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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1917
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^1/ 178, 2. August 1917, mit dem Tiiel »Unbefugres Halten einer Winkelpresse« über- schriebcnen Gesetzesstelle wurde noch im Jahre 1910 das Hallen von Heliographen- und ähnlichen Vervielfälligungsapparatcn ohne besondere behördliche Bewilligung bestraft, bis dann im Jahre 1912 ein eigenes Gesetz »betreffend das Halten von Ver vielfältigungsapparaten« erging, das den 8 327 des Straf gesetzes einigermaßen zeitgemäß zurechtstutzlc. Dieser Geist der ängstlichen Bedenken gegen Presse, Literatur und deren Ver- ireter spricht auch aus dem Pretzgesey vom Jahre l862, »Die Bestimmungen dieses Gesetzes, die mit Ausnahme derjenigen »der die Kautionshinterlegung und den Zeitungsstcmpel noch heute auf Österreichs Presse lasten, hatten bald diejenigen Miß- stände gezeitigt, unter denen die österreichische Presse nicht nur, sondern die ganze gebildete österreichische Bevölkerung seufzt und leidet« <Pappasnva, Die moderne Prcßgesetzgebung), Als die Regierung dem stürmischen Drängen der gesamten Öffent lichkeit nnd aller politischen Parteien folgend im Jahre 1902 einen Prcßresormenlwurf einbrachte, wurde es von sämtlichen Kriilikern des Entwurfes lebhaft bemängelt, daß dieser, im Gegensatz zu seinem ersten Satz »Die Presse ist innerhalb der gesetzlichen Schranken frei», an dem Konzcssionsspstcm für Buch handel und Bnchdruckereien fcsthielt, indem er bestimmte, daß die Borschriften der Gewerbegesetze über die Erzeugung und den Berkehr mit Drinkschriften grundsätzlich ausrcchierhalten bleibe» sollen. Im Moiivcnbericht der Regierung heißt es dies- bezüglich: »Was den gewerbsmäßigen Betrieb nichtperiodischer Druckschriften anbelangt, so glaubte die Regierung den Bertried dieser Druckschriften den nach den bestehenden Vorschriften hierzu befugten Gewcrbsleuten Vorbehalten zu sollen. Es ent spricht dieser Vorgang auch den Wünschen der beteiligten Kreise, Die Regierung hielt es angesichts der Tatsache, daß der Buch. Handel bei uns noch vielfach mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, für bedenklich, ihn einer so einschneidenden, i» ihren Folgen nichi mit Sicherheit abzuschätzenden Umgestaltung auszusetzen, wie sie die unvermittelte Freigebung dieses Handels notwendig mit sich bringen würde«. Mit Recht hat Ingwer (»Die Preß- reform«) diese Worte eher eine Entschuldigung als eine Begrün dung genannt. Besonders die Berufung aus die Wünsche der beteiligten Kreise hat Heiterkeit hervorgeruse». Daß diese als die Nutznießer des gegenwärtigen Systems für die Vermehrung der Zahl ihrer Konkurrenten nicht gerade begeistert sein werden, ist ja unschwer zu begreifen. Im übrigen mehrt sich die Zahl der Buchhändler in Österreich, die für die Beseitigung des Konzessionsshstems cintreien, von Tag zu Tag, Zu klar sind eben die Nachteile, welche dieses für den Buchhandel selbst mit sich bringt, »Es entspricht dem Geiste des Staatsgrund- gesctzcs«, sagte der hervorragende österreichische Politiker und Rechtsgelehrte Abgeordneter IR, Osner gelegentlich der von der Concordia« veranstalteten Enquete, »die Konzession gänzlich aufzuhcben«. Tatsächlich »ahm der Preßausschuß des Abge ordnetenhauses, als der Referent Abgeordneter Hosrat Pro fessor IR, Skedl den Antrag auf Aufhebung des Konzessions zwanges stellte, diesen einstimmig an. Die Durchführung dieses Beschlusses scheiterte nur an dem Widerspruch der Re gierung, die erklärte, den Gesetzentwurf in diesem Falle nicht zur Sanktion vorlegen zu können. Im übrigen ist bekanntlich der Preßgesetzenlwurf infolge der seither eingeirelencn parla mentarischen Verhältnisse bis heute nicht über das Stadium de» Entwurfes hinausgekommen. Die Mahnung aber, die Hof rat Skedl in einer großen, in Wien am 5, April 1908 öffentlich abgchaltcnen Demonstrationsversammlung an die Öffentlichkeit richtete, »ohne politische Parteisonderung dem Ziele der Aus hebung der Konzession entgegenzuarbeiicn und nicht eher zu ruhen, als bis wir von diesem ungeheuerlichen Drucke des Kon- zessionszwanges befreit sind«, fiel auf fruchtbaren Boden, Eine Reihe der grüßten und angesehensten wirtschaftlichen Bereini gungen, wie z, B, der Nicderösterreichische Gcwcrbevcrein, der übrigens schon seit den achtziger Jahren des vorigen Jahr hunderts in der ersten Reihe der Kämpfer gegen die Konzession sicht, haben sich neuerlich für die bedingungslose Beseitigung der Konzessionspflichi ausgesprochen und entsprechende Peti tionen an Parlament und Regierung gerichtet, 926 - Schon die angeführten Tatsachen zeigen zur Genüge, daß sich das Publikum in Österreich mit dem gegenwärtigen Zustand der buchhändlerischcn Verhältnisse gar nicht so zufrieden sühll, sonst wäre der Wunsch nach Änderung nicht so lebendig. Die Hauptklage richtet sich, was das Sortiment betrifft, gegen die viel zu geringe Zahl der Buchhandlungen, die — das ist die in der Bevölkerung vorherrschende Meinung ihrer Zahl nach bei weitem nicht ausreichen, um eine schnelle und bequeme Ver sorgung mit Büchern zu gewährleisten. Tatsächlich sprechen die Ziffern in dieser Hinsicht eine interessante Sprache, Während das Deutsche Reich mit 67 Millionen Einwohnern ungefähr 9200 im Buchhändleradreßbuch vcrzcichnete Firmen zählt, ent hält das Buchhändleradreßbuch Österreich-Ungarns <52°-,- Mil- lionen Einwohner) derer nur 3200, Dabet ist noch zu berück sichtigen, daß die Zahl der nicht im Adreßbuch nufgenommenen mit dem Buchhandel sich beschäftigenden Firmen im Deutschen Reich naturgemäß eine ungleich größere ist als in der Monarchie, Gewiß muß berücksichtigt werden, daß an dieser im Verhältnis zu Deutschland so auffallend geringen Zahl von Buchhand lungen nicht nur die Konzessionspflichi, sondern auch andere, außerhalb des Buchhandels liegende Umstände die Schuld tra gen, wie die geringere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der vielfach mindere Stand der Volksbildung, die sprachliche Zer rissenheit u, dgl. Jedenfalls aber ist es ein beschämender Zu stand, daß z, B, das Königreich Galizien mit über 8 Millionen Einwohnern nur 206 Buchhandlungen zählt. Die lebhaftesten Klagen aber gelten der unbestreitbaren nnd unzweifelhaften Rückständigkeit des österreichische» Ver lages. Gewiß wird aus dem Gebiete des wissenschaftlichen (juristischen und medizinischen) Verlages und allernenestens auch — allerdings ganz vereinzelt — auf dem Gebiete des schön- geistige» Verlages auch in Österreich manches Ersprießliche ge leistet. Aber daß unser Verlag sich mit dem Deutschlands auch nicht einmal annähernd in einen Vergleich cinlassen kann, ist ja leider nur zu bekannt. Gerade in diesen Tagen findet sich in der Wochenschrift »Die Wage« wieder einmal eine Erörte rung über die Rückständigkeit des österreichischen Verlages und deren Gründe sowie die Mittel zur Abhilfe dagegen. Daß die wahre Ursache dieser österreichischen Verlagsnot in erster Linie in der durch das Konzessionsshstem bewirkten ge ringen Zahl und wirtschaftlichen Schwäche der Sortimente liegt, wird in den Fachkreisen immer deutlicher erkannt, Ter österreichische Verleger kann sich eben nicht auf einen starken, leistungsfähigen Vertriebsbuchhandel stützen, wie das bei seinem reichsdeutschen Berufskollegen der Fall ist. Nicht immer war cs so in Österreich, Kaiser Joseph II, er ließ im Jahre 1788 et» Hosdekret, wodurch »aller Zwang bet dem Buchhandel und der Buchdruckerei für aufgehoben und die- selben als freie Gewerbe und Künste erkläret« wurden. Denn der große Kaiser fand, wie er in einer gleichzeitig erlassene» Resolution aussprach, »die lächerlichen Attestate und Prüfungen von Gelehrsamkeit, so der Regierungs-Referent von demjenigen, der eine Buchhandlung führen will, fordert, ganz absurd«. Die Folge dieser Maßnahme war ein ganz außerordentlicher Auf schwung des Verlags wie des Sortiments, In den zwei Jahren der Konzessionssreiheit (nach des Kaisers Tod wurde sie wieder aufgehoben) stieg die Zahl der Buchhandlungen z, B, in Wien von 13 (im Jahre 1788) auf 62 (im Jahre 1790), Die Verlags- Produktion stieg ausfallend rasch, eine ungeahnte Fülle von Neu erscheinungen belebte den Büchermarkt, Damals trat beson ders deutlich in Erscheinung, wie der freie Wettbewerb belebend nnd anregend aus den Konsum wirkt, wie die Vermehrung der Gelegenheiten und Quellen der Bedürfnisbefriedigung selbst neue Bedürfnisse schasst und solche, die bis dahin aus einen kleinen Kreis beschränkt waren, verallgemeinert und populari siert, Als die Gewcrbefreiheit wieder aufgehoben wurde, sank die Zahl der Wiener Buchhandlungen bis auf 32 (im Jahre 1850), Die Wiedereinführung der Konzessionspflicht war eben für den Buchhandel selbst keineswegs von Vorteil, Das Fehlen der Notwendigkeit, sich stets einer neuauftretenden Konkurrenz erwehren zu müssen, ist eine der schwerwiegenden Folgen des Konzessionsspstcms, Wer rastet, der rostet: die Wahrheit dieses
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