Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170823
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191708232
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170823
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-08
- Tag1917-08-23
- Monat1917-08
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
.V 196, 23, August 1917, Redaktioneller reit. Beziehungen zu Nordamerika, die Einziehung »ouForderungenbeidenSchuldnernderkrieg- sührenden Länder. Herr vr, Otto Bielefeld' Freiburg im Breisgau: Ich möchte Ihnen mit einem Vorschläge kommen, der die Sicherung unserer Auslandforderungen und Schadenersatzansprüche durch Selbsthilfe gewähren soll. Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen unsere Rechte und Ansprüche wahrscheinlich gefährdet sind. Es handelt sich hier darum, daß — ich will zunächst mit dem Vorschläge kommen und die Begründung nachher dringen - den im Ausland ansässigen ausländischen, aber auch deutschen Buchhändlern die Einrichtungen des Börsenvereins gesperrt und ihnen gegenüber den Börsenvereinsmitgliedern ein Liefe- rungsverbot auserlegt werden soll, bis der Betreffende seinen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachgekommen ist. Es gibt hier verschiedene Arten der Ansprüche, Im Augenblick möchte ich erwähnen: zunächst die Schulden feindlicher oder neutraler oder auch böswilliger deutscher Firmen im Auslande, dann Schadenersatz wegen Nachdrucks, einerlei, ob der Nach drucke! durch die feindliche Gesetzgebung geschützt ist und der Geschädigte eine mehr oder weniger genügende Lizenzgebühr erhalten hat oder nicht. Eine solche Gefahr droht von Amerika in erhöhtem Maße, Sie werden selbst noch andere Fälle finden. Ich glaube nach dem, was wir vorhin über unsere Beziehungen zum Auslande gehört haben, daß ich im Sinne der überwiegen den Mehrzahl der anwesenden Herren spreche, wenn ich sage: wir müssen außerordentlich sest auftreten. Man wird versuchen, uns beiseite zu setzen, unsere Rechte zu schädigen; man wird ver suchen, Nachdruck, der im Auslande aus Grund der feindlichen Gesetzgebung stattgefunden hat, ausrechtzuerhalten, uns gar nicht oder nur gering abzufinden, und es wird auch ganz zweifellos der Fall etntreten, datz Firmen, die seither als Vertreter des deutschen Buchhandels gelten konnten, unter dem Drucke des ausländischen Chauvinismus zu unseren Gegnern übergehen und ihre Stellung dort zu sichern suchen, indem sie mit uns öf fentlich brechen, oder auch der Fall, daß sie sich aus anderen Gründen ihren Verpflichtungen uns gegenüber zu entziehen suchen. Meine Herren, ich glaube, das Prinzip eines derartigen Schutzes durch Selbsthilfe wird von Ihnen Wohl angenommen werden. Nun verkenne ich nicht, daß diese Maßregeln außer ordentlich streng sind. Sie müssen aber auch streng sein. Es muß deswegen eine gewisse Sicherheit für den Betroffenen ge geben werden. Die allgemeine Behauptung des deutschen Gläu bigers oder des deutschen Verletzten, daß die und die Dinge vor gekommen wären, kann natürlich nicht genügen. Es können Differenzen vorliegen, die streitig sind, und so mutz dem Schuld ner die Möglichkeit gegeben werden, durchschlagende Entschul digungsgründe geltend zu machen. Deswegen wäre nach mei nem Vorschläge im Einzelfall eine Verfügung an den auslän dischen Schuldner zu erlassen mit angemessener Frist zur Ein legung eines Widerspruchs, und es müßte zur Entscheidung über diesen Widerspruch ein Ausschuß — und zwar womöglich ein bereits bestehender Ausschutz des Börsenvereins — oder ein für diese Fälle zu errichtendes besonderes ständiges Schiedsge richt bestellt werden. Ich glaube, daß der Börsenverein, der ja allein die Mittel in der Hand hat, diese Dinge zu machen, das gegebene Organ sein würde. Ich glaube aber Weiler, daß beim Börsenverein der Antrag nur dann mit der erforderlichen Auto rität gestellt werden kann, wenn der Verlegerverein sich der Sache annimmt. Ich möchte daher bitten, daß der Vorstand des Verlegerver eins beim Börsenverein die Durchführung einer derartigen Sperre und die Einrichtung eines derartigen Schiedsgerichts, sei es nun ein bereits bestehender Ausschuß oder eine besondere Körperschaft, beantragt, Vorsitzender: So dankenswert die Anregungen des Herrn vr, Bielefeld sind, glaube ich doch nicht, daß es richtig wäre, wenn der Verlegervcrein von sich aus allein in der Sache Vor gehen würde; denn die Forderungen beziehen sich ja nicht nur auf den Verlagsbuchhandel, sondern auch auf das Antiquariat und auf andere Zweige des Buchhandels, Ich glaube also, daß es in jedem Falle Sache des Börsenvcreins sein würde, hier Schritte zu tun. Wir haben uns infolgedessen veranlaßt ge sehen, diese Anregung des Herrn vr, Bielefeld dem Vorstand des Börsenvereins weiterzugeben, dessen Entscheidung noch aus steht. Ich persönlich glaube allerdings zunächst, daß die Durch führung dieses Vorschlags sehr schwierig sein wird. Sie setzt einen festen, zuverlässigen Zusammenschluß sämtlicher Gläubiger in Deutschland voraus, und ich bezweifle sehr, daß dieser Zu sammenschluß zu erreichen sein wird. Es würde aber sehr nach teilig sein, wenn nur einzelne vorgingen und andere wieder nicht. Das würde das Ausland unter Umständen viel nachteili ger beeinflussen als die gegenwärtigen Verhältnisse, Ich glaube aber weiter, daß es nicht ganz zweckmäßig sein würde, gegenwär tig in der Sache vorzugehen, ES ist wohl Aufgabe der Frie- densberhandlungen, diese Forderungen und Ansprüche in aus giebiger Weise zu sichern und zu berücksichtigen. In der jetzigen Zeit würde ein Vorgehen meines Erachtens unter Umständen auf beiden Seiten viel Verbitterung und Verärgerung erzeugen, ohne wirklichen Nutzen zu stiften. Darüber sind wir uns ja voll ständig klar: die Beziehungen von Land zu Land werden sich nach Friedensschlutz, wenn auch vielleicht langsam, wieder Her stellen, und sie werden sich sehr bald wieder stärker anbahnen. Wenn nun jetzt schroffe Maßregeln getroffen werden, die ver ärgernd und verstimmend wirken, so fürchte ich, daß der ohne hin schwierige Wiederaufbau der Beziehungen sich noch viel schwieriger gestalten wird, (Sehr richtig!) Ich bin deshalb der Meinung, daß es vorsichtiger und diplomatischer sein wird, wenn wir erst einmal abwarten, wie die Friedensverhandlun gen ablaufen. Eventuell können wir ja dann immer noch Vor gehen, Erster Vorsteher des Börsenvereins, Herr Kommerzienrat Artur Seemann-Leipzig: Meine Herren, die Anregung des Ver- legervcreins haben wir gern ausgenommen. Ich mutz aber offen gestehen: ich bin im Zweifel, ob wir eine wirksame Masse schmieden können zur Herbeiführung desjenigen Zustandes, den Herr vr, Bielefeld wünscht. Es wäre sehr dankenswert, wenn Herr vr, Bielefeld uns Mitteilen wollte, welches Zwangsmittel Wohl zu dem erstrebten Ziele führt. Ein Ausschuß kann die Sache nur betrachten. Ich trage Bedenken, Ausschüsse einzubc- rufen in dieser schweren Zeit, wenn wir nicht eine große Wahr scheinlichkeit oder Hoffnung haben, die Sache irgendwie durch zusetzen, Eine halbe Maßregel möchte ich durch diesen Ausschuß nicht aufs Tapet bringen, Herr vr, Otto Bielefeld-Freiburg im Breisgau: Ich hatte mir vorhin erlaubt, dieses von Herrn Seemann gewünschte Mit tel anzugeben, nämlich daß von seiten des Börsenbereins der artigen Firmen die Einrichtungen gesperrt werden, und daß den Mitgliedern des Börsenvereins jenen Firmen gegenüber ein Lieferungsverbot auferlegt wird. Nun möchte ich dem Herrn Vorsitzenden erwidern: ich bin selbstverständlich auch der Mei nung, daß diese Angelegenheit erst im Frieden zur Durchführung kommen kann, ich bin auch der Meinung, datz man dabei sehr vorsichtig Vorgehen muß. Aber es muß auch rechtzeitig etwas geschehen, und da glaube ich denn, datz man, wenn man sich grundsätzlich in dieser Richtung einsetzt, beim Friedensschlutz oder unmittelbar nach dem Friedensschlutz bereits veröffent lichen kann: wir haben die und die Absicht, deren Verwirklichung sich lohnen wird. Das wird moralisch wirken. Die Leute wer den sehr vorsichtig sein. Wir können ja sehen, was wir tun. Ein Zusammenschluß sämtlicher Gläubiger ist durchaus nicht notwendig. Wenn grundsätzlich angenommen ist, daß ein Aus schuß oder Schiedsgericht über diese Dinge entscheidet, dann kann ja jeder einzelne, der davon betroffen ist, Vorgehen, wie er will. Es wird auch nur ein Teil betroffen werden, oder es wird nur eiitz Teil der Mitglieder so wichtige Interessen dabei zu ver treten haben, datz es sich für ihn lohnt. Nehmen wir an, eine Firma in England hat einem deutschen Verleger eine roz-altz- zu zahlen. Nun hört das auf, sie zahlt nichts mehr. Die be treffende englische Firma hat einen Vertreter in Deutschland, oder sie vertreibt nach Deutschland, Soll sie das einfach weiter tun können, während sie sich ihren Verpflichtungen entzieht? 1001
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder