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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. )/' 173, 27. Juli 1917. ziehung im Osten steht, darüber weiß ich, wie gesagt, keinen Bescheid. Im Westen gab cs eine Zeit, wo man die vornliegcndcn Feldbuch Handlungen nicht anders als mit Automobilen versorgen konnte, weil die Züge meist für Munitions- und Lebensmittellieserungen voll ständig in Anspruch genommen waren. Im allgemeinen glaube ich also, das; ich zwar raten kann, weiter in Verhandlungen wegen Übernahme der Fcldbuchhandlungeu aus genossenschaftlicher Basis, im Osten wie im Westen, zn treten, das; man sich aber erst nach sehr reiflicher Prüfung der Absatz- und der Ber- kehrsvcrhältnissc sowie auch der Bedingungen für die Übernahme und des zu übernehmenden vorhandenen Lagers — daraus kommt es auch sehr an — in einen näheren Beschluß über die Sache cin- lasscn sollte. Es wäre jedcnsalls wünschenswert, wenn die Ver sammlung sich wenigstens im Prinzip dazu äußern wollte, ob und unter welchen Bedingungen sic wünscht, daß solche Feldbuchhand lungen auf genossenschaftlicher Grundlage übernommen werden. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Verfügung betr. Adressen von Angehörigen des Feldheeres. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit verbieten wir: n) Verzeichnisse von Adressen im Felde stehender Soldaten, zu denen der Sammler keine persönlichen Beziehungen hat, anzu- legen oder fortzuführcn, ganz oder teilweise zu veröffentlichen sowie ganz oder in solchen Auszügen weiterzugeben, die noch Gesichtspunkten der Heercsgliederung geordnet sind; 6) Verzeichnisse von Adressen solcher Angehörigen des Feldheeres, zu denen der Sammler persönliche Beziehungen hat, zu ver öffentlichen; e) zum Sammeln von Adressen von Angehörigen des Feldheeres zum Zweck der Aufstellung von Listen anfzusordern. Unter das Verbot fallen nicht die in Vereins- oder ähnlichen Zeit schriften veröffentlichten Zusammenstellungen von Namen der Mitglie der nsw. mit Angabe des Kriegsschauplatzes, sofern daraus der Trup- pcnvcrband nicht zu ersehen ist. Als Truppenverband ist jedweder Trnppenkörper fauch Regiment, Bataillon, Kompagnie, Maschinenge wehr-Zug, Fernsprechtrupp-Abteilung nsw.) zu verstehen. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 95 des Prcust. Ge setzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Ncichs- Zcsetzes vom 11. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder Haft oder Geldstrafe bis zn fünfzehnhundert Mark bestraft. Unsere den gleichen Gegenstand betreffende Verordnung vom 29. Mai 1916 (abgedruckt in der Sachs. Staatszeitnng Nr. 128 vom 5. Juni 1916) wird aufgehoben. Dresden und Leipzig, am 23. Juli 1917. Stellv. Generalkommandos XII. und XIX. A.-K. Die kommandierenden Generale v. Broize m. v. Schweinitz. (Leipziger Zeitung Nr. 171 vom 25. Juli 1917.) Verpackung von Papicrballcn. — Von dein Vorstände des Deut schen Buchdrucker-Vereins in Leipzig wird uns das folgende Schrei ben an den Vorstand des Vcrlcgervereins mit der Bitte um Abdruck ini Börsenblatt übersandt. Es ist das alte Lied, das; jetzt jeder ver sucht, dem anderen noch mehr aufznhalsen, als er ohnehin zu tragen hat, unbekümmert darum, ob ihm Dividenden in der Höhe beschicken sind, wie sie die Mehrzahl der Papierfabriken trotz des Krieges und trotz erheblicher Abschreibungen in den letzten Jahren ausschütten konnte: Leipzig, den 23. Juli 1917. An den Vorstand des Deutschen Verlegervereins. Leipzig. Wir gestatten uns den verchrlichen Vorstand des Verlegervereins ans den Umstand aufmerksam zu machen, das; seitens der Papierliese- ramen in letzter Zeit häufiger als sonst die Rückgabe der Papierbrcttcr und der Bandeisen verlangt wird, widrigenfalls Berechnung der Ver packung erfolgen solle. Hierbei wird auf eine Verordnung der Neichs- holzstelle hiugewiesen, welche die Empfänger zur frachtfreien Rück sendung der Bretter, Bandeisen und Schlösser verpflichtet. Hierin liegt offenbar ein Übergriff der Papicrlicferantcn in be rechtigte uralte Geschäfisgebränche im Verkehr zwischen Verleger und Druckerei vor, gegen den seitens der Druckereien lebhaft Widerspruch erhoben werden must. Der Sachverhalt ist folgender: Das seitens des Verlegers gelie ferte Papier trifft meistens erheblich früher in der Druckerei ein, als es verwendet wird, und must, um sachgemäst verwahrt werden zu können, ausgepackt und gestapelt werden. Das bedingt gute, trockene Lagerräume und erhebliche Arbeit, für welche die Druckerei bisher keinerlei Entschädigung hatte. Beim späteren Hantieren des Papiers im Druckersaale must es auf Bretter gesetzt werden, die der Bogen- gröste entsprechen. Dazu werden die Ballenbretter wieder gebraucht, und meistens brauchen sie sich dabei auch auf, denn neuerdings ist die Verpackung der Papierballen so schlecht, das; sie ihren Zweck, das Pa pier vor Beschädigung beim Versand zu schützen, gar nicht mehr er füllt. Die Bretter sind viel zu dünn und kommen schon zerbrochen am Bestimmungsorte an. Trotzdem wurde in einem uns vorgelegten Falle für die Verpackung eines Ballens (2 Papierbretter und 4 Band eisen) 5.50 bezahlt verlangt, falls nicht frachtfreie Rücksendung erfolge. Die Rücksendung der Bretter erübrigt sich also schon deshalb, weil von ihnen nach Ablieferung der Druckbogen an die Buchbinderei gewöhnlich nicht mehr viel übrig bleibt, und selbst wenn das der Fall sein sollte, würde die Druckerei eben infolge der ihr erwachsenden Ar beit und Kosten bet der Lagerung ein Anrecht auf die Verwertung haben. Unter diesen Umständen erscheint es uns notwendig, das; bei der Bestellung von Papier die bisherige kostenlose Verpackung ohne Rück gabe von Brettern usw. einwandfrei bedingt wird, weil es sonst nicht ausbleiben kann, das; die Druckerei dem Verleger die Kosten in Rech nung stellt, die ihr durch die Lagerung und Verwaltung des Papieres, ganz abgesehen von der Verantwortlichkeit, erwachsen. Wir halten uns überzeugt, das; Sie sich der Nichtigkeit unserer Ausführungen nicht vcrschlicsten werden und bitten Sic, Ihre Mit glieder entsprechend bescheiden zu wollen. Hochachtungsvoll Der H a » p t v o r st a n d des Deutschen Bnchdrucker- Verein s. gez. I)i-. Victor Klinkhardt, gez. F ranz K vhler, 1. Vorsitzender. Generalsekretär. Post. — Vom 1. Angust ab sind auch nach den Niederlanden Pressetclegramme unter Anwendung der internationalen Vorschriften zugelassen. Die Wortgebühr beträgt 5 Pfg. Die Telegramme sind vom Absender am Anfänge durch das gebührenfreie Wort »Presse- zu kennzeichnen und werden nnr in der Zeit von 6 Uhr abends bis 9 Uhr morgens befördert. Von der Ausfertigung besonderer Aus- weislarten für die Auflieferung der Telegramme wird bis aus weite res abgesehen. Persoualnachrichten. Gefalle»: am L>. Fuii Herr Erich Gciitsch, Schilde in einer Maschiuen- Gewchr-Kompnguic, ein früherer Zögling und später fleißiger und treuer Mitarbeiter der Firma K. K. ttoehlcr in Leipzig, der zu deu beste» Haffuungcu berechtigte. ^ ^ ^ Sprechsaal. Unregelmäßiger Eingang von Postpaketen. Bei dem jetzigen nnrcgelmästigen Postvcrkehr kommt es sehr häufig vor, das; Pakete, die in zwei- oder mehrfacher Anzahl gleich zeitig zur Aufgabe gelangten, nicht zusammen am Bestimmungsorte eintreffen, sondern oft in Zwischenräumen von mehreren Tagen. Ist das verspätete Eintreffen an und für sich schon unangenehm, so trifft dieses doppelt zu bei Sendungen mit mehrbändigen Werten, die in Partien bestellt wurden. Fast regelmästig sind dann in dem ersten Paket beispielsweise nur Band 1 und in dem zweiten und dritten Pa ket nur Band 2 resp. 3 verpackt. Infolgedessen kann der Inhalt des zuerst eingetroffenen Pakets nicht verwendet werden, bis auch die übrigen Pakete eingelaufen sind. Diesem Miststand könnte abgehol- fcn werden, wenn die Herren Verleger den Auslegern resp. Packern Anweisungen erteilen würden, in solchen Fällen die Postpakete nicht mit einzelne» Bänden, sondern stets mit kompletten Eremplaren aus- zufüllen. I(. ch L p, a Adresse der .,ked°ktt°„ und E oed -eip,tg, YertchtSweg 6 (Buchb
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