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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1917
- Strukturtyp
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- Band
- 1917-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1917
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. .V 166, 19. Juli 1917. Werden nur wenige Exemplare eines Werkes jährlich verkauft, dann darf nur ein ganz niedriger Betrag, der vielleicht dem Maku latur« und Stampfpreis entspricht, der Bewertung zugrunde ge legt werden. Hat man Aussicht, die Vorräte an einen Altbuch. Händler (Antiquariat) zu verkaufen, dann kann der Betrag ein gestellt werden, den man voraussichtlich für die Gcsamtvorräie des betreffenden Buches von diesem erhält. Werke, deren Verkauf gänzlich stockt, bleiben mit ihren Vor räten völlig unbewertet. Haupierfordernis bei der Inventarisation ist, daß man stets bei der Wahrheit bleibt und sich in keiner Weise etwas vor- täuscht. Entstehen bei der Weriberechnung Zweifel, dann soll man stets niedriger statt höher bewerten. Gestaltet sich der Absatz eines Werkes dann in der Zukunft so, das; ein höherer Bewer tungspreis gerechtfertigt gewesen wäre, dann ist das nicht schlimm und durchaus kein Fehler. Der in einem frühere» Jahre zu wenig berechnete Gewinn kommt dann im nächsten Jahre zum Ausdruck. Es tritt also kein Verlust dadurch ein, wenn mau etwas niedriger bewertet hat, sondern nur eine Gewinnverschiebung. Betreffs der oben erwähnten Verlagswerke mit geringem Absatz sei noch bemerkt, daß man sich sowohl die Buchfllhrungs- ärbciten, wie Ausscheidung nach den einzelnen Werke», Führung des Verlagsskontros, Abrechnung der Ostcrmeßarbeitcn, als auch die Jnbenturarbeiten dadurch bedeutend vereinfachen kann, das; man für die älteren, in der Verkäuflichkeit zurückgegangenen Ver- lagsartikcl statt für jedes Werk ein besonderes Konto für diese sämtlichen Werke ein gemeinschaftliches Konto, ein sogen. Sam melkonto (Konto alter Verlagswcrkc) im Vcrlagsskontro einrichtet. Man überträgt auf dieses Konto den Betrag, mit dem die ein zelne Werke noch zu Buche stehen. Von dem so auf dem Sammel konto erscheinenden Gesamtbeträge wird dann jährlich eine entsprechende Summe abgcschrieben und der verbleibende niedrigere Betrag in das Inventar als Wert der äl teren Vcrlagswerke eingestellt und auf das neue Geschäftsjahr Vorgelragen. Stellt sich im Laufe des Jahres heraus, daß wie derum ein Werk auf das Konto alter Verlag übertragen werde» kann, dann erhöht sich dessen Saldo unter Umständen wieder, wen» man nicht vorzicht, die Abschreibungen derart zu bemessen, daß der Betrag unverändert bleibt oder auch niedriger wird. Schriften über wissenschaftliche, politische, geschichtliche oder volkswirtschaftliche Zeit- und Tagesfragen, die die Aufmerksam keit der Öffentlichkeit, d. h. der Leserwclt nur vorübergehend oder doch nur für absehbare Zeit erregen, dürfen, sofern sie nicht gerade kurz vor dem Jnve»turtermine erscheinen, wo sie dann berech tigterweise mit dem Herstellungspreise bewertet werden könne», höchstens noch im ersten Jahre nach ihrem Erscheinen mit einem kleinen Betrage in das Inventar eingestellt, müssen dann aber vollständig abgcschrieben werden. Derartige Schriften haben in der Zukunft allenfalls noch für Gelehrte, Forscher, Politiker oder Sammler Wert, werden also nur noch vereinzelt verlangt, sonst ist für sie aber kein nennenswerter Absatz mehr zu erhoffen. In gleicher Weise sind bei der Inventur Kontor- und Ter min-Kalender, Schreibmappen, Jahreskalcnder und Taschen bücher jeder Art zu behandeln. Auch Bücher und Schriften, die nur für bestimmte Städte oder Landesteile von Interesse sind, darf man kaum mit dem Her stellungspreis bewerten. Ihr Absatz ist, wenn auch vielleicht ständig und regelmäßig, doch nur beschränkt, weshalb sich für sie ein Wertansatz bedeutend unter dem Herstellungspreis enrpfiehlt, was besonders im zweiten oder dritten Jahre nach ihrem Er scheinen zu geschehen hat. Hierzu gehören namentlich die Städte führer, Führer durch die nähere und weitere Umgebung von Städten, Schriften für Ortsgeschichtc, Heimatkunde, Orts- und Kreis-Kalender, Festschriften zu Städte-, Vereins-Grllndungs- und Erinnerungs-Feiern u. dgl. Wenn der innere wissenschaft liche und geschichtliche Wert solcher Schriften auch oft von nicht Entwurf eines Jnv Auslieferungslager Remit- Dispo am Orte in Leipzig tende» nenten geh. 1 gebd. geh. i gebd zu unterschätzender Bedeutung ist, so sind sie für die Allgemeinheit doch weniger wertvoll, und die verbleibenden Bestände stellen dem nach nur einen geringen Wert dar, denn das dafür aufgewendete Geld wird, wenn überhaupt, doch erst un Laufe der Jahre wieder hereinkommen. Tic Herstellungskosten von Büchern und Werken, bei denen es sich bald nach ihrem Erscheinen herausstellt, daß sie einen Fchlschlag für das Geschäft bedeuten, wie z. B. bei einem nicht znr Einführung gelangenden Schulbuch oder bei Schriften über irgend einen an sich wohl fesselnden, aber die Allgemeinheit doch nicht so sehr interessierenden Stoff, sind gleich im ersten Jahre als Verlust zu betrachten und völlig abzuschreiben. Dieses Verfahren ist zwar bitter und schmerzlich, aber eine allmähliche Abschreibung, etwa auf mehrere Jahre verteilt, sollte man i» solchem Falle doch nicht eintreten lassen, weil man sich ja sonst selbst Vermögen vor- täuschen würde, das man nicht besitzt, und unnütz mehr Steuern bezahlt, als man zu zahlen verpflichtet ist. Sollte Wider Er warten sich das Schicksal eines so bewerteten Buches bessern und sollten später doch noch Einnahmen daraus erzielt werden, dann kommt dies eben dem betreffenden Jahre, das den Verkauf brachte, zugute. Die Bewertung der Verlagsvorräte muß je nach ihrer Be- schasfcnhcit, verschieden erfolgen. So müssen die gebundenen Bücher natürlich um den Preis des Einbandes, die geheftete» und kartonnicrten Exemplare um den Preis für Umschlag und Deckel höher eingestellt werden, als die Nohvorräte. Kostet das rohe, nicht geheftete und ungebundene Buch z. B. öü so wird das in Umschlag gehängte Buch vielleicht 55 -s, das kartonierte 65 das gebundene Buch vielleicht mit 75 ^ zu bewerten sein. Die Einbände sind auch oft verschiedener Art: Leinen, Halbleinen, Leder u. dgl. Dementsprechend sind auch die Jnvcnturpreise ver schieden. Für Bücher, deren Absatz stockt, kann man Wohl einen verschiedenen Preis für die besonderen Ausgaben ansetzen, man braucht es aber nicht unbedingt zu tun. Es genügt für solche Werke ein einheitlicher Preis für das rohe, geheftete und ge bundene Exemplar. Die auf Konto alter Veclagswerke übertragenen Vorräte werden, wie oben ausgefllhrt, überhaupt nicht einzeln bewertet. Aus den verschiedenartigen Bewertungssätzen der Bücher ergibt sich, daß im Inventarverzeichnis auch die verschiedenen Ausgaben aufgeführt und berechnet werden müssen, also wieviel rohe, geheftete, gebundene Stücke von jedem Buche am Lager sind. Am besten nimmt man entsprechend vorgedruckte Juden- tarlagerbogen (siehe unten eine» Entwurf), in die man die Anzahl der Bücher einträgt und auch gleich ihren Wert ausrechnet. Aus diesen Bogen, deren einzelne Seiten fort laufend numeriert werden müssen, wird am besten Seite für Seite zusammcngezählt, die Summe jeder einzelnen Seite wird dann auf ein besonderes Blatt geschrieben und durch Zusammenzählung die Gesamtsumme des Wertes der Verlagsvorräte ermittelt. Na türlich können die Seiten auch fortlaufend addiert werden. Man schreibt die Eintragungen auf diesen Bogen am besten mit Tinte oder Kopierstift und heftet sie dem eigentlichen In ventar, in das nur die Gcsamtwertsumme des Warenlagers einge stellt wird, als Anlage bei. Man erspart auf diese Weise die Anfertigung einer zeitraubenden Reinschrift des vielfach sehr umfangreichen Verzeichnisses der Verlagsvorräte. Verlagswerke, die am Tag« der Inventur noch in der .Herstellung befindlich sind, aus welchem Grunde sich für sie ein endgültiger Bewertungspreis noch nicht ausrechnen läßt, werden im Inventar mit dem Betrage der tatsächlich bis dahin für sie aufgewendeten Kosten eingestellt. Es kommen hauptsächlich in Frage: Honvrarzahlungen, Kosten für Papier, Zeichnungen, Klischees, Reisespesen, Frachtgeldauslagen, während die Rech nungen der Druckerei und Buchbinderei, da sie ja im allgemeinen entarlagerbogens: Gesamt- vorräte Titel Einzelbewertung Ges i m t s u m m e geh. ! gebd roh geh. ^ gebd roh geh I gebd. 841
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