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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1920
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^4 23, 29. Januar 1920. Redaktionell«! TeU. «»rs-ndla« s, d. Dllchn. D»«»»n°u Verbotene Druckschriften. — Mit dem 24. Januar 1929 wird das am 18. Januar 1820 durch das Oberkommando Noske ausgesprochene Verbot der Zeitschrift »Die Zeit am Montag» lVerlag: »Die Zeit am Montag», G. m. b. H., Berlin SW. 88, Zimmcrstr. 43/44) « usgehoben und die Genehmigung zum Druck und Vertrieb hier mit wieder erteilt. Verioilalliachrichttll. Fritz August oon Kaulbach ß. — Der Maler Fritz August von Kaulbach, Sproß einer hervorragenden Künstlersamilie, ist in seiner Villa in OHIstadt bei Murnau im Alter von 89 Jahren einer Herz beutelentzündung erlegen. Neben Lenbach war er lange Jahre die cin- sluhreichste Persönlichkeit im Münchner Kunstieben. Seine Kunst gipscite im Bildnis, das er mit höchster Virtuosität psiegte. Er ge hörte wie Lenbach zu den Bildntsmalern, die von der internationalen Gesellschaft bevorzugt wurden. Sein volkstümlichstes Werk ist die »Schlltzeniies'l», die beim Deutschen Schützensest 1881 die Fcstbud« einer Münchner Brauerei schmückte und seinen Ruhm zuerst durch ganz Deutschland trug. Spre-sM. 'vh»e vera»»wortong -er Redaktion) iedo» unterliegen alle Einsen-rmge« d« Bestimmungen über Lte Verwaltung des vürseublattS.j Baden, da« Muttrrländle. Am 2. No». 1919 hielt der Badisch-Psälzisch« Buchhändler-Verband seine Hauptversammlung in Karlsruhe ab. An ihr teilzunehmen, war außer den Vorstandsmitgliedern und den Karlsruher Kollegen wobl nur wenigen möglich, da in Baden an Sonntagen kein Personenverkehr aus de» Bahnen stattslndel. Die Beschlüsse wurden den Berussgenossen durch Rundschreiben mitgctellt und sind wohl inzwischen auch im Börsenblatt zum Abdruck gelangt. Gegen einige derselben össentlichen Protest zu erheben, halte ich im Interesse des Ansehens des badischen Buchhandels sür notwendig. Es ist beschlossen: »Vom Verband aus soll eine Eingabe an die Regierung und den Landtag gemacht werden, in der in schärfster Weise Protest erhoben wird gegen die andauernde Bewilligung von Tcuerungszuschlägen, tlnterstllynngsgeldern usw., welch« unser Wirtschaftsleben vernichten und statt Arbeilssreudigkeit, die wir zum Ausbau und zur Gesundung nötig haben, nur alles zerstörende Arbeitsunlust und Genußsucht setzen.» »Herrn Rechtsanwalt König sMannheim) wird sür seinen offenen Bries an die Regierung, infolge seiner Mandats-Niederlegung, die An erkennung der Versammlung ausgesprochen.» Damit wird der bisher in unserm Verbände übliche pollttsch- neutrale Boden verlasse» und einem »Outsider» der demokratischen Fraktion die Anerkennung der Versammlung ausgesprochen. Warum nlcht auch den anderen Mitgliedern des Badischen Landtages, die aus ähnlichen Beweggründen ihr Mandat niedergelegt oder gegen die »Be- schassungszulage» gestimmt haben? Das Hineintragen der Politik in unsre Versammlungen bedaure ich. Unbegreiflich aber ist es mir, wie oon einer Versammlung ln schärspcr Weise gegen Teucrungszuschläge Protest erhoben werden kann, die im selben Atemzuge beschließt, daß der Tenerungszuschlag des Sortiments mit Wirkung vom 15. November 1919 ab um 19°/» erhöht wird. Der Börsenverein kann diesen »wilden« Ausschlag gar nicht schützen, da er sich kaum dazu hergebcn wird, »statt Arbeilssreudigkeit nur alles zerstörende Arbeilsunlust und Genußsucht« zu fördern. Die badische Negierung wird aber hoffentlich nicht so Verständnis- los der Lage des Sortiments gegeniiberstchen, daß sie etwa den Pro test des Verbandes mit dem »Rundschreiben» dem Reichswirtschasts- amt und den Preiswucherämtern zum Einschreiten gegen den Tcue- rungSzuschlag des Sortiments übergibt. — Der Börsenvereins-Vorstand wird ferner gebeten, folgend« Ent schließung der Negierung zu unterbreiten: »Eine behördliche Abschlicßung der sämtlichen Grenzen nach dem Auslande sür jedes Blicher-Paket und sür jedes einzelne Buch, das ein einzelner mit über die Grenz« nehmen will, zu veranlassen, und zu bewirken, daß nur Buchhändler, die sich durch Hinterlegung einer hohen Kaution verpflichtet haben, in keiner Form irgendeinen Nach laß aus die erhöhten Auslandprelse zu gewähren, zur Beförderung von Büchern zugelassen werden». Man mag zur Valutafrage stehen, wie man will, dieser Beschluß der Versammlung wird wohl überall Kopsschüttcln Hervorrufen, und es ist nvr zu bedauern, daß das Musterländle Baden bald als bas rückständigste buchhändlerische Staatenglied angesehen werben wird. Kreiburg. .tz ans Speyer, Universitäts-Buchhändler Herr Speyer ist nicht nur in unserm Verband, sondern auch in anderen Verbänden als der »Mann, der stets verneint und Widerspruch erhebt», bekannt, deshalb dürfte sich eine aussührliche Auseinander setzung mit ihm erübrigen. Nur einige sachliche Bemerkungen. Unser Jahresbericht weist nach, weshalb die Sitzung nicht verschoben werden konnte; daß sie nicht früher stattsand, lag daran, daß verschiedene Vor standsmitglieder verhindert waren und ein Versammlungsraum nicht zu erhalten war. Wer Versammlungen abzuhalten hat, weiß, welche Schwierigkeiten die Beschaffung eines Lokals jetzt bereitet. Herrn Speyer wäre es «in Leichtes gewesen, zu der Sitzung zu kommen, hat er es früher doch auch möglich gemacht, einige Tage sortzubleiben; der Vor stand gab sich überhaupt der Hoffnung hin, daß die Mitglieder ihrem Berus auch Opfer bringen werden, wie es die Mitglieder anderer Ver bände tun; ich erinnere nur an den Kreis Norden. Ich gestehe Herrn Speyer gern zu, baß der kurzgefaßte Bericht an die Mitglieder ungenau und vielleicht sinnentstellend ist. Die Anregung zu der Kundgebung an die Regierung ist aus der Versammlung heraus unter einmütiger Beifallsbezeigung gefaßt worden, der Vorstand als solcher stand ihr sern, er sah es aber als seine Ausgabe und Pflicht an, sich hinter diese Kundgebung zu stellen, eine Kundgebung, die be tonte, baß weitere Lasten immer weitere Verteuerungen aus allen Ge bieten im Gefolge haben, und daß wir gezwungen wären, diese Be lastungen wie andere Gewerbetreibende aus das Publikum abzuwälzen, was aber nur »och bis zu einem gewissen Grabe durch eine Erhöhung des Zuschlages möglich sei. Weitere Belastungen könnten weder wir noch unsere Kundschaft tragen. Ich verstehe nun nicht, wie daraus eine solche Verdrehung der Tatsachen gemacht werben kann, wie Herr Speyer sie macht. Daß dem Abgeordneten König ein Vertrauensvotum ausgesprochen wurde, hat seinen Grund darin, daß nur er seinen Aus tritt aus dem Landtag sachlich und in vortrefflicher Weise begründete, während die anderen entweder garnicht ober erst, wie der Herr Muser, jetzt das Wort ergriffen haben. Der Passus betr. Auslandlleferung wurde auf Wunsch der Ver leger und der Konstanzer Buchhändler gefaßt. Wie schwer es ist, in diesem Falle back Richtige zu lrcssen, zeigen die Verhandlungen t:n Börsenvercin und im Deutschen Verlegerverein, die noch nicht ,ukn Abschluß gelangten?) Mit dem billigen Schlagwort »Musterländle« sollte man lieber nlcht operieren, es dürfte Herrn Speyer ebenso wie mir bekannt sein, daß dieser Titel Baden seit langem nicht mehr zukommt und jetzt erst recht nicht, wo es »Musterländle« überhaupt nicht mehr gibt. Immer hin ist hier manches noch besser als in der Heimatstadt des Herrn Speyer, von der aus wir so viel Segnungen der neuen Zeit erhalten. I. H. Eckardt, Vorsitzender des Bad.-Psälz. Buchhändler-Verbandes. „Ein starkes Stiiek". lBgl. den Artikel des Herrn Louis Lamm im Bbl. Nr. 13.) Auch ich bin aus dt« »zeitgemäße Vertriebsart- der Firma C. Schmied, Berlin, hinelngcsallen. Die direkten Angebote der Firma Schmied habe ich entweder nicht erhalten, oder ich habe sie nicht gelesen. Mein Personal löste die Postnachnahme, enthaltend die Broschüren »Wir brauchen den Kaiser», ein. Ich sandte die Broschüre daraufhin an den Verlag unter Nachnahme zurück, mit der Bemerkung, daß ich sie nicht bestellt hätte. Ich hielt auch mit einer Kritik über die Vertriebs methode des Verlages nicht zurück. Die Nachnahme löste der Verlag nicht ein, sondern antwortete mir folgendes: - Berlin W. 82, den 15. November 1919. Aus Ihre heute eiugegangene Karte vom 12. d. M. bemerke ich ergebenst: Sic erhielten von mir ausführliche Schreiben vom 23. 8. und 29. 19. 1919 und haben die Nachnahme angenommen, aus welcher Sie durch unterstrichenen Truck und handschriftlichen Vermerk auf die obigen Schreiben ausdrücklich hingewiesen sind. Dadurch ist nach Urteil meines Rechtsanwalts ein ordentlicher Kaus zustande gekom men. Von einem Versehen kann keine Rede sein. Auch in dem bekannten Jurist. Konversations-Lexikon von vr. v. Adolsi heißt es: Das Schweigen des Empfängers einer vorherigen Anzeige gilt als rechtsverbindlich, nach dem Satze: »Wer schweigt, da wo er reden konnte oder neußte, scheint dem Absender zuzustim» men». Die Annahme Ihrer Sendung verweigere ich dankend. Zur Erleichterung des Verkaufs der wenigen Broschüren können Sie aus Wunsch weitere GratlS-Prospckte erhalten. Andere Händler haben bereits zahlreiche Nachbestellungen gemacht. Hochachtungsvoll Verlag C. Schmied. Ich teilte der Firma Schmied daraufhin mit, daß ich zur Warnung für den Sortimentsbuchhandel sein Gebaren im Börsenblatt veröfsent- ') Im Dezember 1919 geschrieben. Red. 9b
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