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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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166, 19. Juli 1917. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Lageraufnahmebogen bestehen. Auf den Bogen werden die ein zelnen Bücher oder sonstigen Stücke aufgeschrieben, mit Titel und Anzahl und dabei der Jnventurpreis für das einzelne Stück ver merkt nach folgender Einteilung: Gegenstand Anzahl Bewsrtungsprcis Betrag Zweckmäßig ist es, die Blätter, die aus einheitlichem Format bestehen sollten, nur einseitig zu beschreiben und bei der Ausschrei bung Tintenstift zu benutzen. Auf diesen Bogen findet auch die Ausrechnung statt. Am einfachsten ist es, jeden Bogen für sich aus- zurcchncn und zu addieren und dann die Beträge der einzelnen Bogen auf einem besonderen Blatt zusammenzustellen. Die sich hierdurch ergebende Gesamtsumme wird in das Inventar einge stellt, die einzelnen Bogen werden, numeriert und zusammengc- heftet, als Anlage dem Inventar beigefügt. Vielfach wird von dieser Inventur eine Reinschrift angefcrtigt, wenn man aber nach obigen Ratschlägen verfährt und nicht gar zu flüchtig geschrieben hat, kann man sich die Arbeit der Anfertigung der Reinschrift er sparen und die dafür erforderliche Zeit zu anderen Arbeiten ver wenden. Musikalien und Noten. Musikalien und Noten unterliegen denselben Bewertungs grundsätzen, wie sie vorstehend für das Sortiment entwickelt sind. Kunsthandel. Alle Gegenstände der Kunst und des Kunstgewcrbes, wie Gemälde, Bilder, Zeichnungen, Büsten, Säulen, Vasen, Wand- tcllcr, Wandsprüche, Gegenstände aus Marmor, Elfenbein, Por zellan, Gips, Holz und anderen Stoffen, werden bei der Inventur wie die Bücher des Sortiments behandelt. Man bewertet sie also mit dem Einkaufspreis und schreibt je nach den Umständen davon jährlich ab. Der Kunst- oder Seltenheitswert dieser Ge genstände bleibt bei der Jahresinventur außer Betracht. Hier sind nur die tatsächlichen Anschaffung?- bzw. die herabgesetzten Preise einzustellen. Aus den vorstehenden Ausführungen ist ersichtlich, daß man vei der Bewertung der Lagenbestände einer Sortiments-Buch- und Kunsthandlung auf keine allzu großen Schwierigkeiten stößt. Schwieriger ist jedoch die richtige Schätzung des Bücherlagers einer Verlagshandlung. Bei der Bewertung der Verlagsvorrkte kann nicht wie bei dem Lager des Sortiments von einem ohne weiteres gegebenen Preis, dem Einkaufspreis, ausgegangen wer den, sondern für diese Handelsgegenstände ist nach dem schon mehrfach erwähnten 8 261 des HGB. der Herstellungspreis au- zusetzen. Unter Herstellungspreis ist der Preis zu verstehen, zu dem eine Ware vom Unternehmer erzeugt wird, oder ins Buchhändle- rischc übertragen t der Herstellungspreis stellt di« Kosten dar, die ein Verleger für die Hervorbringung eines Buches oder son stigen Verlagsgegenstandes tatsächlich aufwendet, also ohne Ein- rechnuug von Vertriebs- und Handlungs-Unkosten und eines Ge winnaufschlags. Zu den Herstellungskosten sind zu rechnen: Honorare, die Kosten für Druck, Zeichnungen, Autotypien, Klischees, Platten, Matern, Papier, Buchbinderarbeiten und alle sonstigen Ausgaben, die sich bei der Herstellung eines Werkes als nötig erweisen, z. B. Kosten für etwaige Reisen zum auswärts wohnenden Autor, Drucker usw., Fracht- und Rollgelder für Bezug der zu dem Werk erforderlichen Papiere, Klischees usw. Verleger, die ihre Verlagswerk« in eigener Druckerei Her stellen, haben als Herstellungskosten außer den tatsächlichen Auf wendungen für Honorar und für das zu dem Werk erforderliche Material, wie Papier, Klischees, Zeichnungen, Umschläge, Ein banddecken, noch die Löhne aller mit der Herstellung der Bücher beschäftigten Personen zu rechnen, ferner einen Zuschlag für Be triebs Unkosten, wie Farbe, Ole, Putz- und Schmierstoffe, Werk zeuge, Reparaturen an den Maschinen, Licht und Heizung, Ab schreibungen auf Gebäude, Maschinen, Heizungs- und Wasserlei tungs-Anlagen, Licht- und Kraft-Anlagen, Werkzeuge u. a. m. Zu den Herstellungskosten sind, wie oben schon kurz erwähnt, nicht zu rechnen: alle Unkosten für Vertrieb und Verkauf, wie Prospekte, Beilagen- und Versandgebühren, Porto, Anzeigen, Kataloge, Gehälter für Vertriebs- und Ver kaufs-Personal, Reisespesen; ferner die allgemeinen Handlungs unkosten, wie Gehälter für die Beamten, Löhne für Markthclfer, Kontordiener, Hausmann, Pförtner, Kosten für Heizung und Be leuchtung, Fernsprecher, Gewerbesteuer, Porto, Frachten, Schreib und Kontorbedarf, Weihnacht?- und Ostermeßgelder, Versiche rungsprämien, Beiträge zu den Versicherungskassen, Provisionen, Neparaturkosten, Verpackungsspesen. Kurz zusammengefaßt ergibt sich hiernach folgendes: s> Kosten für Material i>) Honorar, Löhne . v) Zuschlag snr Betriebskosten ergibt die Herstellungskosten <lj Vertriebs- und Verkauss-Unkostcn e> allgemeine Hanblungskosten Selbstkosten Die Vermögensgegenstände sind nach der Vorschrift des HGB. nach dem Werte anzusetzen, der ihnen in dem Zeitpunkte beizulegen ist, für den die Inventar-Aufstellung stattfindet. Die Bestimmung des Wertes, der den Erzeugnissen des Verlagsbuch- handcls betzulegen ist, ist jedoch nicht so einfach. Als Maßstab für den Bcwertungspreis dient der Absatz eines Verlagswerkes, der sich in Verlagsgeschäften mit geordneter Buchführung aus dem Vcrlagsskontro ersehen läßt. Als Grund lage der Wertberechnung dient der Herstellungspreis, der aber nur bei wirklich gangbaren oder bei erst kurz vor der Inventur her« ausgcgebcncn Verlagswerken angewendet werden darf. Steht der Absatz eines Verlagswerkcs in dem der letzten Inventur fol genden Jahre dem Absatz des Vorjahres nicht nach und sind Aussichten für einen gleich hohen oder doch ungefähr gleich hohen Absatz auch für das der Inventur folgende Jahr vorhanden, dann kann der Herstellungspreis auch ferner beide« halten werden. Ist der Absatz aber in dem der Inventur vor- a u s gegangenen Jahre zurückgeblieben und besteht auch wenig Wahrscheinlichkeit für eine Steigerung der Absatzziffer in der Zukunft, dann ist entschieden eine Herabsetzung des Werlpreises für die Inventur angczeigt. Um welchen Prozentsatz zurückge« gangeuc Verlagswerke bei einer Inventur niedriger zu bewerten sind, läßt sich in feststehenden Sätzen und Regeln nicht angeben, dies mutz dem Ermessen und der Erfahrung der mit der Bewer tung des Verlages betrauten Persönlichkeit überlassen bleiben. Immerhin bieten die Absatzzissern eine greifbare Unterlage für die Festsetzung der vorzunehmenden Preisermäßigung. Ein Bei spiel wird belehrender und deutlicher erklären als längere Aus einandersetzungen. Von einem Buche sind in den ersten Jahren seines Erscheinens ständig etwa 1000 Stück abgesetzt, das Buch hat einen Herstellungspreis von einer Mark. Mit diesem Höchst« bctrage kann man also das Buch bei der Jnventurausnahme be werten. Ging dann später der Absatz auf etwa 800 Stück, also um 20"/» zurück, dann wird ein vorsichtiger Geschäftsmann bet der nächstfolgenden Inventur den Jnventurpreis für das Buch auch herabsetzen, und er wird die vorhandenen Vorräte mit höch stens 80 für das Stück in das Inventar einstellen, lieber aber noch etwas niedriger. Steigt der Absatz im folgenden Jahre wieder und sind Aussichten für Fortbestand eines steigenden Ab satzes vorhanden, dann würde einer Wiedererhöhung des In« venturprcises (aber immer nur bis zur Höhe des Herstellungs- kostenpreises) nichts im Wege stehen, andererseits handelt der Verlag in solchem Falle auch nicht falsch, wenn er es bei dem niedrigen Bewertungspreise läßt. Ist von einem in einer bestimmten Auflage gedruckten Werke der Absatz, wenn auch erst im Laufe einiger Jahre, bestimmt zu erwarten, dann hindert nichts, für den jeweiligen Bestand stets den Herstellungspreis einzustellen, eine allmähliche Herab setzung des Jnventurpreises, die ja schließlich gering sein kann, wird sich aber in diesem Falle doch empfehlen. 843
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