Sonnabend, den 29. September 1917. Umschlag zu .-1k 228 Die allgemein bekannteLage des Buchgewerbes zwingt uns, von heute ab auf Aus lieferungen gebundener Bücher unseres Verlages, die vor dem I Juli 1916 er schienen sind, bei deren Preis festsetzung also die inzwischen immer siärkergestiegenenGe- fchäftsfpefen und Einband- preife noch nicht berücksichtigt werden konnten, einen TeuerilngszWlag von 15 Prozent auf den Ladenpreis vorzu nehmen Ausgenommen von dieser Maßregel ist nur die Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbu ches von Fischer-Henle. Bei Neklainalionen werden wir uns auf diese dreimalige Anzeige berufen. Hochachtungsvoll München, den I. Oktober 1917 6. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. Oskar Beck.