Börsenverein sie darstellt, genießen und die Gesetze und Ordnungen, die wir in der Gesamtheit uns geben, mißachten, das läßt sich nicht miteinander vereinigen. Das ist im Börsenverein nicht möglich. Das ist noch niemals Rechtens gewesen und kann auch in Zukunft nicht Rechtens sein, und dagegen werden wir uns mit allen unseren Kräften wehren müssen, und sei es, daß wir weit über den Kreis des Börsenvereins hinaus Kreise sür diese Frage interessieren, die heute noch nicht für sie interessiert sind. Meine Herren, wie die Verhältnisse in einem Hause beschaffen sind, hängt in den meisten Fällen vom Hauswirt ab.' Ich betrachte den Börsenverein als ein großes Haus mit vielen Wohnungen und vielen ganz verschiedenen Mietern und Insassen, und ich betrachte den Börsenvereinsvorstand als den Hauswirt, dessen treuen Händen die Verwaltung des Hauses überantwortet ist. Meine Herren, es hängt in den allermeisten Fällen vom Hauswirt ab, ob in dem Hause Reinlichkeit, Ordnung, Ruhe und ein vornehmes Wesen herrschen. So wird es auch vom Hauswirt des Börsenvereins abhängen lZurus), ob nunmehr Verhältnisse in dem Hause des Börsenvereins einreißen dürsen, die die überwiegende Mehrheit des Börsenvereins nicht zu billigen vermag. Es muß unter Umständen einmal eine Reinigung des Börsenvereins stattfinden, wenn den Gesetzen auf andere Weise 'nicht Respekt «1,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder