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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. .>/ 173, 27. Juli ruf veröffentlichen; diese Tatsache würde der Richter bei der Entscheidung über den Antrag aus Verurteilung zum Widerruf selbstverständlich in weitestgehendem Maße beachten müssen. Verband der Kreis- und Drisveretne im Deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der 39. Ordentlichen Abgeordneten versammlung, abgchaltcn am Sonnabend, den 5. Mai 1917 im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. Vorsitzender: Herr R. L. Pragcr-Bcrlin. IFortsetzung zu Nr. 162.) Vorsitzender ssortsahrend): Nun würde ich Vorschlägen, daß wir die Nr. 8 der Tagesordnung: Beratung der Tagesordnung der Haupt versammlung des Börsenvcreins, aussctze» und zunächst Punkt 9 verhandeln: Freie Aussprache Uber Feldbuchhandlungen. — Damit ist die Versammlung einverstanden. Meine Herren, als der Krieg ausbrach, erging sosort der Rus: Bücher ins Feld! Damals haben die Verleger große Massen, Mil lionen von Bänden gespendet. Schließlich erinnerte man sich doch aber daran, daß man Bücher auch kaufen könnte. (Heiterkeit.) Nun wurden von seiten der Sortimenter massenhaft Bücher ins Feld geschickt, und sie hatten reichliche Einnahmen daraus, bis ein findiger Kops auf den Gedanken kam, daß es doch viel bequemer wäre, wenn der Buchhandel in den Etappen und in der Nähe der Front stattfändc. Das geschieht jetzt. Diese Feldbuchhandlungen haben nun aber beim Sortiment recht viel böses Blut gemacht, einmal darum, weil ein großer Teil des Feldbuchhandels auch heute noch in den Händen von Verlegern und auch eines Kommissionärs ist, dann aber auch, weil ein großer Teil der Bestellungen, die bis dahin aus dem Felde eingcgangcn waren, ausblicbcn. Außerdem wurde diesen Feldbuchhandlungen von vielen Seiten, und ganz besonders von Herrn Hans von Weber, in Zeitschriften usw. der Borwurs ge macht, daß sie minderwertige Literatur führten. Der Gegenstand ist auf der vorigen Ostermcsse ausgiebig behandelt worden. Herr Dietrich von München hat sich dazu geäußert; dann hat Herr Hillger ganz be sonders die Sache des Feldbuchhandels hier vertreten, und die Aus sprache war ja, wie Sic sich erinnern werden, im vorigen Jahre eine recht lebhaste. Während nun bis dahin die militärischen Behörden der Mei nung waren, daß es besser und bequemer für sie sei, mit einigen großen Firmen zu verhandeln, haben sic sich aber inzwischen über zeugt, daß es gerechtfertigt sei, auch den Sortimentsbuchhandel an der Sache zu beteiligen. Herr Hans von Weber hat dann eine Anzahl von Artikeln im Börsenblatt veröffentlicht, worin er in Vorschlgg bringt, eine G. m. b. H. oder mehrere zu gründen, die Anteile zeichnen und die Feldbuchhandlungen übernehmen sollten. Ich habe Herrn von Weber auch gebeten, hierher zu kommen und seine Sache zu vertreten; er hat leider abschrciben müssen, so daß wir ohne ihn ver handeln müssen. Die Sache ist ja aber im Börsenblatt ausgiebig kund- gegeben und besprochen worden. Der Herr Erste Vorsteher des Börsenvereins hat sich srcundlichst bereit erklärt, einen Bericht über die Lage zu geben, und ich erteile Herrn Artur Seemann dazu das Wort. Herr Kommerzienrat Artur Seemann (Leipzig): Meine Herren! Ich möchte Ihnen ein Referat auf Grund der Akten erstatten, damit Sie ein klares Bild von den Tatsachen bekommen, die sich aus dem ganzen Gebiete des Fcldbuchhandels abgespielt haben. Die Regelung des Buch- und Zeitungshandels im Kriegsgcbiet fußt auf den Besprechungen des Jahres 1915, die Herr Geheimrat Siegismund im Kriegsministerium im Dezember 1915 sührte. Zu Ende dieses Jahres fand eine Erörterung im Großen Hauptquartier statt, an der außer Herrn Geheimrat Siegismund die Herren Hofrat Arthur Meiner, vr. Franz Ullstein, Robert Bachen, und Hermann 890 Hillger teilnahmen. Außerdem wurde eine Versammlung von Ver tretern der Armee-Oberkommandos mit den Buchhändlern angesetzt, an der 35 Personen teilnahmen und während welcher der leitende General das-Wohlwollen der militärischen Behörden für den Buch handel zun, Ausdruck brachte. Das Ergebnis der Beratungen bildete eine Reihe von Leitsätzen des Herrn Gcncralquartiermeisters, die am 6. Januar 1916 im Börsenblatt vcrössentlicht worden sind. Diese Leitsätze gipfeln in folgenden Punkten: 1. Alle einwandsreien Erzeugnisse des deutschen Verlags sind zuzulasscn. 2. Große Lager sollen nicht gehalten werden; es ist aus gang bare Ware zuschen; Sonderwünschc sind vom heimischen Sorti ment zu befriedigen. 3. Die Betriebe sind einfach zu gestalten, ohne militärische Krästc erheblich in Anspruch zu nehmen; von Zivilpersonen sollen nur die unbedingt erforderlichen zugelassen werden. Tie Betriebe sind an deutsche Buchhändler zu verpachten; wenn aus militärischen Gründen Unternehmer nicht zugc- lassen werden können) ist reiner Militärbctricb einzurichten. 4. Der Börsenverein ist bereit, bei der Wahl der Unternehmer behilflich zu sein. 5. Die Verpachtung erfolgt entweder gegen Erlegung einer festen Pachtsumme oder eine Abgabe vom Umsatz; diese Ab gabe könnte etwa die Halste des von den Verlegern gewährten Rabatts (30—bOHH) sein, da die Unkosten dem Unternehmer zum größten Teil erspart bleiben. 6. Das Unternehmen geht aus Rechnung und Gefahr des Päch ters; der Schaden, der durch militärische Ereignisse herbei geführt ist, ist dabei auszuschließen. 7. Im Etappenhauptort ist ein Konimissionslager zu halten; von dort erfolgt der Verkehr mit der Heimat; Feldpostbriefe sind zuzulassen. 8. Verkaufsstellen sind nach Bedars und nach Wunsch der Kom mandostellen einzurichten. 9. Lager- und Verkaussräume werden unentgeltlich gewährt; als Verkäufer werden Soldaten verwendet; bei reinem Militär- bctrieb ist die Leitung einem buchhändlerisch vorgebildeten Ossizier zu übertragen. 10. Die militärischem Betriebe sollen im Gegensatz zu den Pacht buchhandlungen keinen Anschluß an eine der heimischen Buchhandelsorganisationcn (Kommissionäre) haben; Bücher und Zeitschriften sind in diesem Falle von heimischen Sorti mentern zu beziehen; einzelne Verleger können vielleicht bei größeren Bestellungen unmittelbar liefern; keinesfalls kann da aber aus die hohen Rabattsätze gerechnet werden, die dem Sortimenter osfenstehen. 11. Der Bahnhofshuchhandcl unterliegt den gleichen Grund sätzen wie der Feldbuchhandel; hier ist der Feldeisenbahnchcs zuständig. 12. Buchhandlungen in den Generalgouvernements werden durch vorstehende Anordnungen nicht berührt. Diese zwölf Punkte sind in knappster Form die Vorschriften, die für den Fcldbuchhandel zu gelten haben. Im November 1916 nun wurden in, Reichstage Anfragen einiger Abgeordneten laut, die Herrn Hillger vcranlaßten, eine Zusammen kunft aller Feldbuchhändler anzurcgcn. Eine Denkschrift, die Herr Hillger einsandte, war auch dem Deutschen Verlegervercin zugegangc»; dieser verhielt sich abwartend und bat im Falle einer etwaigen Ver handlung, auch einen Vertreter des Vorstandes des Deutschen Ver- legervcreins zuzuzichen. Der Vorstand des Börsenvcreins beriet am 10. Dezember 1916 darüber; Herr Geheimrat Siegismund, der mit den militärischen Behörden in Berlin in Fühlung steht, riet von der Konserenz ab, und der Vorstand des Börsenvercins beschloß dem entsprechend. Er war der Meinung, daß die Anfrage der Reichstags abgeordneten auf Betreiben einiger Volksbildungsvereine, die theo retisch und praktisch die Hebung des Geschmacks fördern wollen, er folgt sei, und daß cs seine Sache nicht wäre, in den inneren Betrieb der Pachtbuchhandlungen einzugreifen, es sei denn, daß die Militär behörde dies wünschen würde. Kurz vor Weihnachten 1916 nun teilte Herr Hans Volckmar dem Vorstande einige Schriftstücke mit, die sllr den Börsenvereinsvorstand von hohem Interesse waren.
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