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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960617
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189606175
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
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3590 Nichtamtlicher Teil. 138, 17. Juni 1896. geführten Formalitäten keineswegs bedeutungslos; vielmehr ist dieselbe schon mit Rücksicht auf den Verkehr mit denjenigen Ländern, welche der Berner Uebcreinkunft nicht beigetreten sind, wie: Oesterreich-Ungarn, Rußland, Amerika, Holland, Däne mark, Schweden, hinsichtlich aller Werke, für welche der Uebersetzungsschutz überhaupt in Frage kommt, auch heute noch von größter Wichtigkeit und deshalb den Vereinsmitgliedern angelegentlichst zu empfehlen. Die Besorgung der Eintragungen in die beim Rath der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle, sowie die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintragungen geschieht für sämtliche Vercinsmitglieder unentgeltlich. Nur die damit verbundenen baren Auslagen sowie die Gebühren an den Rat der Stadt Leipzig von je 1.50 für jede Eintragung, für jeden Eintragsschein und jeden sonstigen Auszug aus der Eintragsrolle sind von den einzelnen Mitgliedern selbst zu tragen. Das bisher mit Herrn Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt in Leipzig (Schillerstraße 6, III) getroffene Abkommen hinsichtlich der Gewährung von Rechtsauskunft in allen das Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen bleibt auch fernerhin bestehen, und ersuchen wir daher die Vereinsmitglieder, sich vorkommenden Falles an diesen tuenden zu wollen. Leipzig, den 15. Juni 1896. Dyr Vorstand des Vörsrrwereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Arnold Bergstraeßer. Wilhelm Laber. Wilhelm Volkmann. Johannes Stettner. Emanuel Reinicke. Carl Eugelhorn. Nichtamtlicher Teil. Strinprlptlichtiglieit der llüchrichten ans dein Buchhandel« in Oesterreich. Aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses der Wiener Corporation vom 9. d. M. drucken wir nach der Oestcrreichisch-ungarischen Buchhändlcr-Correspondenz folgende Stelle hier ab: »Beim Vorsteher wurde Klage geführt, daß die dem »Börsenblatt« beiliegenden »Nachrichten aus dem Buch handel« plötzlich gestempelt werden müssen. Derselbe teilt auf eingezogene Erkundigung mit, daß die »Nachrichten«, als fürs Publikum bestimmtes Journal, unbedingt stempel pflichtig seien, und daß die bisherige Nichtstempelung auf einem Uebersehen der behördlichen Organe beruht habe Nachdem das weitere Erscheinen dieser Zeitschrift mit Ende Juni eingestellt wird, so sieht der Ausschuß von weiteren Erörterungen ab.« — Im Anschluß hieran teilt der Corporations-Vorstehcr, Herr Julius Schellbach-Wien, in der Buchhändler-Corre- spondeuz die nachfolgend abgedruckten Schreiben mit: -Nr. 7337 ex 1896. »An die geehrte Buchhandlung Gilhofer L Ranschburg in Wien, I., Bognergasse 2. »In Erledigung der Zuschriften vom 2. und 6. d. M. wird Ihnen mitgeteilt, daß die Einhebung einer Zeitungs- stempelgcbühr von einem Kreuzer Oe W. bei Zustellung der Exemplare des Börsenblattes für den deutschen Buchhandel nicht für diese als Fachblatt erklärte, daher stempelfreie Zeitschrift, sondern richtig für die regelmäßig diesem Exem plare bcigelegte Nummer der »Nachrichten aus dem Buch handel und den verwandten Geschäftszweigen« erfolgt ist, welche letztgenannte Zeitschrift laut Zeitungs-Preis-Ver zeichnis per 1896 (fortlaufende Nummer 2371) einer Stempelgcbühr von einem Kreuzer per Nummer unterliegt. »Wenn Nummern dieser stempelpflichtigen Zeitschrift ohne Einhebung einer Stempelgebühr zugestellt worden sind, ist dies nur einem Versehen zuzuschreiben, welches darum leicht unterlaufen konnte, weil dieselbe in die stcmpelsreie Zeitschrift: »Börsenblatt für den deutschen Buchhandel« in unauffälliger Weise eingelegt, zur Versendung gelangt Wien, am 8. Juni 1896. Für den k. k. Postamtsdirektor: Worofsky«. -^cl Z. 24797 sx 1896. Finanz-Landes-Direktion. -Abschrift eines Finanz-Ministerial-Erlasses an die k. k. Finanz-Landes- Direktion in Innsbruck vom 25. April 1896, Z. 15285. »lieber die mit Bericht vom 28. März 1896, Z. 6173, gestellte Anfrage wird der k. k. Direktion unter Rückschluß der Beilagen Folgendes eröffnet: »Im Auslande mindestens einmal wöchentlich (viermal im Monate, 52mal im Jahre) erscheinende Unterhaltungs- blätter, welche daselbst auch abgesondert im Pränumera tionswege veräußert werden, sich demnach als selbständige, stempelpflichtige, periodische Druckschriften darstellen und als solche im amtlichen Zeitungspreisverzeichnisse erscheinen, sind im Sinne des hochortigen Erlasses vom 25. Jänner 1896, Z. 3396, B.-B. Nr. 2, auch dann nicht stempelfrei zu be handeln, wenn sie im Inlands lediglich als »Beilagen« anderer periodischer Druckschriften verwendet werden. »Von dieser Erläuterung, welche in der hochortigen Beilage zum Verordnungsblatte des Finanz-Ministeriums erscheinen wird, sind die unterstehenden Behörden und Aemter, sowie die interessierten Unternehmungen sogleich zu verständigen. »Für die richtige Abschrift: »Wien, am 28. April 1896. Stanke m. p.« Wir kennen das einschlägige österreichische Gesetz nicht hinreichend, um uns in der oben dargelegten Angelegenheit ein Urteil bilden zu können, doch ist uns bekannt, daß in Oesterreich amtlich als solche anerkannte Fachblätter Stempel- frcihcit genießen und daß auch das »Börsenblatt« sich dieses Vorzugs erfreut. Wir glaubten nicht annehmcn zu dürfen, daß die »Nachrichten aus dem Buchhandel« den Charakter als Fachblatt bloß dadurch verlieren würden, daß ein sehr geringer Teil ihrer Auflage in Oesterreich auch außerhalb des Buchhandels gelesen und bezogen wird. Entscheidend würde
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