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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-03-05
- Erscheinungsdatum
- 05.03.1920
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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53, 5. Mürz 1920. Redaktioneller Teil. gaben sind nicht luxussteuerpflichtig. Denn das Gesetz, das den Nachdruck verbielet, kann nicht gleichzeitig die verbotene Handlung noch einer Steuer unterwerfen. Steuerpflichtig ist nicht der Betrag, den der Verleger dem Drucker zahlt, sondern jener, den er beim Absätze erzielt, also der Nettopreis. In diesen mutz er also die Luxussteuer ein- kalkulieren, da ein Besonders-in-Rechnung-stellen vom Gesetz geber verboten ist. Wann die Luxusdrucke Hergestell! worden sind, ist gleich gültig, da der steuerpflichtige Vorgang die Lieferung des Ver legers an seinen Abnehmer ist, sodaß, wie Rath mit Recht her vorhebt, auch die Lieferung von Luxusdrucken, für die der Ver leger bisher Luxussteuer nicht gezahlt hat, jetzt der Ib7»igen Steuer unterliegt. Es ergibt sich also für den Verleger der unangenehme Zustand, daß er zur Tragung dieser hohen Steuer verpflichtet ist, aber, um diese Steuer von sich abzuwälzen, den Ladenpreis erhöhen muß, wozu er, da diese Erhöhung im Ver laufe einer Auflage erfolgen würde, der Zustimmung des Ver fassers bedarf. Eine Ausnahme gilt lediglich für Lieferungen aus Verträgen, die der Verleger vor dem I. Januar 1920 abge schlossen hat. Hier kann der Verleger nach 8 46 Abs. 3 von dem Lieserungsempfänger die Zahlung eines Zuschlags in Höhe der Luxussteuer verlangen, kann mithin diesen Zuschlag gesondert ln Rechnung setzen. Dieses bedeutet keine Erhöhung des Laden preises, weil dieser Zuschlag nicht als eine vom Verleger borge- nommene Verteuerung des Buches, sondern als ein vom Gesetz geber erhobener Zuschlag anzusehen ist. Ist aber ein solcher Luxusdruck bereits am 3l. Dezember 1919 im Besitze eines Sorti menters, so würde ein Verkauf eines solchen Druckes an das Publikum nicht unter die neue Luxussteuer fallen, da diese ledig lich die Lieferung durch den Hersiellenden Verleger betrifft. Zur Schließung dieser Lücke unterwirft 8 47 solche Lieferungen von Sortimentern aus die Dauer des Jahres 1920 der alten 107»igen Luxussteuerpflicht. Geschieht dagegen der Verkauf erst im Jahre 1921, so wird die Lieferung nur noch umsatzsteuerpflichtig. Die neue „Necht"(?)schreibung. Wer in seinem Berufs- wie Privatleben ein halbes Jahr hundert lang deutsches Wesen, deutsches Wirken, deutsche Sprache und deutsche Schrift in Wort und Schrift warm ver treten und geübt hat, dem mutzte es wie Entsetzen ergreifen, in einer großen Berliner Tageszeitung (Lokalanzeiger vom 4. Fe bruar d. J.j von einem neuen Experiment unserer so vielseitigen Gegenwartskllnstler, diesmal Sprachkünstler, zu lesen: eine neue Rechtschreibung, und zwar eine solche, die alles Bisherige über den Haufen wirft und an Unverständlichkeit und Unge heuerlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt. Als erster Berufener aus dem Plan scharfer Abwehr hat nun Herr Robert Voigtländer (Leipzig) im Börsenblatt Nr. 44 vom 23. Februar das Wort ergriffen und an einer Anzahl drastischer Beispiele gezeigt, wel chem Barbarismus unsere deutsche Schriftsprache ausgesetzt ist, wenn die schönen (?) Vorschläge des »Vorausschusses-, von dessen Existenz bisher Wohl nur wenige Sterbliche etwas erfahren haben, sanktioniert und zur Tat werden sollten, eine Tat, die »in der Tat- — »foctzeugend Böses mutz gebären«. Jedenfalls werden aber noch recht viele Stimmen gegen dieses neueste Attentat aufs Deutschtum sich erheben. Das Börsenblatt ist schon durch das Interesse des deutschen Buchhandels an solcher Frage die geeignete Arena zu kräftigem Gegenstotz. Auch ich — über fünfzig Jahre deutsche Sprache und Schrift lehrend, will einen solchen in nachstehenden Zeilen, die bereits eine Woche vor Erscheinen des Artikels des Herrn Voigtländer geschrieben waren, versuchen. Wenn sich hierbei etliches als doppelt erwähnt er weisen sollte, so wolle der geneigte Leser dies entschuldigen; eine Streichung der betreffenden Stellen würde den Zusammen hang des Ganzen stören. Jedenfalls aber werden meine be scheidenen Ausführungen dazu beitragen, diejenigen des Herrn Voigtländer vom Standpunkt des Sprachforschers aus zu be kräftigen und ihnen in allen Punkten beizupflichten. Unsere Zeit ist eine Zeit gewaltiger Unruhe. Nicht nur eine »politische« Revolution haben wir erlebt, nein, cs spukt eine solche noch auf anderen Gebieten und in Dingen, die wahrlich nicht so unbedingt eilig sind, datz sie ausgerechnet jetztin aller Hast und Unruhe erledigt werden müßten. Zu diesen sicherlich noch recht lange aufschiebbaren Dingen gehört die unglückselige neue Rechtschreibung. Muß das gerade jetzt sein? So etwas will gute Weile und tiefstes Eingehen nach allen Seiten hin haben. Gewiß, es ist den Wünschen nach einer endgültige» und eingehende» Regelung dieser Frage durchaus beizupflichten; alle, die nur irgendwie mit Studium und Pflege der deutschen Sprache zu tun haben, werden sie warm begrüßen, nicht zuletzt Lehrer und Schüler, und cs ist auch nicht zu leugnen, daß unsere bisherige, zu wiederholten Malen »ausgeslickte« Orthographie recht sehr reinigungs- und verbesserungsfähig ist. Sie leidet an vielen Mängeln, an gewissen Inkonsequenzen, an zu vielen Aus nahmen von klaren, allgemeinverständlichen Regeln; und so ist cs denn allmählich dazu gekommen, daß schließlich jeder schreibt und leider auch druckt, wie es ihm sein persön liches Empfinden — oder die Nichtkenntnis der einfachsten Re geln eingibt. Sind doch — ich kenne cs aus Erfahrung — selbst Lehrer recht oft im Zweifel, wie ein vielleicht selten vorkommender Wort zu schreiben, wo ein Punkt, Komma, Kolon oder Semi kolon zu setzen ist. Diesem Zweifel kann und muß endlich ein mal abgeholscn werden, und das soll und kann durch eine neue klare und wohlllberdachte neue Rechtschreibung bewirkt werden. Nun hat in einem Berliner Blatte Herr Geheimrat Sarrazin als Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins Stel lung zu der neuen Rechtschreibung in einer Weise genommen, die doch nicht ganz unangefochten bleiben kann. Er gießt, wie man zu sagen Pflegt, das Kind mit dem Bade aus und fordert z. B. die Beseitigung aller Dehnlaute, in Lohn, Sohn, mehr, sehr, Wehr, Verkehr z. B. das h, in kurzgesprochenen Worten den Doppelkonsonanten, z. B. in satt, Spott usw. das eine t, in Halle, Schall usw. das zweite l; er fordert, datz alle Hauptwörter »klein geschrieben werden sollen; es sei »unhistorisch«, sie groß zu schreiben usw. Können solche Vorschläge und Einwendungen wirklich ernst genommen werden? Was das »Historische« an belangt, so muß doch mindestens in Betracht gezogen werden, daß eine »lebende« Sprache sich in steter Entwickelung und Ver besserung befindet, daß diese Verbesserung aber niemals auf Kosten der Deutlichkeit des gedruckten oder geschriebenen Sprach- bzw. Schriftbildes geschehen darf. Die »neue Rechtschreibung«, von Herrn Harnisch mit aller Force, die einer besseren Sache würdig wäre, betrieben, negiert vollständig diese Hauptbedin- gnng: das geschriebene oder gedruckte Schriftbild soll die Sprache und ihre Feinheiten, den Sinn der Worte s o darstellen, daß es sich denr Leser vollständig klar einprägt. Wie schaut nun aber die »Neuerung« aus? Zunächst ver schwinden alle großen Anfangsbuchstaben der Hauptwörter; nur bei »Namen« sollen dieselben »gestattet« sein. Hierin liegt schon ein gewisser Widerspruch; zugegeben sei, daß die Schreib weise der Hauptwörter mit großem Anfangsbuchstaben aller dings nicht von Anfang unserer deutschen Schriftsprache an so gewesen ist, daß sie sich aber seit Luther historisch so herausge bildet hat und zu einer durchaus berechtigten Eigentümlichkeit der deutschen Schriftsprache ge worden ist. Wenn andere Sprachen, z. B. Englisch,. Französisch, das Grotzschreiben der Hauptworie nicht kennen, so ist das immer noch kein Grund, es für die deutsche Schriftsprache abzuschaffen, denn es ist, wie schon gesagt, der- selben zur durchaus berechtigten Eigentümlichkeit, zu einer her vorragenden Charaktereigenschaft geworden. Der Einwand: der Schüler müsse zwei Alphabete kennen, ein großes und ein kleines, ist belanglos und entbehrt jeder Begründung, so daß hierüber Wohl kaum zu diskutieren ist. Anscheinend mehr dürfte die Streichung einzelner Dehn- oder Kurz-Laute (Vokale und Kon sonanten) etwas für sich haben. Ich sage »anscheinend-, denn wie will ich unterscheiden z. B. zwischen Lid und Lied, wenn letzterem das dehnende e genommen wird? Zahlreiche andere Beispiele ließen sich anführen. Ich wähle hier aber nur noch solche, welche Worte nach der neuen Schreibweise in einer Veränderung zei gen, daß man sie kaum noch wiedererkennt, oft aber überhaupt im Zweifel sein kann, ob die wenigen aneinandergereihten Buch- 219
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