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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1920
- Strukturtyp
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- 1920-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1920
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- Deutsch
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-6 29, 5. Februar 1920. HedaLrUmcker Teil. Papier- und Mischer-Verschleuderung ins Ausland. — Nicht nur Biicher wurden bis zur Jnkrafstretung der Valuta-Ordnung ins Aus land verschleudert, es gehen auch andere Artikel, wie bedrucktes Papier, Klischees usw., zu lächerlichen Preisen Hinnus. So hat uns eine hollän dische Firma bei Verhandlung über den Klischeebezug nachgewiesen, daß sie deutsche Klischees für 15 Pfg. den Quadratzentimeter, das sind etwa 1>4 Cent holländische Währung, aus Deutschland erhält. In Holland selbst kosten derartige Klischees das Sechs- bis Achtfache. Selbst wenn der holländische Verleger 40 bis 50 Psg. für den Quadratzentimeter bezahlen würde, hätte er es noch billig und würde also trotzdem von Deutschland beziehen. Ähnlich liegen die Verhältnisse in Buchdrucke reien. Es gibt Druckereien, die heute noch ins Ausland bei Papier und Druck mit gar keinem oder ganz kleinem Aufschlag auf die Tarifpreise liefern. Wenn wir im März oder April ausländische Nahrungsmit tel beziehen und für ein Pfund Mehl 6 bis 8 bezahlen müssen, kommt es vielleicht manchem zum Bewußtsein, welchen volkswirtschaft lichen Unsinn er gemacht hat. Die französischen Zeitungsverleger beauftragten auf einer am 28. Januar in Paris stattgefundenen, von 360 Verlegern besuchten Ver sammlung ein Komitee, bei der Negierung Schritte zu unternehmen, um die Herausgabe und den Verkauf von Zeitungen aller Art von Sonnabend mittag 12 Uhr bis Montag mittag 12 Uhr zu verbieten. Das Komitee soll des weiteren eine einheitliche Versorgung der fran zösischen Presse mit Druckpapier organisieren. Ta infolge von Speku lationen sich der Preis für ausländisches Papier verdoppelt hat, so soll durch einen Erlaß der Negierung die Einfuhr verboten werden. Das älteste deutsche Buchdruckerfachblatt eingegangcn. — Nach 86jährigem Bestehen hat das »Journal für Buch drucke r kn n st,Schriftgießer ei und verwandteFächer« sein Erscheinen eingestellt. In einem kurzen Abschiedsworte betonen Schriftleitung und Verlag (I. Unverdorben L Co., Berlin- Lichterfelde), daß durch die harten Nachwehen des Krieges und die mangelnde Unterstützung bei Überweisung von Anzeigen die Heraus gabe des Fachblattes sich als nicht mehr lohnend erwies. Das »Jour nal*, wie es in der Buchdrnckerwelt kurzweg genannt wurde, hat dem graphischen Gewerbe des In- und Auslandes viele nützliche und wert volle Dienste erwiesen, die unvergessen bleiben. Es wurde am 1. Juli 1834 von Or. Heinrich Meyer zu Braunschweig gegründet und von die sem bis 1863 geleitet. Von 1871—1879 übernahm dann Theodor Goe- bel, einer der besten graphischen Fachschriftsteller, die Schriftlcitnng; ihm folgte bis 1881 Hermann Smalian, der sich besondere Verdienste um die Einführung einer einheitlichen Schrifthöhe erwarb. Von 1881 bis 1901 leitete Ferdinand Schlotte das »Journal« und zuletzt Bruno Senf. Bis Ende der achtziger Jahre war das »Journal« das führende Buchdrucker-Fachorgan; die hervorragendsten Fachgenossen zählte es zu seinen Mitarbeitern. Die Gründung des »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker«, des »Allgemeinen Anzeigers für Drucke reien«, der »Typographischen Jahrbücher«, der »Zeitschrift für Deutsch lands Buchdrucker«, des »Archivs für Buchgewerbe« und anderer Fach organe ließen das »Journal« in den Hintergrund treten, und es ver mochte auch nicht, sich wieder in den Sattel zu heben, sodas; es leider in den beiden letzten Jahrzehnten für das graphische Gewerbe ziemlich bedeutungslos war. Für den graphischen Geschichtsforscher ist das »Journal« aber von unschätzbarem Werte, sodaß sein Name, trotz seines Eingehens, nicht vergessen werden wird. Die Quellenforscher sind in vielerlei Hinsicht fast lediglich auf das »Journal« angewiesen, wenig stens soweit die Zeit bis zum Jahre 1870 in Frage kommt. Die Buch druckerwelt wird beim Scheiden von diesem Blatte sich gerne all des Guten erinnern, das aus ihm floß, und des »Journals« in Dankbarkeit gedenken. H. N. gic. Liefcrnngsverträ'ge können durch die Revolution aufgehoben werden. — Nach einer jüngsten Entscheidung des Reichsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung (ttrt. v. 2. 12. 1919) kann der Lieferant einer Ware unter Berufung auf die veränderten Verhältnisse, die der Ausbruch der Revolution geschaffen hat, von der Lieferpflicht entbunden werden, wenn er den Nachweis führt, daß die Revolution und ihre Folgen sowie der Einfluß beider auf das Wirtschaftsleben ihm die Lie ferung unmöglich gemacht haben. Die bezeichnenden Stellen des rcichs- gerichtlichen Urteils — es handelte sich um einen Werklieserungövcr- trag — besagen: Der in zahlreichen Entscheidungen des Reichsgerichts ausgesprochene Grundsatz, daß der Verkäufer von seiner Liefernngs- pslicht frei wird, wenn die Leistung infolge der Verschiebung der wirt schaftlichen Verhältnisse durch den Weltkrieg eine völlig andere gewor den ist, gilt auch für sonstige zweiseitige Verträge, er ist deshalb auch auf den hier zur Entscheidung stehenden Werklieferungsvertrag anzn- wenüen. Ob die Vertragsparteien trotz einer solchen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse an den Vertrag gebunden bleiben, ist nach der Lage des einzelnen Falls zu entscheiden. Das Berufungsgericht verneint mit Recht, daß die Vertragserfül lung wegen Preissteigerung hinfällig geworden sei. Diese Erwägung reicht aber nicht aus und erschöpft die Lage nicht, die im wirtschaftlichen Leben zugleich mit den Preissteigerungen durch die Ereignisse des November 1918 eingetreten ist und noch fortbesteht. Die durch die Revolution herbeigeführte völlige Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfordert zur Entscheidung darüber, ob die Beklagte an den Vertrag, obschon er in der Kriegszeit geschlossen ist, bei der jetzigen wirtschaftlichen Lage noch gebunden ist, ein Eingehen auf die Umstände, unter denen jetzt der in Frage stehende Werkbau auszusühren ist und auch gleich nach Friedensschluß auszuführen sein wird. Die Beklagte hat 1918 zur Ausführung des Baues bei normalen Verhältnissen eine Arbeitszeit von 8—10 Monaten für ausreichend erachtet. Es wird zu prüfen sein, ob hierauf bei der infolge der Revolution eingetretenen Än derungen auf dem Arbeitsmarkte noch Gewicht zu legen ist und die da malige Bereitwilligkeit der Beklagten zur Ausführung des Baues noch von Bedeutung sein kann. Der Einfluß, den die Revolution mit ihren Folgen für das Wirtschaftsleben hat, wird im allgemeinen ebenso zu beurteilen sein, wie nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts die Einwirkung des Krieges auf von diesem berührte Vertragsverhältnisse beurteilt wird. Ob dieser Einfluß von solcher Bedeutung ist, daß er zur Lösung des Vertrages führt, ist nach der Lage des Einzel falles zu entscheiden. Nur bei Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse, unter denen jetzt die Beschaffung des Materials und die Arbeitsleistungen fär ben bestellten Wcrkbau zu erfolgen haben, läßt sich entscheiden, ob die Beklagte an den im Jahre 1916 geschlossenen Vertrag noch gebunden ist, oder ob die jetzt von ihr geforderte Leistung nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eine wesentlich andere als die bedungene sein würde. (Aktenzeichen III. 303/19. — Wert des Streitgegenstandes in der Ne visionsinstanz 574 000 D Reuter im Kino. — Im »Quickborn« 1919/20, Nr. 2, lesen wir: Das hat uns gerade noch gefehlt, daß den schlechten Dramatisierungen Reuters noch seine Verfilmung folgte! In Berlin hat man die »Stromtiö« auf die Zappelleinwand gebracht. Daß du die Nase ins Gesicht behältst! — Aber ehe noch das übliche, mit großen Anzeigen be zahlte Kinolob eines gewissen Teiles der Presse wirksam werden konnte, erwies sich dieser unmögliche Film als der große Neinfall, den mir von ganzem Herzen allen wünschen, die in dem Aufleben der plattdeutschen Sprache nichts sehen als eine-auszunutzende »gute Konjunktur*. Preise ans der Rathcnau-Stiftung. Die medizinische Fakultät der Universität Berlin hat aus der Nathenan-Stiftung den Herren Prof. Or. Päßler in Dresden und vr. Gürich in Benthen je einen Preis von 1000 für ihre Arbeiten über die Behandlung der Mandeln zur Verhütung und Heilung von Herzklappen- und Gelenk entzündungen zuerkannt. VerkanalimchrWeil. Gestorben: am 28. Januar im 49. Lebensjahre der herzogliche Hofbuchhändler Herr Emmo M ü l l e r - K r a n e fe l d t, Inhaber von W. Daustein, Buchhandlung in Sag an. Der Verstorbene hat das Geschäft mehr als zwei Jahrzehnte hindurch in zielbewusster Weise geführt und sein Ansehen in seinem weiten Kundenkreise wesentlich vermehrt. Es sollte ihn, jedoch nicht vergönnt sein, ein Vierteljahrhundert seiner geschäftlichen Selbständigkeit zu vollenden; ferner am 28. Januar nach längerem, schwerem Leiden im 65. Lebens jahre Herr Kommerzialrat Karl Prochaska in Teschen. Seniorchef der Firma Druck- und Verlagshaus Karl Prochaska, daselbst. Der Verstorbene trat am 1. Oktober 1884 seinem gleichnamigen Vater, dem Gründer der großen Firma, als Teilhaber zur Seite und hatte in Gemeinschaft mit seinem Bruder Ernst (Teilhaber seit 1886) die Freude, noch bis zum Jahre 1906 mit dem Vater zusanlincnzuar- beiten und an dem Ausbau und Aufschwung des großen Hauses mit- zuwirken. Nach dem Tode seines Vaters und dem Ausscheiden des Bruders hat der Verstorbene seit 1907 den großen Betrieb allein ge leitet, ihn in emsiger Arbeit ausgestaltend. Das große Geschäftshaus erweiterte er durch einen imposanten Flügelbau, der namentlich den technischen Betrieben freiere Entfaltung gestattete. Bei seinen umfas senden Arbeiten fand der Verstorbene eine Stütze an seinem gleichnami gen Sohne, der 1916 Teilhaber wurde. Dem jungen Herrn Karl Prochaska, dem Enkel des Gründers, liegt cs nun ob, das umfangreiche Geschäft im Sinne seines Großvaters und Vaters wciterzuführcn. In Kommerzialrat Karl Prochaska ist ein hervorragender Vertreter des österreichischen Buchhandels dahingegangcn, dessen Andenken in Ehren bestehen bleiben wird; 119
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