4832 Mg-nilE I. d. DIlchn. «Eandll. Künftig erscheinende Bücher. i«8, 2l. Juli iöl7. In meinem Verlage wird erscheinen: ^ Handausgabe des Kohlensteuergesetzes und der Aussührungsbestimmungen WM" Amtliche Ausgabe Le rausgegeben vom Neichsschahamt Ladenpreis etwa 4 M., Barpreis —.10 M. Die in der Reichsdruckerei hergestellte amtliche Ausgabe ist für nichtamtliche Kreise bestimmt. Ich kann nur bar liefern. Ferner erscheint in den nächsten Tagen: Reichskohlensteuergesetz vom 8. April 1917 nebst den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats vom 12. Juli 1917 erläutert von Landrat v. Raumer und l)r. Ewald Moll Kriegsreferent im Neichsschahamt RegierungSrat im Reichsschatzamt Ladenpreis etwa 6 M., Barpreis 4.10 M. Die Festsetzung von Mengepreisen behalte ich mir vor. Der Kommentar ist von den Referenten im Neichsschahamt bearbeitet. Das Gesetz, welches bereits am I. August 1917 in Kraft tritt, steht einen Steuersatz von 20 v. L. des Wertes vor und soll einen Ertrag von über 500 Millionen Mark jährlich liefern. Das Gesetz wird daher erhebliche Wirkungen auf das Wirt schaftsleben auslösen. Die Erläuterungen geben genauen Aufschluß über die Einrichtung und Zuständigkeit von neu zu errich tenden Wertprüsungsstellen. die die geschäftliche Behandlung der Steueranmeldungen und die Festsetzung des Skeuerbetraqes vereinfachen und erleichtern sollen. Der Z 37 des Gesetzes läßt eine Lieberwälzung der Steuer bei den z. Zt. des Inkrafttretens des Gesetzes bestehenden Verträgen zu; da es aber über die materielle Aus führung dieser Lleberwälzung keine Bestimmungen trifft, haben die Kommentatoren es als ihre Aufgabe angesehen, auch zu den wichtigen Fragen der Ausführung der Lieberwälzung der Steuer, vor allem bei Elek- trizitäts-, Gas- und Wasserlieferungen Stellung zu nehmen. Das ganze deutsche Hüttenwesen, die Elektrizitätswerke, der Stein- und Braunkohlen-Bergbau und die mit der Durchführung des Gesetzes betrauten oberen und unteren Verwaltungsbehörden sind sichere Abnehmer des Werkes. Da ich nicht in der Lage bin, diesen Kommentar, der einen halbamtlichen Charakter hat, bedingt zu liefern, stelle ich Ankündigungen zur Versendung gern zur Verfügung. Berlin, W. 8., >7 IM >»,? Carl Heymanns Verlag I