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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
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Nr. 214. AMMdmAmMmVlMaM glich. Dvileilv-^läs^D ;dl«le» 1 WitgMd-r^a^ dl-^-tt- ^ ^ ^ 32 Ns. lüitt^ö M.. ^ II d« ! Leipzig, Donnerstag den 13. September 1917. 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Für Kaiser und Reich! (Vergleiche Nr. L12.) Korporation der Berliner Buchhändler. Antwort-Telegramm. Seine Majestät der Kaiser und König haben von der Kund gebung der Korporation der Berliner Buchhändler mit beson derer Besriedigung Kenntnis genommen und lassen für das erneute Gelöbnis unwandelbarer Treue herzlich danken. Auf allerhöchsten Befehl Geh. Kabinettsrat von Valentin i. Buchhändler-Berband »Kreis Norden«. Hamburg, den 10. September 1917. An des Deutschen Kaisers Majestät. Der Buchhändler-Verband Kreis Norden, bestehend aus deutschen Buchhändlern Hamburgs, Lübecks, Bremens, Schles wig-Holsteins, Oldenburgs und des Regierungsbezirkes Stade, zu einer Hauptversammlung beieinander, spricht Eurer Majestät anläßlich der versuchten frechen Einmischung des Präsidenten Wilson in das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinem Kaiser aufs neue unwandelbare Treue aus. In unserem Berufe zur Verbreitung von Literatur werden wir immer bestrebt sein, den Worten: Durchhalten! Siegen! überwinden! Geltung zu ver schaffen, bis unsere Feinde zu Boden geworfen sind. Das walte Gott bald! I. A. Otto Meißner, Hamburg. Dieser Kundgebung schließt sich an Hamburg-Altonaer-Buchhändler-Verein. Theodor Weitbrecht. Nochmals die Papierverteilung. Von Manfred Meister. In Nr. 152 des Börsenblattes habe ich mich eingehend über »Die Notwendigkeit einer Neuregelung der Papierverteilung« ausgesprochen. Ich habe die großen Gefahren geschildert, die unserem gesamten Kulturleben von der Papiernot drohen, und dargelegt, daß eine schleunige Abhilfe eine unabweisbare Not wendigkeit ist. Dabei habe ich auch den Weg gezeigt, der zu diesem Ziel führen kann; ich habe vorgeschlagen, nicht wie bis her ausschließlich nach dem Papierverbrauch des verflossenen Jahres die Zuteilung zu bemessen, sondern im wesentlichen den Zweck eines Buches und seinen Inhalt als Grundlage für die Papierverteilung anzunehmen. Es muß die Möglichkeit ge schaffen werden, daß ein gutes Buch verlegt wird, und wenn eine Papierbeschränkung stattfinden muß, so soll sie auf die jenigen sich erstrecken, die sich mit der Herstellung von Büchern und bucharttgen Druckschriften nur gewerbsmäßig aus Handcls- interesse beschäftigen, also auf die Fabrikanten der minder wertigen und überflüssigen Literatur. ... aus die sogenannten »Auchverleger«, gegen die ja der Börsenverein selbst wiederholt energisch Stellung genommen hat. So erklärte er am 16. Mai 1913: »Der im Börsenverein vertretene deutsche Verlagsbuch handel ist ebenso bestrebt, die Herstellung der Schundliteratur zu bekämpfen, wie es der deutsche Sortimentsbuchhandel ist, sie von seinen Auslagen und Vertriebsstellen fernzuhalten« (Kunst wort, Dürerbund, Buchhandel. Denkschrift und Protest gegen die Mittelstelle für Volksschriften S. 13); und auf Seite 16 der selben Denkschrift: »Der Börsenverein der Deutschen Buchhänd ler ist von jeher von dem Gedanken beherrscht gewesen, daß die Aufgabe des Buchhändlers nicht in der Herstellung und Ver breitung des Buches schlechthin, sondern in der Verbreitung des guten Buches liege. Schon eine der ersten Versammlungen des Börsenvereins im Jahre 1827 stand unter diesem Gedanken, als der tapfere Buchhändler und Patriot Friedrich Perthes die Verbrennung eines damals eben erschienenen schlechten Buches anregte und durchführte. Pieser Tradition ist der Börsenverein zu jeder Zeit treu geblieben«. In ähnlichem Sinne hat sich jetzt auch das General kommando des XIX. Armeekorps für die Bekämpfung der Schundliteratur ausgesprochen. Der Leipziger Lehrerbercin hatte eine Eingabe an das Generalkommando gerichtet, daß eine zukünftige Regelung der Schundliteratursrage weitergehen müsse als bisher, da das vom Ministerium erlassene Verbot nach der Ansicht des Jugendschristenausschusses des Lehrervereins nicht ausreichend sei. Das Generalkommando hat dem Leipziger Lehrerverein mitgeteilt, daß es dessen Standpunkt anerkenne und sich zu einer Durchführung mit dem Ministerium in Ver bindung gesetzt habe. Daß ich mit meinen Ausführungen das Richtige getroffen habe, beweisen mir die zahlreichen Zuschriften und mündlichen Zustimmungen aus den Kreisen des Buchhandels, aber auch des graphischen Gewerbes und der breitesten Öffentlichkeit, und auch Herr Nr. Pickardt hat in seinem Beitrag »Die Neuregelung der Papierverteilung« (Börsenblatt Nr. 159 vom 11. Juli) mei nen Standpunkt durchaus anerkannt. Der einzige Punkt, in dem Herr vr. Pickardt mir entgegentreten zu müssen geglaubt.hat, ist mein Vorschlag, eine Kommission cinzusetzen, die dann, wenn die Kriegswirtschaftsstelle der Versicherung des Verlegers, daß das Buch, zu dem er das Papier benötigt, tatsächlich gut und wertvoll ist und eine Bevorzugung verdient, nicht ohne weiteres Glauben schenken will, die Entscheidung haben soll. Herr I)r. Pickardt hat aber meinen Vorschlag so aufgefaßt, als wolle ich dem Buchhandel zu den schon bestehenden Zensoren noch eine wettere Aufsicht bestellen. Daran habe ich aber nie auch nur im entferntesten gedacht, wenigstens nicht in dem Sinne, in dem Herr vr. Pickardt meine Ausführungen aufgefaßt hat. Im Gegenteil. Ich wollte dem Buchhandel vielmehr eine Waffe in die Hand geben gegen die Krtegswirtschaftsstelle, und da durch,' wenn es nötig sein sollte, selbst gegen die Zensur. Ich habe dabei auch sehr Wohl den Umstand ins Auge gefaßt, der in dem Streite des Börsenvereins gegen vr. Avenarius vor vier Jahren eine und mit Recht sehr wichtige Rolle gespielt hat. Auch damals wurde hervorgehoben, daß, wenn Verleger über Verleger zu Gericht sitzen sollten, wirtschaftliche Interessen eine sehr bedeutende Rolle, ja vielleicht eine entscheidende spie len könnten. Aber einmal ließe sich das dadurch vermeiden, daß eben in dieser Kommission Verleger ausgeschlossen sein könnten, wenigstens solche, die noch selbst irgendwie geschäftlich inter essiert sind, dann aber dadurch, daß der Kommission die zu prüfenden Verlagswerke nur mit einem Kennwort vorzulegen wären, so daß ihr weder der Verfasser noch der Verleger bekannt 1081
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