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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1917
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- Deutsch
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- Saxonica
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«rscnhl.U f. d Dtschn. vuchhandel. Redaktioneller Leit. 207, 5. September 1-17. sich gehe, wodurch den Scheckempfängern nicht unbeträchtliche Zins verluste entstehen würden. Es ist bis zu einem gewissen Grade ver ständlich, wenn die Scheckempsängcr die sofort mögliche Barauszahlung der langsamen Umschreibung.vorziehen.« »Der Tag des Buches«. — Der Vorstand des Vereins der Deut schen Musikalienhändler zu Leipzig hat folgende Eingabe abgesandt: A» den Gesamtausschus; zur Verteilung von Lesestoff im Feld und in den Lazaretten, Abt. 19 des Zentralkomitees der deutschen Vereine vom Roten Kreuz. Dem Gesamtausschus; beehrt sich der Unterzeichnete Vorstand folgenden Antrag ergebenst zu unterbreiten: Reben dem allgemeinen Bedürfnis des Heeres nach Lesestoff besteht eine lebhafte und dauernde Rachfrage nach Musikalien aller Art. Um bei den Truppen in den Lazaretten, Erholungsheimen, Etappenorten und in der Heimat die Musik pflegen und auf der Höhe erhalten zu können, ist dringend wünschenswert, das; aus dem Er trägnis des »Opfertages« auch für den Ankauf von Musikalieu ange messene Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zur sachgemäßen Beschaffung und richtigen Verteilung von Musi kalien gehören Fachleute; solche sind in den einzelnen Büchersammel stellen wohl meist nicht vorhanden. Es ist also wichtig und praktisch, wenn die Verteilung der Musikalien von einer fachmännisch geleiteten und bereits erprobten, eingearbeiteten Zentralstelle besorgt wird. Als solche empfehlen wir die der Büchersammelstclle im Königl. Schloß zu Berlin seit Kriegsbeginn ungegliederte Zentralstelle für Musi kalien, die unter Leitung des Herrn Or. Krieger steht. Hierher haben die deutschen Musikverleger und Musikalienhändler-Vereine seit Kriegsbegiun bereits in großen Mengen ihre musikalischen Liebes gaben gestiftet, hierher werden alle Anfragen und Bestellungen über wiesen, und die Musiker des Heeres sind gewöhnt, sich dorthin zu wenden. Die geschäftliche Leitung liegt in den Händen eines er fahrenen Musikalienhändlers. Infolge der umfangreichen Nachfrage sind die Lagerbestände dort zurzeit stark gelichtet. Wir zweifeln nicht, das; die Notwendigkeit der Beschaffung von Musikalien vom Gesamtausschus; anerkannt werden wird, und wir bitten also recht angelegentlich, dieser Zentralstelle einen besonderen Betrag für besagten Zweck zu überweisen, oder den der Bücherstcllc im Königl. Schloß zukommeudeu Anteil entsprechend zu erhöhen, da mit für den Mehrbetrag Noten beschafft werden. Wir bemerken schließlich, das; von seiten der Musikverleger die Gewährung ange messener Nabattsätze zugcsichert ist, und das; beim Ankauf von Musi kalien auch die Sortimenter, nicht nur die Verleger, Berücksichtigung finden sollten. Mit der ergebenen Bitte, unser Gesuch wohlwollend aufnehmen zu wollen, zeichnen wir hochachtungsvoll Der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. Robert Lieuau, Vorsteher. 8k. Die rechtlichen Folgen eines Schreibfehlers im Kaufvertrag. Urteil des ObcrlandcSgerichts Hamburg vom 1. Februar 1917. Nach druck verboten. — Wenn beim Abschluß eines Vertrages ein Irrtum unterläuft, so kann nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches das Geschäft mit dem Erfolg angefochten werden, daß cs ungültig wird. Kannte die Gegenseite den Irrtum, so kann sie keinerlei Ansprüche gegen den Irrenden erheben; war ihr der Irrtum unbekannt nnd hat sie dadurch einen Schaden erlittet«, das; sie auf die Gültigkeit des Kontrakts vertraute, so steht ihr ein Anspruch ans Ersaß dieses Scha dens (negatives Vcrtragsinteresse) zu. Hiervon ist bei der Beurtei lung des folgenden Rechtsstreits auszugehen: Der Kaufmann L. in Hamburg hatte einen Posten Ware znm Preise von .// 2.20 für das Zollpfnnd eingekaust nnd wollte die Ware an den Kaufmann W. in Neumünster für .// 2.25 per Zollpfnnd weiter veräußern. Beim Abschluß des auf 1800 Zollpfund lautenden Ver trages mit W. hatte L. versehentlich den Preis zu 2.25 per Kilo gramm berechnet. Sobald er seinen Irrtum bemerkte, focht er den Vertrag an. W. erhob nunmehr Klage auf Ersaß desjenigen Schadens, den er im Vertrauen auf die Gültigkeit des Kaufes erlitten habe; es handelte sich um angeblich 1150 .//. Sowohl das Landgericht wie auch das Hanseatische Obcrlandesgericht in Hamburg wiesen die Klage ab, letzteres mit der nachstehenden Begründung: Dem Landgericht ist darin beiznstimmen, daß die Anfechtung des Beklagten begründet ist. Daraus, das; Beklagter die Ware für ./i 2.20 für das Zollpfund eingekauft hat, geht mit Sicherheit hervor, daß er sic nicht für ^ 2.25 für das Kilogramm verkaufen wollte. Kläger meint allerdings, es sei nicht erwiesen, daß Beklagter sich über den Inhalt seiner Erklärung geirrt habe, es könne auch ein Irrtum im Motiv vorliegen, da Beklagter irrigerweise geglaubt haben könne, er habe zu 2.20 für das Kilo eingekauft. ES erscheint aber ausge schlossen, daß Beklagter die Preise der von ihm vertriebenen Ware so wenig gekannt haben sollte, das; ihm ein solcher Irrtum unterlaufen konnte. Es ist vielmehr lediglich anzunehmen, daß er sich verschrieben und statt Pfund Kilo geschrieben hat. Durch die wirksame Anfechtung des durch Briefwechsel zum Abschluß gelangten Kaufvertrages wird die später erfolgte Bestätigung des Abschlusses hinfällig. Kläger kann daher höchstens das negative Vertragsintercsse (Schadensersatz) fordern. Diesen Anspruch hat er jedoch nach 8 122 Abs. 2 BGB. nicht, wenn er den Irrtum des Beklagten kannte oder kennen mußte. Dieser Fall liegt aber hier vor. Da Kläger die Ware, die er für 1,12Vs für das Pfund eingekaust hat, sofort für 1.98 weiterverkauft hat und da dies nach seiner Behauptung der Preis war, zu dem die Ware damals zu kaufen und zu haben war, so kann er nicht geglaubt haben, daß Beklagter ihm einen solchen Nutzen lassen wollte, anstatt diesen Nutzen wenigstens annähernd selbst zu ziehen. Welcher Nutzen in diesem Geschäftszweig üblich ist, geht aus der Kalkulation des Beklagten hervor, der für 2.20 eingekauft hat und für ./i 2.25 hat Weiterverkäufen wollen. Selbst wenn man aber dem Kläger den Anspruch auf das negative Vertragsinteresse zubilligeu wollte, so wäre die Klage doch unbegründet; denn Kläger hat dadurch, daß er auf die Gliltigkcit des Vertrages vertraute, keinen Schaden erlitten. Da er zu 1.98 weiterverkauft hat und da nach seiner eigenen Behaup tung die Ware für 1.98 damals zu kaufen und zu haben gewesen ist, so hat er keinen Nutzen, aber auch keinen Schaden gehabt. (Akten zeichen: VI. 237/16.) Di-. ;ur. E. Klamroth. Yersaimlimchrichle«. Otto Easpari f. — Im Alter von 76 Jahren ist in Heidelberg der frühere außerordentliche Professor der Philosophie au der dortigen Universität Or. Otto Easpari gestorben. Durch Leibniz, Herbart und Lotze angeregt, hat Easpari in seinen Schriften »Leibniz' Philosophie, beleuchtet vom Gesichtspunkt der physikalischen Grundbegriffe von Kraft und Stoff« (1870), »Die Urgeschichte der Menschheit« (2. Ausl. 1877), »Das Erkenntnisproblcm« (1881), »Der Zusammenhang der Dinge« (1881), »H. Lotze« (2. Ausl.) u. a. eine Verständigung der Phi losophie, insbesondere der Erkenntnislehre, mit der modernen Natur wissenschaft erstrebt. Auch ans dem Gebiete der Freimaurerei hat er sich wiederholt schriftstellerisch betätigt. K. Birkeland f. — In Tokio ist, wie jetzt bekannt wird, am 18. Juni der auf einer Reise in Japan begriffene norwegische Physiker K. Birkeland im Alter von 50 Jahren gestorben. In Verbindung mit dem Chemiker Eyde hat Birkeland als erster in großem Maßstabc den Stickstoff der Luft durch Oxydation im elektrischen Bogen in Salpeter säure umgewandclt, was für die Entwicklung der Luftstickstofsindnstrie von grundlegender Bedeutung ist. Otto Haslund f. — In Kopenhagen ist im Alter von 75 Jahren der geschätzte Maler Otto Haslund gestorben, der sich vor allein als Kindermaler einen Namen gemacht hat. Eduard Rachlmanu f. — Der Wirk!. Geh. Rat Univ.-Prof. a. D. Oe. mecl. Eduard Naehlmaun, der als Ophthalmologe cincu bedeuten den Ruf genoß, ist am 1. September im Alter von 69 Jahren in Wei mar gestorben. Voll seinen Werken sind besonders zu nennen »Uber Farbensehen und Malerei« (1908) und »Maltechnik der Alten« (1910). ^ Sprechfaul. Bei Neudruck von Fakturen aller Art bitte ich die Herren Verleger, ans den Köpfen anzubringen zur Zeit ersparnis für den Sortimenter: 1. genaue Adresse (mit Straßcnangabc), 2. Postscheckkonto-Nummer, 3. Kommissionär. Diese Angaben erwei set! sich besonders nützlich bei Bestellungen und Barzahlungen nach den Fakturen. Ein Sortimenter. Verantwortlicher Redakteur: Emil ThomaS. — Verlag: Der vvrsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche- Buchhändlerhaus. Druck: Na mm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauS). 1056
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