:: S?N^M./l!i^ich>m>tgU-d°-"loE'lZS Nr. 2S <R. 14). Leipzig, Sonnabend den 31. Januar 192V. 87. Jahrgang. Redaktioneller Teil, Verkaufsordnung für Auslandlieferungen. Vom BörsmMrrin für die Zeit vom 1. N. bis 7. II. festgesetzter Umrechnungskurs und Valuta-Ausgleich. Tabelle Nr. 3. Tratte 1 2 3 4 5 6 Land Währung Höchster Tages kurs der »er- gangcnen Woche für IN« Mk. Umrechnungskurs gemäß K 4 bei Fakturierung in fremdcrWLHrung INN Mark -- ValutaauSglcich gemäß K 4 aus die Ladcupreise und Netto preise bei Fakturierung in Mark Aufschlag des Verleger» für Jnlandsbuch- Händler auf die Netto preise gemäß 8 1ll> Abs. 2. der-Lätze von Lpalte S Belgien-Luxemburg 1 Fr. --- INO Cts. 14.2« Fk. 7«.- Fr. 38« °/„ 285 °/o Frankreich 1 Fr. -- IN« Cts. 14.2« Fr. 7«.- Fr. M« °X> 285 Italic» 1 Lire -- IN« Cts. l«.«N Lire 8«.— Lire 37» °X, 275 »/« Dänemark 1 Kr. - IN« Vre 7.— Kr. 43.- Kr. »IN °/ß 37« °/„ England 1 --- 2« Schill. 1 Sch. -- 12 penee «.4 Schill. 43.- Schill. 57« °/„ 425 ->/' Holland l Guld. -- INN Ct. 2.S« Guld. 24.— Guld. 72« °/„ 54« °/> Japan 1 ?)en - IN« Se» 3.2« ?fei, ^1. 55« °/„ 41« °/, Norwegen 1 Kr. IN« Lrc K.35 Kr. 4«.- Kr. 52« °/o 39« 3L Schweden 1 M. - l«N Lre K.5« Kr. 4«.— Kr. 51« °/, 38« °/„ Schweiz 1 Fr. -- IN« Cts. 6.35 Fr. S«.- Fr. «8« °/„ 51» °/-> Spanien l Pcs. - IN« Cts. «i.S« Pes. 45.- Pes. «>« °/° 455 A, Bereinigte Staaten u. Mexiko I Doll. -- IN« Ct. 1.18 Toll. Doll. ««« °/o 4S5 °/„ Länder, in denen die deutsche Markwährung höher oder nicht wesentlich niedriger ist als am 1. Juli 1914, und nach denen die Lieferung zu den bisherigen Bedingungen in deutscher Markwährung zu erfolgen hat (8 3), sind bis auf weiteres: Deutsch-Österreich, Polen, südslawische Staaten, Tschecho- Slowakei, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Rußland, Ukraine, Finnland, Ungarn. An diese Länder sowie andas Saargebiet und den Freistaat Danzig sind Lieferungen aber nur an solche Firmen zulässig, die sich durch besondere Erklärung verpflichten, Gegenstände des deutschen Buchhandels nur zu den Bestimmungen dieser Verkaufsordnung mittelbar oder unmittelbar an ein anderes Land abzugeben, und die sich damit den Vorschriften der Verkaufsordnung für Auslandlieferungen unterwerfen. Der Valuta-Ausgleich gemäß tz 4 stellt in Prozenten abgerundet den Unterschied zwischen den höchsten Tageskursen der vergangenen Woche und den für das betreffende Land festgesetzten Umrechnungskursen dar. Er ist beim Verkauf an Buchhändler und Wiederverkäufer des",Auslands auf Aie deutschen Nettopreise, bei Verkäufen an das Publikum im Auslande auf die deutschen Ladenpreise aufzuschlagen. Letzterenfalls tritt zu der Endsumme ge»,äst 8 <'» noch der Teucrungszuschlag von 2ü°/o hinzu. »7